Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen Gesandten bei den kurbrandenburgischenGesandten Osnabrück 1645 September [18/28]

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Deputation der fürstlichen Gesandten bei den kurbrandenburgischenGesandten


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Osnabrück 1645 September [18/28]

Das Datum der Deputation ist in der Druckvorlage nicht ausdrücklich genannt. Doch ergibt
sich aus dem Zusammenhang, daß der Deputierte noch am selben Tag, an dem er seinen Auf-
trag in der Sitzung der fürstlichen Ges. übernommen hatte (s. Nr. 18), mit dem kurbg. Ges.
sprach.

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DLöben I fol. 137–138 (= Druckvorlage).

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Exklusion Magdeburgs, Hessen-Kassels, Baden-Durlachs und Nassau-Saarbrückens bei der Publi-
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kation
der kaiserlichen Responsionen auf die Propositionen II der Kronen an die Reichsstände
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1645 IX 25

Siehe Nr. 14.
. Unstatthaftigkeit eines eigenmächtigen Vorgehens der Stände zu Münster. Brief der
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Gesandten von Fürsten und Ständen zu Osnabrück an die fürstlichen Gesandten zu Münster, die
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Admissionem Exclusorum betreffend, von 1645 IX 18 [/28] ; Brief der Gesandten von Fürsten
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und Ständen zu Osnabrück an die Gesandten Brandenburg-Kulmbachs und Württembergs von
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1645 IX 18 [/28] . Exzellenztitel-Streit.

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[Im Quartier der kurbrandenburgischen Gesandten zu Osnabrück.] Anwesend: Kurbrandenburg
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(Löben); als Deputierter: Pommern-Stettin / Pommern-Wolgast (Wesenbeck).

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Wesenbeck hatte in der Sitzung vom 18./28. September 1645 die Aufgabe über-
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nommen , mit Löben über den Brief an die fürstlichen Gesandten zu Münster, die
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Admissionem Exclusorum betreffend, zu reden

Siehe Nr. 17 (oben S. 248 Z. 31–34).
. Loben notierte in seinem Dia-
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rium , was Wesenbeck ihm über die Sitzung berichtet hatte:

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Es seien zweyerley umbfragen gestelledt undt resolviredt worden,

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1. ob nicht die bey der Keyserlichen anttworts eröffnungk

Gemeint ist die Bekanntgabe der ksl. Responsionen auf die Propositionen II der Kronen am
25. September 1645 (s. Nr. 14).
außgelassene
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stände nunmehr ad consultationes zu admittiren undt sich die stände ihrer
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undt quo modo anzunhemen.

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2. Wie es anzustellen, daß die zu Münster anwesende stände, wie fast erschei-
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nen wolte

Bezug auf die in Münster am 21. September 1645 gefaßten Conclusa, welche die Curialia bei
der Publikation der ksl. Responsionen betrafen (s. [ Nr. 15 Anm. 7 ] ). Sie waren in Osnabrück als
Eigenmächtigkeit empfunden worden, s. Nr. 15 (oben S. 211 Z. 8–37).
, nicht alles vor sich thun, berhatten undt concludiren, besondern

besondern bedeutet sondern ( Grimm I, 1633).

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auch derer hiesigen stände gedancken undt suffragia nicht alleine hören, son-
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dern auch attendiren möchten.

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Quoad primum undt quoad secundum were geschlossen, daß mann nacher
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Münster schreiben undt beydes, die evangelische und catolische, beyder pas-
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suum halber insgemein, daß sie bey dem ersten passu der gleichsamb exclu-
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dirten fürsten undt respective graven gesa〈z〉ten admission ad consultatio-
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nes befördern undt denn auch die consilia also anstellen, daß beydes ortes
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versammelte stände gleichmässigk tractiredt, mitt ihren gedancken undt mei-
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nungen gehörrdt undt also communi suffragio eins undt anders beschlossen,
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auch keinem teil i[ c ]htwas praejudiciredt werden

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34 möge] In der Druckvorlage folgt: begrüssen.
möge, in specie aber die
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evangelische durch ein absonderlich schreiben

Gemeint ist der Brief an die Ges. Brandenburg-Kulmbachs und Württembergs von 1645 IX 18
[/28] (wie oben Anm. 4).
, daß sie vermittels zuspre-
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chungk die herren catholische zu beyder saih[ t ]en cooperation disponiren
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wolten, unternhemen möchten.

[p. 257] [scan. 401]


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Nun hetten die fürstlichen gesanthen gerne sehen mögen, daß wir, die chur-
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fürstlichen , auch unser parere beybringen, mitt ihnen umbtretten undt also
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ein gesambtschreiben außfertigen möchten, weswegen sie den herrn Wesen-
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beken ein solches an unß zu bringen angemhuttedt.

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Nachdeme es nun gelegenheitt gegeben, bey diesem sessu von dem praedicat
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excellenz zu reden, so hette herr Wesenbegk ihnen gemäß den Anordnungen
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Sayn-Wittgensteins und Löbens deduciredt undt genungksamb außgefhüredt,
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daß die herren churfürsten des Reiches, sonderlich der Kurfürst von Branden-
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burg
, an denen hinderungen der conferentien keinesweges, sondern bloß al-
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leine die fürstlichen abgesanthe schuldigk, undt alle unß beygefallene, auch
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vor unß, die churfürstliche gesanthe, militirende, vornhemblich aber seiner
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churfürstlichen durchlaucht unß uberschriebene rationes, die praegnant ge-
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nungk seind, ja hintterzutreiben fast unmügklich, induciredt, auch dabey zu
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erkennen gegeben, daß, ob sie whol einbildungk gehabt hetten, daß sie durch
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mich, [ Löben ], satisfaction zu erlangen, die conferenzen mitt mir zu halten
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undt also dennoch ihren willen durchzutringen undt des allgemeinen weh-
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sens bestes zu befördern ein expedientz gefunden hetten, solches doch keines-
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weges seinen effect erreichen könte, massen ich mich, wo ich 〈nicht〉
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〈zurük〉 dienen wolte

Vielleicht ist gemeint, daß Löben nicht rangmäßig absteigen wollte.
, vor keinen secundarium, sondern gleich

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19 des] In der Druckvorlage folgt: den.
des gravens
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excellenz

Gemeint ist Sayn-Wittgenstein.
geriren thätte, auch von seiner churfürstlichen durchlaucht zu
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Brandenburg, meinen gnädigsten herrn, dafür aestimiredt undt gehalten sein
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wolte.

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Hierauff nun haben die herren fürstlichen abgesanthe begeredt, es möchte
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herr Wesenbegk seine des praedicats excellenz wegen ge〈fhü〉redte rationes
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ihnen schrifftlich communiciren.

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Dieweiln ihme nun ein solches von unß nicht auffgetragen worden undt es
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auch das ansehen gehabt, alß wen weittleüfftigkeitt durch schrifftwechselun-
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gen erfolgen wolte, so hett er sich endtschuldigedt, es gleichwhol unß zu
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referiren genommen, wegen der eben gemelter schreiben

Gemeint sind der Brief an die fürstlichen Ges. zu Münster, die Admissionem Exclusorum
betreffend, von 1645 IX 18 [ /28 ] , und der Brief an die Ges. Brandenburg-Kulmbachs und
Württembergs von 1645 IX 18 [ /28 ] (s. oben Anm. 3 und 4).
aber alles zu ihren
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gefallen gestelledt.

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Endtlichen hetten die fürstlichen abgesanthen begeredt, daß ihnen communi-
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ciredt werden möchte, waß bey den königlich Schwedischen legato Ochsen-
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stirn , alß ich undt teils auch der fürsten- undt stätterhatt deputirte, vor der
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Keyserlichen solennischen apertur vorgegangen

Gemeint ist die Deputation der Reichsstände zu Oxenstierna am 25. September 1645, bei der
neben Löben Thumbshirn, Carpzov, Geißel, Heidfeld, Marcus Otto und Oelhafen von Schöl-
lenbach deputiert waren, s. Nr. 14 (oben S. 203 Z. 21f.).
.

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Er hette geanttworttedt, daß doch die herren fürstlichen abgesanthen depu-
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tati auch derbey gewesen undt whol, waß vorgangen, wißen würden.

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Undt damitt hatte sich diese session geendedt.

[p. 258] [scan. 402]


Sachanmerkungen zu Nr. 18

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