Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Sondersitzung lutherischer fürstlicher und städtischer Gesandter(sessio 45) Osnabrück 1646 Januar 18/28

7
85

8

9

Sondersitzung lutherischer fürstlicher und städtischer Gesandter(sessio 45)


10
Osnabrück 1646 Januar 18/28

11
Sachsen-Altenburg A I 1 fol. 348’–351’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Magdeburg A I fol.
12
455–459, Magdeburg B fol. 207’–209, den Druck in Meiern II, 244f.

13
Aufforderung der Reformierten von 1646 I 17/27, eine Erklärung über die von ihnen geforderte
14
Admission zum Religionsfrieden abzugeben

10
Siehe Nr. 82 bei Anm. 48 und ebenda S. 486 Z. 5ff.
. Schwedische Replik, Klasse 1,3

11
Siehe Meiern II, 187 (ksl. Protokoll) und 196 (schwed. Protokoll).
: Frage, wie die
15
Formel si ipsi velint & quiete vivant in der Kaiserlichen Responsion auf die schwedische Propo-
16
sition
II, Ad IV. , zu verstehen sei.

17
(Im Quartier der Magdeburgischen zu Osnabrück.) Anwesend: Magdeburg (Direktorium),
18
Sachsen-Altenburg / Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach,
19
Braunschweig-Lüneburg-Celle / Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen / Braunschweig- Lüne-
20
burg -Kalenberg, Baden-Durlach, Mecklenburg-Schwerin / Mecklenburg-Güstrow, Sachsen- Lau-
21
enburg , Fränkische Grafen, Straßburg, Nürnberg

13
Für Nürnberg votierte Oelhafen von Schöllenbach, der bei den Fürstlichen die Fränkischen
14
Gf.en vertrat (s. [ Nr. 1 Anm. 17 ] ).
, Lübeck

15
Für Lübeck votierte Gloxin, der bei den Fürstlichen Sachsen-Lauenburg vertrat (s. Nr. 3
16
Anm. 29).
.

22
Magdeburgisches Direktorium. Der ungeenderten Augßpurgischen
23
confession verwandten fürsten und stände abgesandten erinnerten sich, wie
24
und welchergestalt die cron Schweden in ihrer proposition, artikel 4, der re-
25
formirten stände gedacht

17
Bezug auf die schwed. Proposition II von 1645 VI 11, Art. 4 ( Meiern I, 437 ).
und daß man sich gegen ietztgenandte reformirten
26
uf ihr unterschiedenes anhalten erkläret, man wolle sie mit antwort versehen .
27
Dieweil sie nun gestern in consessu wiederumb angehalten

19
Wie oben Anm. 1.
, were gut befun-
28
den worden, ietzo zusamenzukommen und sich darüber zu entschließen.

[p. 498] [scan. 516]


1
Nun sei wißend, daß albereit am 22. Decembris abgefloßenen jahres [ scilicet:
2
am 22. Dezember 1645 / 1. Januar 1646 ] ein Schluß gemacht, wofern sie an-
3
halten würden, ihnen zur antwort zu geben, man wolle erwarten, wie sich die
4
königlich Schwedischen in ihrer replic erklären würden

20
Siehe Nr. 75 (oben S. 410 Z. 12–15).
. Wiewol nun solche
5
replic herauskommen

21
Am 28. Dezember 1645/7. Januar 1646 (s. [ Nr. 29 Anm. 4 ] ).
und daraus warzunehmen, daß solcher punct nicht
6
erleutert, sondern die königlich Schwedischen herren plenipotentiarii der
7
Keyserlichen commissarien erleuterung ihrer resolution über diesen punct be-
8
gehren

22
Wie oben Anm. 2.
, so habe man numehr zu bedencken, was ihnen, den reformirten, zur
9
antwort zu geben.

10
Er hielte wegen Magdeburg dafür, daß man denen reformirten noch zur
11
zeit keine cathegorische antwort geben könne, sondern allein zu vermelden,
12
man hette verhofft, die königlich Schwedischen herren gesandten würden
13
sich erkläret haben.

33
13–14 Weil – sein] Magdeburg A I: Ehe solches erfolge, könne mann zu keiner categori-
34
schen erklärung kommen.
Weil aber solches nicht geschehen, müße man solcher
14
erklärung nochmals gewertig sein.

35
14–15 Sie – erfolge] Magdeburg A I: Möchten sich gedulden, biß resolutio Caesarea et
36
Suecica heraußkeme etc.
Sie weren auch zu bitten, so lang in gedult
15
zu stehen, biß solche erklärung erfolge, alßdan werde sich ein ieder verneh-
16
men laßen, wie seine instruction ihn anweisen würde.

17
Sachsen-Altenburg und Coburg. Es sei nicht unbekandt, daß der also
18
genanten reformirten stände halber vorgelauffen und welchergestalt herr We-
19
senbeck gestern in dem Pommerischen voto vorbracht und angeführet, die
20
königlich Schwedischen herren plenipotentiarii wolten sich selbst ins mittel
21
schlagen

23
Die Reformierten hatten am 21. Dezember beschlossen, Oxenstierna als Vermittler einzuschal-
24
ten , der sich zur Kooperation erboten hatte, s. Nr. 57 (oben S. 328 Z. 15–21). Am 25. Dezem-
25
ber nutzten die schwed. Ges. die Übergabe der Gravamina für ein Religionsgespräch mit dem
26
Ges. der Stadt Bremen (s. Nr. 66, oben S. 374 Z. 35 – S. 375 Z. 16). Salvius schlug vor, daß
27
man Schweden Argumente gegen die Lutheraner an die Hand geben solle. Oxenstierna vertrö-
28
stete die Reformierten auch weiterhin, man solle ihm die Sache überlassen. Die Reformierten
29
verzichteten im Vertrauen darauf weitgehend auf direkte Gespräche mit den Lutheranern.
30
Salvius aber erinnerte die Reformierten, die Reichsstände möchten sich untereinander einig
31
werden (Milagius an die Fürsten zu Anhalt, Osnabrück 1645 XII 24 [/I 3], und derselbe an
32
dieselben, Osnabrück 1646 I 14 [/24], in: G. Krause V.2, 55, 65). Am 25. Januar besuchte
33
Oxenstierna Lampadius und sprach mit ihm unter anderem über die Reformierten ( magdebur-
34
gische Unterthänigste Relation Nr. 2 s. d. 1646 I 15 [/25], in: Magdeburg F II fol. 87–90’,
35
hier 89’). Am 27. Januar erwähnte Wesenbeck die schwed. Bereitschaft zur Mediation
36
(s. Nr. 82, oben S. 485 Z. 14ff.). Oxenstierna sprach am selben Tag mit den sachsen- altenbur-
37
gischen Ges. über die Religionsfrage (s. Nr. 83, oben S. 495 Z. 9–17).
. Könten uns dahero desto eher mit dem directorio vergleichen, daß
22
im fall sie anhalten solten, sich gegen ihnen zu erklären, und zwar wir

38
Thumbshirn und Carpzov.
un-
23
serstheils , daß unser gnädiger fürst und herr

39
Friedrich Wilhelm II. Hg. von Sachsen-Altenburg und Coburg.
ihne ihre securität gerne gön-
24
nen . Wüste sich auch zu erinnern, was die königlich Schwedischen in ihrer
25
proposition, artikel 4, gesetzt

40
Wie oben Anm. 6.
. Weil aber die mehrgenanten

37
25 Calvinisten] Magdeburg A I: reformirten.
Calvinisten auf
26
einen sonderlichen verstand wolten ziehen

38
26–27 und – annehmen] Magdeburg A I: Wesenbecius der interposition gedacht etc.
und sich die königlich Schwedi-
27
schen ihrer annehmen, so müße man erwarten, wie sie und die herren Schwe-
28
dischen sich erklären würden. Die evangelischen würden sich alsdan verneh-
29
men laßen, wie die billigkeit und iedes instruction mit sich brächte.

39
29–30 Es – derauskäme] Magdeburg A I: Möchte wüntschen, daß mann heraußkeme etc.,
40
Sueci sehen es gern etc., sehe aber nicht, wie.
Es were
30
zu wüntschen, daß man derauskäme, jedoch wolte noch zur zeit am rathsam-
31
sten sein, man differire die sache.

41
31–32 Die – interessirt] Magdeburg A I: Mann möchte sich in acht haben etc., weil catho-
42
lische nicht groß derbey interessirt etc.
Die catholischen stände weren soviel nicht
32
interessirt, weil ihnen so gar leicht land und leute nicht zufielen oder die

[p. 499] [scan. 517]


1
capitula in den ertz- und stifftern sie eligiren würden.

35
1–2 Wan – solten] Magdeburg A I: Sey ihme leidt, wann es cursu tractatuum von catho-
36
licis movirt würde etc.
Wan nun auch gleich
2
die catholischen stände diesen punct auf die ban bringen solten, so hette man
3
ebendieses zu antworten, man müße zuförderst der cron Schweden und Key-
4
serlicher majestät erklärung und erleuterung erwarten.

5
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach. Erinnere sich, was am 22. De-
6
cembris hingelegtes jahres [ scilicet: am 22. Dezember 1645 / 1. Januar 1646 ]
7
vorgangen

41
Wie oben Anm. 9.
, und wolle anhero reportirt haben, daß seine gnädigen fürsten
8
und herren

42
Die Hg.e Wilhelm von Sachsen-Weimar und Ernst von Sachsen-Gotha.
denen reformirten securitatem publicam gerne gönnen, iedoch
9
nicht iura reformandi. Weil aber die königlich Schwedischen herren plenipo-
10
tentiarii selbst es uf Keyserlicher majestät declaration gestellet, so hette man
11
deßen zu erwarten, wie Altenburg.

12
Brandenburg-Kulmbach. Cum voto felicitatis angetretenen jahres be-
13
traure

43
betraure bedeutet hier beklage ( Grimm I, 1710 s. v. betrauern ).
er

44
Müller, der am 26. Januar, aus Münster kommend, in Osnabrück eingetroffen war (s. Nr. 82
45
Anm. 60).
, daß wieder newe differentien einkämen, dadurch das haupt-
14
werck der friedenstractaten besorglich möchte gehemmet werden. Er be-
15
fürchte , die cronen würden endlich einen überdruß schöpfen, uf ihre satisfac-
16
tion dringen und die stände in dubio et periculo sitzenlaßen.

37
16–17 Derohalben – gedencken] Magdeburg A I: Ergo zu sehen, das es nicht zur weit-
38
läufftigkeit komme etc.
Derohalben er
17
zu bitten, hierin auf ein mittel zu gedencken.

18
Man erinnere sich, daß die stände der ungeänderten Augßpurgischen confes-
19
sion denen reformirten securitatem ex pace religionis zwar gerne gönneten.
20
Weil sie, [ die Reformierten ], aber ex securitate territoriali des iuris reformandi
21
sich anmaßen wolten und sagten, daß sie ebensowol stände des Reichs, sich
22
auch deswegen auf der cron Schweden proposition bezögen und mit der sim-
23
plici securitate nicht wolten friedlich sein, so stelle er allein zu bedencken, ob
24
nicht ein temperamentum und medium zu treffen. Seines gnädigen fürsten
25
und herrn

47
Christian Mgf. von Brandenburg-Kulmbach.
meinung sei, daß den reformirten zwar securitas ex pace religio-
26
nis zu gönnen und einzuräumen, iedoch daß sie alles in ecclesiasticis auch in
27
solchem stand ließen, derin sich’s anno 1618 befunden undt noch ietzo ent-
28
halte . Auf ein solch mittel sei numehr zu gedencken.

29
Etzliche der catholischen hetten gesagt, warumb man die reformirten so sim-
30
pliciter auszuschließen gedächte. Derhalben hielte er dafür, daß man auch der
31
catholischen stände meinung zu vernehmen. Dieweil aber anietzo nicht ge-
32
fragt würde, was ihnen, [ den Reformierten ], hauptsachlich zu antworten, son-
33
dern allein, daß weitere erklärung der königlich Schwedischen einzuholen sei
34
und man sich sodan declariren wolle, könne er sich leicht conformiren.

39
21–23 und – sein] Magdeburg A I: Reformirte opp〈onierten〉, sie weren ja sowol vor-
40
nehme reichsstände etc., ergo pari passu etc. [ Sie ] beruffen sich uff die Schwedische pro-
41
position etc., die es simpliciter gesetzet etc. Erinnere sich, daß er deßwegen mit den
42
Brandenburgischen geredet etc. [ Diese ] weren eben des schlags etc. Churbrandenburg
43
habe sich mit seinen ständen verglichen etc.

[p. 500] [scan. 518]


1
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg.
2
Es sei wißend, was bißhero wegen der reformirten stände vorgangen und daß
3
der schluß vormals dahin gefallen, es sei ihnen freizustellen, ob sie bei den
4
königlich Schwedischen gesandten ümb declaration ihrer proposition, soviel
5
diesen punct anlanget, selbst wolten anhalten

1
Lampadius hatte dies am 1. Januar 1646 vorgeschlagen, s. Nr. 75 (oben S. 407 Z. 15f.).
und, wan dieselbe erlanget,
6
daß man sich evangelischentheils derüber erklären wolte. Zu wüntschen
7
were, daß die reformirten bei den königlich Schwedischen herren plenipoten-
8
tiariis angehalten, damit sie sich dieses puncts halber in ihrer replic herausge-
9
laßen . Nun aber die Schwedischen es auf eine quaestion den Kaiserlichen ge-
10
stellet , wie sie die wort ihrer resolution „si quiete vivant“ wolten verstanden
11
haben

2
Wie oben Anm. 2.
, so sei er nochmals der meinung, daß die antwort, so wir den refor-
12
mirten gegeben, nochmals zu wiederholen, daß sie nemlich sich bei den ob-
13
gedachten Schwedischen herren gesandten der declaration erholen solten.
14
Wan die erlanget, wolle man sich vernehmen laßen. Stelle dahin, ob man sich
15
so weit wolle erklären, daß wir ihnen securitatem publicam gönneten. Halte
16
seinestheils eine generalantwort beßer.

17
Sonsten befünde er höchst undienlich, daß man der königlich Schwedischen
18
interposition hierin beliebe,

32
18–23 dieweil – pragmatica] Magdeburg A I: dann so keme mann in disputat etc. [ Es sei ]
33
nur ihre resolution zu erwarten etc. Caesarea resolutio möchte die reformirten graviren
34
etc. Mann gönte ihnen ius reformandi catholicos gern etc., were aber ref〈ormatorum
35
cu〉lpa, si litem accip〈erent〉 a catholicis etc. Evangelischentheils [ sei ] nur Suecorum
36
resolutio zu erwarten etc. Sey ihm leidt der reformirten halber etc. Wann’s ad publicas
37
consultationes komme, sey es war, die catholischen gehörten auch derzu etc. Hetten sie
38
beyzeit derzugethan, so were diß alles verblieben etc. Repetit prius votum etc., ut ex-
39
spectetur resolutio Suecorum etc. undt [ daß die Reformierten ] am [ ! ] dieselbe zu verwei-
40
sen etc. Were gut gewesen, daß sie sich cum Suecis verglichen hetten etc.
dieweil man solchesfals mit den reformirten in
19
quaestion kömme und also selbst zur separation uhrsach gebe. Er befinde
20
auch nicht rathsam, daß man sich uf Keyserlicher majestät resolution oder
21
auch auf der catholischen stände einwilligung beziehen solle. Die catholi-
22
schen müsten zwar gehört werden, damit sei er einig, wegen des religionfrie-
23
den , so constitutio pragmatica.

24
Baden-Durlach. Uf seiten seines gnädigen fürsten und herrn

3
Friedrich V. Mgf. von Baden-Durlach.
were er

4
Merckelbach, der am 26. Januar, von Münster kommend, in Osnabrück eingetroffen war
5
(s. [ Nr. 82 Anm. 60 ] ).

25
instruirt, alle obstacula

41
25–27 pacis – sehe] Magdeburg A I: und offensiones zu caviren etc. Möchten daher gerne
42
vermittlung oder temperament sehen etc.
pacis promovendae removiren und abschneiden zu
26
helffen, die [ ! ] dan auch solches in diesem punct wegen der reformirten
27
stände gern sehe. Sie [ ! ] gönne denenselben zwar securitatem publicam gerne,
28
iedoch daß hieraus den evangelischen kein praejudits entstünde und sich
29
deßen die posterität zu beklagen. Nachdem er nun aus den vorstimmenden
30
votis vernommen, daß die Schwedischen herren plenipotentiarii vor allen
31
dingen dieses puncts halber sich zu erklären und die reformirten dahin zu

[p. 501] [scan. 519]


1
weisen, sei er auch damit einig und wolle sich Altenburg, Culmbach und
2
Lüneburg conformirt haben.

3
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow. Wiederhole sein votum, so er
4
am 22. Decembris abgelauffenen jahres diesfals abgeleget

6
Siehe Nr. 75 (oben S. 408f.).
, welches dahin
5
gangen, daß sein gnädiger fürst und herr

7
Adolf Friedrich I. Hg. von Mecklenburg-Schwerin.
denen reformirten securitatem ra-
6
tione religionis et iustitiae gönne, aber im gewißen nicht verantworten könne,
7
ihnen das ius reformandi über die evangelicos einzuraumen. Erinnere sich,
8
was der Churbrandenburgische abgesandte herr Wesenbeck hierin uf die ban
9
bracht

8
Siehe Nr. 82 (oben S. 485 Z. 7–16).
,

33
9–14 und – beantworten] Magdeburg A I: landstände hetten ihre sorgfalt in puncto reli-
34
gionis etiam propter reformatos contestiret undt gebethen, ihren statum etiam ratione
35
religionis zu beobachten etc.

10
Eickstedt und Runge, die Ges. der pommerschen Stände, hatten Kayser am 18. Januar 1646
11
besucht und angekündigt, daß sie ein Memorial in puncto religionis et libertatis im Reichsrat
12
übergeben wollten, damit Pommern, gleichgültig, wie die Satisfaktionsverhandlungen verlau-
13
fen
würden, in der Konfessionsfrage gesichert sei (Relation Eickstedts und Runges in: Ver-
14
handlungen
der Pommerschen Gesandten II, 7). – In Pommern war auf dem Trep-
15
tower
Landtag 1534 der entscheidende Schritt zur Einführung der lutherischen Konfession
16
vollzogen worden. Hundert Jahre später suchte Hg. Bogislaw XIV. angesichts der bei seinem
17
Tod erwarteten Herrschaft der reformierten Brandenburger Pommern durch verschiedene
18
Maßnahmen (wie der Regimentsverfassung von 1634 und der Konsistorialinstruktion von
19
1636) den Erhalt der unveränderten Augsburger Konfession zu sichern ( Heyden , 85f.; Rode-
20
rich
Schmidt , Pommern, 193ff., 203f.). Eickstedt und Runge baten Löben und Wesenbeck bei
21
ihrem Antrittsbesuch am 7. November 1645, daß Hgt. und sämtliche Einwohner in Ecclesia-
22
sticis et politicis bey dem Teuwer erworbenen Religion undt Prophan Frieden, im glei-
23
chen bey Ihren woll erworbenen Privilegien, Freyheiten, Recht undt Gerechtigkeiten
24
ueber all geschützet, Undt dawieder nicht beschweret werden mögtten. Als Runge am 14.
25
November Oxenstierna besuchte, wollte dieser den pommerschen Ges. davon überzeugen, daß
26
die kalv. kurbg. Herrschaft für Pommern zumal dann gefährlich werden würde, wenn den
27
Kalvinisten auf dem WFK das Jus reformandi zugestanden werden sollte (Relation Eickstedts
28
und Runges in: Verhandlungen der Pommerschen Gesandten I, 24f. und 35f.).
Hette ihnen vermöge instruction assistentz versprochen
36
etc. Considerandum, was darbey zu thun, wann nomine Pommern es weiter movirt
37
werde etc.
und könne nicht verhalten, daß der königlich Frantzösische resident
10
monsieur de La Barde bei ihm gewest

9
Es konnte nicht ermittelt werden, wann La Barde Kayser besucht hatte.
und gebeten, do dieses puncts wegen
11
etwas in consilio solte ferner fürlauffen, die stände dahin zu ersuchen, damit
12
die reformirten wegen der religion nicht periclitiren möchten. Er wolle ihnen
13
so weit wegen seines gnädigen fürsten und herren gerne assistiren. Stehe da-
14
hin , wie die reformirten zu beantworten. Sei doch einig mit Altenburg und
15
Lüneburg, daß man sie an die königlich Schwedischen allein zu weisen und
16
zu ersuchen, sie möchten erst von ihnen resolution erlangen. Wan die vor-
17
handen , werde man christliche mittel ergreiffen.

18
Sachsen-Lauenburg. Dieser punct sei einer von den

38
18 fürnemsten] Magdeburg A I: beschwerlichsten.
fürnemsten. Man
19
verspüre, daß die königlich Schwedischen eben der intention wie die evange-
20
lischen , diesen punct, soviel müglich, zu decliniren, deswegen sie sich auch,
21
wie sie doch wol können, nicht cathegorice erkläret, sondern es uf die Key-
22
serlichen mit ihrer frage gewiesen. Man müße sehen, wer dan diese sache so
23
starck triebe. Der Churbrandenburgische habe sich erkläret, sein gnädigster
24
churfürst und herr begehre nicht zu reformiren, habe auch mit dero untertha-
25
nen deswegen compactata eingangen

29
Der Bezug konnte nicht sicher ermittelt werden. Wesenbeck hatte am 16. November 1645
30
beteuert, daß sich der Kf. bislang so gouverniret, daß kein Anlaß zur Klage bestehe. Er habe
31
sich mit seinen Landen und Untertanen wol comportiret und verglichen, s. Nr. 33 (oben
32
S. 74 Z. 34f., S. 75 Z. 28ff.). In der Sitzung der Lutheraner am 19. November wurde Wesen-
33
becks Beteuerung zitiert (s. Nr. 36 bei Anm. 8).
; der fürstlich Anhaltische

34
Milagius. Er war am 16. November 1645 wegen der Reformierten nicht instruiert gewesen,
35
s. Nr. 33 (oben S. 78 Z. 26–30). Anhalt galt den Lutheranern als moderat, s. Nr. 36 (oben
36
S. 151 Z. 34).
habe der-
26
gleichen erwehnet. Mit Pfaltz werde sich’s auch wol geben, wan sie wolten
27
restituirt sein. Der Wetterawischen grafen abgesandter hette auch pro Calvi-
28
nianis votiren wollen

37
Geißel hatte am 16. November 1645 als wetterauischer Ges. mit den reformierten Ständen
38
votiert, s. Nr. 33 (oben S. 80 Z. 28ff.). Schrag hatte dies am 18. November kritisiert (s. Nr. 36
39
bei Anm. 25).
, aber fast contra mandatum, weil

39
28 die meisten] Magdeburg A I: mehrerntheils.
die meisten graffen
29

40
29 evangelisch] In Magdeburg A I folgt: welches gegen ihnen zu resentiren etc.
der Wetterawischen banck evangelisch

40
Siehe Nr. 36 bei Anm. 26.
; were also fast allein Heßen Caßel.
30
Weil nun dieselbe etwas sonderliches bei diesen tractaten wollten erhalten,
31
stehe es dahin und sei ihnen zu gönnen. Im fall sie sich nun nicht geben
32
solten, hielte er dafür, es sein die herren Schwedischen per deputatos zu er-

[p. 502] [scan. 520]


1
suchen ,

25
1–2 sie – stelleten] Magdeburg A I: daß sie sich proprio motu des wercks annehmen undt
26
vorschläge theten etc.:

27
1. securitas;

28
2. libertas reformandi erga catholicos, si possint obtinere;

29
3. revers erga Schweden, das sie nicht contra evangelicos sich deßen brauchen wollten;

30
4. könte Heßen in particulari was erhalten etc., wol gut etc.
sie möchten die herren reformirten dahin halten, damit sie sich gegen
2
die evangelischen erkläreten und gnungsamen reverß von sich stelleten. Es
3
würde sonst diffidents geben, wan man sie nicht

31
3 beantworte] In Magdeburg A I folgt: Weren kleinmütig uber der Schweden replic etc.,
32
sonderlich Bremische

41
Linen und Koch.
etc. Wann’s Sueci proprio motu theten, möchte es wol was helf-
33
fen etc. Sey zu befürchten, es möchte endtlich uberhin geschloßen werden etc. Caven-
34
dum .
beantworte.

4
Fränkische Grafen. Halte auch dafür, es sei dahin zu sehen, damit das
5
feur in der aschen gedämpfet

35
5 werde] In Magdeburg A I folgt: propter metum, weil ebendaßelbe a catholicis contra
36
Augsburgische confessionsverwandte quaeriret etc., auch den Calvinisten in Niederlan-
37
den zu calumni〈as〉 oder iure talionis etc. ursach gegeben werde etc.
werde. Weil aber in der Schwedischen replic
6
davon nichts enthalten, were der sicherste weg, ihnen freizustellen, ob sie die
7
herren Schwedischen selbst umb erklärung ansuchen wolten. Uf solche maße
8
machten die evangelischen nicht litem suam.

9

38
9 Straßburg ] In Magdeburg A I ist am Rand vermerkt: Ut singulus, non nomine collegii
39
etc.
Straßburg. Was ad consultandum ausgestellet und wohin die vota zieleten,
10
hette er

42
Marcus Otto.
verstanden. Wiewol er nun von andern städten nicht vollmacht,
11
were er doch wegen seiner herren und obern einig, daß man die reformirten
12
an die königlich Schwedischen zu weisen und sich mit ihnen nicht einzula-
13
ßen , sondern zu trachten, damit diffidentien vermieden blieben. Dazu hette
14
bißhero niemand uhrsach gegeben alß die reformirten selbst, die sich der con-
15
sultationum zu unterschiedenen malen geeusert . Hielte derhalben dafür, sie
16
weren zu ersuchen, solches nicht zu thuen. Er wolle denen andern stätischen
17
solches auch eröffnen, zweiffele nicht, sie würden sich hierin conformiren,
18
welches er an das directorium zurückbringen

40
18 wolle] In Magdeburg A I folgt: Magdeburgisches Direktorium. Ob Nürnberg undt
41
Lübeck [ auch ihr Votum ablegen wollten ]?
wolle.

19
Nürnberg

44
Wie oben Anm. 4.
. Wie Straßburg.

20
Lübeck

45
Wie oben Anm. 5.
. Repetire sein votum, welches er wegen Lawenburg abgelegt.

21
Magdeburgisches Direktorium. Der schluß were dieses, daß die herren
22
reformirten dilatorie zu beantworten, an die herren königlich Schwedischen
23
zu weisen und ihnen anheimbzugeben, ob sie von denenselben selbst ihre
24
meinung und erklärung einholen wolten. Wan man nun evangelischentheils

[p. 503] [scan. 521]


1
davon nachricht, alßdan wolle jeder der evangelischen stände abgesandten
2
sich vernehmen lassen, was seines gnädigsten und gnädigen principaln, auch
3
obern, mit sich

6
3 trage] In Magdeburg A I folgt: Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalen-
7
berg
. Tacendum de eo, ne se separent etc. Möchten sonst dencken, es were ihnen soviel
8
dran gelegen.
trage.

4
(Placebat, daß es ihnen folgendes tages finito consessu per directorium solle
5
eröffnet werden

46
Siehe Nr. 86 (unten S. 516 Z. 1–18).
.)

9
Sachanmerkungen zu Nr. 85

[p. 504] [scan. 522]

Dokumente