Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
142. 122. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Mai 26 8 Uhr

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122. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Mai 26 8 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 540’–546 = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. Con-
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clusa
in: Strassburg zu AA 1144; Bremen 2 – X. 8. m. ( II ); Bremen 2 – X. 10. b.; MEA
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FrA , RK ) Fasz. 25.

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Vorbedingung Oxenstiernas für Verhandlungen über das Instrumentum Pacis weiterhin: Einigung
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über das Quantum der Militärsatisfaktion. Schreiben an die schwedische Königin um Vermittlung.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
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Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director referirt: Es habe der Churmaintzische cantzler, herr Dr.
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Reigersperger, ihme angezeigt, die herren Kayserlichen betten ihme einen
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zettul zugeschickht, welcher dahin gangen, daß herr grav Oxenstirn nacher
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Münster zu Monsieur le Comte de Servien gehen werde. Soviel aber den
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punctum solutionis militiae betreffe, bestehe er noch auff den 6 millionen
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reichsthalern, seye mit den ständen übel zufriden und könne wohl geschehen
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laßen, daß sie sich an Ihre Kayserliche Majestät hängen, er hette aber von
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deroselben die nachricht, daß sie ihren plenipotentiariis befelch ertheilt,
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alles, was in puncto amnistiae et gravaminum bißhero abgehandelt worden,
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zu retractiren, welches aber constanter widersprochen worden, weiln sie, die
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herren Kayserlichen, allererst den 20. May von hoff schreiben bekommen,
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darinnen sich Ihre Majestät, daß alles das jenige, was bißhero inter status
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verglichen worden, gehalten und es dabey gelaßen werden solle, erclärt
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haben

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Vgl. Ferdinand an Gesandte in Osnabrück vom 10./20 Mai 1648 RK FrA , RK ) Fasz. 92 XV
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fol. 255–257.
.

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Und weiln die herren Schwedischen zu keiner ferneren handlung, es seye
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dann das quantum richtig, verstehen können oder wollen, alß hette er, grav
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Oxenstirn, sich resolvirt, nacher Münster zu gehen, welches, damitt es bey
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den ständen kein ohngleiches ansehen gewinne, er vorhero andeuten wollen,
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seye willens, längstens auff nächstkünfftigen sontag widerum alhier zu sein.
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Dieweiln nun bekandt, daß herr grav Oxenstirn, als die stände ihme in
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seinem petito nicht willfahren wollen, gesagt, er wolle das werckh an seine
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königin gelangen laßen, darauff bey den höheren ebenmäßig ad reginam
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Suecicae zu schreiben, für guth angesehen worden, und herr grav Oxenstirn,
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als ihme der stände intention angezeiget worden, selbige dahin beantwortet,
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daß er keine consideration dabey habe, alß werde, nachdem quaestio an
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resolvirt, zu deliberiren sein, was in das schreiben an die königin materialiter zu bringen
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seye. Stelle also zu der herren abgesandten belieben, sich darüber ohnbe-
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schwert vernemen zu laßen

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Vgl. zu den Beratungen der übrigen Stände Meiern V S. 863 –865.
.

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Lübeck. Vorhabendes schreiben an die königin in Schweden belangendt,
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seyen die ingredientia baldt zu finden und seines ohnvorgreifflichen erme
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ßens deroselben zu repraesentiren, mit was intention Ihre Majestät den krieg
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angefangen, was für schrifftliche contestationes und manifesta die Teutschen
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bey ihrer libertet zu conserviren und zu bestettigen an das liecht kommen.
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Daß nunmehr causae imperii meistentheils verglichen, ihro auch vorhin an
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landt und leuthen und also mehr, als sie begehret, zur satisfaction gegeben
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worden seye, und es also biß ad punctum satisfactionis militiae kommen

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were, und ob man zwar verhofft, Ihre Königliche Majestät würden sich mit
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der an land und leuthen bereits empfangener stattlichen satisfaction begnü
3
gen , und nach dem exempel der cron Spanien und Franckhreich ihre solda-
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tesque selbsten bezahlen; nachdem aber derenselben plenipotentiarius, herr
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grav Oxenstirn, auff 6 millionen reichsthaler bestanden und von ihme
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weitter nichts zu erhalten gewesen, alß hette man sich endtlichen, 40 tonnen
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gulden zu geben, überwunden. Weiln aber dieses eine solche summa, der-
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gleichen kein potentat zu abdanckhung seiner völckher jemahls gebraucht
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und der friden sich daran stoßen wolle, alß werde Ihrer Majestät intention
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verhoffentlich nicht dahin, berührtes quantum, als an sich selbsten freywil-
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liges , denen ständen auffzubürden, sondern die tractaten vielmehr auff liebe
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und freundtschafft zu setzen und wie im anfang der tractaten verspüret
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worden, also auch noch ferner Ihro die stände zu verbinden, angesehen sein.
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Wie aber 2. das schreiben zu expediren sein möchte, hielte er dafür, daß es zu
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mehrerer befürderung deßelben durch eigenen mann spedirt werden müßte.

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Regensburg. Er habe nächst abgelegter danckhsagung für erstattete rela-
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tion , was vom herrn directore proponirt worden, verstanden und halte
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dieses mittel, soviel quaestionem an betreffe, für erbärmlich, zumahln die
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herren Schwedischen nur moram suchen, und die stände von angebottenen
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mediis abzuführen; weiln es aber anderst nicht sein könne, müße er selbige
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auch affirmative resolviren und were das schreiben quoad modum durch
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eine expresse, aus mittel der stände oder sonsten qualificirte person, die den
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statum imperii und deßelben ohnvermögen wohl wüßte, zu übersenden
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und zu bestellung derselben eine anlag zu machen. Die ingredientia des
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schreibens hette man dem Churmaintzischen directorio, doch dergestalt zu
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committiren, daß er es in pleno ablesen, denen ständen per dictaturam com-
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municiren und in die collegia zu deliberiren geben solte.

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Kolmar. Was gegenwertige aculeatam quaestionem anlange, könne er sich
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formaliter et materialiter mit vorgehenden votis wohl vergleichen. Das
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schreiben aber were, seines erachtens, nicht auff die post zu geben, weiln es
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entweder underschlagen oder gar verlohren werden dörffte, sondern viel-
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mehr nöthig, bey einer solchen person, die guthe wißenschafft von diesen
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tractaten und dem zustandt des reichs hette, zu bestellen und die abfaßung
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dem Churmaintzischen directorio, weiln es die beste notitiam von diesen
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sachen habe, zu überlaßen. Stehe dabey in nichts als dem effectu deßelben an.

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Nürnberg. Er erinnere sich noch wohl, was von den höheren und auch den
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Stätten wegen des an die königin in Schweden vorgeschlagenen schreibens
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für guth angesehen worden seye, und weiln handtgreifflich zu sehen, daß die
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herren Schwedischen moras zum wenigsten biß zu außgang dieser cam-
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pagnie zu nectiren suchen, alß stehe er in quaestione an sehr an, ob dieses das
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mittel sein werde, bey der königin etwas zu erlangen, weiln es, wann sie
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gleich etwas nachlaßen solte, doch nicht über eine million sein würde, in

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deßen aber wohl für 2 millionen schaden geschehen und die stände gar von
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ihrem vermögen kommen. Der Teutschen und des reichs authoritet auch
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nachtheilig fallen köndte, wann die stände vor einer frembden königin suppli-
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cibus manibus stehen und umb moderation bitten solten. Und wie bekandt,
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daß das schreiben durch des reichscantzlers Oxenstirns hand gehen werde,
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also were beßer mit anwesenden plenipotentiariis zu handlen, könne man
7
mit diesen nicht fortkommen, werde es in Schweden noch viel weniger ge-
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schehen . Und seye auff denselben fall auch noch dieses incommodum dabey,
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daß die plenipotentiarii sich darob offendirt befinden, nicht beßer, sondern
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duriores et rudiores gemacht, niemand mehr gehör geben, viel weniger zu
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einigen weitteren tractaten verstehen werden. Und dahero seine meinung
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bestendig gewesen, wann die stände gestriges tages auff den 4 millionen
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gülden nicht bestanden weren, sondern noch etwas mehrers addiret hetten,
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es dörffte sich herr grav Oxenstirn vielleicht auch etwas zuruckhbegeben
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haben. Und weiln herr praesident Erskein, von Nürnberg eingelangtem
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bericht nach, mit völliger von allen officieren biß auff die majors under-
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schriebener instruction anhero komme und von 240 monaten nichts fallen
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laßen, sondern eher alle wohlincaminirte sachen über einen hauffen stoßen,
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herr Oxenstirn auch die ständ mit ihme committiren werde, alß seye beßer,
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das werckh in vorigen gang zu richten und zu sehen, ob es etwa auff 120
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monat zu bringen, weiln es die stände doch hernach, wann der schaden ge-
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schehen , werden thun müßen. Wolle sich aber von höheren nicht abson-
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dern , sondern mit denenselben sich gerne conformiren.

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Bremen. Er müße bekennen, wann man die sach recht überlege, daß die
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quaestio an große difficulteten auff sich habe und laßen sich die von Nürn
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berg angeführte sehr vernünfftige rationes wohl hören. Halte auch dafür,
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wann man mitt einem mehreren anerbieten fortkommen und den friden da-
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durch erhandlen könne, es werde beßer sein, angefangene handlung fortzu-
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setzen , als in Schweden zu schreiben, weiln die königin besorglich bey ge-
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fordertem quanto verbleiben oder das werckh widerum an ihre plenipoten-
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tiarios verweisen dörffte. Posito igitur, quod scilicet literae istae effectum
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suum non sortiantur, werde alsdann erst die frag sein, was bey dem werckh
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vorzunemen und wann man sich hernach accomodiren müße, seye indeßen
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die guthe zeit darüber verlohren, das reich von cräfften deßto mehr gebracht,
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und werde ihme dieses suppliciren zu größerer ignominia schwach und ver-
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achtung hiernechst gereichen. Were demnach vor allen dingen ein endliche
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resolution zu faßen, ob man bey anerbotten 4 millionen bleiben wolle oder
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nicht. Wann man sonsten ohne resolution in Schweden schreibe, werde alles
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vergebens sein. Solten aber übrige dabey verbleiben, wolle er sich mit ihnen
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gern conformiren.

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Lindau. Er befinde an seinem wenigen orth auch beßer gethan, wann allein
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ernst zum friden seye, die 6 millionen zu geben, als mit verlust der zeit und
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noch mehrerer verwüstung des Teutschlandts in Schweden zu schreiben.

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Solten aber die höhere auff das schreiben schließen, müßte man sich auch
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dies orths damit conformiren, daßelbe beweglich einrichten, die materialia
3
aber dem Churmaintzischen directorio überlaßen, vor der absendung von
4
demselben ad dictaturam zu geben, begehren und die übersendung, weil
5
sonsten viel zeit darauff gehen würde, nicht per expressen vorgenommen
6
werden. Stelte aber dabey zum nachdenckhen, ob nicht neben der königin
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auch noch ein und ander recommendationschreiben an die grandes in
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Schweden als Gustav Horn

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Gustav Horn ( 1592–1657 ), schwedischer Feldmarschall und Reichsrat (SMK III S. 535; APK
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12364–12369; APW [ II C 2 S. 194 Anm. 1 ] ).
und andere, wo nicht nomine omnium, doch
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aliquorum, die mit ihme bekandt seyen, abzulaßen were. Conformire sich im
10
übrigen mit den majoribus.

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Herr Director . Er stehe bey der quaestione an nicht weniger an und be-
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sorge , es werde mitt dem schreiben an die königin große difficulteten ab-
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geben , viel zeit darüber verlohrengehen, großer schaden in deßen geschehen
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und doch kein erfreulicher effectus darauff erfolgen. Were nun ein anderes,
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beßeres und näheres mittel, aus der sach zu kommen, an die handt zu stellen,
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wolte er deßto lieber darzu verstehen, weiln mit fernerem ansprechen bey
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herrn grav Oxenstirn nichts außzurichten. Beruhe also darauff, ob man
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lieber 9 millionen gulden geben als an Schweden schreiben wolle? Besorge,
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es werde zu jenem keiner instruirt sein, sondern ein jeder defectum mandati
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praetendiren.

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Wann es nun an deme, daß die stände eine solche summ umb der schwären
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verantwortung willen nicht übernehmen köndten, sehe er nicht, wie dieser
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auffenthalt zu umbgehen seye. Herr grav Oxenstirn habe zwar gesagt, er
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hoffe, die königin werde es näher geben, seye aber nichts darauff zu bauen,
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doch müße man nihil intendatum intentatum laßen, und ob es zwar den ständen
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schimpfflich falle, daß sie um etwas, so sie nicht schuldig seyen, bitten sollen,
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stehe es doch nicht zu ändern. Und weiln 2. herr grav Oxenstirn, ehe das
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quantum richtig, nicht zu tractiren, sich ercläret und über die stände be
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schwäret , werde er auch von begehrten 6 millionen reichsthalern nicht wei-
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chen oder herundergehen. Doch werde das schreiben so baldt nicht auffge-
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setzet werden, underdeßen komme herr grav Oxenstirn widerum von Mün
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ster anher. Vergleiche sich im übrigen mit anderen außlänglicheren expe-
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dientien gar gerne. Weiln aber alle apparenzen zu continuation des kriegs
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vorhanden, werden besorglich die stände deß fridens darum nicht gesichert
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sein, ob gleich derenselben gesandtschafften die 9 millionen sub spe rati
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übernemen solten.

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Quoad materialia könne die feder dem Churmaintzischen directorio, weiln
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ihme die rationes bekandt, frey gelaßen, doch das concept alßdann dictirt
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und in die 3 reichsräthe zur consultation gegeben werden. Wegen spedirung
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des schreibens wolle er sich mit den majoribus conformiren und dafür hal-
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ten , daß das schreiben per expressen beßer und füglicher als mit der ordinari,

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auff der es etwa verlegt und underdeßen der campagne, wie es ohne das das
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ansehen darzu habe, ihr fortgang gelaßen werden köndte, fortzuschickhen
3
und von der königin, ein eventual ratification in forma referente ihren pleni-
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potentiariis zu ertheilen, zu begehren were, damit man die zwey monat ge-
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winnen möge, deren denegatio auch ein große suspicionem retardandae
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pacis mache, und köndte leichtlich geschehen, daß in den 2 monaten, darin-
7
nen die ratification einlangen solle, denen ständen mehr, als sie jetzt einwilli-
8
gen , darauff gehen dörffte und die stätt, welche kein territorium haben, die
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soldaten indeßen einnemen müßten.

10
Conclusum . Bey der quaestione an befindet man dißeits nicht geringe be-
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denckhen , vornemblich aber, daß zu verzögerung der tractaten durch ab-
12
sendung eines solchen schreibens das mittel gleichsam selbsten an handt
13
gestellt würde, ob und was für effect darauff erfolgen möchte, ist ohngewiß.
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Und stehet zu besorgen, es dörffte, wann gleich ein nachlaß in Schweden ge-
15
schehen solte, der inmittelst dem reich zuwachsende schaden denselben mul-
16
tis modis übertreffen, des schimpffs und despects, der sowohl aus dem an-
17
suchen als verweigeren dem gantzen Römischen reich entstehen köndte,
18
anietzo zu geschweigen. Wann es aber bey vorgestriger resolution sein ver-
19
bleiben haben und kein kürtzeres expediens zu eluctiren, an die hand kom-
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men , sondern alle hoffnung, weittere remission bey den herren Schwedi-
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schen , vor einlangung neuer ordre zu erhalten, vergeblich und umsonst sein
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solte, welches entweder von herrn Salvii excellenz im vertrauen zu sondiren
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oder nach widerkunfft herrn grav Oxenstirns zu vernemen sein möchte, be-
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gehrte man sich, ne quid intendatum intentatum relinquatur, um soviel weniger davon
25
zu separiren, weil nicht allein herr grav Oxenstirn, daß man dergleichen be-
26
weglich schreiben an die königin in Schweden abgehen zu laßen entschloßen
27
seye, bereits notificiret, sondern auch derselbe keine considerationes, um
28
deren willen die stände nicht entweder selbsten schreiben oder schickhen
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solten, bey sich befinden können. Und denen gesandtschafften vielleicht be-
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denckhlich fallen möchte, eine so übermäßige und ohnerschwingliche sum-
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mam geldts ohne vorwißen und erclärung ihrer herren principalen sub spe
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rati zu übernemen. Die ingredientia des schreibens werden auff jetztberühr
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ten fall des hochlöblichen reichsdirectorii bekandten dexteritet umb soviel
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lieber committiret, weiln alle rationes und fundamenta, um deren willen die
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stände bey so beschaffenen sachen zu einem mehreren als sie, und zwar zum
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theil über vermögen, jedoch mit gewißen praesuppositis und bedingnußen
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offerirt, nicht zu urgiren, sondern an seitten der cron Schweden damitt zu
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acquiesciren, dem krieg darauff ein ende zu machen und die conditiones auf
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erträgliche weeg zu richten seyen, aus den Schwedischen manifestis, Schöne
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beckischen tractaten, dieß orths verübten actis und mündtlich geschehenen
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vertröstungen vorhin also bekandt, daß sie zum theil in dem ratione quanti
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außgestelten projecto beweglich angeführt, zum theil bey jederweilen über
43
der materi mündtlich gehaltenen conferenzen dergestalt repraesentiret wor-

[p. 718] [scan. 790]


1
den , daß dieselben anhero specifice zu erhohlen, man dießeits für überflüßig,
2
quoad modum exequendi aber für beßer halten thut, wann das schreiben
3
durch eigenen currier spedirt als der ordinari auffgegeben würde.

4
Ob nicht dem schreiben auch dieses petitum mitteinzuruckhen were, daß
5
Ihre Königliche Majestät zu desto mehrerer befürderung des fridens und er-
6
leichterung der vorhin auff marckh und bein ersogenen stände, die ratifica-
7
tionem hactenus conventorum et transactorum in forma referente mitteinzu-
8
schickhen , Ihro belieben laßen wolten, damitt derenselben herren plenipo-
9
tentiarii selbige, statim conclusa pace, außwechseln und also zu abdanckhung
10
der völckher praevia assignatione geschritten werden könne, will man zu
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weiterem nachdenckhen ohnmaßgeblich gestelt sein laßen. Es dörffte be-
12
sorglich innerhalb 2 monaten die verpflegung der völckher, zumahl wann sie
13
so lang ohnabgedanckht verbleiben, die stände härter truckhen als die ver-
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willigte satisfaction an ihr selbsten. Eß ist über das nicht außer acht zu laßen,
15
daß etliche stätt keine territoria haben, consequenter die ihnen assignirte
16
völckher in die ringmauern einnemen und den meister darinnen spielen
17
laßen müßten. Wie die jenigen, deren landt und leuth verdorben, zu auff-
18
bringung ihrer quoten werden gelangen können, wann die soldatesca ihnen
19
so lang auff dem halß liegen bleiben solte, kan man dieses orths nicht begreif-
20
fen , anderer dannenhero befahrender inconvenientien anietzo nicht zu ge-
21
denckhen

35
Zur Re- und Correlation am 27. Mai 1648 mit Auseinandersetzung um das Sitzrecht der
36
städtischen Gesandten Meiern V S. 868 –870.
.

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