Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
152. 132. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Juni 21 8 Uhr

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152

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132. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Juni 21 8 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 596–602’ = Druckvorlage. Conclusa in: Strassburg zu AA
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1144; Bremen 2 – X. 8. m. ( II ); MEA FrA , RK ) Fasz. 22 und 31; HStA Hannover Celle Br. I
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12 Nr. 30.

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Zahlungstermine und Sicherheit für die fünf Millionen Reichstaler. Kurmainzischer Aufsatz zur
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kurbayerischen Militärsatisfaktion. Intervention zugunsten der Reichsabtei Essen bei der Landgräfin
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von Hessen-Kassel.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar auf der Rheinischen, Nürnberg und Lindau auf der Schwä
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bischen Bank.

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Herr Director proponirt: Er habe vom Churmaintzischen directorio ver-
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standen , daß nachfolgende 4 quaestiones in deliberationem kommen wer-
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den : 1. Ob man die 3 millionen reichsthaler pro primo termino geben und 2.
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begehrte certam et commodam hypothecam den herrn Schwedischen verwil-
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ligen wolle? 3. Was auff das Churbayerische jüngsthin beschehene anbringen
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an seiten der stände zu thun

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Die bayerischen Vorschläge bei Meiern VI S. 2f.
? Und 4. Ob die intercessionales an die frau
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landtgrävin zu Heßen Caßel für die äbbtißin zu Eßen zu bewilligen

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Memorial der Äbtissin vom 20. Juni 1648 ( Meiern VI S. 12f ; zu den Hintergründen oben
38
[ S. 315 Anm. 2 ] .
? Über
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welche beede letztere man sich zwar dies orths, biß auffgesetzte schrifft im
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fürstenrath verlesen und communicirt sein werde, nicht außzulaßen habe.
30
Stehe darauff zu der herren abgesandten belieben, ob sie bey beeden ersten
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ihre gedanckhen eröffnen wolten?

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Lübeck. Die 2 erste puncten betreffend, were zwar wohl zu wünschen und
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billich dahin zu trachten, daß den herren Schwedischen ein genügen ge-

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schehen möchte; dieweiln er aber nicht sehe, wie damitt aus der sach zu
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kommen, würde das anerbieten absque effectu und also bey den 2½ millio-
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nen reichsthalern zu bleiben sein. Jedoch mit widerhohlung voriger condi-
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tionen und expressem vorbehalt, daß die verwilligung und oblatio pro nulla
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so lang gehalten werden solle, biß den ständen in denselben satisfaction ge-
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schehen sein werde, sonsten die herren Schwedischen die offerten pure ac-
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ceptiren und den ständen einiges contentement nicht widerfahren dörffte.

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Ad 2. Soviel die assecurationem anlange, sehe er kein mittel, von vorigen
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conclusis abzutretten. In betrachtung, daß die von den ständen offerirte ver-
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sicherung , wann die herren Schwedischen lust zum friden haben, gar genug-
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sam . Widrigen falls aber nicht helffen würde, zu geschweigen, daß die ein-
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willigung neuer hypothecen eine solche sach, die ohnzweiffelich in praejudi-
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cium tertii gereichen würde, und es nicht in arbitrio statuum stehe, zu ver-
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fang deßelben etwas einzurathen, sondern vielmehr mit ihme darauß zu
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communiciren und ihn darüber anzuhören. Hingegen aber, wann man auff
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die generalguarantie sehen und neben deme, quod caput rei est, ein jeder
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standt eine gewiße formulam obligationis particularis sub hypotheca omni-
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um bonorum et ut paratam executionem habeant, wie im reich herkommen,
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heraußgeben thete und den craißobristen, darauff zu exequiren, anbefohlen
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würde, wüßte er nicht, was für mehrere und höhere versicherung, zumahln
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auch reliquae clausulae assecurationis den herren Schwedischen zu statten
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kommen würden, erdacht und von sich gestellet werden köndte.

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Nürnberg. Soviel proponirte quaestiones und zwar deren erste anlange, seye
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er der ohnvorgreifflichen meinung, daß, wann man gleich den herren
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Schwedischen begehrter maßen an hand gehen solte, es jedoch weder bey
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ihnen noch den herren Kayserlichen mehrere befürderung zum friden geben,
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sondern die campagne ihren fortgang haben werde. Damitt aber gleichwohl
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an seiten der stände nichts ohntendirt ohntentirt verbleibe oder ursach zur auffent-
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haltung gegeben werde, hielte er auch dafür, man solte ad redimendam
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pacem zu den 2½ millionen reichsthalern verstehen, doch dergestalt, daß
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stricte auff der soldatesca assignation getrungen und kein geld in die cassam
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nur um dieser ursachen willen, weiln mit den dem soldaten außer zweiffel beßer
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zu recht zukommen, als das pare geld, welches sich in parato bey den
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ständen nicht befinde, auffzubringen seye, geleget werde.

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Und weiln herr Erskein, wie er an einem und anderem orth gehöret, gegen
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herren graven von Wittgenstein sich fast eines gleichmeßigen vorschlags ver-
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nemmen laßen, könne er sich deßto leichter mit demselben vergleichen.
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Jedoch, daß im übrigen die dem quanto angehenckhte conditiones vor allen
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dingen observirt und beobachtet werden mögen.

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2. Begehrte versicherung und hypothec betreffend, könne man sich auch
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seines ermeßens a parte statuum weitter nicht, als bereits geschloßen wor-
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den , nemblichen auff hypothecam generalem und zum theil auch specialem,
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auß denen von Lübeckh angeführten ursachen einlaßen, maßen er dann dies-

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falls das Lübeckhische wie nicht weniger das Regenspurgische votum mitt
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widerhohlung seiner der conditionum quaestionis quis et cui halben so
3
schrifft-, so mündtlich gethanen erinnerungen suo loco er et ordine hiehero
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repetirt haben wolle.

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Kolmar. Ad 1. Seye zu praemittiren, was von dem herrn directore relative
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erzehlet worden, daß nemblichen herr Oxenstirn sich habe verlauten laßen,
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wann man auff die 3 millionen ein gewührige resolution ertheilen werde, daß
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alsdann leichtlich aus der gantzen sach zu kommen, widrigen falls aber kein
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ander expediens zu finden sein werde, als das werckh an Ihre Königliche
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Majestät und die generalitet gelangen zu laßen, und sie, die herren Schwedi-
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schen , ihnen auch die assignationes nicht zuwider sein laßen. Wann demnach
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die höhere noch zur zeitt nur auff die 2½ millionen gehen solten, könne man
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sich auch damitt an seiten der statt Colmar, wann allein der meiste theil auff
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assignationes gestellet werde, wohl vergleichen. Daß aber den soldaten
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allein, die assignationes zu machen, solte überlaßen werden, werde nicht zu
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thun, sondern auff annembiiche conditiones, wie man sich mit demselben ver-
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gleichen möchte, zu gedenckhen sein.

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Die andere quaestio werde sich, wann allein der 1. termin erlegt und der
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friden würckhlich darauff erfolge, verhoffentlich baldt ergeben. Was aber sonsten
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die generalguarantie betreffe, neme ihne wunder, daß die cron Schweden sich
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damit nicht contendiren contentiren laßen wolle. Im übrigen conformire er sich mit den
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majoribus.

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Lindau. Wann der friden allein an der ½ million hafften solte, hielte er auch
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seines orths dafür, daß man dieselbige verwilligen solte. Wie es aber mit
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denen stätten, welche nichts haben oder vermögen, zu halten, stehe er nicht
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ohnbillich an, weiln, wann schon denselben assignationes gegeben werden,
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der soldat aber so lang, biß er contentirt, liegen bleiben solte, sie dannoch
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mitt ihrem contingent nimmermehr auffkommen würden können. Bete
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demnach, auff mittel und weeg zu gedenckhen, wie und welcher gestalt
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denenselben under die arm zu greiffen sein möchte.

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Ad 2. Were den herren Schwedischen, daß sie sich mit der generalguarantie,
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weiln man doch an seiten der stände das absehen darauff gestellet, nach erlag
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des ersten termins begnügen laßen wolte, zuzusprechen. Worbey auch der
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von Lübeckh auff hypothecam generalem omnium bonorum gegangene vor-
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schlag in acht genommen werden köndte, weiln man doch sonsten, wann ein
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jeder standt für sich guarandiren wolte, leichtlich in particularstreitt kom-
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men köndte.

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Herr Director. Ad 1. halte er dafür, daß mit den 3 millionen auffzu-
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kommen eine pur lautere ohnmöglichkeit und zu befahren seye, daß, wann
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man damitt innerhalb 2 monaten nicht zulangen werde können, gleichwohl
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in dem labyrinthen, darinnen man de praesenti begriffen, auch alßdann
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steckhen bleiben müße.

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1
Waß nun bey solcher der sachen beschaffenheit für expedientia zu gebrau-
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chen , sehe er fast nicht. Auff allen fall aber köndte man auff 2½ millionen,
3
wann anderst die höhere dahin schlagen, sich auch stättischen theils ein
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laßen . Solten sie aber auff den 2 millionen bestehen, hetten auch die stätt,
5
zumahln sie ohne das bey diesem krieg am meisten in armuth gerathen und
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nichts mehr haben, sich davon zu separiren keine ursach, sondern, weiln es
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im widrigen vielmehr das ansehen haben würde, alß wann alle schätze und
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reichthum, wie man vorhin zum öffteren anhören müßen, in die stätt allein
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gefloßen weren, bey vorigem concluso zu bestehen. Nächst deme were 1.
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den herren Schwedischen anzudeuten, daß den ständen nicht wenig be-
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denckhen mache, daß sie mit den 2 millionen nicht content sein wollen. Da
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sie doch vorhin gesagt, wann die stände nur soviel, daß der gemeine soldat
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davon bezahlet werden köndte, zusammenbringen, die officier sich inmit-
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telst wohl gedulden werden, auch herrn Salvius vorgeben, wann in 8 oder
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14 tagen der friden nicht erfolge, der soldat vor winter nicht mehr ab
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geführet werden könne und doch gleichwohl das werckh anjetzo selbsten
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also trainiren. 2. Die an seiten der stände habende rationes, wie stättischen
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theils zum öffteren erinnert worden, zusammenzutragen und der gantzen
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welt diese beschwärliche proceduren in offentlichem druckh vorzustellen.
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Seye bey keiner solchen handlung nie gewesen, habe auch dergleichen in
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historien nie gelesen oder gehört, daß man die stände des reichs, zumahln in
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einer solchen sach, deretwegen sie in der geringsten obligatione nicht stehen,
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also hart tractiret habe. Und obwohln er das werckh auch also ansehen
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möchte, ob begehrten die herren Schwedischen die tractaten nur zu dem
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ende, damit sie die stände deßto eher herbeybringen, und, weiln es ihnen
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auch jüngsthin mit dem quanto erwünscht gelungen, zu suspendiren, dem-
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nach aber ohngewiß, ob auff einwilligung ihres begehrens der effectus pacis
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folgen werde. Ohne dem auch, damit auffzukommen, die richtige ohnmög
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lichkeit seye, und endtlichen von herrn grav Oxenstirn, ob köndten die stätt
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wohl etwas vorstreckhen, vorschlagsweise in discursu gedacht worden, alß
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habe man gar behutsam bey dieser sach zu gehen und insonderheit stätti
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scher seiten zu praeoccupiren, mitt vermelden, daß, weiln sie vor anderen in
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dem kriegsbetruckh lange jahre hero gestanden, ihnen alle mittel, ein solches
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zu praestiren, so gar entgegen weren, daß sie ihnen, auch mit ihrem contin-
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gent , sonderlich, wann es par geld sein solte, auffzukommen, nicht getrau-
36
eten .

37
Die assignationes betreffend, seye es damitt über alle maßen gefährlich be-
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schaffen , weiln zu besorgen, der soldat werde sich der occasion trefflich
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bedienen und, daß man das geldt nicht auffbringen könne, solcher gestalt
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verhindern und wohl gar ohnmöglich machen. Die stätt aber, welche keine
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territoria und landtschafften haben, würden die soldaten einzunemen, ge-
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zwungen werden. Wolle also gerne sehen, wie es mit den assignationibus ab-
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lauffen werde und dörffte ihnen die benachbarten, daß sie lär außgehen und
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nicht auch etwas dabey zu leiden haben werden, gar nicht einbilden.

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1
2. Seye zu bedenckhen, daß, wann gleich mit schrifftlichen obligationibus
2
dem werckh solte oder köndte geholffen werden, dannoch niemandt gesichert
3
seye, ob der friden, biß die zahlungstermin verfallen, dauern oder bestand
4
haben werde, und demnach sehr schwär, solche expedientia, die practicirlich
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oder den ohnvermöglichen erschwinglich, vorzubringen, neben dem auch
6
gewiß, daß exterae nationes sich auff keine assignationes oder obligationes
7
werden weisen laßen. Stehe derowegen zum nachdenckhen, ob man etwa das
8
mittel der auffnam dies orths vorschlagen und an hand geben solle, daß nicht
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allein hin und wider in den reichsstätten noch etliche leuth, die mit paren
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mitteln gefaßt seyen, zu finden, sondern auch die ohnvermöglichen lieber
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mit ihren mittständen zu thun haben und mit privatis sich in tractaten ein
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laßen , als gegen den soldaten in obligatione stehen würden. Wolle im
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übrigen voriges conclusum mitt allen conditionibus nochmahlen hiehero
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widerhohlet und in particulari erinnert haben, die sach bey den herren
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Schwedischen dahin zu richten, daß nicht allein par geld, sondern auch
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andere res fungibiles in solutum angenommen und der soldat dieselben, wie
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auch umb den rest, obligationes anzunemen, adstringiret werde. 2. Quoad
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assecurationem werde es auch bey vorgehendem schluß, nemblichen der
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generalguarantie und eines jeden standts particular versicherung, zu laßen
20
sein.

21
II do .

22
Verlaß der herr director den wegen der Churbayerischen militiae satisfaction
23
eingelieferten auffsatz des Churmaintzischen directorii und stelte zu der
24
herren abgesandten belieben, ob sie sich, was sowohl bey diesem als der frau
25
äbbtißin zu Eßen beschehenem ansuchen zu thun, ohnbeschweret vernemen
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laßen wolten.

27
Lübeck. Ad 1. Were es bey vorigen in quaestione cui bereits gefaßten
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conclusis allerdings und simpliciter zu laßen. Ad 2. seye fast bedenckhlich,
29
mitt begehrten intercessionalien sich außzulaßen, zumahl weiln bey der frau
30
äbbtißin zu Eßen das praesuppositum, den contributionslaßt hernach nur
31
auff den landtmann und bauern zu legen, bestehen solle. Stelle es aber doch
32
dahin, was man dabey thun oder laßen wolle.

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Nürnberg. Ad 1. were zwar guth gewesen, wann alles dasjenige, was die
34
herren Churbayerischen in ihrem jüngsthin gethanem vortrag, und sonder-
35
lich des Fränckhischen craises halben, gehabt, auch were mitteingebracht
36
worden. In entstehung aber deßen halte er, was das begehren anlange, dafür,
37
wann die höhere darzu verstehen solten, es köndten sich die stätt von den-
38
selben auch nicht abreißen, wiewohln noch allerhandt dabei zu consideriren,
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und ihme nicht wißendt seye, wie die Churbayerische zur reichsarmada
40
komme, der churfürst habe sich ja darzu eingetrungen und seine völckher
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ohne des reichs vorwißen oder begehren dabey employret.

42
Ad 2. stehe er wegen der von der frau äbbtißin zu Eßen begehrter interces-
43
sionalien ebenmäßig und zwar darum an, weiln für eins nicht wißlich, was es

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1
mitt dem gesinnen für eine bewandtnus habe, und 2. zu besorgen stehe, daß
2
die frau landtgrävin zu Heßen Caßel dahero ursach nemen dörffte, ihre be-
3
reits begehrte militiae satisfaction deßto mehr hervorzubringen. Wolle sich
4
aber mit denen majoribus gerne conformiren.

5
Kolmar. Mitt wenigem ad 1. laße er es auch seines theils bey denen bey der
6
quaestione cui vorhin gemachten conclusis bewenden. Ad 2. aber were dahin
7
zu trachten, daß man die praetensionem Hasso Caßellanam bevorab, weiln
8
der abgesandte darauff bestehe und eventualiter bereits mittel mitt der
9
reichsritterschafft und wie selbige zu werckh zu richten, vorgeschlagen habe,
10
hierdurch nicht schwärer mache. Zudem sehe er nicht, was der frau äbbtißin
11
von diesen intercessionalien, wann zumahl der friden baldt erfolge, für nut-
12
zen und vorthel beygehen könne; und ob man wohl schuldig seye, den
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betrangten, soviel immer möglich, zu helffen, müße es doch salvo imperii
14
commodo geschehen. Solten aber die höhere auff affirmativam dies orths
15
gehen, werde man sich auch stättischen theils nicht wohl davon separiren
16
können.

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Lindau. Ad 1. wolle er verhoffen, die höhere werden bey der quaestione cui
18
dem hiebevor gemachten schluß gemäß vest halten und man also auch stätti
19
schen theils dabey deßto mehr, weiln das Churbayerische begehren wenig
20
fundament habe, verbleiben; und ob gleich die höhere, wider zuversicht,
21
auff affirmativam schließen solten, jedoch dies orths nicht übereilen.

22
Ad 2. gleich wie man sich bißhero anderer und noch viel härter bedrangter
23
stände nicht angenommen, also habe man, es dies orths zu thun, keine ur-
24
sach . Bevorab, weiln dadurch anders nichts, dann offension und widerwillen
25
bey der frau landtgrävin zu Heßen Caßel causiret werden dörffte und auch
26
ohnbillich were, daß die frau äbbtißin sich von den contributionibus exi-
27
miren und gleichwohl ihre underthanen hernach damitt beschwären wolle.

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Herr Director. Ad 1. laße er es seines theils bey vorigem und halte dafür,
29
daß die herren Churbayerischen, wann sie den ernst sehen, wohl acquiesciren
30
werden. Ad 2. stelte er, wohin dieß orths die majora gehen möchten, an
31
seinen orth. Weiln aber die höhere sich zu den intercessionalien verstehen
32
dörfften und nicht ohnbillich zu besorgen seye, wann man der frau äbbtißin
33
jetzundt nicht gratificire und hiernächst dergleichen von den evangelischen
34
gesucht werden solte, es dörffte einen bösen eingang geben, alß werden sich
35
die stätt alßdann nicht zu separiren haben. Wolte man aber gedachte inter-
36
cessionales für nicht rathsam darum halten, weiln die frau landgrävin, wann
37
ihro diese contributiones entzogen werden solten, mit ihrer satisfaction nur
38
ohnruhiger gemacht werden dörffte, könne er sich cum negativa ebener
39
maßen conformiren und vergleichen.

40
Conclusum. Soviel 1. die pro primo termino geforderte summ betrifft, wann
41
man a parte statuum der möglichkeit, mit fünffhalb millionen gulden in
42
zweyen monaten auffzukommen, versichert were, wolte ihnen keines wegs

[p. 775] [scan. 847]


1
verantwortlich fallen, den friden caeteris paribus deßwegen ein eintziges mo-
2
mentum auffzuhalten. Demnach aber bey jetziger des abgematteten und in
3
agone liegenden heyligen Römischen reichs beschaffenheit nothwendig
4
daran zu zweifflen und niemandt vergewißert ist, daß der effectus pacis
5
darauff immediate folgen werde, wann gleich die verwilligung einer so über
6
mäßigen und ohnerschwinglichen summen geschehen solte, sondern viel-
7
mehr zu befahren stehe, daß conditione non impleta die ursach continuirten
8
kriegs denen ständen noch darzu auffgebürdet werden dörffte, alß werden sie
9
vor Gott und der weit entschuldiget sein, wann sie es bey offerirtem quanto
10
laßen, aus der quaestione cui und anderen bedingnußen eine conditionem
11
sine qua non machen und für die ohnvermöglichen solche temperamenta
12
suchen, daß sie mit ihren quotis auch auffkommen können und anderen ihre
13
last nicht vermehren. Weil nun die stände gegen dem soldaten der bezahlung
14
halben in keiner obligation begriffen, werden sie deßto resoluter hierbey
15
gehen und den herren Schwedischen under anderen bewegnußen auch dieses
16
vorstellen dörffen, es entstehe bey ihnen kein geringes nachdenckhen daher,
17
daß sie, die herren Schwedischen, hiebevor gesagt, wann allein die mittel,
18
den gemeinen soldaten in etwas zu contentiren, vorhanden weren, daß die
19
officiere noch wohl eine zeitt lang aus dem weeg halten würden, nunmehr
20
aber mit anerbottenen zwo millionen reichsthalern, davon doch einem jeden
21
gemeinen knecht, wann gleich derselben 20 000 weren, 100 reichsthaler zu-
22
kommen köndten, nicht content sein, sondern der stände offerten auff eine
23
anderwertige königliche resolution, deren einlangung man in 6 oder 8 wo-
24
chen nicht

43
24 gesichert] Hannover versichert.
gesichert, vorweisen verweisen und außstellen wollen, da sie hiebevor
25
selbsten angeführet, wann innerhalb 8 oder 14 tagen der friden nicht ge
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schloßen werde, daß alßdann die völckher denen ständen biß in das künfftige
27
früe jahr auff dem halß verbleiben müßten. Es scheinet fast, ob wolten die
28
herren Schwedischen durch dieses mittel angedroheter suspension der trac-
29
taten , nachdem sie ihre intention bey dem völligen quanto nach wunsch er-
30
reicht , die des fridens so hoch begierige stände zur einwilligung der 3 millio-
31
nen pro primo termino gleicher gestalt vermögen. Weiln aber selbige auff
32
eine kundbare ohnmöglichkeit außlauffen außlaufft und man wegen insolvenz der
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stände in sorgen stehen muß, daß die abdanckhung der völckher, evacuatio
34
der örther und andere effectus pacis in steckhen darüber geraten würden, alß
35
were beßer, in zeitten sich darob gegen ihre königliche majestät in Schweden
36
sich zu beschwären und umb ergiebige moderation zu bitten, als des besor-
37
genden events zu erwarten, weiln alßdann das letztere ärger werden dörffte,
38
alß das erste gewesen ist, zu welchem ende die an seiten der stände mili-
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tirende ohnwidertreibliche persuasiva zu papyr zu bringen und zu deßto
40
beßerer verwahrung der gesandtschafften nicht allein in Schweden zu schik-
41
khen , sondern auch durch offentlichen druckh menniglichen kundt zu machen
42
were weren .

[p. 776] [scan. 848]


1
Wann sich aber die herren Schwedischen mitt angebottenen zwo millionen
2
zufridenstellen wolten, were vorangeregtermaßen expresse zu bedingen, daß
3
die stände in keiner obligation deßwegen stehen wolten, es seye ihnen dann,
4
und darunder auch in particulari den stätten, vorhero circa conditiones satis-
5
faction geschehen und das werckh dahin gerichtet, daß von den ständen
6
auch andere res fungibiles und obligationes in solutum angenommen wer-
7
den , weiln es mit den meisten stätten in solchen betrübten und armseeligen
8
zustandt gerathen, daß ihnen mit parem geldt auffzukommen, pur plat ohn
9
möglich , sondern sie sich anderer mittel und auffnahmen, darzu von parti-
10
culier personen, vornemblich aber kriegsofficieren bereits offerten gesche-
11
hen seindt, bedienen müßen.

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Wegen assecuration der übrigen termin laßt man es bey vorigen conclusis
13
allerdings, und zwar umb soviel mehr bewenden, weiln das gantze fridensge
14
schäft auff der generalguarantie hafftet und demnach die herren Schwedi-
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schen sich wegen des residui darauff noch mehr verlaßen können, vorab,
16
weiln sie vermittelst des ersten termins der soldatesca quit werden und sich
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umb die übrigen so hoch nicht zu bekümmern haben. Wollen sie generalem
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hypothecam von jedem standt in particulari pro sua quota haben, ist bereits
19
das erbieten dahin geschehen, und kann man sich alhie einer gewißen for-
20
mulae obligationis, wie selbige im reich herkommen ist, deßwegen mitein-
21
ander vergleichen. Auff die maß und weiß aber, wie es die herren Schwe-
22
dischen gern sehen möchten, laßt es sich nicht practiciren, weiln selbige
23
ohne praejudiz der interessenten nicht abgehen köndte, denen man aber
24
ohngehörter sachen, einige last vor anderen auffzubürden, nicht vermag.

25
Wegen der herren Churbayerischen anbringen läßt man es 2. auß zuvor be-
26
kandten ursachen bey vorigen vielfältigen conclusis nochmahlen simpliciter
27
verbleiben. Der begehrten intercessionalien halber für die frau äbbtißin zu
28
Eßen hielte man 3. dafür, daß sich deßwegen mit der frau landtgrävin zu
29
Heßen Caßel noch zur zeit in keine schrifftwechßlung einzulaßen, sondern
30
des verhoffenden fridensschluß zu erwarten und die frau äbbtißin biß dort-
31
hin zur gedult zu weisen oder das geschäfft auff sich zu laßen were.

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