Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
159. Nassau und Volmar an Lamberg und Krane Münster 1645 Mai 18

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Nassau und Volmar an Lamberg und Krane


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Münster 1645 Mai 18

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Konzept: RK , FrA Fasz. 92 V nr. 671 fol. 4–4’ = Druckvorlage – Kopie: Den Haag
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A IV 1628 nr. 37; Giessen 204 nr. 18 S. 91–94; ebenda 205 nr. 216 S. 1101–1104 –
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Druck: Gärtner V nr. 24 S. 117–119.

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Bedenken der kurbrandenburgischen Bevollmächtigten gegen eine Translation der Reichsdeputation.
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Vermittlung in Osnabrück.

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Hinweis auf beiliegende Rücksendung und Zusendung von Korrespondenzen. Das
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Drängen der Protestierenden läßt die endliche Eröffnung der schwedischen Proposition
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erhoffen, ungehindert waß die Franzosen dagegen einwenden möchten.

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Die kurbrandenburgischen Gesandten sollen nicht geringe Bedenken gegen die Trans-
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lation
der Reichsdeputation haben, wie Dr. Ölhafen mir, Volmar, berichtet. Aus
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den Diskursen der kurbrandenburgischen Gesandten ist vermerkht worden, daß
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die protestierende mit gedankhen umbgehend, zu einer interimsmediation
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zwischen denn Kayserlichen und Schwedischen gesandten sich einer depu-
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tation von ettlichen ständen zu vergleichen und selbige vorzeschlagen,
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durch wölche die ein- und anderseits vorhabende propositiones und respon-
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siones denn parteyen vorgetragen werden solten. So sie zwar nit vor ein
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solche mediation verstanden haben wollen, die einige auctoritet haben solte,
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bei entstehenden vergleichungen sich eines vorschlags von mittlungen ze
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unterfangen, sondern allein auff daß die hinc inde fallende schlüss und ant-
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wortten mit desto mehrerem fundament und sicherheit überbracht werden
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könden; denn sie sagen, daß sie den decan zu S. Johann hierzu gar nit
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gnugsamb erkenten. Dieser sachen wurdt nachzedenkhen sein, und uff allen
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fall dahien gesehen werden müessen, wann mans ie nit verhindern köndt,
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daß es doch mit wenigstem praeiudicio Kayserlicher hoheit geschehe. Zwei-
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felsone werden sich die Churmainzische hievon nit außschliessen lassen.
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Stüende zum fahl in obacht ze halten, ob nit auch von Eur Liebden und
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Excellenz und dem herrn pro interesse ihrer Kayserlichen mayestät auß den
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ihrigen iemandt dabei zu verordnen were.

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