Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1647 IV 22

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1647 IV 22
Montag Montags, 22. huius, haben sich vorbemeldte Saxen
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Aldenburgische und Weimarische widerumb bei Ihr Excellentz eingestellt
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und angezeigt, daß sie zwar die inen communicirte correcturas ihren reli-
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gionsgenossen zu wissen gemacht, hielten aber darvor, daß sie samptliche
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protestantes auch vor sich erfordern und dennselben sonderlich die erinne-
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rung , daß Ihr Kayserliche Maiestät dennjenigen, so die bißher erfolgte reso-
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lutionem grauaminum acceptirten, solches auch zuhalten und sie dessen ge-
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niessen lassen, gegen andern aber nichts obligirt sein, sondern ein offne
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handt behalten wolten, selbst vorhalten solten; mit mehrerm anhang, wie in
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relatione ad Caesarem sub hoc dato zu sehen.

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Hierauff seind sambtliche protestierende umb 10 uhr vormittag bei Ihr Ex-
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cellentz in beysein der ubrigen Kayserlichen gsandten erschienen, denen Ihr
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Excellentz selbst mündtlich vorgehalten: Nachdem vermerkht worden, daß
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bei dem letstern im instrumento pacis einverleibten proiect compositionis
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grauaminum ex parte protestantium noch ein und anders desiderirt werde,
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so hette man nit unterlassen, denen Saxen Aldenburgischen und Weimari-
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schen zu erclären, waß man an Kayserlicher seiten darauff thuen köndt und
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wolt, inmaasen man nit zweiflete, inen, sambtlichen protestierenden, beraits
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darvon nachricht werde gegeben worden sein. Nun würden sie darauß ver-
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spüren , daß man disseits ja alles gethan, waß immer zu erhaltung fridens
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ze thuen müglich gewesen, sich auch die catholische weiters nit köndten
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treiben lassen. Und obwol underschiedliche puncten theils denn principiis
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deß religionsfridens, theils gegenwerttiger und andern conventionibus zu-
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wider nachgeben worden, daher wol zu fürsorgen, daß inskünfftig grosse
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beschwerungen darüber erfolgen möchten, so lasse man es doch an sein ortt
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gestellt sein und wolle gleichwol die stände dessen versichert haben, daß
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dennjenigen, wölche darmit content und solches annemmen, Ihr Kayserliche
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Maiestät sie auch dabei lassen und handthaben, gegen andern aber, so
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mehrer weitterung suechen oder auch gar deßwegen im krieg bleiben wol-
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ten , in nichts obligirt sein, sondern ihr offne handt behalten wolten. Ver-
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hofften demnach, die stände sambt und sonders werden sich ferner nit auff-
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halten , sondern alles zum schluss richten helffen.

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Illi habita inter se deliberatione per Aldenburgicum respondent: Es were
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nit ohne, daß sie obangeregte communication empfangen und sich gegen
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Ihr Excellentz des bißher erzeigten eifers in befürderung der fridens-
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tractaten , sonderlich aber in vergleichung deß so vornemen fridenstukhs
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der grauaminum underthänig bedankhen theten, mit pitt, sie darinn noch
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ferners und biß zum ende continuirn wolten. Sodann, weil bewußt, daß
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sie, evangelische, biß daher dises werkh vornemblich durch die Schwe-
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dischen plenipotentiarios handlen lassen, also petten sie, wir wolten unß
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nit lassen entgegen sein, dennselben ebenmässig die resolvirte correcturas
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communicirn ze lassen, wölche sonder zweifl sich in auffsetzung ihres
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instrumenti pacis desto besser darnach wurden regulirn könden. Ihres-
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theils wolten sie sich noch heüttigen tags zusamenthuen und alles in

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reiffe deliberation nemmen, auch im werkh erscheinen lassen, daß an
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ihrem ortt der frid nit solte verhindert oder auffgezogen werden. Sonsten
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aber hetten die evangelische noch ettliche puncten vermerkht, so zurukh-
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geblieben , daran gleichwol daß fridenswerkh nit wenig hafften wolte,
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lebten der guetten zuversicht und hoffnung, Ihr Excellentz wurden denn-
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selben auch vollendt abzehelffen genaigt sein, auch ihre abraiß so lang
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eingestellt verbleiben lassen. Ihr Excellentz anttwortteten, sie vermeinten,
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es werde von inen den Schweden beraits hiervon nachricht ertheilt
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worden sein. Et cum illi respondissent, es were nur priuato nomine ge-
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schehen , haben Ihr Excellentz sich erbotten, solches auch nomine Caesareae
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legationis thuen ze lassen. Im übrigen wolten sie sich keines weitern
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replicirns versehen, sondern hoffen, daß es darbei entlich verbleiben werde.
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Ihre abraiß köndten sie lenger nit einstellen. Die werde iedoch der sachen
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weder verlengerung noch hindernus geben, weil dero collegae in allen
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sachen gnugsamb instruirt, und wann auch in eim oder anderm waß zweifel
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vorfallen sollt, köndte ihre meinung in wenig stunden eingelangt werden.
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Es wer nun zeit, daß sie auch die Französischen tractatus reassumirn
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müeßten, dann denn Französischen gsandten wer noch kein instrumentum
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pacis extradirt, vil weniger mit inen agiustirt. Es müeßte eins mit dem
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andern gehen.

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Und obwol die Aldenburgischen zum öfftern replicirt und entlich uff allen
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fahl, das Ihr Excellentz wenigst von Münster nit unverrichter sachen abrai-
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sen solten, gebetten, so seind Ihr Excellentz doch uff ihrer meinung ver-
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blieben , mit vermelden, daß sie sich zu Münster noch etwas zeit auffhalten
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würden, in hoffnung, hiezwischen alles zum schluss kommen werde, und
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haben darauff von inen allen sambt und sonders ihren abschiedt genommen,
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sich ihren allerseits gnedigen fürsten, herrn und obern bestermaassen recom-
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mendirt und zu erweisung angenemer diensten erclärt und anerbotten.

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Zu merkhen ist, daß dißmahls bei diser versamblung wegen deß fürstli-
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chen hauß Braunschweig niemandt erschienen, sonder allen zweifl, ihren
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dissensum wegen Oßnabrukh hierdurch zu behaupten.

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Eodem ist diser verlauff ad Caesarem referirt worden [ 1647 ].

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