Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
103. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Februar 24

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–/ 103 /–

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 Februar 24

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 92–97’ = Druckvor-
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lage
– Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 574 fol. 400–404; Den Haag A IV 1628 nr. 16;
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Giessen 205 nr. 93 S. 407–418 – Druck: Gärtner IV nr. 103 S. 410–418.

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Visite der Abgeordneten der Hansestädte: Verringerung der Gesandtschaft der Hansestädte,
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ius belli et pacis des Kaisers und Aufhebung des Prager Friedens, Einmischung der fremden
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Mächte in Reichsangelegenheiten. Sternius neuer französischer Agent in Straßburg.

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Die Abgeordneten der Hansestädte sind von Münster wieder hierhergekommen. Sie
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haben uns am Donnerstag, den 20. Februar, aufgesucht und uns angekündigt, sie
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würden bis auf einen oder zwei wieder nach Hause zurückkehren, da es noch ungewiß
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sei, wann es zu weiteren Verhandlungen komme. Sie haben uns gebeten, die Interessen
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ihrer Prinzipalen zu wahren. Wir haben ihnen dargetan, daß es nicht an uns, sondern
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an den Gegnern liege, daß es noch zu keiner Haupthandlung gekommen sei, von diesen
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würde nuhr alles vorsetzlicherweise auffgezogen und helffe keine antrei-
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bung und erinnerung mehr. Wir haben ihnen erklärt, daß ihrer Prinzipalen undt
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ubriger stände interesse der gebühr werde beobachtet werden, dan Ewer
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Mayestätt keinen standt zurückzulaßen gemeindt.

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Die abgeordneten bedanckten sich wegen unser erclehrung und vermeldeten
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ferners, daß sie zu Münster alle alda anwesende gesandten heimbgesucht,
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alß Keyserische, Spanische, Frantzösische auch churfürstliche, eß seie auch

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der Godefredus

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Theodore Godefroy ( 1580–1649 ), französischer Historiker, Mitglied des Staatsrates, er war
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rechtskundiger Berater der französischen Bevollmächtigten in Münster; über ihn vgl. Michaud
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XVII ( 1857 ) S. 16f., NBG XX ( 1857 ) Sp. 901f., Allgemeine Encyklopädie
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I. Sektion, 71. Teil ( 1860 ) S. 405ff.
(so in comitatu der Frantzosen ist) bey ihnen in ihrem
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losament gewest, hetten bey solcher heimbsuchung und mitt dem Gode-
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fredo gehabte discursen soviel vermerckt, daß die sachen noch in weitem
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veldt und noch wohl zwey jahr umbgehen, ehe dan was fruchtbarliches von
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vortgang dieser tractaten würde zu verhoffen sein. Der außwertigen cronen
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praetension seien nitt verborgen sondern offenkündig gnug und gingen
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dero abgesandten unverholet damit heraus, drumb hetten sie, abgeordnete,
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auch kein bedencken, uns von allem, waß ihnen davon fürkommen, bericht
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zu thun. Die Frantzosen bestünden auf diesen principiis, daß Keyserlicher
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Mayestätt gewaldt dergestalt restringirt werden müste, daß nitt in dero
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macht absolute stehe, denen außwertigen potentaten ohne vorwißen oder
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belieben der reichsstände krieg oder auch fried mitt denselben zu machen,
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und solang solchs nitt gnugsamb verwahrt, geben sie für, daß sie keins
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beständigen friedens versichert sein köndten; deme zufolge müße der Pra-
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ger friedenschlus, alß welcher nitt mitt zuziehung aller stände, wie es sich
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gehört, erthedigt, wieder auffgehoben, und alles in den standt, wie es für
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dem krieg gewest, wieder gesetzt werden. Dahingegen sustinierte man
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Keyserlicher seithen, daß die außwertige cronen sich in keine reichssache
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einzumischen, der Prager friedenschlus so wenig als die Keyserliche wahl-
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capitulation dieselbe angehe, noch auch daß geringste darzu zu reden hetten,
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und waß dergleichen mehr seie; bey welcher bewandtnüß und also gegen-
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einanderlauffenden pricipiis unschwer zu ermeßen, daß noch viel zeitt darzu
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gehen würde, ehe dan man sich eins gewißen füßes und modi, warauff die
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friedenshandlung zu setzen, würde vergleichen, oder die sach in solchen
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standt, waraus von vortgang dieser handtlung waß gewißes zu verhoffen,
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bringen können. Sie, abgeordneten, wolten daß beste mittl zu sein erachten
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und ihrestheils gehorsambst darzu einrahten, Ewer Mayestätt solten dem
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werck selbst mitt einem schied (wie daß formale gewest), abhelffen und dern
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stände gravamina motu proprio erledigen, wardurch denen frömbden aller
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praetext würde benohmen werden.

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Wier anthwortten, daß aus der sach wohl würde zu kommen sein, wan
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mans recht werde angreiffen und in deme, warzu uns liebe und trewe gegen
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daß vatterlandt anweiset, einig sein, den außwertigen potentaten das arbi-
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trium uber die reichssachen nitt einraumen, causam hostis a causa patriae
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separiren, glieder bey dem haubt contra hostem communem stehen und die
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gegentheile dahin anweisen, daß sich in deß reichs sach nitt ein-, noch selbe
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mitt ihren sachen vermischen, sondern nur ploß in terminis suarum prae-
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tensionem halten solten, so werden eß die gegentheile bey verspührter einig-
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keit wohl beßern kauff geben. Wohin eß endtlich mitt deß Römischen reichs

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hocheit und würde kommen wölle, wan dergestalt die Keyserliche May-
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stätt und daß Römische reich von denen außwertigen ihro solten leges vor-
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schreiben laßen. Es mischeten sich doch ihre Keyserliche mayestätt in der
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frömbden nationen sachen nitt, warumb solten sich dan die frömbde in
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reichssachen einmischen. Es seie leider bekandt, daß sich die gegentheile
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sub blando praetextu conservandae libertatis Germaniae in die reichssachen
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understünden einzutringen, und würde das werck denen ständen mitt aller-
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handt scheinbarlichen fürwand, gleichsamb umb dern willen der krieg
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geführt würde, fürgebildet; liege aber gefahr darunder und wehre nichts
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anders damit gesucht, als die stände under solchem vergeschützten praetext
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der freyheit, umb ihre freyheit in dienstbarkeit zu bringen, oder wenigst
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denselben den schweren kriegskosten auffzubörden und hernechst, wan
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mitt der zahlung solcher kösten nitt würde gefolgt werden können, einen
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nahmhafften theil von deß reichs landen hinwegzureißen. Man müße sich
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nitt die gedancken machen, daß die cron Franckreich ohne hoffnung hun-
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dertfaltiger wiedererstattung werde wöllen einigen thaler zu geschweigen
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soviell million, alß ietzo spendirt würden, für die Teütsche freyheit auß-
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legen ; man solle sich auf den statum Galliae reflectiren, ob auch der vor-
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nembste fürst in Franckreich soviel freyheit habe, alß der geringste edlman
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in Teütschland. Es habe die cron Franckreich oder Schweden keine ursach,
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dem Römischen reich krieg zu machen, stünde auch in dero macht nitt, prae-
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text zum krieg auß gelegenheit der reichssachen zu nehmen, wan solches
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von denjenigen, die eß fürnemblich betrifft, wiedersprochen wierdt; darumb
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müße man hierinne einig sein, wan man anderst die wurtzel zum kriege
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wolle außgerottet undt frieden gestifftet haben, den außwertigen cronen
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in ihren unbillichen zumuhtungen keinen beyfall geben; daß sei das rechte
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mittl, zum frieden zu kommen. Der Prager friedenschlus seie von denen
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ständen deß reichs pro pragmatica beliebt undt angenohmen, da hette man
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freylich ursach, dabeyzustehen und nitt zuzugeben, daß denen außwertigen
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cronen darüber die censur eingeraumbt werde. Durch selben friedenschluß
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seie denen gravaminibus abgeholffen, da aber ie noch einige ubrig sein mög-
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ten , habe es im Römischen reich seinen gewißenen weg und hergebrachten
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modum, wie denen schwierigkeiten abzuhelffen, selben wege müße man
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nachgehen undt die frembde nationes nitt mitt zu den reichssachen zulaßen.

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Die abgeordneten replicierten gleichsamb sub persona aliena, daß dagegen
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gesagt würde, vestigia terrent, der nacher Polen geschickter Keyßerlicher
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succurs

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Ferdinand II. sandte 1628 kaiserliche Truppen zur Unterstützung Polens gegen Kg. Gustav II.
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Adolf nach Preußen, vgl. hierzu M. Roberts II S. 391ff., M. Ritter III S. 417.
liege noch für augen, wie man der stadt Stralsundt

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Belagerung der Stadt Stralsund durch Wallenstein im Jahre 1628, vgl. M. Ritter III S. 386–
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393.
zugesetzt,

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wie es mitt dem religionsedict

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Gemeint ist das Restitutionsedikt vom 26. März 1629, vgl. M. Ritter III S. 421ff. und
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F. Dickmann S. 15f.
hergangen, seie bekandt. Beim Prager frie-
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denschluß hette es geheißen, vogel friß oder stirb, bey noch wehrendem
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Franckfurter deputationstage sein soviel gravamina einbracht, dannoch
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dern keins auf gegenwertige stunde, wiewohl man fast anderthalb jahr
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darumb anhalte, erledigt, dergleichen sachen verursachten groß nachden-
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cken beym gegentheill. Darauff wier erwehnt, daß dasjenig, so hiebevorn
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fürgelauffen, dahero nitt gehöre, seie alles durch den Prager friedenschlus
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auffgehoben und könne nitt gesagt werden, daß selbiger friede ein gezwun-
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genes werck seie, weiln er auff offenem reichstage pro pragmatica angenoh-
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men . Der deputationstag zu Franckfurth werde noch continuirt, was alda
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für gravamina fürkommen, seie uns unbewust. Die deputati würden den
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sachen alda zu thun wißen. Illi: Beim reichstage seie man per maiora uber-
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stimmet worden, so wier widersprochen, ohne daß bewust, was es im Römi-
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schen reich mit den maioribus für bewandtnüs und recht habe, eß seie aber
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constitutio imperii, darwieder unß zu reden nitt gebühre, und würde solcher-
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gestalt kein reichsabscheidt mehr in seinem werth und krefften pleiben,
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wan man dergleichen einwürffe darwieder wolte gelten laßen, womit der
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discurs geendigt. Undt sein uns bemelte abgeordnete seither ihrer jüngster
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bey unß abgelegter visita gantz und zumahln verändert fürkommen, ist
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auch auß selbigen dern discurs wohl abzunehmen, wohin die consilia beim
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gegentheil gerichtet, und stehet zu befahren, daß sie nitt von etzlichen stän-
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den beyfall bekommen dörfften.

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Der statt Franckfurth syndicus hatt unß auch heimbgesucht, sich aber nur
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in terminis generalibus complementorum gehalten, in discursu gleichwol
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erzehlt, daß der N. Stella oder Sternius

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Zu Johann Stella ( oder Justus Astericus ) vgl. J. H. Zedler XXXIX Sp. 1750 und Jöcher
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IV Sp. 802. Nach R. Reuss S. 229 ist der französische Agent Stella de Morimont schon
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im März 1644 gestorben.
, der den Prager friedenschluß mitt
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dem famoso scripto „Deploratio pacis Pragensium“ intitulirt angefochten
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und sich in selbigem scripto Justum Asterium nennet, ietzo zu Straßburg
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anstatt des verstorbenen monsieur de l’Isle

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Es handelt sich um den häufig in diplomatischen Missionen verwandten Melchior de l’Isle, vgl.
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R. Reuss S. 229.
der cron Franckreich agent seie.

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