Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
84. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Januar 23

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–/ 84 /–

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 Januar 23

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 39–41’, 47–47’,
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PS fol. 42–42’, 44–44’, Auflösung der Chiffre fol. 43–43’ = Druckvorlage–Kopie: ebenda
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Fasz. 92 IV ad nr. 533 fol. 249–253, 254–255; Den Haag A IV 1628 nr. 16; Giessen
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205 nr. 34 S. 177–188, PS nr. 36 S. 191–194 – Druck: Gärtner IV nr. 55 S. 250–258
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PS nr. 56 S. 258–260.

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Geleitbriefe für die Mediatstädte. Beschlagnahme der Leiche Botelbos. Bündnis der Hansestädte
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unter Einschluß der Mediatstädte. Plan eines neuen Einladungsschreiben der Franzosen und
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Schweden an die Reichsstände.

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Die schwedischen Gesandten haben am Freitag, den 20. Januar durch Heistermann
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anzeigen lassen, daß es ihnen nitt zuwieder sei, wenn vor Ankunft der reichsstän-
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dischen
Deputierten die Vergleitung der Mediatstädte durch den braunschweigisch-
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lüneburgischen
Gesandten Lampadius geschlichtet werde. Sie erwarteten ferner im-
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mer
noch die Rückgabe der Leiche des Botelho samt allen dabei gewesenen Sachen.
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Drittens, begerten nochmahls in den arrest auf des noch alhie anwesenden
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quartiermeisters persohn, so den anschlag gemacht, zu verwilligen. Sie
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haben den Dechant auch beauftragt, uns mitzuteilen, daß der kaiserliche Wacht-
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meister
aus der Garnison in Vechta, der vor einem Jahr den Milonius zwischen hier
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und Minden aufgehalten hat, in ihre Hände geraten sei, daß sie ihm den Prozeß
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machen und ihn hinrichten lassen wollten. Heistermann hat diesen Auftrag als Geist-
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licher
, dem es nicht erlaubt sei, in Blutsachen etwas zu handeln, abgelehnt und uns nur
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diskursweise davon erzählt.

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Wier haben beym ersten punct geanthworttet, daß man zwar der gantzen
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welt urtheil uber dies werck leiden köndte und deßwegen für niehmand,
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wer der auch seie, einigen schew trage, weiln aber der praeliminarvergleich
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eine so nahmhaffte zwischen den vornehmsten hauptern der gantzen chri-
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stenheit erthädigte und durch dern förmbliche ratification bestetigte prag-
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matica seie, würde es sich nitt gebühren wöllen, die declaration darüber
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einem privato zu undergeben. Köndten uns auch nitt verstehen, daß sich
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der Dr. Lampadius dergleichen decision in einem so wichtigem werck
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würde underfangen wöllen. Die Schwedische hetten das werck biß zu an-
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kombst der interessierten stände außgestelt, welches wier also beschehen
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laßen müßen. …

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Die Beschlagnahme der Leiche Botelhos betreffend, hätten die Schweden erklärt, uns
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nicht beschwerlich fallen und die Sache mit der Generalität selbst abmachen zu wollen.
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Den Schweden obliege es, zu beweisen, daß das factum under den praelininarver-
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gleich gehörig, worahn es ihnen ermangeln würde, weiln unvermeinlich,
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daß der Botello von deß Oxensterns comitat (warauf sie, Schwedische, ihr
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vornembstes fundament setzen) nitt gewest, noch sich iemahls dafür auß-
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geben , sondern pro legato deß vermeinten königs in Portugal gehalten und
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von denen Schwedischen selbst dafür erkennet, geehret, heimbgesucht und
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in gleichem grad tractirt worden, ja auf deßen grabschrifft ein solcher titl
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noch zu sehen seie, und da ihnen die Schwedische diesen cörper under
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sicherheit des praelininarvergleichs durchzuführen würden getrawet haben,
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würden sie ihren paß nitt auf ein generalrede ihnen zugehöriger sachen,
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warunder auch ex natura rei eins menschen cörper mitt begriffen sein köndte,
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sondern auf den cörper selbst gerichtet undt deßen wohl deütlich im paß-
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brieff gedacht haben. Nichtsdestoweniger würden wir zur Herstellung eines guten
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Einvernehmens der Generalität schreiben. In den begehrten Arrest des Quartier-
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meisters
aber könnten wir nicht einwilligen.

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Die Schweden haben Heistermann gegenüber erklärt, es wäre unnöhtig, das uns
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bey der generalitet bemüheten, sie wolten den cörper in crafft des praeli-
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minarschlus wieder zurückhaben.

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Am 21. Januar haben uns die schwedischen Gesandten durch den Stadtsyndikus die
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bevorstehende Exekution des Wachtmeisters mitgeteilt und nochmals die Freilassung
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der Fuhrleute, die die Leiche des Botelho geführt haben, gefordert. Wir haben darauf
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hingewiesen, daß die Schweden nicht befugt seien, den Wachtmeister für das kurze
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Aufhalten des Milonius so hart zu strafen, zumal er durch uns ein Entschuldi-
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gungsschreiben an die Schweden geschickt habe. Wegen der Freilassung der Fuhrleute
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haben wir uns bereit erklärt, an den Kommandanten zu Fürstenau zu schreiben.

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PS Hinweis auf Beilage [2], deren Inhalt ich dem dänischen Sekretär Klein habe
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mitteilen lassen, worauf derselb gestern abend spaet zu uns kommen und ange-
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zeigt |:penetriert zu haben, ob seye der Hannsestätte abschickhung anhero
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fürnemlich dahin angesehen, umb durch gelegenheit diser zusammenkhunfft
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daß foedus Ansiaticum, womit selbe stätte so geraumbe zeit umbgangen,

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alhie zum standt zu bringen

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Am 4. August 1645 kam eine Allianz zwischen Hamburg, Bremen und den Niederlanden
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zustande (Druck: J. Chr. Lünig XIII S. 275f.), die eine Erneuerung der Allianz von 1616
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darstellte. Krane war über die Verhandlungen in den Haag von dem gräflich oldenburgischen
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Geheimsekretär Hermann Mylius (1600–1655) schon im Oktober 1644 unterrichtet worden.
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Mylius an Krane, Oldenburg 1644 Oktober 7. Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c
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(Oktober – Dezember 1644) fol. 26 = Beilage 2 zu einem Bericht Lambergs und Kranes an
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Ferdinand III., Osnabrück 1644 Oktober 10. Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c
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(Oktober – Dezember 1644) fol. 19. Vgl. auch APW [ II A 1 S. 644 Anm. 2 ] ; zu Mylius
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APK 17787–17789 und Meiern in J. L. Walther S. 82f.
, unnd sey dies daß secretum, so unter selbiger
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stätte iüngsthin an die Holländer beschehene abschickhung verborgen
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gewest, dan die Holländer unnd Schweden würden die directores über sel-
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bigen bundt sein, unnd solten nit allein die arm see gelegene, sonderen alle
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unnd iede mediat- unnd immediatstätte im reich, so nur wollen, zu disem
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bundtnus zuegelassen werden unnd eben solcher ursachen halber wurde
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von denen Schweden nit allein auf ander reichstende, sondern auch aller
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stätte gegenwart bey disem convent getrungen, darumb man mit zuelassung
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der mediatstätte wol behuetsamb zu gehen. Er besorge, es dörffte eine ge-
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fehrliche bündtnus angespunnen unnd vermittelst solcher büntnus die
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mediatstätt wider ihre oberen aufgewigelt werden, dan es sey denen Schwe-
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den umb den frieden nit zu thuen unnd man werde sich betrogen finden,
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wan man ein anders von denselben glaubte:|.

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Im gleichen berichtet unß gemelter Liborius Clein, von Münster die kundt-
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schafft zu haben, daß die Frantzösische und Schwedische gesandten nach
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zuvor ehe dan sich in der haubthandlung heraußzulaßen gemeindt, daß
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vierte abladungsschreiben an die reichstände würde abgehen laßen, wel-
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ches wier umb soviel desto mehr wahr zu sein glauben müßen, weiln sich
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der Salvius etliche tag eingesperret und in auffsetzung einiger schrifften
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begriffen ist. Scheinet auch, daß deßwegen deß monsieur d’Avaux reiß
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anhero noch waß zurückgestelt, dan derselb nitt anglangt, hingegen aber
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ist der baron de Rortee nacher Münster, der soll gar nacher Paris und von
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dortauß nacher Schweden zum residenten an deßen statt aber der monsieur
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de S. Romain hiehero verordnet sein.


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Beilage


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[1] Lamberg und Krane an Gf. Geleen

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Der kaiserliche Generalfeldmarschall Gottfried Huyn Graf von Geleen und Amstenradt
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(1595–1657) war 1644–1645 Oberbefehlshaber des westfälischen Kreisdefensionsheeres. Vgl.
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über ihn APW [ III D 1 S. 94 Anm. 1 ] , ADB VIII (1878) S. 534 und BN VII (1880–1883)
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Sp. 568–571.
, Osnabrück 1645 Januar 17. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a,
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Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 45–46 – Druck: Gärtner IV nr. 43 S. 192–194.
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[ Kopie: RK , FrA Fasz. 92 IV ad nr. 533 fol. 258–258’; Den Haag A IV 1628 nr. 16;
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Giessen 205 nr. 35 S. 189–191. ]

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2 [ NN

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Vermutlich handelt es sich um ein Schreiben des spanischen Vertreters in Hamburg, Dr. Jakob
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Rosales, alias Manuel Boccarro (um 1590–1662), vgl. APW [ II A 1 S. 10 Anm. 3 ] .
an Lamberg, Hamburg 1645 Januar 17 ] fehlt. [ vermutliche Kopie: Giessen 205 nr. 37
31
S. 194 ( span. ).]

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