Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
179. 157. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 August 26 9 Uhr
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Osnabrück 1648 August 26 9 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 671–671’ = Druckvorlage; Strassburg zu AA 1144; Bremen
2 – X. 8. m. ( II ) sowie 2 – X. 10. b.
Kompromißvorschlag Salvius’: Übernahme von Artikel 2 aus dem schwedischen Friedensinstrument
bei Nichterwähnung Spaniens, Ausschließung des Burgundischen Kreises aus dem Friedensvertrag.
Anwesenheit nicht ersichtlich.
Conclusum. Man hatt herrn Salvii in puncto assistentiae gefaßten und heu-
tiges tags communicirten auffsatz
Druck Meiern VI S. 350f. ; weitere Projekte ebd. S. 349f.
wogen und solcher gestalt eingericht befunden, daß man sich damitt quoad
materialia et rem ipsam deßto leichter conformiren kan, weiln nichts darinn
enthalten, so dem reich praejudicirlich und nicht entweder in articulo se-
cundo instrumenti Caesareo Suecici generaliter oder in vorigen beliebten
projecten specialiter begriffen were. Weiln es aber eine solche sach, dabey
nicht anwesende stände allein, sondern auch Ihre Kayserliche Majestät und
deroselben ertzhauß interessirt und des Burgundischen craises halben das
werckh also gefaßt, daß eine eventualis mutatio dominii darunder involvirt,
deretwegen die stände zur manutenenz gehalten sein sollen, alß siehet man
nicht, wie allerhöchstgedachte Ihre Kayserliche Majestät in absentia dero-
selben herren plenipotentiariorum mit reputation darzu können obligiret
werden, sondern haltet nochmahls dafür, daß herr grav Servien zu disponi-
ren were, sich des endtlichen verbindtlichen schlußes halben, so lang zu
gedulden, biß mit den herren Kayserlichen über diesem seinem auffsatz
wirdt geredet sein, damit nicht in verbleibung deßelben die sach noch
schwärer gemacht, pro re inter alios acta gehalten und zu ferneren weitt
läuffigkeiten anlaß gegeben werde. In mehrerer betrachtung, daß noch
andere differentien obhanden, welche ohne zuthun der herren Kayserlichen,
sonderlich in puncto satisfactionis Gallicae, zu völliger richtigkeit nicht zu
bringen stehen.