Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der kurfürstlichen Gesandten Münster 1645 Juli 24

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Konferenz der kurfürstlichen Gesandten


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Münster 1645 Juli 24

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DWartenberg III p. 2088–2095 = Druckvorlage. Vgl. ferner DKurbayern K II p.
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326–328 ( damit identisch DKurbayern spA p. 161–164 ); DLöben I fol. 79’–80.

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Schweden ist mit dem Lengericher Conclusum unzufrieden: Schwierigkeiten für die Friedens-
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gespräche .

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Im kurbrandenburgischen Quartier. Vertreten: Kurköln ( Landsberg ), Kurbayern ( J. Adolf
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Krebs ), Kurbrandenburg ( Löben, Portmann ).

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Der kurbrandenburgische Prinzipalgesandte Löben, der von Osnabrück nach
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Münster gereist ist, läßt Wartenberg und Haslang wissen, daß er etwas vorzu-
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bringen
hat. Diese kommen untereinander überein, ihre Sekundargesandten J. Adolf
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Krebs und Landsberg ins kurbrandenburgische Quartier zu schicken ;

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28–29 da – laßen] Laut DLöben damit begründet, daß Löben nacher Münster nicht
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plenipotentiiredt. Der Vortrag selbst fehlt in DLöben an dieser Stelle, dort zusätzlich
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noch: sie hern Churcöllnische undt -beyerische abgesanthe hatten ihre secretarios
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dabey, liesen alles vleissigk prothocolliren. In DKurbayern K II, spA II ist die
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Proposition gestraffter wiedergegeben.
da dan bemel-
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ter von Löben durch den doctor Portman folgendes proponiren laßen,
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welchergestalt zu ihme der königlich Schwedische legatus Salvius dieser
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tagen kommen und die anzeig gethan, daß sein mitgesandter herr Oxen-
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stern von Münster auß allen bericht uber das Lengerische conclusum emp-

[p. 201] [scan. 325]


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fangen (welches diesem der lengde nach subnectiret), worinnen sie Schwe-
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dische durchauß nit willigen kondten, umb soviel weniger, daß das Ihrer
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Kayserlichen Maiestät einrathende ausschreiben absque praefixione termini
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geschehen soll, welches sie dahin verstehen müsten, daß die Kayserliche
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resolution endweder ganz eingestelt bleiben oder sichs doch damit noch
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lang hinaußverweylen mochte, underdeßen die deputationsconsultationes
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per indirectum eingefuhrt und die ubrige stende noch lenger ihres iuris
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suffragii privirt und von den tractatibus außgeschlossen wurden. Dahero
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man auff ein anderß und zuträglichers mittel werde gedencken müßen,
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dergestalt, daß gleichwie das friedenswerck alle des reichs stende concer-
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nirt und angehe, also auch alle und yede, ohne vorbeygehung eines oder
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des andern, darzuzuziehen weren. Solte aber diese ihre erinnerung nichts
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verfangen, sondern man deren ungeacht voriger opinion verpleiben,
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Ihre Kayserliche Maiestät bey diesem zuestand mit der resolution zuruck-
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halten , die tractatus durch avocation der stende, so zu Oßnabruck sich
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befinden, zu Münster wollen fortstellen und sie die Schweden alldort
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sizen laßen, werden sie es ihnen fur sehr verkleinerlich

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17–21 und – solt] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
und den schimpf
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soviel da groser achten, wan sich das Churmainzische directorium, wel-
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ches doch in specie neben den Churbrandenburgischen auff Oßnabruck,
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mit ihnen zu tractiren, deputiret, gleichergestalt von dar anhero begeben
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solt. Ihrestheylß praetendirten sie ein mehrers alß die andere cronen nicht,
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konden sich aber auch nit geringer tracticen laßen, und muste man also
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dahin die gedancken schlagen,

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23–29 daß – konnen] Statt dessen in DKurbayern K II, spA II etwas anders: daß
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alle chur-, fürssten und stende dopplete gesandtschafften schickhen, an beed orth
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Münster und Oßnabrugg, und daß an beeden orthen die 3 collegia, nemblich der
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churfursten-, fursten- undt stattraht angestelt und die re- und correlationes in loco
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intermedio zu Lengerich oder anderstwo gehalten werden.
daß ebensoviel stende, alß alhier zu Mün-
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ster sich befünden, auch dort zu Oßnabruck gegenwertig weren und die
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tractaten ahn einem orth wie ahm andern gefuhrt, gleichwohl doch pro
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uno tractatu ahn beyden gehalten werden, da man sich alßdan pro commu-
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nicationibus eines loci tertii würde vergleichen oder aber, wie von den
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Franzosen und ihnen beschehe, alternatim zu Munster und Oßnabruck
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zusammenkommen konnen.

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201, 29 –202, 23 Und – 2º] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
Und damit man darahn winterszeit wegen
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anlauffung der Embs nicht gehindert, were die zerfallene brucken, gleich
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davon die rudera sich zeigten, zu repariren und Churcolln alß landßherr
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und bischoff allhier darzu zu ersuchen sein, der gemeinen wolfahrt diesen
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dienst zu thun. Würde nun dieser ihrer vorschlag also angenommen und
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in obacht gehalten, hette es dabey seine weg; wiedrigenfalß wolten sie
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sich außtrücklich bedingt und endschuldigt haben, daß ihrerseits der sachen
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sich weitter nit ahn-, sondern solchenfalß dergleichen extremitates fur die
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hand nehmen würden, warüeber sich das werck ganz zerschlagen und das

[p. 202] [scan. 326]


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reich wol gar zerscheittern gehen dörffte, zue deßen abwendung sie diese
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wahrnung beyzeiten thetten.

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Der von Loben habe diß des Salvii anpringen bloß ad referendum genom-
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men , davon den Churmainz- und ubrigen churfürstlich Brandenburgi-
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schen bericht zu erstatten, deme mit anzuhencken der Salvius begert, daß
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mit dern geschlossener eröffnung des Lengerischen vergleichs den stenden
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so lang, biß ein anders conclusum gefast, eingehalten werden möcht.
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Falß auch vorhero bey ihnen Schwedischen was davon angepracht werden
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solt, würden sie solches fur einen sehr grosen schimpff auffnehmen und
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villeicht denen, durch welche das anpringen geschehe, auf der gleichen weiß
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wiederumb begegnet werden, so den sachen anfangs nit wenig schäd- und
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hinderlich.

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Bey gethaner relation nun dieses seye rhatsamb erachtet, darauß mit den hie
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zu Münster anwesenden churfürstlichen gesandten zu communiciren, und
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zwarn durch yemandts auß mittel der Churmainz- und Brandenburgischen.
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Nachdem sich aber deßen die Churmainzische damit endschuldiget, daß
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sie sich zu ihrer vorhabender anheroraiß fertigmachen musten, hab er von
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Loben die muhe, dem gemeinen weesen zum besten, allein ubernehmen
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wollen. Stelle nun dahin, weyln auß fortsezung des Lengerischen schlußes
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grose weittlauffigkeit und wol der sachen genzliche zerschlagung, ehe
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mans angefangen, zue befahren, ob man nit vorerst rhatsamb die Chur-
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mainzische zu erinnern, ihren vorhabenden aufbruch, biß man diese difficul-
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tet superirt, etwas einzustellen und pro 2º einer anderen zusammenkunfft
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super hoc emergenti endweder nacher Oßnabruck, Lengerich oder ander-
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werz sich zu vergleichen, auch 3º, weylen doch, wie es scheinete, der schluß
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so ohn der Schweden mitbewilligung gemacht, nur umbsonst und zeit
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würde verlohren sein, ob dan nicht beßer, von solch anderweitt anstellen-
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den conferentz sie die Schweden zu advertiren und denselben, ob sie ye-
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mandts darzu verordnen wolten, mit denen die notturfft communicirt
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werden köndte, heimbzugeben?

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31–42/43 Hiernach – anerpotten] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
Hiernach gedachte der von Loben in discursu selbst, daß der Salvius gegen
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ihnen diese formalia gebraucht, nachdem sie den krieg nun so lang gefuhrt,
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kondten sie ihrer cron diesen schimpff nicht anthun laßen, sondern bälder
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andere gedancken fassen würden, sie müßen mit Franckreich gleichmesig
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tractirt sein etc. Und weylen nun hierauß anderst nit scheint, alß daß auf
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diese weiß nicht fortzuekommen und nur das churfürstliche collegium bey
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dem abgefasten guttachten schimpff haben würde, so seyen sie der mainung,
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daß mit der anzeig, den furstlichen gesandten zue thun, noch einzuehalten.

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Der Churcolln- und -bayerische abgeordnete haben anderst hiebey nicht
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gethan, alß daß sie den vortrag, bloß und allein den principalgesanden
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davon relation zu erstatten (maßen sie deßen befelcht gewesen) auf- und
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angenommen und zue muglichster befürderung der resolution sich aner-
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potten .

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