Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
148. 128. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Juni 12 8 Uhr
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Osnabrück 1648 Juni 12 8 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 581–587 = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. ( I ) mit
Re- und Correlation. Conclusa in: Strassburg zu AA 1144; Bremen 2 – X. 8. m. ( II ).
Kaiserliche Argumente gegen die Forderungen Serviens auf Exemtion des Burgundischen Kreises und
des Herzogs von Lothringen aus dem Frieden, Trennung des Kaisers von Spanien. Verlegung der
Tractaten nach Münster. Beendigung der Verhandlungen mit Schweden.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
Lindau auf der Schwäbischen Bank.
Herr Director proponirt: Er habe zwar, was die materialia deliberationis
sein werden, nicht, wohl aber dieses von herrn Dr. Krebsen vernommen,
daß die von denen herren Kayserlichen jüngsthin abgelaßene und ad dicta-
turam gegebene schrifft in umbfrag gestellet werden solle
Druck Meiern V S. 916–918 ; vgl. auch S. 921–924.
was bey derselben zu thun, anietzo zu überlegen sein wolle, alß werden sich
die herren abgesandten mit ihren gedanckhen darüber ohnbeschwert ver-
nemen laßen.
Lübeck. Er finde aus allen umbständen anders nichts bey dem werckh zu
thun, alß daß man sorgfältig dahin sehen solle, wie angefangene tractaten
mit den herren Schwedischen alhier zu ende gebracht werden mögen und
man selbige nicht behindern laße, ne sectando utrumque neutrum capiatur
vel absolvatur. Die Frantzösische sachen aber weren nacher Münster darum
zu remittiren, ne 1. hi tractatus turbentur, 2. weiln sie eigentlich dahin
gehören und 3. die mediatores und Stadische ambassadeurs
negotio concurriren, wie nicht weniger auch die Spanische selbsten zu Mün
ster sich befinden, würde also das werckh per unum tractatum daselbsten
beßer zu erheben sein, alß daß man daßelbe per conclusum imperii invitis
partibus tractandibus, alhier zu schließen, vermeinen solte, zumahl doch
daßelbe, wann es altera parte invita geschehen solte, ohne effect sein würde.
Und obwohln zwar herr Servien sich soviel vermerckhen laßen, wann er nur
versichert were, daß nach hingelegten Schwedischen sachen die seinigen
nicht zuruckhgesetzet werden sollen, daß er gern biß dorthin in gedult
stehen wolte, so were er jedoch darum per deputatos imperii zu ersuchen
und deßen respective zu versichern, deßgleichen auch die herren Schwe-
dischen zu bitten, nicht zuzugeben, daß die mit ihnen bißher gepflogene
handlungen behindert und die Frantzösische sachen miteingemischet, son-
dern jene vorhero zu vollstendiger richtigkeit gebracht werden möchten.
Wolle demnach, was materialiter von diesen 3 Frantzösischen puncten hier
nächst zu reden sein werde, sein votum für dießmahl biß dahin suspendirt
haben.
Regensburg. Er bekenne 1. gern, daß er auff die Frantzösische sachen weder
instruirt noch auch recht darinnen informirt seye. Erinnere sich auch 2., daß
man mit dem reich hievon nie communicirt, die partheyen 3. ihre mediatores
gehabt haben und 4. zu besorgen stehe, wann man ad materialia alhier schreit-
ten solte, es werden sich die catholischen und evangelischen deretwegen
nicht vergleichen können. Die herren Kayserlichen führen 5. gleichwohl
solche rationes, die nicht schlecht recusiren, auch selbsten nicht alle hand-
lung , sondern begehren sie nur ad locum competentem zu remittiren. Habe
man also bey solchen umbständen, materialiter sich dabey außzulaßen, noch
zur zeitt keine ursach. Weiln aber herr grav Servien sich auch so schlecht nicht
werde abweisen laßen, köndte ihme, daß die stände der sachen nachden-
ckhen wolten, ad interim vertröstung gegeben werden. Was den hertzogen
von Lothringen betreffe, were er, wie hiebevor auch gedacht worden, nicht
alle gratiam zu recusiren, sondern, mit Franckhreich sich zu vergleichen,
durch schreiben zu erinnern, wie auch herr grav Servien zu bitten, es dahin
zu richten, daß er nicht zu hart tractirt werde, sonderlich aber, wann auch die
höhere dahin gehen solten, demselben anzudeuten, daß das reich umb des
hertzogen von Lothringen willen nicht länger in ohnruhe bleiben wolte oder
köndte. Der Burgundische craiß habe nie kein assistenz vom reich begehrt.
Könne aber auch deßelben exclusio totalis dem reich nicht zugemuthet
werden. Ingleichen weren Ihre Majestät wegen des 3. punctens zu dispo-
niren , die assistenz gegen Spanien fahren zu laßen, weiln conclusa pace, und
wann man mitt den cronen allerseits verglichen, alles guth werde. Im übri
gen köndte man auch die herren Schwedischen zu hülff nemen und herrn
Servien, daß er sich, biß übrigen sachen ihre richtigkeit gegeben, patientire,
vermögen, und denen herren kayserlichen, was die stände geschloßen, com-
municiren und hinderbringen.
Kolmar. Seye zu bedauern, daß sich die tractaten an dieser beschwärlichen
sach stoßen wollen, und leichtlich zu erachten, daß die herren Kayserliche
nimmermehr dahin zu bringen, daß sie die Frantzösische tractaten von Mün
ster ab- und hiehero ziehen, Franckhreich aber hingegen diese den Teutschen
nicht nachsetzen laßen werde. Dabey aber dieses expediens bereits auff die
bahn gebracht worden, wann herr Servien und die herren Schwedischen er-
sucht würden, den Teutschen tractaten ihren gang zu laßen und alhier zum
ende zu bringen, es würde jener, auff gegebene vertröstung, seine sachen
nach der Schwedischen erörterung gleichfalls immediate vorzunemen, nach-
geben . Die herren Kayserlichen sich auch damit begnügen und also der
friden, so baldt die herren Schwedischen ihre differentias außstellen werden,
dadurch merckhlich befürdert werden können. Hoffe im übrigen nicht, daß
man sich anietzo materialiter außlaßen werde, solte es aber geschehen, wolle
er sein votum biß dahin ebenmäßig suspendiret haben.
Nürnberg. Er habe aus der vorgestriges tags von denen herren Kayserlichen
extradirten schrifft handtgreifflich abnemen können, daß sie den Teutschen
friden nicht ehe zum schluß kommen zu laßen begehren, es habe dann
Spanien sein contentament vorhin erlanget, welches sie, so deutlich zu conte-
stiren , biß dato scheu getragen haben. Wann herr Servien dahin zu dispo-
niren seye, könne er sich mit vorgehenden votis gar wohl vergleichen, daß
man denen herren Kayserlichen, was bißhero vorgangen, communicire und
jenem vertröstung gebe, nach zu endt gebrachten Schwedischen tractaten
alsobaldten die Frantzösische sachen vorzunemen und sich dergestalt dabey
zu bezeugen, wie man es gegen Gott, Ihre Kayserliche Majestät und des
Römischen reichs zu verantwortten getraue. Nächst diesem weren auch die
herren Schwedischen, daß sie mit ihren notis über das instrumentum Cae-
sareum einmahl herfürbrechen möchten, zu belangen. Widrigen falls aber
und da Servien auff seiner intention bestehen solte, würde von den materiali-
bus zu reden und alßdann die frag sein, was denen herren Kayserlichen zu
antwortten. Habe zwar im übrigen einen schein, daß sie sagen, die status
können nichts in deliberation ziehen oder decidiren, wobey der Kayser in-
teressirt seye, es seyen aber falsche principia, sogar, daß die stände können, ja
schuldig seyen, das jenige, was zu des Römischen reichs auffnemen und
wohlfahrt gereiche, etiam renitente Caesare zu tractiren und abzuhandlen.
Sonsten bestehe das ϰρινόμενον darinn, ob der friden, biß Spanien conten-
tirt , auffzuhalten. Und seye demnach, soviel den Burgundischen craiß an-
lange , ex actis publicis, daß derselbe jederzeit ein membrum imperii gebli-
ben seye, ob man wohl deßwegen den harnisch nie angezogen, noch sich in
die Niderländische krieg misciret habe, genugsam bekandt. Wegen Lothrin-
gen aber nur um etliche wenige lehenstuckh zu thun, welche certo respectu
zum reich gehören. Im übrigen habe man sich des hertzogen, weil er invitis
statibus einen friden mitt Franckhreich geschloßen, nicht so sehr anzunemen,
gleichwohl aber herrn Servien und die herren Schwedischen hierunder zu
güthlichen compositionsmitteln zu disponiren und anzusprechen. Was aber
der herren Kayserlichen schrifftliche proposition betreffe, müße dieselbe
ordenlich und mit
principia ihnen remonstrirt und, weiln sie den Kayser tanquam ducem
Austriae et tanquam Caesarem consideratum confundiren und also 4 termi-
nos in ihre proposition bringen, ein underschiedt gemacht werden. Herrn
Servien aber were anzudeuten, daß man ihme zwar, soviel a parte statuum
bey der posteritet hiernächst veranwortlich sein werde, assistiren wolte, auff
allen fall aber und ehe alles zu scheittern gehe, solten die stände, dafern auch
die höhere dahin collimiren würden, selbsten zusammentretten und denen
herren Kayserlichen expresse zu verstehen geben, daß gleich wie Münster
und Oßnabruckh vigore der praeliminar tractaten unus idemque locus seyen.
Also hielte man davor, daß vorhabende translatio der Frantzösischen trac-
taten nacher Münster nur zu protelation des werckhs angesehen were,
müßte dahero scapham scapham nennen und deme zu grundt sinckhenden
vatterlandt Teutscher nation selbsten nach aller möglichkeit under die arme
greiffen und auffhelffen. Vergleiche sich sonsten ratione mediorum suspen-
sivorum mitt den majoribus.
Bremen. Wann er dieses werckh recht ansehe, befinde er, daß herrn Ser-
viens meinung erstlich dahin gegangen seye, daß man zu erhaltung der cron
Franckhreich reputation deroselben interesse abhandlung wider den praeli
minarschluß so lang nicht anstehen und steckhen laßen, sondern die Schwe-
dische tractaten, biß man mit denselben auch so weitt avanciret und ge-
kommen , differirt werden sollen. Soviel aber die erörterung der 3 Frantzösi
schen puncten anlange, conveniren die herren Kayserlichen und herr Servien
in dem, daß selbige alhie nicht expedirt oder deretwegen etwas geschloßen
werden könne, sondern nach Münster der herrn Kayserlichen proposition
gemäß gehörig seyen. Habe man sich demnach seines ermeßens indeßen
materialiter nicht außzulaßen, zumahl, weiln die stände in dieser sachen
keine judices seyen, der Kayser aber ein großes interesse dabey und die
stände, wohin des herrn Serviens ultima bey diesen puncten gehen, einige
nachricht nicht haben. Und halte schließlichen dafür, daß herrn Servien per
deputatos zuzusprechen, ihme nicht zu wider sein zu laßen, daß das werckh
mit den herren Schwedischen zur richtigkeit gebracht werde. Mit versiche-
rung , daß die stände alßdann bey den Frantzösischen tractaten alles, was
immer möglich, comportiren wollen, damitt man cum utraque corona zum
völligen schluß dermahln eins kommen und gelangen möge.
Lindau: Eß seye zu bedauren, daß diese in die Spanische tractaten mittein-
lauffende 3 puncten die mit den herren Schwedischen noch obschwebende
handlungen verhinderen wollen und also wohl zu bedenckhen, wie dem
werckh zu helffen sein möchte. Hielte demnach an seinem orth das beste
expediens zu sein, welches in der herren vorsitzenden vernünfftigen votis
angeführet worden, nemblich dahin zu sehen, daß die Schwedischen tracta-
ten zum schluß gebracht werden und herrn Servien indeßen per deputatos
das erbieten geschehen möchte, nach derenselben beylegung alles, was zu
seines königs interesse dienlich sein mag, zu comportiren und beyzutragen.
Vorderst aber were, wohin die höhere stände mitt ihrer meinung ziehlen, zu
erwarten. Stehe an, ob sie bey diesen 3 puncten ad speciem gehen und nicht
vielmehr damitt innhalten werden. Und obgleich dieser vorschlag nicht an-
gienge , hette man sich jedoch ex parte imperii nicht einzumischen. Confor-
mire sich im übrigen auch mit den majoribus.
Herr Director. Er müße bekennen, daß gegenwertige sach eine stach-
lechte materia seye, bevorab, weiln man mitt so hohen und mächtigen leu-
then und potentaten zu thun bekomme, zwischen thür und angel gleichsam
steckhe und vast nicht wiße, wie das werckh anzugreiffen seye, damit man
den vorgestelten fridenszweckh fürderlichst erreichen möge. Man habe aber
gleichwohl auff expedientia zu gedenckhen, crafft deren aus dem werckh zu
eluctiren. Seyen auch deren etliche bereits ins mittel kommen: Alß 1., daß
herr Servien disponirt werden möchte, mit den Frantzösischen tractaten so
lang zu warten, biß man mit den herren Schwedischen völlige richtigkeit ge-
troffen haben werde, mit angehängtem erbieten, alßdann alsobalden nach
Münster zu gehen und seines königs interesse gleicher gestalt abzuhandlen.
2. Daß man die herren Kayserlichen hinwiderum und zwar fundamentaliter
beantworten und das werckh wohl underscheiden solle, maßen sich dann
genugsame rationes bey einem und anderm finden werden. Und daß 3. die
stände zusammentretten, über restirende differentien des Schwedischen in-
strumenti pacis sowohl, als wie das abgehandelte zur execution zu bringen,
sich undereinander vergleichen solten.
Bey dem 1. vorschlag seyen die rationes, welche sowohl herr Servien als die
herren Kayserlichen, daß die Frantzösische tractaten hiehero nicht gehörig
seyen, angeführet haben, zu genügen bekandt und laße er selbige auch dahin
gestelt verbleiben. Befinde aber aus extradirter der herren Kayserlichen
schrifft soviel, daß es ihnen nicht um den orth, wo obgemelte tractaten vor-
genommen werden sollen, sondern materiam ipsam zu thun seye. Solte man
nun mit einer solchen resolution bey
große offension causiren, gestalten er schon praeoccupirt, er hoffe nicht, daß
man ihne mit despect von hier abweisen werde, welches zu sagen, er deßto
mehr befugt seye, weiln ihme von etlichen ständen bereits versicherung, die
Frantzösische sachen dies orths abzuhandlen, gegeben worden. Interim gehe
die zeitt verlohren und, ob zwar nicht ohne, daß herr Servien, ob gehörten
erstbemelte tractaten nicht hieher, sich anfänglich vernemen laßen, seye es
jedoch nur eine bloße mine gewesen, welche er zu reputation der cron
Franckhreich gemachet, welches dahero deßto leichter abzunemen, daß, nach-
dem er ersucht worden, geschehen zu laßen, daß die tractaten alhier fortge-
setzt werden möchten, er es auff alternativam gestellet, maßen dann gleich
darauff das Churmaintzische directorium das werckh ad deliberationem brin-
gen wollen, welches aber die herren Kayserlichen durch vorgestriges tages
beschehene erforderung der stände deputirten verhindert haben
Dazu Meiern V S. 913–915.
reich zu rathen seye, wann diese 3 Frantzösische puncten ihre richtigkeit so
baldt nicht erlangen solten, das hauptwerckh noch länger deretwegen auffzu-
halten , stehe er an und werde sich der außschlag dieser frag daraus leicht-
lich machen laßen, daß die herren Schwedischen gesagt, wann man nicht
innerhalb 14 tagen oder längst 3 wochen das werckh zum schluß bringe, sie
die völckher vor dem frühe jahr nicht über die see werden bringen können,
sondern den ständen auff dem halß ligen laßen müßen. Were also fast
mehrere hoffnung, was fruchtbarliches bey denen Frantzösischen sachen
außzurichten, wann die tractaten alhier
wann es die höhere, wie er nicht zweiffle, adplacitiren werden, für das beste
halten und seines theils dahin gestelt sein laßen.
Ob 2. die höhere sich mit den herren Kayserlichen in contestation und streitt
einlaßen werden, stehe er an. Daß aber diese das werckh nur auffzuhalten be-
gehren , seye darauß, daß sie gesagt, man solle ihre schrifft den principalen
communiciren, leichtlich abzunemen. Solte es aber je darauff ankommen,
werden sich remonstrationes genug finden, den höheren an hand zu gehen,
zumahln auch dies orths das bedenckhen dergestalt eingerichtet worden, daß
man sich nichts dabey zu scheuen habe und würde, wann die herren Kayser-
lichen , daß sie die Frantzösische sachen alhier abhandlen laßen wolten, zu
disponiren weren, multis modis beßer und dem fridenswerckh befürder
licher sein.
Wann aber dieses nicht angehen solte, müßte 3. auff ein schleuniges expe-
diens , die tractaten zu endlich- und vollkommenem schluß zu bringen, ge-
dacht werden. Zumahl wann es innerhalb einer monatsfrist nicht geschehe,
hernacher vergebens seye. Dieweil aber nunmehr am tag lige, daß ambages
gebraucht und die tractaten von einer zeitt zur anderen auffgeschürtzet wer-
den , alß seye seines erachtens das einige mittel übrig, daß die stände zu-
sammen tretten und sich über denen bey dem Schwedischen instrumento
annoch restirenden differentien mit den herren Kayserlichen vergleichen,
nicht zweifflendt, es werde solches bey den Schwedischen, Frantzosen und
Spaniern eine große apprehension und stimulum zum friden geben, und
ihnen die hoffnung, welche sie bißhero ex diffidentia statuum gefaßt, da-
durch benommen werden. Wie und welcher gestalt aber diese zusam-
mentrettung der stände zuwegenzubringen, seye res altioris indaginis
und werde, wann es dahin ankomme, davon zu reden stehen. Im übrigen
beruhe das gantze werckh darauff, wohin der höheren gedanckhen ziehlen
werden, damit man sich dan stättischen theils leichtlich werde vergleichen
können.
Conclusum. Wann die Kayserliche herren plenipotentiarii durch bewegliche
remonstrationes und beantwortung ihrer angeführten argumenten dahin zu
disponiren weren, daß von den dreyen Frantzösischen puncten alhie geredet
und dieselben zur richtigkeit gebracht werden köndten, solte es wohl zu
9–14 Servien – verstatte] Randvermerk in Druckvorlage. NB. Obwohln dieses per majora
also beliebt worden, weiln jedoch beede höhere collegia bey voriger meinung bestanden,
hatt man sich bey der re- et correlation mit denselben sowohl hierinnen, als auch wegen
begehrung des Frantzösich- und Schwedischen vollkommenen instrumenti, allerdings
verglichen
Vgl. Meiern V S. 921–923.
demnach aber zu besorgen, sie dörfften sich schwärlich darzu vermögen
laßen, weren herrn graven Servien seine selbsteigene von anfang geführte
rationes und darunder sonderlich diese, daß er sich per modum conven-
tionis , hier so lang zu bleiben und zu handlen, nicht obligiren könne, wohl
zu repraesentiren und er darauff beweglich anzulangen, daß er denen trac-
taten mit der cron Schweden ihren ohngehinderten lauff und zwar deßto
mehr verstatte, weiln er bey letsterer anwesenheit der Holländischen herren
gesandten einige fernere declaration, welche zweiffelsfrey auch auff die drey
puncten gegangen, außgestelt, mit angehängtem erbieten, sobaldt die trac-
taten alhie zum ende gebracht sein werden, alßdann gesambter hand nach
Münster zu gehen und zu beylegung restirender differentien alle thunliche
cooperationes beyzutragen. Und damit solch zumuthen ohn weniger dis-
gusto und ohnwillen bey ihnen abgehe, weren die königliche Schwedische
herren plenipotentiarii umb assistenz auff den nothfall zu ersuchen und
ihnen die mitunderlauffende bedenckhen gleichförmig zu eröffnen. Solten
aber diese media für ohnpracticirlich gehalten werden und die ansprechen
ohne verfang abgehen, würde alßdann auff ein ander expediens, dem werckh
seine endliche abhelffliche maß zu geben, zu gedenckhen stehen.