Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
164. Lamberg und Krane an Nassau und Volmar Osnabrück 1645 Mai 29

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Lamberg und Krane an Nassau und Volmar


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Osnabrück 1645 Mai 29

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Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 37 = Druckvorlage – Kopie: RK , FrA Fasz. 92 V
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nr. 679 fol. 49–49’.

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Widerlegung französischer Behauptungen. Waffenstillstandsverhandlungen zwischen Kurbayern und
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Frankreich. Gewinnung des Salvius. Geleitbrieffrage für die Mediatstände.

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Eur Liebden und Excellenz schreiben vom 25. dieß haben wir zurecht
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empfangen und ist unß lieb, daß unß selbiger bericht über die von den
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Frantzößischen plenipotentiariis spargierte puncta zukommen. Haben es wol
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erachten können, daß es nur ein erdichtetes werck sein würde, maßen wir
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solchs gegen die reichsständte alhie seithero behaubtet und nuhmehr fer-
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ners zu behaubten soviel desto mehr ursach haben. Werden unß selbigs
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berichts bei denen stendten nützlich zu bedienen wißen.

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Wöllen auch über daßienig, waß de suspensione armorum und anderer
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sachen halben bei dem monsieur de Servient angebracht sein solle, fleißige
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nachfrag haben und versuchen, ob deswegen waß mehr in erfahrung brin-
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gen khönten.

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Deß Salvii ehr- und geldtgeitz ist unß gnugsamb bekhandt; sein auch dem-
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selben schon hiebevorn gute offerta beschehen. Man hats aber erfahren,
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daß es mehr geschadt alß genützt, und ethwo beßer gewest wehre, daß der-
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gleichen anwurff bei ihm niemalen beschehen wehre, weilen er dhadurch
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von seiner begirdt deßen, waß er ihm vorgesetzt, nit nachlassen, sondern
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noch beneben daßienig, wadurch man ihnen zu gewinnen verhofft, darzu
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haben wollen. Und ist der Schweeden natur nit anders.

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Von denjenigen sachen, so bei iüngster conferentz zu Münster wegen ver-
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gleittung der mediatstette vorgelauffen, hat biß dato wegen des monsieur
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d’Avaux gegenwart nichts uberbracht werden khönnen, wiewol es beide
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churfürstliche Mentzische und Brandenburgische selbst zu thuen auf sich
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genohmen. Soll uber den gantzen verlauf, sobaldt es wirdt verrichtet sein,
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ein ordentlichs prothocoll eingeschickt werden. Interim ist auch nit
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außer acht zu laßen, daß dieß werck eine gemeine sach ist, dhabei sowol
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der Münsterische alß dieser convent interessiert, weilen sowol die Frant-
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zosen alß die Schweeden den generalpaßbrieff sub iisdem verbis et forma
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expedierter haben, und beide generalpaßbrieffe nur mutatis mutandis fur

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Frantzösische und Schwedische verfertigt worden. Also die resolutio alhie
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ein consequentz auf den Münsterischen convent nach sich ziehen wirdt.
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Daher so viel desto mehr zu verwundern, weilen die Frantzosen dergleichen
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glossas und auslegungen uber ihren in handt habenden Kaiserlichen ge-
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neralpaßbrieff nit machen, warumb es dan den Schweeden zu machen sich
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understehen sollen.

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