Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 II 22

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1647 II 22
Freitag Schreiben Chigis und Landsbergs

40
(Chigi an W; Landsberg an W mit Protokoll Kurfürstenrat 1647 II 16) fehlt; vgl. APW
41
III A 1,1 S. 716ff.
. –

39
37 Bericht ] am Rande: herr Ernesti.
Bericht

38
Buschmanns: Volmar hat die Eventualzusage an Brandenburg zwarn nicht

[p. 738] [scan. 78]


1
gelaugnet noch allerdings gestanden, sich doch soviell vernehmmen laßen,
2
im pfall alsolcher stifft den catholischen nicht bleiben solte, daß derglei-
3
chen wunck woll gegeben sein mögte, unndt würde es illo casu posito gleich
4
sein, die sache wehre dannoch catholischer seiten dardurch insoweit nicht
5
vulnerirt, sondern noch in integro. Cantzler: Es wehre dannoch 1. die
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sache hiedurch schwerer gemacht; 2. wan er electiff bleibe, wehre tolera-
7
beler , unndt hetten die catholische noch hofnung, wieder darzu zu gelan-
8
gen , welches aber ceßirte, wan derselbe Churbrandenburg alß erblich geben
9
würde; 3. wan alsolcher stifft so liberaliter vergeben, hette man keinen
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eintzigen flecken mehr, ein loch zu stopfen, unndt wehre bekant, waß
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wegen deß stiffts Hildeßheimb ex parte der hertzogen vonn Braunschweig
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obhanden wehre, unndt gienge unter den catholischen der ruef, man gebe
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alleß Churbrandenburg hin, darunter etwaß anders stecken müeste. Wenn
14
die Protestanten bei den Gravamina eine Ausnahme zugunsten Pfalzgraf
15
Ludwig Philipps

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Pfalzgf. Ludwig Philipp von Simmern (vgl. oben S. 393), der Bruder Friedrichs V. von
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der Pfalz, war bereits vor dem in Aussicht genommenen Normaljahr vertrieben worden;
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die Protestanten forderten deshalb seine Restitution gesondert.
wünschen, können die Katholiken desgleichen für Minden
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fordern. Volmar hat sich endtlich erbotten, sie wolten ihr bestes thuen
17
unndt nicht eine jotam weichen, wan nur Churbayeren hielte [...]. Heute
18
hat Buschmann das Memorial wegen des Religionsstandes in Köln und
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Paderborn

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(Memorial zum Religionsstand von Köln und Paderborn) fehlt.
an Trauttmansdorff mit dem Bemerken übergeben, die Ritter-
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schaft
sei zwar nicht behelligt worden, habe aber kein exercitium gehabt.
21
Qua occasione er dem graven zu verstehen geben, es schmeckete I. H. G.,
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alß solte etwaß wegen dero stifft Minden vorgangen sein. Darauff der
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graff candide gesagt, daß auf ohnaufhörliches anhalten undt preßiren der
24
Schweden denn Churbrandenburgischen auf diesen stifft, im pfall derselbe
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den catholischen nicht bleiben solte, versprechens geschehen, wehre dahero
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selbiger noch catholischer seiten in salvo et integro, würde auch heut bey der
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zusahmenkunfft ihrer unndt der protestirenden nicht vergeben werden.
28
Cantzler zum graven ex proprio conceptu, maßen derowegenn auch prote-
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stirt , daß hievon noch commißion noch darab I. H. G. wißenschafft hetten:
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Es wolte dannoch durum sein, gesetzt alsolcher stifft den catholischen nicht
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bleiben solte, I. H. G. wenigers nicht ad dies vitae tolerirt werden undt die
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fructus genießen mögten. Der graff wolte auf alle interesse bedacht sein,
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unndt wan die Schweden je davon nicht weichen woltenn, müeßte man
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dahin sehen, daß selbiger stifft außgestelt würde. Buschmann bei
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Scheffer/Vulteius mit dem schertzlichen andeuten undt discurs, es müeste
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heissen deß mans freundt undt der sachen feindt, sie wehren nunmehr in
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die enge getrieben, ob nicht zum frieden ja sagen wolten, waß doch ihr
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anliggen sein mogte. Sie die Heßische, solches wehre schon übergeben.
39
Cantzler, daßelbe würde sein, waß zwischen Weser unndt Rhein läge, es

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1
würde ihnnen je nicht ernst sein, pfaffengüeter, welche adlers flüegel het-
2
ten , unndt darab gnugsame exempel vorhanden, zu begeren, unndt würden
3
selbigs ihre eigenen patronen alß die Frantzosen nicht zulaßen. Scheffer:
4
Die Paderbornische überwaldische güeter wehren Heßen alß gräntzen gar
5
woll gelegen, unndt wehren selbige ohnedeme nicht von großer importantz.
6
Cantzler: Weiln sie nicht taugten, müesten sie dieselbe dem stifft laßen. Die
7
Heßische: Einmahl wehre gewiß, daß ihre gnedige fraw principalinne sich
8
mit gelt nicht würde abtreiben laßen. Cantzler: Waß ihnnen gethan, weh-
9
ren doch allezeit gute nachbarn gewesen. Heßische: Daß hette man mit
10
Marburg

38
Vgl. oben [ S. 310 ] .
erfahren. Cantzler: Churcolln hette nur alß commißarius die
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Kayserliche aufgedragen commißion volnzogen, derowegen aber nicht
12
einen fueß breit genuß gehabt. Heßische: Doch, mit benennung Renß.
13
Cantzler: Von nein, nur daß mit gelt abgeloset worden, unndt hettens itzo
14
die von Anholt unter

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Die kurkölnische Stadt Rhens war seit 1445 im Pfandbesitz der Grafen von Katzeneln-
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bogen und ihrer Erbnachfolger, der Landgrafen von Hessen. Sie war nach Besitz-
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ergreifung Darmstadt in der zur Marburger Erbschaft gehörigen Grafschaft Katzeneln-
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bogen 1629 von Kurköln eingelöst und inzwischen an den Grafen von Anholt gegeben
43
worden.
. Heßische: Churtrier hette auch Limburg an sich
15
gezogen, der landtgraff von Darmbstadt wehre nicht übell dabey gefahren,
16
es wehre in trüeben waßer woll gefischet worden, wie dann in specie auch
17
die Wetteraw angezogen. Cantzler: Es wehre ein hauß, würden sich woll
18
vergleichen. Heßische: Es wehre kein vergleich, müeste alles restituiret wer-
19
den . Cantzler: Wehre kein vergleich, wan alleß restituirt werden solte,
20
undt würde ohne deme alleß in die erbbrüderschafft undt einen sack fallen.
21
Im ubrigen solten sich keine gedancken machen, daß einen fueßbreit von den
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Paderbornern bekomen würden. Welches alles nur per iocum abgangen,
23
Bericht Leerodts über die Antwort der Stadt Osnabrück.

24
W und Volmar vor der Stadt. Volmar: Ihm ist diese Nacht der Gedanke
25
gekommen, wegen der Schwierigkeit mit Ws Stiftern bei den Gravamina
26
mit der Pfälzer Frage anzufangen, wodurch zugleich die Bayerische satis-
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faction bekehmen und man sich ihres antreibens befreyete. Mit Zustim-
28
mung
Trauttmansdorffs hat er heute die Schweden erinnert, daß die Pfäl-
29
zer
Frage mit den Gravamina erledigt werden müsse, und ihnen diesen Punkt
30
schriftlich übergeben

44
Vgl. unten [ S. 749 Anm. 3 ] .
. Die Schweden sind ausgewichen, es müßten die Pfäl-
31
zer
gehört werden, die sich bisher für nicht instruiert erklärten, und haben
32
auf den Hinweis, Ksl. und Franzosen seien sich einig, gemeint, sie wollten mit
33
d’Avaux reden. In discursu hette sich der Salvius vernehmmen laßen, es
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würde ie die meinung haben, daß wan sie sich in causa ista Palatinatus woll
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bezaigten, daß sie solches in puncto gravaminum wieder zu genießen haben
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soltten. [...] W: Erfreut, daß dergestald die handlung in puncto grava-
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minum angefangen und die Churbayerische sich nunmehr etwas mehrers

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1
wegen anderer sach zue ruhe begeben und dießem mitt fleiß abzuwartten
2
haben. Dank, daß Minden/Osnabrück in der ksl. Erklärung den Katho-
3
liken
vorbehalten sind. Verspricht für heute ein Memorial, aus dem hervor-
4
geht
, wie die Schweden die von Philipp Sigismund selbst eingesetzten
5
katholischen Geistlichen vertreiben. Chigi schreibt, die Mediatoren wollten
6
in dieser Sache weiter Longueville zusprechen; d’Avaux bezeigte auch
7
hierinnen einen alsolchen guetten eyffer, daß sie ein mehrers nicht von
8
ihme zue desideriren, woltten also hoffen und darumb gebetten haben, bey
9
einem alsolchen der catholischen interesse und gueten fundamentis nicht
10
zue weichen. Herr Vollmari: Sie würden bey der heraußgegebener
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resolution bestendig bleiben, wan nur die Franzosen nicht ipso facto et
12
armis demjenigen zugegen handleten, waß sie alhie bey den tractaten allein
13
mitt wortten zu befördern sich veranließen. I. H. G.: Die Französische
14
wapffen von den Schwedischen zue separiren, were eine solche sach, daß
15
die gesandten derentwegen sich erstlich eines königlichen beschaids darüber
16
erholen müsten, und weiln sie alberaits derentwegen in specie zue behaub-
17
tung beeder stiffter Oßnabruck und Minden gar favorabiliter geschrieben,
18
so müßte man das werck und sie nicht übereylen, wie sie dan ihrestheils an
19
einem gueten effectu nit zweiffelten und von den Franzosen ihre stiffter
20
nicht zue verlaßen animirt und woll getröstet würden. Dabey ihr ander-
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werts vor gewiß gesagt worden, daß die herrn Kayserliche unangesehen der
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in puncto gravaminum beeder stiffter halber beschehener reservation pro
23
catholicis dem churfürsten zue Brandenburg auff das stifft Minden soltten
24
gewiße vertröstung, ia sogar die zusagh gethan haben. Herr Vollmari:
25
Bey den Kayserlichen hette es kein andere intention, wan es nur zue rhe-
26
den , alß den stifft Minden nebenst Oßnabruck zue salviren. Die Schweden
27
haben aber ohne die Eventualzusage nicht schließen wollen, so daß man
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endlich darauf eingehen mußte. Wan nun die Franzosen bey den catholi-
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schen recht stehen und haltten würden, so würde man den stifft Minden
30
noch woll heraußziehen und Brandenburg keine praetension haben. I. H.
31
G.: Es were dieße conditionata promissio der sachen gar schädlich und
32
köntte man leichtlich gedencken, wie Schweden und Brandenburg, indeme
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sie hierinn einig, die protestirende gegen die catholische eben wegen des
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stiffts Minden animiren würden. Es weren viele rationes status et religionis,
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wie sie dan dieselbe vor dießem beym herrn graffen von Trautmansdorff
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berühret und er sie woll erkandt, warumb man Brandenburg ihrer eigener
37
erkendtnuß nach gnugsamb recompens wegen Pommern angewießen, keine
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landen, und sonderlich derents, zueignen soltte. Vollmari: Es were
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nicht ohne, daß verscheidene rationes politicae dabey in consideration keh-
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men , wan gleichwohl die catholische wieder verhoffen den stifft Minden
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nicht erhaltten köntten, so hette es auch in statu politico seine bedencken,
42
daß man Brandenburg selbigen stifft woll laßen möchte, wie man dan
43
wüste, daß die Lutherische und Calvinisten nit einig, und bey der Calvini-
44
sten zunehmmender macht, die Lutherische sich leichter mitt den catholi-

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1
schen vereinigen und vergleichen werden. I. H. G.: Zwischen beeden
2
religionsverwandten seye öffters große uneinigkeitt, es habe aber die erfah-
3
renheit geben, quod contra catholicos semper conveniant et unanimes sint.
4
Man hette den Calvinismum bereits so hoch erhebt und gebte ihme alsolche
5
ansehenliche landschafften hin, dardurch sich mitt den Hollendern coniun-
6
girt hieltte. Der churfürst were selbst in Holland erzogen, hette des prin-
7
zen von Uranien seine tochter

42
Luise Henriette (1627–1667) von Nassau-Oranien, Tochter Friedrich Heinrichs, ver-
43
heiratet mit Kf. Friedrich Wilhelm von Brandenburg 1646 XII 7.
, dern fraw mutter eine fürstin von sehr
8
hohen gemüht und solchen qualiteten, daß sie in den negociis publicis et
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status ihr parte mitt haben woltte. Sie würde itzige churfürstin auch darzue
10
woll angeführt und erzogen haben. Man soltte woll zuruck dencken und
11
überlegen, waß endlich hierauß noch endstehen köntte. Zuedeme gewinne
12
es gar ein seltzsames ansehen, daß man also viele ertz- und stiffter zue
13
weldtlichen haerediteten applicirte. Es were a prima fundatione Caroli
14
Magni niemals ein uncatholischer herr außer dem Christiano, welchem mitt
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gewißen reservatio die administration nomine capituli gelaßen, gewesen.
16
Itzo alsolchen haereditarie einem Calvinischen herrn zue undergeben, dem
17
capitulo die election zu nehmmen und consequenter allen fürstlichen und
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gräfflichen häußern wie auch den adel in Teutschland unverschuldeter-
19
weiße , wazue sie sonsten kommen kontten, abzuschneiden, daß were wieder
20
alle billigkeitt. Man solle der Churbrandenburgischen, seithero sie die reli-
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gion geendert, geführten consiliis nachdencken, so würde man sehen, daß
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wedder Ihre Maiestet noch dero hochlobliches ertzhauß ursach hetten, dem-
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selben so viele landschafften cum laesione tertii auffzutragen. Daß die
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Lutherische und Calvinische möchten hernegst aneinander gerahten und der
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catholischen sachen dardurch beßer machen, daß were sehr zweiffelhafftig,
26
dießes aber woll zu vermuhten, daß wan einige weiterung und unruhe im
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reich wiederumb endstehen soltten, daß die catholische und geistliche für-
28
sten an den itzigen procedendi modum und, wie man mitt ihnnen sowohl
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bey dem krieg alß friedentractatu umbgangen, dergestaldt werden spiege-
30
len , daß sie sich und den statum religionis, dabey sie wie auch ihrem Kayser
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das ihrige also getrew auffgesetzet, nicht in eine solche gefahr wiederumb
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stürtzen, sondern bey gueter zeitt auß dem itzo erkandten feyhler das
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medium ihrer salvirung und schützung ergreiffen werden. Vollmari: Es
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habe seine considerationes pro et contra, ob es pro catholicis beßer seye,
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dem capitulo die freye wahl eines uncatholischen herrn zu laßen oder daß
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einem uncatholischen haereditarie zu vergeben. In ersterem Fall wird man
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garantieren müssen, daß der Fürst nur bei Verzicht auf das Stift die Religion
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wechseln darf, in letzterem kann auch ein katholischer Brandenburger suk-
39
zedieren
. I. H. G.: Sie weren ihrestheilß nicht gemaint, daß man dero
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stifft Minden den protestirenden überlaßen soltte, und woltten derent-
41
wegen auch keine andere media vorschlagen. Es würde sonsten er herr

[p. 742] [scan. 82]


1
Vollmari noch woll ingedenck sein, daß die protestirende bey dem stifft
2
Minden ein alternation selbst vorgeschlagen, daß einem catholischen ein un-
3
catholischer und darnach wiederumb ein catholischer et sic consequenter
4
succediren soltte. Es were auch weith der religion gefährlicher, einen also
5
mechtigen herrn uti haereditarium zu haben, alß wan das capitulum einen
6
ihnen beliebigen herrn erwählten, denen sie gleichwohl per capitulationes
7
und sonsten beßer in officio haltten, und bevorn sie ihnen erwählen, sich
8
beßer ihres ingenii und humor, ob er ihnen auch diene, erkündigen köntte,
9
und ihnen auch den religionstatum conservieren. Zuedeme würden sich
10
wegen des bedeuten reservati, wan die protestirende zue dem stifft Minden
11
mitt solchem zugelaßen werden, woll begeben. I. H. G. redeten aber nicht
12
gern von dergleichen sachen, damitt es das ansehen nicht gewinne, alß wan
13
man bey dem stifft Minden etwas nachzugeben gedächte, dan einmaln der-
14
selbig den catholischen bleiben müeste. Vollmari: Die Kayserliche wür-
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den gern darzue cooperiren und des stiffts Minden erhalttung befördern,
16
wan man nur die protestirende sich vom halß haltten köntte. Wegen Bran-
17
denburg hette er noch ein secretum medium, wie man denselben noch
18
anderst mitt zue contentiren. [...] Autonomie in der Erblanden nicht zuzu-
19
lassen
, in den Stiftern für die adligen Landsassen der Stand von 1624; in
20
Augsburg wollen die Ksl. auf dem den Katholiken recht günstigen Stand
21
von 1624 bestehen, die meisten württembergischen Klöster wird man auf-
22
geben
müssen. Bei den Reichsgerichten hat der Kaiser die Parität in Reli-
23
gionsfragen
zugegeben. In der hessischen Satisfaktionsfrage werden die
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Schweden sich wohl weißen laßen, es weren aber die Franzosen den Hessi-
25
schen gar zue woll gewogen und woltten schier keine rationes bey sich gel-
26
tten laßen.

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