Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
175. 153. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 August 12 9 Uhr
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Osnabrück 1648 August 12 9 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 658’–661 = Druckvorlage. Conclusa in: Strassburg zu AA
1144; Bremen 2 – X. 8. m. ( II ) sowie 2 – X. 10. b.; MEA FrA , RK ) Fasz. 24.
Opportunität und Aussehen eines ständischen Vorbehalts gegen die französische Satisfaktion.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Dortmund auf der Rheinischen, Nürnberg auf der Schwä
bischen Bank.
Herr Director proponirt: Es werde jetzundt umb die frag zu thun sein, ob
vorigem concluso zu folg das von den ständen auffgesetzte reservatum herrn
Servien oder herrn Salvio zu übergeben und hinder das reichsdirectorium zu
legen, und die herren abgesandten ihre gedanckhen darüber zu eröffnen
haben.
Lübeck. Gleich wie dieses reservatum oder erclärung die interessatos prin-
cipaliter angehe und sie selbsten, wo sie der schuh drückhe, am besten
wißen, ihnen auch etwas zu vergeben, ohnverantwortlich sein würde; also
stelle er es zwar bey proponirter quaestion simpliciter dahin, wie die interes-
sati quoad materialia hujus reservati ihrer wohlfahrt am besten selbsten
wahrnemen wollen und daß dieselbe darüber zu hören seyen. Halte aber
dannoch quoad formalia dafür, wann sie mitt einer declaration außbrechen
wollen, daß selbige in materialibus 1. hell und clar eingerichtet und in con-
tinenti , antequam concludatur, a statibus unanimiter verbindtlich gemacht,
2. dergestalt, ut omni et quovis tempore de ista declaratione constare possit,
deponirt und 3. erwartet werde, wie weit herr Servien dieselbe annemen
wolle. Acceptire er sie tacite, guth; contradicire er aber, werde es zwar be
schwärlich fallen, man solte aber dannoch dabey acquiesciren, dergestalt,
daß gedachte declaration in offenen druckh gebracht und an den könig in
Franckhreich selbsten mit schreiben, wie weitt man in punctum satisfactionis
Gallicae condescendiret habe, überschickhet werde. Welches er für ein mit-
tel , aus der sach zu kommen, halten, gleichwohl aber denen interessatis
nichts damit praejudiciret haben wolte.
Nürnberg. Er könne sich zwar mit Lübeckh in deme, daß er denen bey der
Frantzösischen satisfaction interessirten ständen nicht vorzugreiffen, viel
weniger zu praejudiciren begehre, wohl conformiren, damitt er aber gleich-
wohl ratione materiae et formae seine gedanckhen auch eröffne, seye die
hauptfrag, ob der in puncto satisfactionis gemachte auffsatz anderer gestalt
nicht gültig sein solle, er werde dann vorhero durch samptliche stände ap-
probiret , und wolle ihme bedunckhen, daß denen interessirten genugsam
prospiciret sein würde, wann die stände ihren consens dahin declarirten, daß
sie dasjenige, so von den herren Kayserlichen in hoc puncto von dem Elsaß
vergeben worden, anderst nicht, alß so weitt das hauß Österreich daßelbe
bißdato in possessione gehabt, verstehen köndten, 2. den interessirten ihre
habende jura reserviren müßten, 3. solche declaration nicht allein den Frant-
zosen , sondern auch den herren Schwedischen, Kayserlichen, und dem
Churmaintzischen reichsdirectorio insinuiren, 4. einen nebensrecess
ten und 5. alle stände neben den cronen guarantiren theten. Und obwohln
alle protestationes in instrumento auffgehebet, seye jedoch eine differenz in
deme, daß diese nicht auff alle und gesambter stände declaration, zumahln sie
auch ein pars instrumenti mit seye, gezogen werden könne. Weiln man aber
sehe, daß herr Servien ob defectum mandati die hände gebunden seyen und
die stände das werckh nicht länger auffzuhalten gemeinet, alß were dieser
vorschlag, wann er anderst von den interessatis pro expediente sufficienti
gehalten werden wolle, zu acceptiren, dafern auch die fürstliche dahin gehen,
neben der declaration selbsten an den könig in Franckhreich zu schreiben
und dem schreiben die rationes moventes beweglich zu inseriren und beyzu
schließen .
Kolmar. Soviel diese frag wegen des reservati betreffe, halte er dafür, daß,
gleichwie man durch verzögerung dieses werckhs, die tractaten auffzuhalten,
nicht gesinnet seye, also suche man anietzo nur, sich zu versichern, daß die in
satisfactionem Gallicam mitteinlauffende stände nicht gar von dem reich
abgerißen werden, und were die declaratio seines ermeßens also einzurich-
ten , daß die cron Franckhreich an dem Elsaß ein mehreres nicht alß das hauß
Österreich ante hos motus bellicos daran gehabt, acquiriren, die stände bey
ihren freyheiten ohnperturbirt gelaßen und mit der
den sollen. Und also dieses alles in einen cräfftigen nebensrecess zu bringen.
Hiebey stehe er aber an, ob diese declaratio mit den rationibus moventibus
dem könig in Franckhreich zuzuschicken, zumahln es das ansehen haben
dörffte, ob müßte derselbe den ständen allererst consens geben, da doch in
dieser mächten stehe, wie sie sich declariren und einrichten wollen, daß
solche ihre declaration eben des valors seye als das instrumentum pacis
selbsten.
Dortmund. Er stelle dasjenige, was wegen des reservati abermahlen vorkom-
men , zu der herren interessirten selbsteigenen beobachtung, und weiln in vor-
gehenden votis gedacht worden, daß, wann die declaratio deutlich genug ein-
gerichtet und in denselben terminis zu offenem druckh gebracht würde, die
interessirten wohl damitt versichert sein köndten, bevorab weiln doch mit
herrn Servien nichts außzurichten, in dem er vorgebe, es seye res acta, daran
er absque praescitu suorum collegarum, welche der handlung beygewohnet,
Herr Director. Nächst vorgehender danckhsagung, daß die herren abge-
sandten denen interessirten nichts zu praejudiciren begehren, sondern sich
vielmehr, denenselben alle assistenz zu leisten, anerbietig gemacht haben,
seye das werckh, soviel das reservatum betreffe, baldt resolvirt, dann gleich
wie er von seinen herren und oberen in dero schreiben auff die specificam
insertionem der a satisfactione Gallica excipirten stände im Elsaß mit gar
beweglichen worten verschiedenlich instruirt seye, also könne er aus emp-
fangenem befelch nicht schreiten, sondern habe demselben praecise nachzu-
gehen . Dieweiln aber herr Servien, alß er ihme gewiesen, daß der statt Straß
burg in dem anno 1646 in praesentia seiner herren collegen gemachtem
projecto satisfactionis Gallicae expresse gedacht worden, sich dahin ercläret,
daß er selbige an den orth, wie sie damahlen gestanden, widerum speciatim
einruckhen wolle, alß stelle er dahin, ob auch übrigen interessatis damitt ge-
holffen seye?
Conclusum. Auffabermahls proponirte frage, ob wegen der, bey dem punc-
to satisfactionis Gallicae interessirter stände ein reservatum auffzusetzen und
sowohl herrn grav Servien als herrn Salvio einzulifern, zugleich auch hinder
das reichsdirectorium zu legen seye, kan man, soviel die statt Straßburg be-
trifft , aus habendem special befelch zu keinem anderen medio als der nament-
lichen insertion in §º„Teneatur rex christianissimus“ verstehen, darzu sich
gleichwohl herr grav Servien diesen morgen aus der consideration erbotten,
weiln gemelte statt zu der zeitt, als die völlige Frantzösische gesandtschafft
beysammen sich gefunden, den tractaten nominatim einverleibt, a satisfac-
tione Gallica singulariter excipirt und dem Römischen reich vorbehalten
gewesen. Ob nun wohl, daß dem versprechen volg geschehen werde, umb
soviel weniger zu zweiffeln, weiln hochwohlgedachter herr grav Servien,
daß er es thun wolle, denen samptlichen ständen des reichs zu notificiren
expresse begehret, will man doch auff allen ohnverhofften fall umb gedeu-
liche assistenz gebetten und im widrigen, nach beschaffenheit des reservati,
alle fernere nothdurfft sowohl dem heyligen Römischen reich als den parti-
cular interessenten vorbehalten haben. Der materialien halben were es bey
den contentis des am 4./14. dieß gemachten conclusi zu laßen. Daneben aber
auch denen interessenten auff den fall, da die satisfactio Gallica der stände
declaration gemäß vor dem schluß nicht eingerichtet werden solte, die gua-
rantie von dem gantzen reich zu versprechen und quoad formam dahin zu
richten, ut quovis tempore constare de hac declaratione queat.
Zu den nunmehr offen hervorbrechenden Auseinandersetzungen um das Elsaß vgl. Berichte Serviens
an den Hof in Paris AE Allemagne 113, 114; Meiern V S. 168–173 ( Memorial Straßburgs
und der Dekapolis vom April 1648 ); K. Jacob S. 265–281; G. H. Bougeant VI S. 83ff;
F. Dickmann S. 482–485.