Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Re- und Correlation in der Plenarsitzung der Reichsstände in Osnabrück Osnabrück 1646 April 26

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Re- und Correlation in der Plenarsitzung der Reichsstände in Osnabrück


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Osnabrück 1646 April 26

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Kurmainz Rs FrA Fasz. 14 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kursachsen Rs I fol. 124–124’,
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Kurbrandenburg Rk I fol. 159–163.

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Verlesung der Conclusen des Kurfürstenrats und des Fürstenrats. Trotz des unüblichen Verfahrens
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soll das Reichsherkommen gewahrt bleiben.

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Im Rathaus. Vertreten: Kurmainz, Kursachsen, Kurbrandenburg; Österreich, [Würzburg, Kon-
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stanz , Prälaten, Magdeburg, Bayern, Pfalz-Lautern, Pfalz-Simmern, Pfalz-Zweibrücken, Sach-
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sen -Altenburg, Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Branden-
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burg -Kulmbach, Braunschweig-Lüneburg, Mecklenburg, Württemberg, Pfalz-Veldenz, Hessen-
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Kassel, Hessen-Darmstadt, Baden-Durlach, Wetterauische, Schwäbische und Fränkische Grafen;
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Straßburg (Stadt), Lübeck, Colmar, Frankfurt, Nürnberg, Ulm, Eßlingen, Lindau].

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14 Kurmainz ] Der kurmainzische Subdelegierte Krebs trägt laut Kurbrandenburg Rk
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an seiner taffell stando vor; nach einem ebd. enthaltenen Sessionsschema sitzen die kurfürst-
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lichen
Primar- und Sekundargesandten gesondert, erstere erhöht zur rechten ( Brömser ) und
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zur linken ( Pistoris, Löben ) der ksl. Gesandten. – Im folgenden Kursachsen Rs I und
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Kurbrandenburg Rk I gleichlautend und durch Wiederholungen etwas ausführlicher.
Kurmainz . Nachdem die ksl. Gesandten von den Ständen Reichsgutachten über die
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Repliken der Kronen gewünscht hatten, wurde vor gueth angesehen, pari passu in
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Münster und Osnabrück Reichsberatungen durchzuführen und, da

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16–17 nach – Stände ] Statt dessen in Kursachsen Rs I, Kurbrandenburg Rk I: Nach
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Meinung aller drei Reichskollegien.
nach Meinung eines

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Teils der Stände bei Beratungsthemen dieser Art jeder in particulari gehört werden
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sollte, eines ieden reichßrathß votum in absonderliche relation zu bringen,
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abweichende Meinungen der Stände diesen Relationen entweder beizulegen oder ein-
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zufügen
, die Relationen im Plenum zu verlesen und den ksl. Gesandten zu überreichen.
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Darauf haben die kurfürstlichen Gesandten sich eines voti nachfolgenden inhalts
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verglichen; auch die absonderliche vota der Kurbrandenburgischen sind auf ihren
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Wunsch hin zu verlesen. Liest die Relation und die Beilagen Kurbrandenburgs sowie einen
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kurbayrischen Protest gegen Kurbrandenburg in der pfälzischen Frage

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24 vor ] Zusätzlich in Kursachsen Rs I, Kurbrandenburg Rk I: wie solches alles
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zur dictatur und folgends ad acta kommen wirdt; abgelesen werden auch Sondermei-
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nungen
Kurtriers. Laut Kurbrandenburg Rk I sitzt Krebs ( Kurmainz ) bei Verlesung
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der kurfürstlichen relation.
vor.
Undt dabey
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sowohln nomine des churfürstlichen collegii als auch in particulari deß Chur-
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meintzischen reichßdirectorii bedingt worden, weilen der bey gegenwertigem
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convent gebrauchte modus consultandi, re- et correferendi unndt was son-
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sten sub praetextu eines extraordinari werckhß in einem undt anderen
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eingefuhrt werden wollen, so dem üblichen reichßherkohmen zuwieder-
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lauffte , das derogleichen undt was sonsten bey diesem convent newerlich
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introducirt, bey kunfftigen reichs- oder andern conventibus zu keiner con-

[p. 588] [scan. 712]


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sequenz gezogen werden solte. Dahrauff wardte von Meintz dem Österei-
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chischen directorio die furstliche correlation zu verlesen anheimbgestelt.

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3 Österreich ] Laut Kurbrandenburg Rk I hält der österreichische Direktor, so
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die seßion hielte und nicht an dem vor ihn gesetzten sonderbaren tisch saß, diesen
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vortrag stando.
Österreich . Wiederholt Kurmainz’ Reservation, daß alles, was ratione senatus
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divisi, votorum singularium, in modo correferendi et sessionibus gegen das
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Herkommen eingeführt worden ist, für die Zukunft ohne Präjudiz und Konsequenz
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bleiben soll. Verliest die Correlation des Fürstenrats.

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Danach vertagt J. Adam Krebs wegen Zeitmangels die Verlesung der Correlation
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des Städterats auf morgen.

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