Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
187. Re- und Correlation Münster 1648 Dezember 26

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Re- und Correlation


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Münster 1648 Dezember 26

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Bremen 2 – X. 10. c. = Druckvorlage; Bremen 2 – X. 8. m. ( II ); Köln K. u. R.267
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p. 207–210 ( anschließend kurze Darstellung der Re- und Correlation ); Stade Rep. 32 II Dienst-
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registratur
nr. 44 fol. 359–360, 373–374; HHStA Karton 9 fol. 986–990.

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Schwierigkeiten bei der Ratifikation des Friedens: schwedische und französische Forderungen.

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Anwesenheit nicht ersichtlich.

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Bey überlegung gestriges tages in proposition gebrachter frag, ob nemblich
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zu amolirung der von beyden alliirten cronen in puncto ratificationis er-
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weckter difficultäten

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Schwedische Forderungen vom 21. Dezember 1648 Druck Meiern VI S. 749 f., die französi
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schen vom 23. Dezember ebd. S. 752–756.
, in schrifftwechslung mit denselben einzutretten oder
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bey dem buchstaben des instrumenti pacis schlechter dings zu verbleiben
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und in crafft desselben auff die commutation zu tringen seye, ist anwesenden
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städtischen abgesandten zu gemüth gegangen, daß, gleich wie durch schrifft-
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wechslung dem werk nur weitere verzögerung causiret wird, alß mit blosser
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beziehung auff den buchstaben des friedenschlusses desto schwerlicher aus-
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zulangen seyn werde, weiln beyde confoederirten cronen denselben eben-
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messig allegiren und pro fudamento ihrer desideriorum setzen.

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Haben demnach, zu gewinnung der zeit, für dienlicher angesehen, daß den
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extraordinari deputierten heimgegeben werde, sich deswegen in conferentz
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mit ihnen einzulassen und bey ein und anderem puncten die notturfft dem
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friedenschluß gemeeß zu remonstriren, damit alle obstacula aus dem wege
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gehoben, auff die extradition getrungen und der frieden zu vollständiger
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würcklichkeit dermahleins befürdert werden möge. Zu solchem gemein

[p. 875] [scan. 947]


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nützigen scopo nun zu gelangen, gedenken sie zwar ietzangeregte hochnö
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tige commutation keinesweges zu verhindern, sondern viel mehr aller mög
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lichkeit nach helffen zu beschleunigen, damit denienigen, welche bisher an
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bestettigung des friedens dubitiret, ihre mißgedanken ausgenommen und
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sowoll das restitutionwerk alß solutio militiae dadurch desto mehr facilitiret
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werden möge werde .

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Demnach aber denen ex capite amnistiae et gravaminum restituendis hieran,
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daß ihre satisfaction nicht nur auff dem papier liege, sondern auch zu effect
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gebracht werde, desto mehr gelegen, weiln ein und andern orts, ohnange-
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10–11 contraventiones] Bremen 2-X. 8. m. conventiones.
sehen der miles noch in armis, und die örter occupiret, solche contraven-
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tiones vorgehen, daraus, was post exauctorationem et restitutionem locorum
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geschehen mögte, die rechnung leicht zu machen ist.

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Alß siehet man dies orts keinen rath, dann daß die ungehorsahmen, ver-
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mittelst der in instrumento pacis enthalteter mediorum compulsorialium zur
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partition gezwungen, poena fractae pacis an ihnen alsobalden würcklich exe-
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quiret , die völcker dazu amployiret und die erholung alles daher entstehen-
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den schadens gegen sie vorbehalten werde. Weiln doch vor der restitution
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die cronen wenigst zu abtrettung inhabender plätze, gegen dieienigen,
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welche etwas ex capite amnistiae et gravaminum zu restituiren haben,
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nimmermehr verstehen werden, inmaßen die herren Kayserlichen hiebevor
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selbsten der meinung gewesen seyen.

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Übrige der herren Schwedischen desideria seyen zwar der billigkeit nicht
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ohngemäß, iedoch aber also auch nicht qualificiret, daß sie die auswechslung
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der ratification noch länger hinterhalten könten, sondern werden sich auff
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dasienige, was die herren Kayserlichen bereits repliciret, bey der conferenz
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verhoffentlich ohne sonderbare mühe von selbsten ergeben. Wobey ihnen
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gleichwoll insonderheit zu remonstiren were, daß anstatt im instrumento
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pacis geschlossener milterung der alten contributionen und gäntzlicher
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unterlassung neuer exactionen zu Prag eine anderwertige austheilung der
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winterquartier zu der zeit erst verglichen worden, da die abdankung ge-
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schehen solte. Wodurch die solutio militiae vollents ad terminos impossibili-
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tatis ipso facto gerathen würde. Deswegen dieienigen, welche mit ihnen ihrem
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contingent gesetzt, auff den fall, da ihnen anietzo erst neue einquartierungen
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auffgebürdet werden solten, dazu gantz nicht verstehen könten, sondern
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demselben, alß hiemit geschiehet, per expressum wiedersprochen haben
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wolten.

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Denen Frantzösischen postulatis wird auch leicht zu begegnen und wegen
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der in puncto satisfactionis Gallicae geschehenen declaration über das
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vorige noch eins zu remonstiren seyn, daß selbige, alß von sämptlichen
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ständen des reiches vor dem schluß gemachet und mit herrn graff Serviens
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gutem wissen an den königlichen hoff geschicket, weder verbotten noch
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dem instrumento pacis zuwieder, sondern eid und pflichten gemäß und der

[p. 876] [scan. 948]


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ursachen ohnumbgänglich gewesen seye, damit nicht, was einem stand heut
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zu tag geschiehet, dem anderen morgen auch begegne, und im widrigen der
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herren Kayserlichen gehaltene protocolla mit umbgestoßen und vernichtet
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werden.

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Was zwischen den hingelassenen dreyen stifftern unnd diesem neuerlichen
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gesuch für ein merklicher unterschied enthalten, ist bekant. Wan man ihm
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nun mascule unter augen gehen und, daß die stände antiquam virtutem bey
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sich haben, zu erkennen geben wird, wird diese difficultät bald fallen. Dann
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wan der könig eine conditionem sine qua non daraus hette machen wollen,
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würde er das instrumentum nicht haben unterschreiben und sich dadurch zur
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ratification verbinden lassen.

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Solte aber herr graff Servien ihme der stände friedensbegierd hierinnen zu
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nutz machen und mit ausstellung der ratification noch länger an sich halten
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wollen, so were ihme auff denselben, gleichwoll unverhofften fall, ohndun-
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kel zu bedeuten, daß man das werk an seinen könig, das parlament und
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andere diensahme ort gelangen zu lassen und sich ab dem höchstschädlichen
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auffenthalt zu beschweren, keinen längern umbgang werden werde nehmen
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18 können] Ergänzung in Köln K. u. R. 267 p. 207–210. Ist man bey vorgangener re- und
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correlation in allen 3 collegiis einer meinung gewesen biß auf die frag, wie die abdank-
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kung der Schwedischen volcker und evacuation der plätz vorzunehmen? Die herren
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churfürstlichen hielten dafür, es solte durchgehendt ohne underschiedt der cräiß ge-
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schehen , damit weder under den völckern confusion noch bey anderen ständten ialou-
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sie darab entstehe.

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Die fürstliche aber wolten haben, daß denen ständen, welche ihr contingent des ersten
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termins für voll bezahlen, obhabende guarnisonen am ersten abgenohmen und die
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ermangelnde plätz restituirt werden. Weiln es aber eine solche sach, darüber die herren
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Schwedischen, wie weit sie sich practiciren laßen wolle, vorhero vernohmen werden
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müßten, alß hatt man kein gantzes darinnen machen können, sondern biß dorthin auß
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gestelt sein laßen.
können.

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