Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
8. Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1645 Oktober 5

2

8. Sitzung des Kurfürstenrats


3
Münster 1645 Oktober 5

4
Kurköln zA I fol. 77’–86 = Druckvorlage; damit identisch Kurköln spA I fol. 147’–164’,
5
Kurköln spA Ia fol. 155’–171’, Kurköln Rs. Vgl. ferner Kurmainz K FrA Fasz.
6
12 nr. 4–6 ( unvollständig ); Kurbayern Rp I; Kurbayern K I fol. 203–228 ( damit identisch
7
Kurbayern spA I p. 307–341 ).

8
Beschwerde der kurfürstlichen und fürstlichen Gesandten in Osnabrück über einseitige Re- und
9
Correlationen in Münster. Einseitige Conclusen auch in Osnabrück. Teilung des Kurfürstenrats?

10
Admission von Magdeburg, Hessen-Kassel, Baden-Durlach, Nassau-Saarbrücken. Unterschied-
11
liche
Sessionsberechtigung der exclusi. Admission per deputatos?

12
Terminierung und Reihenfolge der Beratungen über die kaiserliche Responsion.

13
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurköln, Kurbayern, Kur-
14
brandenburg .

15
Kurmainz proponiert die Schreiben der kur- und fürstlichen Gesandten aus Osna-
16
brück
vom

23
16 20./30. – 1645 ] Da in Vorlage und Kurköln spA I, Ia die Daten sichtbar ausge-
24
lassen
, hier aus Kurmainz K ergänzt, wo allerdings statt 20./30. irrtümlich 10./20.
20./30.

33
Kurmainzische und kurbrandenburgische Gesandte Osnabrück an kurfürstliche Gesandte Münster,
34
1645 I X 30 (Druck Meiern I S. 662–664, Kopie MEA CorrA 19 [1] nr. 69).
und 18./28. September 1645

35
Fürstliche Stände Osnabrück an Fürstliche Münster, 1645 IX 28 ( Druck Meiern I S. 657–
36
659, Kopie MEA CorrA 19 [ 1 ] nr. 71 ).
, des Inhalts

25
16–20 1. – 145] In Kurmainz K und Kurbayern K I, spA I wird aus dem kurfürstlichen
26
Schreiben weiter mitgeteilt, daß 1. den Schweden vor Herausgabe der ksl. Responsion ver-
27
sprochen worden ist, vor erörterung der Admissionsfrage nicht weiterzuberaten, während
28
nach Ausweis des fürstlichen Schreibens Schweden sogar promission gethan worden, vor
29
Zulassung der exclusi nicht mit den Beratungen zu beginnen. Zu Punkt 2 enthält das kurfürst-
30
liche Schreiben die Sonderbeschwerde der kurbrandenburgischen und kurmainzischen Gesandten
31
in Osnabrück, daß die Re- und Correlation zwischen Kur- und Fürstenrat in Münster ohne
32
vorherige communication mit ihnen stattgefunden habe.
1. Admission der

17
Gesandten Magdeburgs, Hessen-Kassels, Baden-Durlachs, Nassau-Saarbrückens

37
Gfin. Anna Amalia von Nassau-Saarbrücken (regierend 1640–1651), Gf. Johannes von Nassau-
38
Idstein-Wiesbaden († 1677) und Gf. Ernst Casimir von Nassau-Weilburg († 1655) ordneten,
39
obwohl schon durch den Wetterauer Grafenverein vertreten, ihren Rat Hartmut von Langeln und
40
den Straßburger Advokaten Dr. Johann Adam Schrag (1617–1687) an den Kongreß ab
41
( Schliephake-Menzel VI S. 464ff., 517f., 520, Walther S. 79–81).
,
18
2º daß sie sich beschweren, daß die conclusa ohne vorhergehende re- und
19
correlation alhier gemacht und ihnnen allein zu selbiger execution zuge-
20
schicket würden ( Verweis auf Beilagen nr. 144, 145 )

42
In Kurköln VI 242 a nicht enthalten.
. Nachdem aber nun die
21
gegenrationes von den hiesigen fürstlichen, wie sie vernehmen, bereits
22
nacher Osnabruck geschicket, so stündte zu bedencken, ob man darauff

[p. 349] [scan. 473]


1
der

39
1 andwortt] Danach zusätzlich in Kurmainz K, sinngemäß in Kurbayern K I, spA I:
40
die hoffentlich willfährig ausfallen wird.
andwortt erwahrtten oder noch vorher eines anderen schreiben auff
2
dieses sich vergleichen wolle.

3
Kurköln . Nach vorgangener underredung auß ietziger proposition […]
4
hetten sie vernohmmen, wohin diese consultation angesehen, auch nicht
5
underlaßen, die von der dictatur empfangene schrifft zu erlesen. Und 1º
6
die frag betreffend, ob das schreiben gleichbaldt zu beandwortten oder der
7
Oßnabrughischen erklehrung auf die hinubergeschickte rationes zu er-
8
wartten , halten sie das erste zu gewinnung der zeitt und benehmung des
9
darihn verspührenden ungleichen wohns zum diensambsten […].

10
Beym ersten punct seyen die exclusi oder non admissi zweyerley zu consi-
11
deriren , deren die erste nemblich Magdenburgischen zur session nicht
12
qualificirt, die anderen alß Heßen Caßelische, Baden Durlachische etc.
13
durch führung der waffen und biß noch nicht erfolgter accomodation.

14
Quoad 1 m seyen verschiedene rationes et fundamenta vorkohmmen, warumb
15
man den catholischen ständen mit solcher zumuthung noch zur zeitt zu
16
verschöenen, wavon Ihre Hochfürstliche Gnaden und die ubrige Churcoll-
17
nische abzustehen nicht vermöchten. Verhofften auch, es werde der herr
18
inhaber des stiffts Magdeburg solche praetension zu behaubten nit gemeint
19
sein, sondern vielmehr bis zur Behandlung der Gravamina zurückstecken. Damit
20
aber nicht dafurgehalten wurde, alß wan man seinen abgesanden bey der
21
handlung außzuschließen oder ihr anliegen nicht zu vernehmmen gedächte,
22
wolte man mit bezeigung der alhie anwesender friedtliebender begierdt
23
alles daßjenige, was zu beforderung gemeiner ruhe dienlich und immer prac-
24
ticirlich , gern ahn handt zu nehmen sich dahin erbotten haben, daß die
25
Magdeburgische gesanden in ihren anbringen und vorschlägen per depu-
26
tatos jedeßmahlß gehört werden sollen.

27
Dem Haus Hessen-Kassel will Kurköln nicht die session disputiren, rebus autem
28
sic stantibus, da die Heßen mit Franckreich einen partem constituiren, die
29
consilia mit denselben führen thetten, auch mitt darahngewesen, daß die
30
proposition gemacht, wolte sich ja nicht schicken, das sie selbig anietzo
31
abermahlen berathschlagen solten. Vorbedingung ihrer Zulassung bleibt nach wie
32
vor ihre Trennung von den Kronen und Reichsfeinden. Damit aber auch Hessen-
33
Kassel
nicht ungehört bleibt, können seine Gesandten ebenfalls jedeßmalß hier und
34
zu Oßnabruck in ihrem

41
34 anbringen] Zusätzlich Kurmainz K, Kurbayern K I, spA I, die teilweise gleich-
42
lautend
: per deputatos.
anbringen vernohmmen werden.

35
Beym 2 ten , daß die conclusa ahn einem orth nicht zu machen, seye mans mit
36
derer zu Oßnabruck subsistirender ständt gesanden gantz äinß; und seye
37
zwarn nicht ohn, daß zwar ein- und abermals, waß alhier geschloßen,
38
ihnen aldort zu ihrer wißenschafft, wie solches bey den re- und correla-

[p. 350] [scan. 474]


1
tionibus zu geschehen pflegt, notificirt, daß nun solches auß beeden chur-
2
und furstlichen collegiis zugleich geschehen, hab man umb gewinnung
3
der zeitt gethan

34
3–26 und – gehörig] In Kurmainz K freier Raum gelassen.

35
3–4 und – gewesen] Fehlt in Kurbayern K I, spA I.
und daß die sachen von solcher importanz, die ein solches
4
erfördert, nicht gewesen.

5
In vorbedeuten andtworttsschreiben vermeinten, daß man sich auff die,
6
wie sie vernehmen, albereits uberschickte rationes zu beziehen, auch wa-
7
rumb solche ehender nicht eingeschickt, damit zu endschuldigen, daß man
8
ihrer motiven, die sie eingelangter nachricht nach zu communiciren im
9
werck gewesßen, erst erwartten wollen, in hoffnung, sie werden bey solchen
10
wichtigen rationibus acquiesciren und man nunmehr zum werck selbst
11
schreiten können.

12
Betreffend die erinnerung, daß die conclusa ihrer unerhört gemacht werden,
13
wiße man sich nichts zu besinnen. Man habe aber wohl gehalten, wan
14
zwischen den chur- und furstlichen keine discrepantz verspühret werde,
15
daß solche conclusa gahr woll pari passu uberschickt und ihre meynung
16
darüber vernohmmen werden köndte.

17
Die sache aber selbsten belangendt, hette man sich uber sie mehrers zu
18
beschweren, daß, wie man wiße, in re ipsa aldort einseythige conclusa ge-
19
macht , so den sachen nicht wenig verfenglich, deßgleichen mit admission
20
des Magdeburgischen ohne vorbewust und mitbewilligen der hiesigen
21
ständt gesandten geschehen,

36
21–26 man – gehörig] Fehlt in Kurbayern K I, spA I, wonach Kurköln statt dessen
37
noch einmal wiederholt: Die exclusi sind per deputatos anzuhören.
man auch auß der fürstlichen gesandten
22
schreiben, ahn die hiesige fürstliche gesandten abgangen, ersicht, daß den
23
Schweden diese einseithige zusag gethan, nichts vor zulaßung gemelter
24
Magdeburgischer vorzunehmen, welches gleichwoll eine solche sach, die
25
fur einen theill allein nicht, noch fur die hie und dort anwesende, sondern
26
fur die gesambte chur-, fürsten und ständte gehörig.

27
Kurbayern . Ihrestheils befinden gleichfals

38
27 die schreiben] Laut Kurmainz K ist nur vom kurfürstlichen Schreiben aus Osnabrück
39
die Rede. Bis 351, 32 anzuhören], also bis zum Ende des kurbayerischen Votums, Kur-
40
bayern
K I, spA I in einem von der Vorlage – wie auch sonst – abweichenden Text mit
41
Kurbayern Rp I und Kurmainz K gleichlautend, während Kurbayern Rp I für die
42
übrigen Teile der Sitzung zwar Kurbayern K I zugrundeliegt, aber nur stichwortartig geführt
43
ist.
die schreiben auff von Chur-
28
cöllen erwehnten beeden puncten bestehendt […].

29
Ad 1 m seyen solche rationes vorkohmmen, daß dem vorigen concluso
30
billich zu inhaeriren, wie er dan auch keinen anderen befelch habe.

31
Auff daßjenige, was in bemeltem schreiben angezogen, ob beßer die admis-
32
sion zu gestatten oder die tractaten auffzustoßen, were mit glimpff zu
33
bedeuthen, daß man auff einige abruption dieserseits nie gedacht, sondern

[p. 351] [scan. 475]


1
würde vielmehr zu erwegen sein, wer zu dergleichen ursach geb oder zu
2
solchen nachtheiligen Intentionen geneigt seye, die nemblich nichts anders
3
alß newerung und den reichsconstitutionibus zuwiderlauffende sachen
4
praetendiren. Man wolte aber nicht hoffen, das es dahin gemeint, zumahlen
5
alhier nichts alß Ihrer Kayßerlichen Mayestät authoritet und der alten
6
loblichen gebrauche manutenentz gesucht würde undt zuversichtlich die
7
zu Oßnabrugh die verandworttung, zu einem anderen anlaß zu geben,
8
nicht auff sich laden wollen.

9
Ad 2 m : Wuste er auß der führender beschwerde keinen äigentlichen ver-
10
standt zu nehmen, dan was deliberirt worden, auch zu Oßnabruck in con-
11
sultation kohmmen, weiln man sich aber nicht vergleichen können, hab
12
es dabey sein verbleiben haben müeßen. Sonsten seye alles nacher Oßna-
13
bruck vertrewlich communicirt, auch von dorther angenohmmen, dabey
14
aber Oßnabruckischentheils ie und allezeit nicht wenig nachdenckliche
15
comminationes angehencket; wabey dan auch dieses zu erwegen, daß
16
Churmäintz und -brandenburgh ihre vota alhie abgelegt, und werde von
17
denselben sonder zweiffell daßjenige hier, was aldorthen votirt werden;
18
anderß, wan vota discrepantia geführt, nicht würde vorzukohmmen sein.

19
Der Brief der Fürstlichen in Osnabrück an die hiesigen Fürstlichen ist mit dem kur-
20
fürstlichen
fast eines inhalts, abgesehen von der ausdrücklichen Erklärung der Fürst-
21
lichen
, vor Admission der exclusi nicht beraten zu wollen; dies werden die furstliche
22
schon vor sich beandtwortten. Man laße aber alle unpartheysche iudiciren,
23
welcher theill dem anderen leges vorschreiben wolle, weilen man nicht,
24
wie sie außtrucklich comminiren, progrediren soll, man thue dan, was
25
ihnnen aldorten gefellig. So seye auch nicht weniger darinnen enthalten,
26
was dem legato Oxenstirn einseythig versprochen, ahn welches hoffentlich
27
die hiesige chur- und furstliche sich nicht werden binden laßen; und da
28
man je verspühren solle, daß die furstliche Oßnabruckische bey ihrer mey-
29
nung so weith verpleiben wolten, alß wan von Heßen Caßel und anderen
30
so gute vorschläg geschehen köndten, ließe er sich nicht zuwider sein, daß
31
selbige per deputatos auff vorm undt weiß wie bey jüngerem reichßtag zu
32
Regenßburg anzuhören.

33
Kurbrandenburg . Die proponirte schreiben, und zwarn erstlich die fragh
34
betreffend, ob und wie dieselbe zu beandwortten, da hielten sie 1º, daß
35
solches

39
35 sogleich] Zusätzlich in Kurmainz K: Denn vermutlich werden die noch zu erwartende
40
und hiernegst einlangende Schreiben doch eines inhalts sein.
sogleich und

41
35–36 2º – thuen] Deutlicher Kurmainz K: Man wird sich diesbezüglich eines gewisßen
42
einmüetig zu vergleichen haben, inmasßen die furstliche sich gleichesfals in ihrem
43
collegio auf daß ihrige einer antwort zu vergleichen wisßen würden.
2º auff daß churfurstliche allein und absonderlich
36
zu thuen; und bestehe nun solches auff beeden erwehnten puncten. Beym
37
ersten beziehen sich die herrn vorstimmende auff ihr vorige vota, deß-
38
gleichen sie auch, sonderlich soviell Magdenburg belangt, thetten; und

[p. 352] [scan. 476]


1
weiln dan dieses kein conventus imperialis, sonderen ein extraordinari
2
zusammenkunfft,

29
2–3 so – außzuschließen] Danach zusätzlich in Kurmainz K: weilen selbige den
30
protocollis bereits eingerückt sein würden.
so sehen sie nicht, wie die Magdenburgische davon, da
3
dan alle ständt ohne underschied zuzulaßen, außzuschließen.

4
Wegen Heßen Caßell und ubrigen hetten sie diese quaestio in medio ge-
5
laßen , der meynung, daß die interessati selbst reden und ihre rationes vor-
6
bringen würden und dan dieser punct ahn den furstenrath zu verweisen.
7

31
7–8 Magdeburgs – werden ] Fehlt in Kurbayern K I, spA I.
Magdeburgs Sache ist von der religion abhängig und kann also per maiora
8
nicht entschieden werden, hängt auch von den ständten nicht, sondern den fremb-
9
den chronen ab, gleich dan dieselbe nicht nur von den Schweden, sondern
10
auch alhier von den Frantzosen urgirt würde. Solten nun bemelte crohnen
11
darauff bestehen wollen, mögte die frag sein, welches ahm dienlichsten,
12
die nachgebung dieses puncts oder die auffstoßung der tractaten; da
13
sie dan dafurhielten, das mans ad extremum hoc nicht kohmmen zu laßen,
14
sonderen media mit den reversalen, daß nemblich die admissio iure cuius-
15
cunque geschehen solle, zu ergreiffen,

32
15–16 zumaln – zugelaßen] Abweichend in Kurmainz K: Sind zuzulassen, yedoch
33
dergestalt, alß wan sie für selbsten sich angemasßet, den consultationibus beyzu-
34
wohnen .
zumaln sie, per deputatos gehört zu
16
werden, eben dasjenige erlangen, was sie ad sessionem zugelaßen.

17
Anlangendt die erinnerung, daß keine conclusa ohne der Oßnabrughischen
18
vorwißen alhie zu machen, deßwegen hetten sie underschiedtliche erweh-
19
nung gethan, zumaln ihnnen offt zur communication mit ihren collegio
20
zu Oßnabruck keine zeitt verstattet worden.

21
Kurmainz . Sie hetten der vorstimmenden vota woll eingenohmmen und
22
befinden auch den innhalt der schreiben auff bemelten beeden puncten
23
bestehent. Quoad 1 m wegen admission […] hetten sie die abgefaste rationes
24
Ihrem Gnedigsten Herren zugeschickt, darauff zwarn noch zur zeitt keine
25
andwortt empfangen, aber woll dafurhielten, daß dabey würde bestanden
26
werden, dan sonsten alle reichßsatzungen und

35
26 -gewonheiten] Laut Kurbayern K I, spA I noch der Religionsfrieden ( von 1555 ) und
36
laut Kurmainz K der Geistliche Vorbehalt genannt.
-gewonheiten invertirt, auch
27
die Kayßerliche authoritet mehrers underdrucket würde; und verglichen
28
sich also auch mit Churcollen und -bayeren in deme,

37
352, 28 –353, 1 daß – anzuhören] Zusätzlich in Kurmainz K, Kurbayern K I, spA I: Und
38
zwar gemäß dem Vorgang auf dem Nürnberger Kollegialtag und dem Regensburger Reichstag von
39
1641, wo Braunschweig-Lüneburg und Hessen-Kassel durch Deputierte aus allen drei Reichs-
40
räten
gehört worden sind. Kurmainz ist der intention yederzeit gewesen, daß auch
41
dieyenige, welche kein session hergebracht, in ihren angelegenheiten gehört werden
42
solten und müsten.
daß die exclusi per

[p. 353] [scan. 477]


1
deputatos anzuhören,

38
1–4 wabey – möchte] Deutlicher in Kurmainz K: Die Kurfürstlichen in Osnabrück
39
sollen in dieser Frage mit dem dortigen Fürsten- und Städterat Kontakt aufnehmen und ihnen
40
die Beratungsmethode, die hier ausgehandelt worden ist, mitteilen.
wabey zu bedencken stündte, ob den churfürstlichen
2
zu Oßnabruck nicht zugleich ahn handt zu geben, mit darahn zu sein,
3
daß man sich des taghs und zeitt halber, wan zum haubtwerck zu schreiten,
4
vergleichen möchte.

5
Den zweyten punct betreffendt, nemblich der Oßnabrughischen führende
6
beschwerden, wehre fur dießem geschloßen, daß die Churmäintzische und
7
-brandenburgische hier und zu Oßnabruk untereinander einer meynung
8
sich vergleichen möchten, damit sichs im churfürstlichen collegio keiner
9
correlation bedörffe. Solchem wehren sie Churmäintzische nachkohmmen
10
undt anderst nicht vermeint, alß das die herrn Churbrandenburgische deß-
11
gleichen würden gethan haben. Weylen aber auß deren voto ein anders
12
zu vernehmen, so stehe zu bedencken, ob man dießen newen modum ein-
13
führen und ihnnen herrn Churbrandenburgischen materiam deliberandam
14
etliche taghe zuvor andeuten wollen, welches zwarn eine novitet, aber
15
zu künfftiger consequentz nicht zu ziehen sein würde.

16
Daß guettbefundene andwortsschreiben seyen sie zu begreiffen und zur
17
durchsehung zu gewinnung zeitts herumbzuschicken erbiethig.

18
Daß furstliche schreiben zu beandwortten, gehöre zwarn ad collegium
19
principum, befunden dannoch eine große discrepantz mit dem churfurst-
20
lichen , indeme im ersteren das Versprechen an Oxenstierna erwähnt ist, vor
21
Erfüllung der Admissionsforderung zu weiteren Beratungen nicht zu schreiten.
22
Stellen daher zu bedencken, ob nicht dießer punct in der relation mit zu
23
erwehnen.

24
Nach vorgangener underredung

25
Kurköln . Wartenberg und die übrigen Kurkölnischen haben auf die vorhergegangenen
26
Voten und die neue Umfrage hin zu sagen: Lassen 1. hinsichtlich der Admission Magde-
27
burgs
die von Kurbrandenburg nun wiederholt geäußerte Meinung dahingestelt sein,
28
halten aber die sach von solcher consequentz und die dawieder militirende
29
rationes also erheblich, daß man von sölcher meynung dißeits außzusetzen
30
nicht beandworttlich befinde. Und wan schon, wie sie andeuthen, dieß
31
kein reichstag und die im Prager frieden gemachte conclusa hieher nicht
32
zu ziehen sein solten,

41
353, 32 –354, 3 so – werden] Fehlt in Kurbayern K I, spA I, ebenso 354 ,9–17 Und –
42
anwenden].
so seyen ia die tractatus per tria collegia zu führen
33
verglichen und in angezogenen der Oßnabruckischen gesandten schreiben
34
enthalten, daß man dem reichsherkohmmen in allem solte nachfolgen.
35
Wan nun solches geschehen solte, so sehen sie nicht, wie davon in hoc
36
puncto admissionis abzuweichen; der hierdurch verursachte Aufschub ist nicht
37
den in den alten gläiß bleibenden Ständen, sondern den Neuerern zuzumeßen.

[p. 354] [scan. 478]


1
Wenn, worin man mit Kurbrandenburg einig ist, die Admissionsfrage zu den Reli-
2
gionsgravamina
gehört, also müeste es auch dahin ausgestellet verbleiben,
3
immittelß aber die sachen beim Alten gelaßen werden; daß aber dergleichen
4
nicht von den ständten herrühren, sondern von der chronen arbitrio
5
dependiren solten, da hielten sie dafur, wan von den ständten die rationes
6
den Schweden, gleich es pro ratione et norma sein mueß, vorgetragen,
7
eß würden sich dieselbe leicht bequehmen. Dan sonsten woll zu gelauben,
8
daß Franckreich und Schweden durch fomentirung dergleichen sachen
9
desto ehender zu ihren zweck glangen werden. Und weilen dan diejenige,
10
fur welche die admission gesucht, jedeßmals per deputatos angehört werden
11
solten

42
11–13 und – würden] Fehlt in Kurmainz K, das auch bis 17 anwenden] knapper.
und in des herrn Churbrandenburgischen iedzt abgelegten voto er-
12
wehnung geschehen, daß sie per hunc modum eben daßjenige, was sie ad
13
sessionem admissi erlangen würden, so wolle man sich versehen, es wurden
14
sich die ständte zu Oßnabruck mit ferneren disputiren nicht auffhalten,
15
sonderen zum werck selbsten schreiten und die zeitt dahin, was zu des
16
Römischen reichs wolfahrt und dem vatterlandt zum besten gereichig,
17
anwenden.

18
Die beschwernuß, daß die conclusa alhie ohne vorgangene re- und corre-
19
lation gemacht sein sollen, anbelangendt, erinnerten sie sich, daß der ver-
20
gleich gemacht, weiln im churfurstenrath zu Oßnabruck niemandts, der
21
nicht auch die seinige zur stelle alhie habe, und also conformia vota herauß-
22
kohmmen würden, daß zu gewinnung der zeitt die correlation uberflußig
23
gehalten. Wan dan nun aber die herrn Churbrandenburgische bey ein oder
24
andern vorfallenden puncten die nöthige information nicht haben und
25
vermeinen, daß ihnnen mehrer zeitt darzu zu gönnen, deßen würden die
26
herrn churfurstliche kein bedenckens haben, der guete zuversicht lebendt,
27
es werden dieselbe die sachen darnach und also anstellen, damit durch
28
solche communicationes kein verzugh verursachet werde.

29
Die Churmäintzische erinnerung, ob nicht den churfurstlichen ahn handt
30
zu geben, bey den ubrigen ständten aldort die beförderung zu thuen, daß
31
zu fortstellung der consultationen ein gewißer thag bestimmet werde,
32
solches hielten sehr wohll bedacht und verglichen sich damit allerdings,
33
nicht zweiffelendt, es würden dieselbe von selbsten nicht ermanglen, daß
34
dieseß hochwichtige werck […] auffs baldiste fortstellig gemacht werde.
35

43
354, 35 –355, 3 Sonsten – zugesehen] Fehlt in Kurbayern K I, spA I.
Sonsten seye nicht ohn, daß im Churcöllnischen voto die bedeutung
36
geschehen, daß man hier mehr ursach hab, sich zu beschweren, das in den
37
sachen zu weit gegangen, alß die zu Oßnabruck. Ob aber dergleichen
38
in der relation mit den furstlichen zu gedencken, vermeinten sie, daß die
39
correlation zu suspendiren und daß churfurstliche schreiben immediate
40
zu beandwortten und den furstlichen, dergleichen zu thuen, ahnheimb-
41
zustellen , nur daß der passus, warinnen die furstliche sich auch gegen die

[p. 355] [scan. 479]


1
churfurstlichen beschwert, mit anzuziehen nicht schaden köndte, solcher-
2
gestalt , das man sich dieses zu beschweren mehrere ursach hab und doch
3
den sachen amore pacis bißhero zugesehen.

4

33
4–26 Kurbayern – geben] Kurbayern K I, spA I mit Kurbayern Rp I und
34
Kurmainz K gleichlautend.
Kurbayern . Ad 1 m laße es ratione admissionis bey vorigem concluso; und
5
obwohl die frembde crohnen sich der sachen eifferig angenohmmen, so
6
halte man doch dafur, daß solches auff etlichen ständten ansuchen geschehen,
7
dan es sonsten mit dem praetext, libertatem statuum zu conserviren, nicht
8
ubereinstimmen, wan man nemblich den ständen maß und ziell geben
9
wolle.

10
Wegen anhörung der Magdenburgischen per deputatos laße ers beym
11
vorigem, gleich es dan also anno 1641 also observirt

35
11 seye] Zusätzlich in Kurmainz K, Kurbayern K I, spA I, Rp I: Ein gleiches kann
36
anderen Fürstlichen zugestanden werden, wenn sie Wichtiges anzubringen haben.
seye.

12
Der Oßnabruckischen beschwerden halber sehe er nicht, wie bißhero
13
andere re- und correlationes geschehen können, zumaln ihre meynung
14
hieher uberschrieben und man von hier auß dergleichen gethan; und da
15
man auch, waß hier für gutt befunden, mit den Oßnabruckischen zu con-
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feriren , wüste er nicht, was für ein tertius, ahn denn die andtwortt zu
17
stellen, zu finden.

18
Waß sonsten die Churbrandenburgische mit ihren collegis zu Oßnabruck
19
communication zu pflegen und zu zeitten etliche tagh dazu vonnöthen
20
haben,

37
20 könne – werden] Und zwar – laut Kurmainz K, Kurbayern K I, spA I,
38
Rp I – bey den hauptconsultationibus in wichtigeren Puncten.
könne ihnnen woll gestattet werden.

21
Halte auch dafur, daß die conclusa in keine correlation mit den furstlichen
22
zu bringen, sondern jedem collegio seine verandworttung

39
22 freyzulaßen] Zusätzlich in Kurmainz K und sinngemäß in Kurbayern K I, spA I,
40
Rp I: Die Antwortschreiben sollen jeweils vom Kur- und Fürstenrat allein verfast undt
41
vortbestellt werden.
freyzulaßen.

23
Da die ksl. Propositionen noch nicht beraten worden sind, finden sie ebenfalß rath-
24
samb , daß zu Oßnabruck und hier ein gewißer thag, die consultationes
25
einen anfang nehmen sollen, zu vergleichen und den

42
25 Oßnabruckischen] Zusätzlich in Kurmainz K und Kurbayern Rp I: churfürstlichen.
Oßnabruckischen
26
vorschlagsweise ahn handt zu geben.

27
Kurbrandenburg .

43
355, 27 –356, 1 Quoad – sehen] Fehlt in Kurbayern K I, spA I.
Quoad admissionem des Magdeburgischen gesandtens
28
wolten sie sich länger nicht auffhalten, sondern wehren sie befelchet, alles
29
daßjenige, was zum frieden dienlich, mit beförderen zu helffen. Welches nun
30
der rechte weeg zur berühigung seye, stellen sie dahin, und würden sie die
31
tractaten eine stundt nicht remoriren. Undt weiln dan, wie gedacht, dieße
32
sache von den chronen herrühre, wolten sie, wan selbige anderst berichtet

[p. 356] [scan. 480]


1
werden köndten, gern mitt sehen. Ob die zeitt, wan ad consultationes zu
2
schreiten, zu vergleichen; wan diese hinderung auß dem weeg gerauhmet,
3
werde es sich von selbsten zeigen.

4
Mit der communication mit ihren collegis wolten sie sich also beschleuni-
5
gen , daß darauß den sachen kein verzugh endtstehen

33
5 solle] Zusätzlich in Kurmainz K: Kann nit schwerfallen, denn wenn die Beratungs-
34
materien
hier und in Osnabrück zugleich vorgenommen werden, so hetten sie alhier abson-
35
derlich keine zeit vonnöthen.
solle. Den Oßnabruk-
6
kischen köndte man sonst ahn handt geben, sich

36
6 ratione methodi] Gemeint ist laut Kurmainz K: hinsichtlich der Beratungsreihenfolge der
37
ksl. Responsion.
ratione methodi aldortt
7
zu vergleichen, welches auch alhie zu thuen sein werde.

8
Conformirten sich auch, daß zu benehmung der geführten beschwernuß
9
jetzo zu keiner re- und correlation geschritten, sonderen von jedem collegio
10
die andwort auff die schreiben zu beschehen. So köndte künfftig der ver-
11
gleich in scriptis hinc inde geschehen, und alßdan kein tertius vonnöthen
12
schein.

13
Kurmainz . Ratione admissionis votirte conformiter wie Cöllen und
14

38
14 Bayeren] Zusätzlich in Kurmainz K und Kurbayern K I, spA I: Frankreich hat auch
39
bei Kurmainz die Admission verlangt.
Bayeren, similiter mit den nachstimmenden dan wegen zeittverstattung
15
den herrn Churbrandenburgischen zur

40
15 communication] Laut Kurmainz K, Kurbayern K I, spA I eingeschränkt auf ma-
41
teri [a] gravior[a].
communication, doch das es in
16
keine nachfolg gezogen werde.

17
Erinneren sich sonsten, daß hier fur guett befunden, daß das collegium
18
electorale sich weiter nicht trennen laßen soll. Dahero auch nicht sehen,
19
wie die Churmäintzische und -brandenburgische zu Oßnabruck dasjenige,
20
was in collegio alhier geschloßen, dort umbstoßen können.

21
Sie Mäintzische wolten sich mit ihren collegen jedesmahls also vergleichen,
22
das hoffentlich keine discrepantz verspühret werden soll.

23
Conformiren sich auch ratione termini zu anstellung der consultationen;
24
undt weilen es im reich also herkohmmen, daß die materia deliberanda in
25
collegio electorali verglichen und den ubrigen beeden reichßräthen ange-
26
deutet werde, dehme sich dieselbe auch allezeit zu conformiren pflegen,
27

42
27 fragen – soll ] Fehlt in Kurbayern K I, spA I, das auch sonst knapper.
fragen sie, ob man auch diesmahl so handeln soll. Halten sonsten fur guett, daß den
28
Oßnabrughischen churfurstlichen ahn handt gegeben werde, den furstlichen
29
und stettischen der zeitt halber anbringen zu thuen.

30

43
30 Daß] Davor zusätzlich in Kurbayern K I, spA I, sinngemäß in Kurmainz K: Sind
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mit einstellung der re- und correlation einverstanden.
Daß die relationes ahn die Churmäintzische undt -brandenburgische jedes-
31
mahls collegialiter schrifftlich zu thuen, solches werde dem Churmaintzi-
32
schen directorio viell zu schwer fallen.

[p. 357] [scan. 481]


1
Kurköln . Die weitere umbfrag und erstlich den methodum betreffend
2
läst man beym alten herkohmmen verbleiben, wie imgleichen sich woll
3
gefallen, daß den furstlichen und stättischen ratione termini, wan die con-
4
sultationes wurcklich anzefangen, alß etwan heudt zu acht taghen suggerirt
5
werde. 3º befinden ebenmeßig, daß die schrifftliche communicationes
6
allemahl nicht vonnöthen, auch dem Churmäintzischen directorio zu
7
schwer fallen werde, sondern sich die Churmäintzische und -brandenbur-
8
gische jedesmahls undereinander selbst vergleichen.

9
Kurbayern . Ratione modi consultandi laßens beym alten herkohmmen.
10
2º finden auch dienlich, den herrn churfurstlichen zu Oßnabruck ahn handt
11
zu geben, den ubrigen gesandten die zeitt zu der haubtconsultation auff
12
kunfftigen mon- oder dienstag

30
12 zu bestimmen] In Kurmainz K und sinngemäß in Kurbayern K I, spA I statt dessen
31
nur: vorzuschlagen.
zu bestimmen; im ubrigen conformirten
13
sich mit Churcöllen.

14
Kurbrandenburg . Weilen dieß das fundamentum der künfftiger handlung
15
setzen müeße, wolten sie, was vorkohmmen, mit ihren collegis zu Oßna-
16
brugh erst

32
16 communiciren] Kurbrandenburg stimmt laut Kurbayern K I, spA I ratione methodi
33
zu; laut Kurmainz K behält es sich das – als wahrscheinlich angesehene – Einverständnis
34
von Kurbrandenburg/Osnabrück zu dem Beschluß über diesen Punkt vor.
communiciren.

17

35
17 Kurmainz ] Laut Kurmainz K wird auf nochmalige Umfrage des Direktoriums hin be-
36
schlossen
, die hauptconsultationes in Münster und Osnabrück pari passu ahn beeden
37
orthen zugleich heut über acht tag zu beginnen.
Kurmainz . Conformirten sich mit den vorstimmenden.

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