Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der kaiserlichen Gesandten und der Deputierten des Kurkollegs Osnabrück 1645 Mai 26

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Konferenz der kaiserlichen Gesandten und der Deputierten des Kurkollegs


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Osnabrück 1645 Mai 26

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Kurmainz Rs FrA Fasz. 7 [ 4 ] nr. 60 = Druckvorlage; damit identisch Kurmainz K
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( Krebs ) FrA Fasz. 11. Vgl. ferner DLöben I fol. 40–41’, Krane Rs RK FrA 92/V
28
fol. 70–73’ ( Druck Meiern I p. 409–411, Gärtner V nr. 36 p. 173–179 ).

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Möglichkeiten freien Geleits für die Mediatstände. Zustimmung der Betroffenen, insbesondere von
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Kurmainz und Kurbrandenburg. Form der Meinungsäußerung der fürstlichen und städtischen
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Gesandten zu dieser Frage: votum der Fürsten und Städte. Kurfürstliche Friedensvermittlung
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oder kurfürstliche Assistenz in Osnabrück.

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Im Quartier des Grafen Lamberg. Vertreten: kaiserliche Gesandte (Lamberg, Krane), Kur-
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mainz (Cratz, Brömser, J. Adam Krebs), Kurbrandenburg (Löben).

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Die herrn Keyserliche proponirten.

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38
96, 36 –97, 21 1º – könte] Darüber in Krane Rs nur kurz: fit summaria relatio.
1º. Weylln wir die allhier zue Oßnabrugg anwesende churfürstliche gesand-
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ten ihnen Keyserlichen herrn abgesandten in puncto deren ex parte Sueco-

[p. 97] [scan. 221]


1
rum pro statibus mediatis praetendirender vergleitung, zum theyl defectu
2
mandati, anderntheils, das wir anderer churfürstlicher gesandten beygehende
3
gedancken hieruber zuvorderist vernehmen müsten, mit unnserm gut-
4
achten dato nicht ahn die handt gehen können, so hette er, herr Dr. Crane,
5
sich am negstverwichenen montag nacher Münster erhoben

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Krane reiste am 22. Mai 1645 nach Münster und am 24. Mai von dort über Lengerich wieder
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nach Osnabrück zurück ( APW [ II C 1 nr. 337 S. 608 ] ).
unnd daselbst
6
sowohln mit seinen collegen, den Keyserlichen herrn abgesandten, allß
7
auch den Churcölln- unnd -bayerischen (zumahln die Churbrandenburgische
8
damahln nicht derohrts, sondern auserhalb der stadt gewesen) auß dießer
9
sache communication

24
9 gepflogen] Zusätzlich in DLöben : Er hat auch die kurbrandenburgischen Gesandten
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informieren wollen, sie aber auf dem Hin- und Rückweg verfehlt, hat in Lengerich außerdem
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noch einmal ausführlich mit den kurmainzischen, kurkölnischen und kurbayerischen Gesandten
27
über das Problem gesprochen.
gepflogen, bey welcher allerseits vor guet angesehen
10
worden,

28
10–12 weylln – gesteckt] Fehlt in DLöben .
weylln der Frantzösische legatus Servient sich vernehmen laßen,
11
daß sich die Schwedische proposition biß dato allein wegen verweigerter
12
vergleittung der stadt Straalsundt gesteckt,

29
12–13 die – verwilliget] Statt dessen in DLöben nur: wann wier die Churbranden-
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burgische darein willigen.
die herrn Churbrandenburgische
13
aber inn dieselbe numehr, iedoch salvo iure superioritatis, verwilliget,
14
daß man dahero ihnen königlich Schwedischen solchen salvum conductum
15
gegen eröffnung ihrer proposition unnd, daß beedes pari passu unndt zue-
16
gleich außgewechßelt werde, mit diesen bedingnußen jedoch, daß Chur-
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brandenburgs Durchlaucht das ius superioritatis vorbehalten unnd von
18
denen vergleiteten nichts wieder ihren landtsfürsten oder des heyligen
19
reichs constitutiones bey den tractatibus pacis gesuecht werden solte unnd
20
solchen nicht ex vi praeliminaris conclusi, sondern amore pacis wohl ein-
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willigen

31
21 könte] Die Einwilligung laut DLöben auch auf solche ausgedehnt, die die Schweden
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etwa noch specificiren, bei Betonung der grundsätzlichen nullität des freien Geleits für
33
Mediatstände selbst in dem Fall, daß die wenigen in Osnabrück versammelten stände
34
dafürhalten möchten.
könte. Unnd weylln pro

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97, 22 –98, 5 2º – theten], ferner 98, 23–26 gleichwie – wolten] Nicht erwähnt in Krane Rs.
36
Laut DLöben verlangt Krane die interposition nicht grundsätzlich unter Hinweis
37
auf die Insuffizienz der bestehenden, sondern nur in dieser Sache: Kurmainz und Kur-
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brandenburg
sollen Schweden um Herausgabe ihrer Proposition bitten; bis man dann Instruk-
39
tion
über diese erlangt haben wird, kann über die vergleittungk weiter gesprochen werden,
40
es würden auch nach der handt mehr stände einlangen, welche darüber vernomen
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werden könten, undt würden chur-, fürsten undt stände, deren interesse einigk
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undt alleine hieruntter concurrire, endtlich in die vergleitungk der mediatstände
43
willigen, so könten sie es hernach statt Keyserlicher Mayestedt auch whol geschehen
44
lassen.
2º verspürte, daß der biß anhero pro internuncio gebrauchte decanus ad
23
S. Johannem, ohnerachtet derselbe sonsten ein wohlqualificirter mann,

[p. 98] [scan. 222]


1
allein auß mangell genugsamen respects bey denn Schweden, zue dießen
2
schwerwichtigen sachen insufficient, so seye rathsamb erachtet worden,
3
daß die churfürstlich Maintz- unnd Brandenburgische gesandten sich zwi-
4
schen ihnen den Keyserlichen unnd königlich Schwedischen der mediation
5
undernehmen theten.

6
3º. Würdte unnß churfürstlichen gesandten bekant sein, waßmaßen sie
7
Keyserliche abgesanthen mit denen fürstlichen alhier auß vorgedachtem
8
puncto der mediatstendt vergleitung, jedoch dergestalt communication
9
gepflogen hetten, daß sie jede fürstliche gesandtschafft absonderlich be-
10
schickt unnd von deroselben ihro parere begehrt, sie fürstliche gesandten
11
aber bedenckzeit genommen. Nun seye darauff erfolgt, daß gleich nach
12
sein herrn Dr. Kranens zuruckunfft von Münster sich der fürstlich Braun-
13
schweig Luneburgische abgesandter neben einem

33
13 stättischen] Laut DLöben der Straßburgische.
stättischen abgeordneten
14
bey ihnen, umb in nahmen samptlicher anwesenden fürstlichen unnd stätti-
15
schen gesandten unnd deputirten uber vorbedeuten puncten sich zu resol-
16
viren , angeben. Wie nun die Keyserlichen herrn gesandten daß auß solcher
17
anzeig coniecturirte fürstliche unnd stättische collegialconclusum allso
18
schlechterdingen anzuhören bedenckens getragen, allso hetten sie auch
19
gedachten Lünenburg- unnd stättischen mit der begehrten audientz auff
20
ein par tag zue gedult gewiesen. Wolten demnach sie Keyserliche herrn
21
abgesandten unnß die churfürstliche umb unnsere beygehende gedancken
22
uber oberzehlte puncten ersucht haben. Seyen sonsten, soviell den letzten
23
betrifft, der meinung, daß gleichwie sie den fürstlichen gesandten einem
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jeden in particulari von mehrgedachtem puncto der mediatständt verglei-
25
tung communication gethan, allso auch eines jeden meinung absonderlich
26
hören wolten,

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26–27 bevorab – seyen] Fehlt in DLöben und in Krane Rs.
bevorab da auch die herrn Churcölln- unnd -bayerische zue
27
Münster mit ihnen herrn Keyserlichen inn deme allerdings einig seyen,
28
daß man den fürstlichen unnd stättischen einiges votum nicht verstatten,
29
sondern sich auff die reichsdeputation bewerffen

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29 solte] Die Stände, so führt Krane laut DLöben weiter aus, dürfen laut Reichsabschied
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von 1641 zwar hiero erscheinen, aber nicht anders, dan daß sie sich bey den Keyser-
37
lichen undt churfürstlichen abgesanthen angeben undt ihr anligen eröffnen dörffen,
38
da ihnen dan in ihren desideriis getraulich eingerhatten undt ihre nhotturfft bey den
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handelungen beobachtedt werden solle.
solte.

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29–32 Soviell – wolten] Fehlt in DLöben , in Krane Rs zusätzlich: Es ist ja hier nicht
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auf einen Reichstag angesehen, die Kurfürstlichen sind selbst nur zur Assistenz des Kaisers
42
bestellt, und die übrigen Stände werden sich nicht mehr als sie herausnehmen wollen.
Soviell aber die stät-
30
tische belangte, hetten sie denselben von diesem strittigen puncto der ver-
31
gleitung keine communication gethan, wüsten dahero nicht, wie sich die-
32
selbe in dieses werck immisciren wolten.

[p. 99] [scan. 223]


1
Hierauff haben wir die Churmaintzische mit dem herrn Churbrandenbur-
2
gischen underredung gepflogen,

31
2–25 welcher – mögten] In Krane Rs ist die kurbrandenburgische Meinung nur im
32
Rahmen der kurfürstlichen Gesamtantwort und in zwei Einwürfen wiedergegeben, die Löben
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direkt an die Kaiserlichen richtet. DLöben enthält an dieser Stelle nur den Hinweis auf die
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unnachgiebige Haltung Schwedens und den Ausdruck kurbrandenburgischer Vermittlungs-
35
bereitschaft
hinsichtlich der schwedischen Forderung nach freiem Geleit; weitere Äußerung
36
zu Punkt 1 in DLöben in Form eines Protests des kurbrandenburgischen Vertreters, daß der
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Kurfürst von Brandenburg an dieser mora wegen Stralsundt gantz nicht schuldigk sein,
38
weniger der darauß erfolgenden schweren veranttwortungk teilhafftigk sein will.
welcher auff unnsere ahn ihn gethane frag
3
(negst deme, daß er sich 1º außtrücklich bedingt, inn die vergleitung Straal-
4
sundt ex parte Churbrandenburg niemahln gehelet zu haben

43
Vgl. Protokoll des kurbrandenburgischen Geheimen Rats vom 23. Januar 1645 ( Meinardus ,
44
Protokolle S. 19).
, sondern daß
5
sie Churbrandenburgische die stadt Straalsundt von solcher vergleitung
6
bey den königlich Schwedischen eximirt unnd dabey die reservation
7
unnd vorsehung gethan hetten, daß wan ihe derselbe ohrt vergleitet werden
8
müste, solcheß nit allein salvo iure superioritatis, sondern auch ohne praeiu-
9
ditz ubriger chur-, fursten unnd stendte beschehen solte, wie dann jeder
10
gesandtschafft billig oblege, daß sie bey ihren gnedigsten unnd gnedigen
11
herrn principaln dern glimpf erhielte unnd denselben soviell möglich
12
salvirte unnd sich versicherte, 2º bestendig dafürhielte, daß sich die könig-
13
lich Schwedischen nit mit vergleitung der Stadt Straalsundt vergnügen
14
laßen würdten, sondern solche vergleitung auff alle mediatos unnd pri-
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vatos coronae Sueciae adhaerentes praetendiren theten) sich dahien ver-
16
nehmen ließe, daß, obwohln sie Churbrandenburgische wegen mehrge-
17
dachter vergleitung der stadt Straalsundt biß annoch nit instruirt seyen,
18
auch nachmahls nicht darfürhalten könten, daß die königlich Schwedischen
19
sich damit begnügen laßen würdten, so könte er jedoch mit vorgedachter
20
herrn Churcölln- unnd -bayerischen meinung sich dießfalls wohl confor-
21
miren . So wehre auch pro 2 do nit unrathsamb, daß wir die Churmaintz-
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unnd -brandenburgische gesandten unnß vorbedeuter mediation under-
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nehmen theten,

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23–25 sodann – mögten] In DLöben weiter ausgeführt: Alle Stände haben gleich den
40
herrn churfürsten nhott undt elende des Kriegs getragen, sind darum billich cum iure
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suffragii zuzulassen; an frühere Gutachten der Kurfürsten von Köln, Bayern und Branden-
42
burg
, die dies vorsahen, ist zu erinnern.
sodann vor das dritte dahien zue sehen, daß die fürstliche
24
unnd stättische mit ihrem voto angehört werden, nit aber durch die ab-
25
weißung desperata concilia zu ergreiffen ursach nehmen mögten.

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Allß nun ihme herrn von Löben wir unnsere gedancken uber die 3 puncten
27
propositionis hienwiederumb auff den schlag, wie in nachfolgendem zue
28
sehen, eröffnet unnd er sich darauff mit unnß conformirt, haben wir die
29
Churmaintzische volgents inn unnserm beederseits nahmen gegen die
30
herrn Keyserliche dahin vernehmen laßen.

[p. 100] [scan. 224]


1

38
100, 1 –101, 28 Ad – berait] In DLöben ist zwar auf die von J. Adam Krebs vorgetragene
39
kurfürstliche Gesamtantwort hingewiesen, die die angegebenen Auffassungen Kurbrandenburgs
40
und Kurmainz’ enthalten habe, das Gesamtvotum als solches ist aber nicht aufgezeichnet.
Ad 1 um wegen vergleitung Straalsundt, da trüge zwahr der herr von Löben
2
in nahmen Churbrandenburgs Durchlaucht mit den herrn Churcölln- unnd
3
-bayerischen sich zu vergleichen kein bedenckens, er befündte aber die
4
sach allso bewandt, daß, ohnerachtet er mit unnd beneben herrn graven
5
von Wittgenstein auff ihr, der Keyserlichen herrn abgesandten begehren,
6
dem königlich Schwedischen legato Ochßenstirn alle gehabte rationes unndt
7
fundamenta auff das beweglichste zue gemüeth geführet unnd die gesuchte
8
vergleitung schwinden zue laßen ersucht, darnach ein mehrers nicht erhal-
9
ten hetten, allß daß er Oxenstirn mit seinem collega Salvio darauß communi-
10
cation zue pflegen sich erpietig gemacht. Unnd besorgte er nach wie vor,
11
daß die königlich Schwedische mit vergleitung der stadt Stralsundt nicht
12
zuefrieden sein, sondern in genere auff der vergleitung aller unnd jeder
13
ihrer adhaerirenden mediatorum bestehen würdten. Zuedeme so wüste er
14
herr von Löben sich nicht zu erinnern, daß sie Churbrandenburgische inn
15
die vergleitung Straalsundt iemahls condescendirt, sondern sie hetten viell-
16
mehr gedachte Straalsundt von der vergleitung bey den königlich Schwe-
17
dischen eximirt unnd dabey daß werck dahien dirigirt, daß, wann sothane
18
stadt ihe vergleitet werden müste, solcheß alßdan ohne praeiuditz ubriger
19
chur-, fürsten unndt stendte beschehen mögte.

41
19–29 Uberdaß – können] Fehlt in DLöben und Krane Rs.
Uberdaß so hetten wir beeder-
20
seits wahrgenommen, daß dieße vergleitung anfänglich auff die status
21
mediatos, volgents allein auff Straalsundt, ex post facto auff Straalsundt
22
unnd Erffurt, darnach allein auff Erffurt, weiters auff Straalsundt, Erffurt
23
unnd Leipzig, hernachmahls auff alle status mediatos et privatos, item ad
24
quosvis coronae Sueciae adhaerentes, endtlich wiederumb allein auff
25
Straalsundt begehrt, durch solche variation aber sowohl wir die dienere
26
allß auch unnßere gnedigste herrn principaln dergestalt irr gemacht worden
27
seyen, daß weder wir mit bestendigem underthenigsten bericht seithero
28
auffkommen, noch höchstgedachte unnßere gnedigste herrn principaln
29
unnß mit gnedigstem befelch biß annoch recht versehen können. Könten
30
derowegen ihnen Keyserlichen herrn abgesandten, wie gehrn wir auch
31
sonst wolten, mit unserm parere noch zur zeit, biß wir mit weiterer instruc-
32
tion versehen, ex defectu mandati nicht ahn die handt gehen.

33

42
100, 33 –101, 2 Ad–underziehen] Fehlt in DLöben und Krane Rs; die Vermittlung wurde aber
43
auch laut dieser beiden Überlieferungen nur für den vorliegenden Fall der schwedischen Geleits-
44
forderung von den Kurfürstlichen schließlich zugesagt.
Ad 2 um wegen der mediation, weylln von seiten Unnserer Gnedigsten
34
Churfürsten unnd Herrn, nomine electoralis collegii, bey ihnen Keyser-
35
lichen herrn abgesandten die assistentz zu vertretten oblege, so würdte
36
unnß nicht geziemen, ehe unndt zuvorn von Ihren Churfürstlichen Gnaden
37
unnd Durchlaucht wir hierüber gnedigsten befelch erlangt, unnß dießer

[p. 101] [scan. 225]


1
mediation, allß welche mit gedachter assistentz gleichsamb incompatibel
2
erschiene, zu underziehen.

3
Ad 3 um ratione anhörung der fürstlichen unnd stättischen deputirten, da
4

33
4–5 seyen – einig], außerdem 99 ,28 mit – conformirt]. Abweichend DLöben : Kur-
34
brandenburg
und Kurmainz sind in dieser Frage discrepantes, beider Meinungen werden den
35
Keyserlichen zugleich von D. Kerbissen vorgetragen. Während laut Kurmainz
36
Rs, K und Krane Rs Löben darauf verzichtet, seinen Standpunkt zur Frage 3 grundsätzlich
37
zur Geltung zu bringen, ist der weitere Verlauf der Sitzung in DLöben so geschildert, daß
38
die ksl. Gesandten der kurmainzischen Auffassung betreffs Heranziehung der Stände gegen
39
den Einspruch Löbens folgen und Löben sich vorbehält, nach Rücksprache mit seinen Kollegen
40
und Einsicht in seine Instruktion sich nochmhals kegen die herrn Keyserliche ferner
41
dieses passus wegen vernhemen zu lassen.
seyen mit ihnen herrn Keyserlichen wie auch Churcölln- unnd -bayerischen
5
herrn abgesandten wir inn deme einig, daß mann sich billig ahn dasjenige
6
zue halten habe, waß bey der reichsdeputation zue Franckfurt in hoc puncto
7
(daß nemblich allein die churfürstlichen abgesandten, sambt denen reichs-
8
deputationsräthen , ad consilium et assistentiam bey gegenwertigen trac-
9
tatibus zu admittiren) concludirt unnd geschlossen worden. Wan jedoch
10
inn dieser sachen behutsamblich allso zu verfahren, damit fürsten unnd
11
ständte bey gutem willen erhalten unnd nicht zue wiederigen consiliis
12
bewegt werden mögten, so hielten wir das zueträglichste zue sein, daß
13
sie herrn Keyserliche den fürstlich Lünenburgischen gesandten beschicken
14
unnd ihme zue gemüeth führen theten, waßmaßen sie herrn Keyserliche
15
simpliciter unnd insoweit ahn die reichsdeputation verwießen, daß ehe unnd
16
zuvorn von ihrer Keyserlichen Mayestätt sie andern befelch erlangten,
17
sie allß ministri einige andere collegialversamblung nicht approbiren
18
könten, seyen aber erpietig, allerhöchstgedachter Ihrer Keyserlichen
19
Mayestätt hiervon fürderlichsten bericht zu erstatten unnd dero allergne-
20
digsten willen zu vernehmen. Verhofften allso, es würdten sie fürstliche
21
abgesandten dießes ihr der herrn Keyserlichen hierbey habendes wichtige
22
bedencken auch ahn ihrem ohrt raisonable befinden unnd wohl vermercken.
23
Sie die Keyserliche herrn abgesandten seyen gleichwohl jedes fürsten unnd
24
standts abgeordtneten uber dasjenige, waß ihme bey vielbesagter von den
25
königlich Schwedischen suchenden vergleitung pro mediatis unnd priva-
26
tis wegen seiner gnedigen unnd respective gebietenden herrn principaln
27
dabey versirenden interesse zue gemüeth gehen mögte, in particulari anzu-
28
hören willig unnd berait.

29
Allß nun hierauff sie Keyserliche herrn abgesandten bey dieser unnser
30
erclerung

42
30 acquiescirt] Laut Krane Rs und DLöben wollen die ksl. Gesandten den Lampadius
43
entsprechend bescheiden.
acquiescirt unnd ein mehrers nit begehrt, allß daß wir die chur-
31
fürstliche nur vor dießmahl, umb dießes der mediatstendte vergleitung
32
continuirendes obstaculum auß dem wegh raumen unnd die Schwedische

[p. 102] [scan. 226]


1
proposition befürdern zue helffen, unnß bey denen königlich Schwedischen
2
interponiren wolten, haben wir unnß darzue ihnen Keyserlichen herrn
3
abgesandten zue gefälligen ehren erpietig

21
3 gemacht] In DLöben und Krane Rs zusätzlich: Löben läßt nach der Konferenz die
22
ksl. Gesandten bitten, mit Lampadius vorläufig noch nicht zu reden und auf morgen eine neue
23
Unterredung anzuberaumen, denn in seiner Instruktion stehe noch ein mehrers alß was er
24
seinem voto angefhüredt.
gemacht.

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