Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 49) Osnabrück 1646 Januar 22 / Februar 1

2

Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 49)


3
Osnabrück 1646 Januar 22 / Februar 1

4
Sachsen-Altenburg A I 1 fol. 372–373’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Magdeburg A I fol.
5
494’–500’, Magdeburg B fol. 224’–226, Pommern A fol. 53–54, Wetterauische Grafen
6
( Nassau-Dillenburg ) A fol. 155–156’, Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg )
7
B II fol. 18–19’ [Konzept Geißel], den Druck in Meiern II, 253.

8
Bericht der sachsen-altenburgischen Gesandten über Mitteilungen des Österreichischen Direktors
9
Richtersberger: geplanter Beginn der sessiones publicae in Osnabrück; Beschlüsse in Münster de
10
ordine deliberandi; Bildung der Conclusa im Fürstenrat nur nach vorherigem Zusammenzählen
11
der Voten aus Münster und Osnabrück. Memorial der Gesandten Brandenburg-Kulmbachs und
12
Württembergs An deß Heiligen Reichs fürsten hochansehenliche, fürtreffliche, zu Osna-
13
bruck versammlete evangelische räthe, pothschafften und gesanden von 1646 I 21/31 : Mit-
14
teilung
der Beschlüsse der evangelischen fürstlichen Gesandten von 1646 I 21/31 über die Entsen-
15
dung
weiterer evangelischer Gesandter nach Münster, de modo procedendi circa gravamina
16

32
16–17 erwarten] In Magdeburg A I folgt: Sehe lieber, wann er verschonet werden könte
33
etc. Es schließen sich Notizen über Termine ad dictaturam und, für den folgenden Tag, ad
34
consultationem an

Siehe Nr. 90.
.
und über die Kommunikation zwischen den evangelischen Gesandten in Münster und Osna-
17
brück
. Protokollführung im Fürstenrat Osnabrück. Umarbeitung des Vollstaendigen Gutachtens
18
der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck, wie solches auf beyder Cronen Propositiones und
19
die Kayserliche Responsiones ist ausgelieffert worden , in die Form eines Einzelvotums unter
20
Berücksichtigung der Repliken der Kronen

28
Zur schwed. Replik s. [ Nr. 29 Anm. 4 ] , zur frz. Replik [ Nr. 46 Anm. 18 ] .
, hier zu schwedischer Proposition II, Artikel 7, und
21
entsprechender kaiserlicher Responsion (Gravamina ecclesiastica et politica)

29
Siehe Meiern I, 751 –762. Die Ges. hatten über die Gravamina am 17. Oktober 1645
30
(s. Nr. 27) und am 17. November 1645 (s. Nr. 34) beraten. Am 25. und 26. Dezember 1645
31
hatten Deputierte die (aus Religions- und Justizbeschwerden bestehenden) Gravamina Evange-
32
licorum
(wie [ Nr. 59 Anm. 3 ] ) den ksl., schwed. und kurmainzischen Ges. übergeben (s. Nr. 65,
33
66, 67).
: Sollen die evange-
22
lischen
Gesandten die Übergabe der Antwort und Gegen=Beschwehrden der alten Catholi-
23
schen Religion zugethaner Chur=Fuersten und Staende, auf die von den Augspurgischen
24
Confessions=Verwandten Fürsten und Staenden am 15. [ /25. ] Dec. 1645 zu Oßnabrueck ueber-
25
gebene Gravamina abwarten? Sollen sie über die noch nicht übergebenen Gravamina commu-
26
nia
beraten? Erneute Aufforderung der Reformierten an die Lutheraner, eine Erklärung über ihre
27
Admission zum Religionsfrieden abzugeben. Umarbeitung des Vollstaendigen Gutachtens der

[p. 564] [scan. 582]


1
Evangelischen Staende zu Oßnabrueck

35
Wie oben Anm. 2.
, hier zu schwedischer Proposition II, Artikel 15, franzö-
2
sischer
Proposition II, Artikel 11, und entsprechenden kaiserlichen Responsionen (Handel)

36
Siehe Meiern I, 763 f. Die Ges. hatten am 18. November 1645 darüber beraten (s. Nr. 35).
. –
3
Ermahnung der wetterauischen Gesandten, künftig bei Voten im Sinne der Reformierten zu un-
4
terscheiden
, ob sie namens des gesamten Grafenstandes oder nur der reformierten Mitglieder des-
5
selben
sprächen. Absprache wegen Berücksichtigung der Grafschaften Blankenburg-Regenstein
6
(Reinstein), Hoya und Diepholz.

7
(Im Quartier der Magdeburgischen zu Osnabrück.) Anwesend: Magdeburg (Direktorium),
8
Sachsen-Altenburg / Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach,
9
Brandenburg-Kulmbach, Braunschweig-Lüneburg-Celle/Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen/
10
Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Baden-Durlach, Meck-
11
lenburg -Schwerin / Mecklenburg-Güstrow, Pommern-Stettin, Pommern-Wolgast, Sachsen- Lau-
12
enburg , Wetterauische Grafen.

13
Zum anfang wurd a part Sachsen-Altenburg und Coburg relation ge-
14
than , zu was ende der Österreichische abgesandter herr Dr. Richtersberger
15
uns fürstlich Altenburgische zu sich erfordert und was unser antwort ge-
16
wesen . Vide diarium .

17
Magdeburgisches Direktorium . Altenburg gebühre danck vor die be-
18
mühung und relation. Und weil nun zu vernehmen, daß die deliberation[ es ]
19
public[ a ]e nechstkünfftigen sonabend, [ den 24. Januar / 3. Februar 1646 ] , ei-
20
nen anfang nehmen würden und de maioritate votorum möchte etwas vor-
21
lauffen , so hielte er nicht undienlich, daß man sich über diesen punct be-
22
rede .

23
(Consentiebant omnes, daß es folgenden tages geschehen solle

6
Siehe Nr. 94.
.)

24
14–16 zu – gewesen] Magdeburg A I: Am 21./31. Januar 1645 seien sie, die altenburgischen
25
Gesandten, auf eine entsprechende Bitte des Österreichischen Direktors Richtersberger hin zu
26
diesem gefahren. Dieser habe über seine Krankheit berichtet, die den rathtag am 19./29. Januar
27
1646 zu seinem Bedauern verhindert habe. Nun hoffe er, daß am 24. Januar / 3. Februar 1646
28
die erste session stattfinden könne

37
Sessio publica I wurde tatsächlich am 24. Januar/3. Februar 1646 abgehalten (Protokoll:
38
Meiern II, 262–278 ).
. Zu Münster wollten sie fein langsamb gehen etc.
29
Bedüncke ihme zu acceleriren etc. 2. Wer drüben deliberiret undt ihme communicirt etc.
30
de ordine deliberandi etc.

39
Vielleicht hatte Richtersberger bereits das von allen drei Reichskollegien verabschiedete Mün-
40
sterische conclusum etc. super ordine deliberandi von 1646 I 30 erhalten (Kopie in: Mag-
41
deburg
F III fol. 203–203’; Druck: Meiern II, 262 ). Dieses conclusum wurde in Sessio
42
publica I am 24. Januar/3. Februar 1646 verlesen ( Meiern II, 264 ).
Quidam [ wollten zuerst ] ad satisfactionem [ schreiten ] .

31
Se rescripsisse ex mandato Trautmansdorffs

44
Dieser Brief Richtersbergers wurde nicht ermittelt.
, ut ordinem Suecorum [ sequantur ] et ne
32
praecipitent conclusa etc., sondern warten, biß mann hier auch fertig etc. Gebe sonst
33
newe ungelegenheit etc. Kein standt würde drein willigen etc. Vota hier undt drüben
34
[ seien ] zusammenzuschicken undt darauß die maiora zu nehmen etc. Trautmansdorff
35
hette eben dergleichen etc., daß sie nicht praecipitiren etc., ad Caesareos geschrieben

45
Trauttmansdorff an Nassau und Volmar, Osnabrück 1646 II 1 (APW II A 3, 210f., Bei-
46
lage B).
.
36
Were im churfürstenrath per maiora etc., im fürstenrath unanimiter uff ordinem replicae
37
Suecicae [ geschlossen worden ] etc.

1
Conclusum im KFR am 29. Januar 1645: APW III A 1,1, 438 Z. 30 – 439 Z. 14; im FR
2
Münster: ebenda 439 Z. 24 – 440 Z. 2. Re- und Correlation am 30. Januar: ebenda 440
3
Z. 15–22.

38
Se respondisse generalia […].

39
Ratione maiorum hetten sich nicht wollen einlaßen etc., werde sich schicken etc. Er [ i.e.:
40
Richtersberger ] hette derbey gedacht, er wolle es bey der 1. session proponiren etc. Sonn-
41
abend , [ den 24. Januar/3. Februar 1646, sollten ] praeliminaria, montag, [ den 26. Januar/
42
5. Februar 1646

4
An diesem Tag fand die Sessio publica II statt (Protokoll: Meiern II, 278–284 ).
] , materialia [ beraten werden ] .

43
23 Consentiebant – solle] Magdeburg A I: Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und
44
Kalenberg. Vernehme die apertur gerne etc. Damit mann itzo super hoc puncto delibe-
45
riren könne etc. oder morgen etc. Posttag soll ihm [ ! ] nicht hindern.

46
Magdeburgisches Direktorium. Differatur in crastinum etc.

7
Sachsen-Altenburg und Coburg. Hochnötig, [ sich ] deßwegen zu vergleichen etc. Cras
8
mane.

9
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach, Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und
10
Kalenberg, Brandenburg-Kulmbach, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Mecklenburg- Schwe-
11
rin und Güstrow. Idem.

12
Pommern. Hetten zwar nicht relation angehöret etc. Vernehme aber, daß Österreich uffn
13
sonnabend ansagen werde.

14
Sachsen-Altenburg und Coburg. Wiederholete kürtzlich, was Österreich angebracht etc.

15
[ Es sei ] gut befunden [ worden ] , morgen zu deliberiren.

16
Pommern-Stettin. Conformirt sich.

17
Pommern-Wolgast, Sachsen-Lauenburg, Wetterauische Grafen. Idem.

[p. 565] [scan. 583]


1
Und eröfnete das directorium dem fürstlich Brandenburg Culmbachischen,
2
was voriges tages auf das memorial entschloßen worden, so er nebenst dem
3
fürstlich Wirtenbergischen eingegeben

7
Wie oben Anm. 1.
.

4
Brandenburg-Kulmbach . Thue vor sich und nomine Wirtenberg gebüh-
5
renden danck einwenden.

41
5–6 Befinde – antreten] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) A: Eß würde zu
42
Münster mehr ansehen haben, si plures evangelici [ dort ] . Bittet umb maturation der ab-
43
reise , weil dorten die consilia schon angangen

12
In der Sitzung am 29. Januar 1646 hatte der FR Münster über Präliminarfragen beraten
13
(s. [ Nr. 88 Anm. 2 ] ). Die nächste Sitzung des FR fand am 7. Februar statt (APW III A 1,1, 451
14
Z. 18–29). Auch diesmal ging es um Verfahrensfragen.
. Sie wolten sich auch wider hinüber
44
verfug〈h〉en.

45
In Magdeburg A I folgt hierauf: Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalen-
46
berg
. Mit Dr. Langerbeck würde ad minimum 3 wochen wehren etc. Interim deliberent
47
etc.

48
Hessen-Kassel. Wolle seine collegen

15
Krosigk und Vultejus.
disponiren etc. Wann sie nur wißen, was sie votiren
49
sollen etc.
Befinde die resolution also gefast, daß es scheine,
6
man werde die tractaten mit ernst antreten.

18
3 eingegeben] In Magdeburg A I folgt: Man habe 4 Punkte befunden, nämlich 1.: Sehen
19
gerne, daß etzliche auß hiesigen hinüberkemen, daß sie [ i.e.: die evangelischen Gesandten
20
in Münster ] könten secundiret werden.

21
2.: Quamprimum [ sollten etliche evangelische Gesandte von Osnabrück nach Münster
22
gehen ] .

23
3.: De modo procedendi circa gravamina.

24
4.: De modo communicandi etc.

25
Erinnern sich, daß vormals beschloßen, etzliche hinüber reciproce zu deputiren etc. ,
26
wie dann Weinmar, Heßen Caßel, Pommern Wolgast etc., Baden Durlach undt Fränki-
27
sche Grafen ersuchen laßen etc., so sie in bedencken genommen etc. Uff den fall, [ daß ]
28
sie hinüberziehen etc. undt Braunschweig Lüneburgischer Dr. Langerbeck auch
29
komme

9
Langenbeck kam erst im April 1646 (s. [ Nr. 89 Anm. 89 ] ).
, werde neben ihnen beyden sufficiens numerus sein etc.

30
2. [ Die Deputierten ] würden reiße wißen zu maturiren.

31
3. Modus tractandi gravamina etc.: Befinde mann für gut per deputatos etc., schrifft-
32
wechßlung bedencklich etc. Hier in loco [ nämlich in Osnabrück solle über die Gravamina
33
beraten werden ] . Weil verlaute, daß gravamina ehist heraußkommen etc. , nötig, ut tam-
34
diu subsistant, daß mann sich drüber vernehme.

35
Ad 4.: Pro re nata etc. schrifftlich oder per deputatos etc. Weil mann sich des protocolls
36
halber pro evangelicis bemühet, könne allzeit abschrifft hinübergeschicket werden etc.
37
Würden sich gleichsfalls drumb bemühen etc. Sin minus, extractus protocolli etc.

38
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg. Protocollum etc. instantis-
39
sime zu urgiren etc. propter communicationem etc., idque pro potentissimo argumento
40
etc. gegen Trautmansdorff etc.

11
Siehe Nr. 92.

[p. 566] [scan. 584]


1
Conformire sich auch, daß man super gravaminibus per deputatos in geringer
2
zahl zu tractiren.

3
Quoad locum were er indifferent. Stelle doch uf bedencken, ob nicht die gra-
4
vamina möchten getheilet und theils hier undt theils zu Münster tractirt
5

22
5 werden] In Magdeburg A I folgt: Könten nachmals communiciren etc. Communicatio
23
pro re nata per litteras vel deputatos.
werden.

6
Wan es auch wegen der protocollisten im fürstenrath zu erhalten, werde es
7
sehr nützlich

24
7 sein] In Magdeburg A I folgt: Maintz würde ubel dran gehen etc. Österreich drüben

17
Gemeint sind Wolkenstein (s. [ Nr. 5 Anm. 30 ] ) und der Sekundarges. Hans (auch: Johann) Wil-
18
helm (von) Goll(en).

19
Zu Goll (1598–1672): Er entstammte einer angesehenen Bürgerfamilie Schlettstadts, studierte
20
Jura und Ingenieurwissenschaften in Padua und vervollkommnete sich in Straßburg im Fach
21
Befestigungstechnik. 1623 erwarb er das Bürgerrecht zu Schlettstadt, wurde 1625 Mitglied des
22
Rates und 1628 Bürgermeister. 1632 nahm er an der Verteidigung Schlettstadts gegen die
23
schwed. Truppen teil. Im Dezember 1632 mußte die Stadt übergeben werden, und Goll begab
24
sich in den Dienst des Hauses Österreich. Er amtierte 1633–1637 als Kriegszahlmeister in
25
Breisach, dann als Oberkriegskommissar in Mähren ( Hirn , 166; Kubler / Wolff , 1240f.).
26
1645 war Goll oberösterreichischer Vormundschaftsrat (s. seine Vollmacht für den WFK von
27
1645 VIII 7 in: Wien , Österreichisches StA , HHStA MEA CorrA Fasz. 9 [3]) und
28
vertrat auf dem WFK die Tiroler Linie. In Münster ist er zuerst nachweisbar für den 11.
29
Oktober 1645 (APW III C 3,1, 301 Z. 17f.). Er führte dort im FR (neben Wolkenstein und
30
Richtersberger, der aber gewöhnlich in Osnabrück weilte) das Direktorium (APW III A 1,1,
31
380 Z. 24f.). 1649 kehrte er nach Schlettstadt zurück und wurde Schultheiß. 1650–1651 nahm
32
er als oberösterreichischer Rat und Ges. am Nürnberger Exekutionstag teil. Später wurde er
33
vorderösterreichischer Kammerpräsident. Seit 1652 war er in Heimbach (Breisgau) ansässig
34
und nannte sich Herr von Kintzheim und zu Heimbach ( Kubler / Wolff , 1241).

35
Goll war mehrfach verwandt und verschwägert mit dem ksl. Ges. Volmar. Dieser war mit
36
einer Verwandten (Schwester?) Golls verheiratet, die im Juni 1646 starb (APW III C 1,1, 308
37
s. d. 1646 VI 5; Hirn , 166). Goll heiratete am 28. August 1646 mit päpstlichem Dispens eine
38
Nichte Volmars, die seine Cousine war (APW III D 1, 280; Bosbach , 115f.; Kubler /
39
Wolff , 1240); beide Ges. bewohnten ein gemeinsames Quartier in Münster ( Bosbach , 115).
40
Zu Golls Verwandtschaft zählte auch der Ges. Schneider ( Kubler / Wolff , 1241; zu Schnei-
41
der : [ Nr. 8 Anm. 45 ] ). Goll und seine Gemahlin erhielten mit Patent von 1647 XII 18 Adels-
42
bestätigung , Wappenbesserung und Rotwachsfreiheit ( Frank II, 105).

25
wehre furchtsamb etc.

26
Hessen-Darmstadt, Sachsen-Altenburg und Coburg, Braunschweig-Lüneburg-Celle, Gruben-
27
hagen
und Kalenberg. Nicht in forma protocolli Imperialis, sondern nur zur nachricht
28
undt information etc.

29
Brandenburg-Kulmbach und Ansbach. Ein anders uff reichstagen, da ist mann an einen ort
30
beysammen etc.

31
(Interlocutoria etc.)

32
Gesetzt, es würde erhalten etc., per quos [ könne protokolliert werden ] ?

33
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach. [ Er ] hette einen secretarium bey sich etc.

43
Heher sprach von Eusebius Jäger (ca. 1616–1668). Für seine Tätigkeit als fürstlich sächsischer
44
Gesandtschaftssekretär hatte dieser für die Zeit von Anfang April bis Ende Dezember 1645 30
45
Taler erhalten (Generalconto der Oßnabrügkischen raiße von 1645 IV 1 – XII 31, in:
46
Sachsen-Weimar A II fol. 5). Nach seiner Rückkehr vom WFK wurde Jäger, spätestens im
47
März 1650, hgl. sachsen-gothaischer Amtsschößer in Volkenroda, seit 1658 wirkte er in dersel-
48
ben Funktion in Ichtershausen (freundliche Mitteilung von Dr. H.-J. Ruge, Thüringisches
49
StA Gotha , vom 2. September 1991). Aus Jägers Besitz stammen vier starke Bände mit
50
Akten vom WFK, die 1659 der hgl. Kanzlei eingesendet wurden ( Thüringisches StA
51
Gotha , Geheimes Archiv A IIX Nr. 41–44; in Nr. 41 liegt vorn ein Brief Jägers von 1658 V
52
16 [/26] (Ausf.), in dem dieser einem Kammersekretär zu Friedenstein in Gotha mitteilt, daß
53
er vier Bände Akten dem Amtsschreiber in Volkenroda zur Weiterbeförderung nach Gotha
1
ausgehändigt habe). Sie enthalten auch Protokolle der sessiones publicae, an deren Abfassung
2
Eusebius Jäger beteiligt war.
Were
34
schon 6 jahr in diensten etc., hette fein studiret.
sein.

8
Magdeburgisches Direktorium . Man erinnere sich, daß die gravamina
9
ecclesiastica und theils politica den catholischen albereit übergeben

3
Am 25. und 26. Dezember 1645 (s. oben Anm. 4).
.

37
9–11 Wie – sein] In Magdeburg A I folgt: unnötig abzulesen etc.

38
Status. Reliqua [ gravamina ] politica esse communia etc., sed tamen posse legi etc.
Wie es
10
aber mit den übrigen gravaminibus communibus zu halten, wolle zu bedenk-
11
ken sein.

12
Wegen Magdeburg halte er dafür, daß etwa data occasione mit dem bi-
13
schoflich Würtzburgischen abgesandten

6
Vorburg.
daraus zu communiciren.

14
Sachsen-Altenburg und Coburg . Man repetire den aufsatz

7
Gemeint ist das Vollstaendige Gutachten der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck, Ad
8
Art. VII. (wie oben Anm. 4).
, und wür-
15
den noch mehr gravamina communia sich finden.

39
15–16 Hielten – praeoccupire] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) A: Die
40
mitt den catholischen bekant, könten mitt ihnen praeliminariter reden.
Hielten ebenmäßig nicht
16
unrathsam, daß man bei den catholischen ständen praeoccupire.

17
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach . Wie Altenburg.

41
17–18 Die – acceptiren] In Magdeburg A I geht voraus: Wiße nicht, was bey den Schwe-
42
den zu erinnern etc.
Die cronen
18
machten causam nostram suam, welches mit danck zu acceptiren.

19
1–2 Conformire – tractiren] Laut Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) A
20
sollte man nach Ansicht Brandenburg-Kulmbachs wie in Regensburg im Jahre 1640 verfah-
21
ren

16
Zu den Gravaminaverhandlungen auf dem Regensburger RT s. [ Nr. 27 Anm. 38 ] .
.

35
8–9 Man – übergeben] In Magdeburg A I geht voraus: Iam ad classis I membrum III

4
Bezug auf die schwed. Replik, ksl. Protokoll, Klasse 1,3: Gravamina ( Meiern II, 187 ).
.
36
Legebat eo ordine ut priora etc. (In Gallicis artikel 8 etc.

5
Bezug auf die frz. Replik, Ad Art. VIII. ( Meiern II, 201 ).
)

[p. 567] [scan. 585]


1
Brandenburg-Kulmbach . Er vermeine, daß der gravaminum catholico-
2
rum zu erwarten, damit die arbeit nicht vergeblich multiplicirt werde.

3
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg .
4
Es könne realiter nicht deliberirt werden, biß die catholischen ihre gravamina
5
einbrechten. Was die

34
5 communia] In Magdeburg A I folgt: gravamina.
communia anbelange, könte man sie etwa uf andere und
6
bequeme zeit vornehmen und sehen, was davon- oder dazuzusetzen.

7
Hessen-Darmstadt . Stehe zu erwarten, biß die gravamina von den catho-
8
lischen extradirt.

9
Baden-Durlach und Mecklenburg-Schwerin und Güstrow . Wie
10
vorsitzende.

11
Pommern-Stettin . (Herr Wesenbeck:) Man habe der catholischen grava-
12
minum zu erwarten.

13
Sonsten erinnerten wir uns, daß in dem bedencken

9
Wie oben Anm. 31.
und gesamten delibera-
14
tionibus der punctus wegen der gesamten reformirten praeterirt worden und
15
was die reformirten gebeten, daß man es nemlich bei der generalclausul der
16
Schwedischen proposition

10
Bezug auf die schwed. Proposition II, Art. 4 ( Meiern I, 436 f.).
zu laßen, die praejudicirliche conditiones der
17
Keyserlichen resolution

11
Bezug auf die ksl. Responsion auf die schwed. Proposition II, Ad IV. Die dortigen conditio-
12
nes
: s. [ Nr. 24 Anm. 83 ] .
abzuthuen und die Keyserlichen darumb zu ersu-
18
chen . Die gesamte Augspurgische confessionsverwandten hetten dafürgehal-
19
ten , daß es zu versparen und ihnen in allen satisfaction zu thuen. Die vorant-
20
wort , so sonabends gethan

13
Erinnerungsfehler Wesenbecks. Die Antwort war den Reformierten Montag, den 29. Januar
14
1646, gegeben worden (s. Nr. 86).
, hetten sie ad referendum angenommen und mit
21
andern communicirt

15
Eine Sitzung der Reformierten scheint nicht stattgefunden zu haben. Sayn-Wittgenstein hatte
16
am 20./30. Januar 1646 eine solche einberufen wollen, hatte deshalb zu Milagius geschickt und
17
fragen lassen, ob bei ihm eine Zusammenkunft möglich sei. Dieser hatte wegen der Enge seines
18
Stübichen[ s] und auch wegen des Posttags abgelehnt (Milagius an die Fürsten August, Ludwig,
19
Johann Kasimir und Friedrich zu Anhalt, Osnabrück 1646 I 20 [/30], in: G. Krause V.2, 68).
20
Auch das DGeissel verzeichnet keine Sitzung der Reformierten am 30. oder 31. Januar 1646.
, welche ihn dan nebens Heßen Caßel

21
Gemeint ist Scheffer. Dieser verwies in der am Nachmittag desselben Tages zusammengerufe-
22
nen Sitzung der Reformierten auf die Erinnerungen Wesenbecks im fürstenrath (s. Nr. 91 bei
23
Anm. 9).
aufgetragen,
22
nomine omnium reformatorum die andern Augspurgischen confessionver-
23

35
23–24 herauslaßen] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) A folgt: ehe mann
36
in pleno zusammenkommen.
wandten zu ersuchen, sie wolten sich mit einer gründlichen antwort heraus-
24
laßen , damit sie wißen, weßen sie sich zu andern evangelischen confessions-
25
verwandten künfftig zu versehen, wie auch, daß sie denen catholischen, wan
26
dieselben nachdenckliche interpretationes der conditionum, so die Keyserli-
27
chen annectirt, machten, nicht assistiren, sondern sich vielmehr wieder die
28
catholischen, wie vormals uf reichstagen geschehen, opponiren wolten.
29
Wolte er gründlicher antwort erwarten und sich zu beharlicher affection re-
30
commendirt haben.

31
Magdeburgisches Direktorium .

37
31–32 Was – angehört] Aus einer Randbemerkung in Wetterauische Grafen ( Nassau-
38
Dillenburg ) A geht hervor, daß sich das magdeburgische Direktorium zunächst mit Sach-
39
sen
-Altenburg und Braunschweig-Lüneburg besprochen hatte.
Was Pommern wegen der herren re-
32
formirten angedeutet, hette man angehört. Weil aber die evangelischen ver-
33
merckten , daß die herren Schwedischen plenipotentiarii sich vor allen dingen

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1
diesfals zu resolviren, so wolten die herren reformirte es befördern, darmit
2
solche erklärung herauskäme. Darauf wolten sich der Augspurgischen con-
3
fession verwandten gebührlich resolviren, sonsten aber ihm gerne dienen und
4
gute freundschafft pflegen.

5
Pommern-Wolgast . (Herr Fromhold:) Von Culmbach sei wol erinnert,
6
daß der catholischen antwort in forma zu erwarten und die arbeit sonst ver-
7
geblich . Wegen der communication mit den catholischen ständen wie vorsit-
8
zende , und weil das negotium pacis, soviel möglich, zu promoviren, halte er
9
dafür, der erste tag sei der beste, daß man sich mit ihnen zusamenthue und
10
die gravamina communia aufs pappier bringe.

11
Sachsen-Lauenburg . Conformire sich mit vorsitzenden, daß der gravami-
12
num catholicorum zu erwarten. Vermeine, man solle die gravamina commu-
13
nia etwa zu bequemer

30
13 zeit] In Magdeburg A I folgt: doch quamprimum.
zeit wieder vornehmen.

14
Wetterauische Grafen . In puncto gravaminum wie vorsitzende, in
15
puncto religionis der reformirten repetire er das Pommern Stetinische votum.
16

31
16 Verhofte – diene] In Weitterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) A geht voraus:
32
Gebetten, Lutheraner wolten sich alßo vernehmen laßen, wie das allgemeine wesen
33
erfordert.
Verhofte einer solchen resolution, die zu gutem vertrawen diene.

17
Magdeburgisches Direktorium . Der schluß ziehle dahin, daß der ca-
18
tholicorum antwort und gravaminum zu erwarten, die communia ehest zu
19
durchsehen, auch de modo communicationis coram zu reden und zu ver-
20
gleichen .

21
Weil noch zeit übrig, wolle man membrum 4 classis 1 replicae Suecicae

24
Bezug auf die schwed. Replik, ksl. Protokoll, Klasse 1,4: Handel ( Meiern II, 187 ).
vor-
22
nehmen .

23
[ Wegen ] Magdeburg repetire er den aufsatz loco voti

25
Bezug auf das Vollstaendige Gutachten der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck, Ad
26
Art. XV. (wie oben Anm. 7).
, und weil die herren
24
königlich Schwedischen in ihrer replic sagten, daß die reichsstädte nochmaln
25
zu vernehmen

27
Wie oben Anm. 38.
, stehe solches dahin.

26
Sachsen-Altenburg und Coburg . Man laße es bei dem aufsatz aller-
27
dings bewenden.

28
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach . Hette auch nichts zu erin-
29
nern . Erwehnete derbei, ob auch etwa zu gedencken, daß oftmals solcher

34
568, 28 –569, 2 Sachsen-Weimar – beschehe] In Magdeburg A I folgen dem Weimarer Votum
35
die von: Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg. Idem, cum annexo
36
directorii.

21
Brandenburg-Kulmbach. Habe nicht[ s ] sonders zu erinnern etc. Sey weitläufftig außge-
22
führet etc. Weil aber auch soviell angriffe uff der straßen etc., ob nicht ein expediens, das
23
mann sowol von Reichs- als andern, außländischen völckern gesichert sey. Am Rand ist
24
durch ein Kreuz angezeigt, daß die Reihenfolge der Voten vertauscht ist. Darauf wird auch
25
in Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) A aufmerksam gemacht.

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1
schade uf der landstraße sowol im Reich alß auch bei auswertigen be-
2
schehe .

3

26
3–4 Hessen-Darmstadt – vernehmen] In Magdeburg A I folgt das Votum von: Baden-
27
Durlach. Conformirt sich etc.
Hessen-Darmstadt . Es habe sein bewenden bei dem aufsatz und weren
4
die städte zu vernehmen.

5
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow . Daß die commercia ihren
6
freyen lauff, sei höchst nöthig, iedoch daß fürsten und städte nebeneinander
7
könten bleiben.

8
Pommern-Stettin . Laße den aufsatz dahingestellet sein

28
8–11 und – erwarten] Magdeburg A I: Repetit votum prius etc., das sie ihrer churfürst-
29
lichen durchlaucht als eines churfürsten notturfft bestermaßen respectu der zölle reser-
30
vire[n] etc. suo loco et tempore etc. Bedingen feyerlich, daß sie nicht[ s ] einräumen wol-
31
len etc. In genere bey den commercien hetten [ sie ] absonderlichen befehl ab electore

29
Diese Instruktion Kf. Friedrich Wilhelms in bezug auf den Handel wurde nicht ermittelt.
,
32
weil wißendt, daß elector hoch derbey interessiret etc. Reserviren etc.
und repetire an-
9
hero , was er vor diesem

28
Am 18. November 1645 (s. Nr. 35 bei Anm. 71).
loco voti dießfals vorbracht. Wolte auch nochmals
10
nichts eingeraumt haben, sondern, wie er jüngst angedeutet, seiner churfürst-
11
lichen durchlaucht instruction erwarten.

12
Pommern-Wolgast . Obzwar seiner churfürstlichen durchlaucht nicht zu-
13
wieder , daß die commercia ihren freyen lauff, darin fast das leben des Reichs
14
bestehe, so würden sie doch nicht zugeben, daß von ihme was geredet würde,
15
so in dero oder auch des churfürstlichen collegii gerechtsame greifft. Repetire
16
das Pommern Stetinische votum.

17
Sachsen-Lauenburg .

33
17–18 Wiederhole – bewenden] Magdeburg A I: Nomine principis

32
Gemeint ist Hg. August von Sachsen-Lauenburg.
[ habe er ] nichts zu
34
erinnern etc. Sey in genere instruiret, daß alles in statum von anno 1618 komme etc.
Wiederhole auch sein votum, so er vor diesem dies-
18
fals einbracht

30
Gloxin, der im SR für Lübeck votierte, hatte am 18. November 1645 die Rechte der Hanse-
31
städte vorbehalten (s. Nr. 35 bei Anm. 93).
, und laße es derbei bewenden.

19
Daß die herren königlich Schwedischen den städten ihre notturfft

35
19 reservirt] In Magdeburg A I folgt: [ sei ] mit danck zu erkennen undt dahin zu remit-
36
tiren etc.
reservirt,
20
habe sein bewenden, wolle aber stillschweigend nichts einräumen.

37
569, 20 –570, 2 Was – erinnerung] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) A:
38
Ratione der consumptiengelder ut antehac. Könte nicht consentiren. Stellet’s zu fernern
39
re- und correlation denen stetten.
Was die

[p. 570] [scan. 588]


1
städte wegen der consumtiengelder erinnert

33
Wesenbeck hatte am 18. November 1645 die consumtiongelder (Verbrauchssteuern) erwähnt,
34
welche Reichsstädte und andere Städte unbillig eingeführt hätten, s. Nr. 35 (oben S. 142
35
Z. 11f.). Gloxins damaliger Vorbehalt bezüglich der Rechte der Hansestädte (s. oben Anm. 43)
36
bezog sich (auch) darauf. Der nürnbergische Ges. hatte am 29. November 1645 im SR ratio-
37
nes
übergeben, warum die Städte zur Erhebung von Consumtionsgeldern berechtigt seien
38
(APW III A 6, 32 Z. 32ff.). Die Beschwerde über die Einführung von Consumtien=Geldern
39
durch Reichs- und Hansestädte steht im Vollstaendigen Gutachten, Ad Art. XV. ( Meiern I,
829 ).
, würde sich künfftig bei der re-
2
und correlation geben; stelle es uf der erbarn städte erinnerung.

3
Wetterauische Grafen . Wie vorstimmende.

4
Magdeburgisches Direktorium .

5
4 Es – aufsatz] Magdeburg A I: Conclusum per maiora, daß es beym auffsatz verbleibe
6
etc., doch cum adnexo etc.

41
Gemeint ist der von Magdeburg erwähnte Zusatz, daß man die Meinung der Reichsstädte zu
42
diesem Punkt abwarten solle (oben S. 568 Z. 23ff.).

7
Es folgt eine Notiz über den Termin der nächsten Sitzung und gleich anschließend von der-
8
selben Hand, doch nun in sorgfältiger Schrift:

9
Nach geendigtem consessu hatte das magdeburgische Direktorium in gegenwart der her-
10
ren Sachßen Altenburgischen undt Braunschweig Lüneburgischen abgesandten mit
11
denen herren Wetterawischen gesandten geredet undt dieselbe gefraget:

12
Weil sie inn nahmen des Wetterawischen grafenstandes wegen der herren reformirten
13
unterschiedliche ansuchungen undt erinnerungen in ihren votis gethan

43
Zum Einsatz der wetterauischen Ges. für die Sache der Reformierten s. [ Nr. 82 Anm. 48 ] . Schon
44
am 19. November war moniert worden, daß Geißel namens der wetterauischen Gf.en für die
45
Reformierten votiert habe (s. Nr. 36 bei Anm. 25).
, unter gedach-
14
ten grafenstande aber unterschiedliche evangelische oder Augspurgische confessionsver-
15
wandte sich befünden

46
Siehe Nr. 36 bei Anm. 26.
, ob sie dann auch von denselben vor die herren reformirten zu
16
votiren instruiret undt befehlicht weren.

17
Wetterauische Grafen. Wie nun herr Dr. Geißel als gräfflich Wetterauischen abgesandten
18
hierauff geantwortet, das er deßen nicht von den Augspurgischen confessionsverwand-
19
ten herren grafen befehlicht sey, sondern es allein in nahmen der reformirten herren
20
grafen von ihme beschehen were, hatt das

21
magdeburgische Direktorium hinwieder erinnert: Das, wann dergleichen mehr vorgehen
22
sollte, die herren abgesandten darbey, das es nurt im nahmen der reformirten herren
23
grafen angebracht würde, specificiren möchten etc.

47
Aufzeichnungen über dieses Gespräch enthält auch das DGeissel , fol. 108–108’. Ihnen zufolge
48
erinnerte Lampadius an die Voten der Gft.en Blankenburg-Regenstein (Reinstein), Hoya und
49
Diepholz (s. dazu [ Nr. 2 Anm. 39 ] –41), wegen derer es bislang keine Absprache gebe. Geißel
50
verwies darauf, daß es bislang wegen der Zahl der Voten keine Diskrepanzen gegeben habe
51
und daß es auch allerhandt inconvenientien geben [ würde ] , wan man allemal uffstehen
52
solte. Beide Ges. vereinbarten, daß sie sich bei wichtigen Angelegenheiten wegen der drei
53
Gft.en absprechen wollten.

24
So allso ad protocollum zu bringen befohlen worden.
Es bleibe demnach bei dem aufsatz.

25
Sachanmerkungen zu Nr. 90

[p. 571] [scan. 589]

[p. 572] [scan. 590]

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