Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
140. 120. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Mai 24 9 Uhr
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Osnabrück 1648 Mai 24 9 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 535–537 = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. mit Re-
und Correlation.
Quantum und Zahlungsweise der Armeeabfindung; Drängen auf Einigung.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
Lindau auf der Schwäbischen Bank.
Herr Director. Referirte kürtzlichen, was bey der mitt dem königlichen
Schwedischen plenipotentiario, herrn grav Oxenstirn, auff dem rathhauß ge-
pflogenen conferenz in puncto satisfactionis militiae vorgangen
Vgl. Meiern V S. 850f.
rauff zu der übrigen herren belieben, ob sie ihre gedanckhen, was auff sothane
resolution an seiten der stände weitter vorzunemen sein möchte, ohnbe-
schwert eröffnen wolten. Und weiln die schrifftliche relation bey den actis
befindtlich,
Lübeck. Nächst abgelegter freundlicher danckhsagung für erstattete rela-
tion und bitt, selbige ad dictaturam zu bringen, stelte seine gedanckhen
dahin, weiln er vermerckhe, daß zwar herr grav Oxenstirn ratione quanti ein
höheres begehre, gleichwohl aber auch dabey gesagt, man solte nur einen
termin davon erlegen, die andere beede werden wohl von sich selbsten dahin
fallen, es weren diese wortt utiliter anzunemen, ihrer excellenz widerum
vorzuhalten und anzudeuten. Gleich wie man nicht zweiffle, die cron werde
es der stände belieben in diesem fall heimgestellt haben,
hoffen , sie werden bey so hohem quanto nicht beharren, sondern ihrer erclä
rung nach, die zween drittheil pro
sich erbitten laßen. Conformire sich im übrigen ratione der erhöhung des
quanti mit denen majoribus.
Regensburg. Er wolte zwar wünschen, daß diese wort, gleich wie sie von
herrn grav Oxenstirn geredet, also auch gemeint
erreichen theten. Daß man selbige repetire, werde ihme nicht zuwider, be-
sorglich aber auch von keinem effect sein. Was die erhöhung des quanti
anlange, habe er von seinen herrn und oberen schreiben, darinnen sie sich,
soviel ihr contingent betreffe, von dem Bayrischen craiß, dazu sie nie nichts
contribuirt, zu eximiren begehren. Wolle sich im übrigen von den majoribus,
doch dergestalt, daß die quaestio cui ihre richtigkeit bekommen möge, nicht
separiren und die relationem ad dictaturam zu bringen gebetten haben.
Kolmar. Bedanckhte sich ebener maßen der vom herrn directore erstatteten
relation, und gleich wie er wünschen möchte, daß selbige frölicher beschaffen
were, also seye gewiß, daß, wann man ratione quanti mit dem ultimo nicht
heraußgehen solte, das affligirte vatterlandt under dem verderblichen kriegs-
betruckh endlich gar erliegen bleiben müßte. Wolte demnach dafür halten,
man hette das quantum, wann anderst die höhere auch dahin gehen, auff ein
mehrers und namentlich 60 monat zu stellen und die herren Schwedischen,
daß sie damit acquiesciren möchten, zu disponiren.
Nürnberg. Praevia gratiarum actione für abgelegte relation. Hielte auch
dafür, daß, soviel dieses schwäre werckh belange, viel marchandiren dabey
nichts thun wolle, sondern daßelbe nur lenger auffhalten und consequenter
mehrere ruin causiren werde. Wiewohln er nun, auff ein großes zu votiren,
sowohl aus angeführten rationibus als auch darum, weiln ihme von seinen
herren und oberen, daß, so wenig als immer sein könne, ihres theils ange-
botten werden solte, schreiben und befelch zukommen, keine ursach habe,
so finde er doch soviel, wann seine herren principalen, wie hart sie von allen
kriegenden partheyen betrengt worden, consideriren und erwegen, es beßer
seye, sich auff 60 oder, da auch dem Kayser satisfaction gegeben werden
müße, gar zu 120 Römermonaten zu erclären, als das fridenswerckh solcher
gestalt lenger aufzuziehen. Dabey aber, wie Regenspurg vernünfftig erin-
nert , expresse zu bedingen were, daß die in den oberen craisen gelegene stätt,
zu bezahlung einiger satisfaction anderer gestalt nicht verstehen wolten oder
köndten, es habe dann vorhin die quaestio cui, daß nemblichen der Schwe-
dischen allein und keines anderen kriegenden theils militia satisfacirt wer-
den solle, ihre vollständige richtigkeit bekommen und sie, wem sie contri-
buiren sollen, wißen mögen. Im übrigen hette man sich mit den höheren zu
conformiren.
Bremen. Repetita gratiarum actione wegen erstatteter relation; sagte, er
sehe nicht, was bey dieser beschwärlichen sache weiter zu thun, alß daß man
sich mit den höheren, sofern derenselben meinung der stätt intention gemäß,
auch dies orths conformire. Wolte man sonsten, wie Lübeckh vorgeschlagen,
herrn grav Oxenstirns, wegen nachlaßung der 2 letsteren termin, außge
laßene wortt appraehendiren, stünde es dahin, werde aber seines ermeßens
schlechten verfang haben und also die 60 monat, wann anderst die höhere
dahin gehen, auch stättischen theils einzuwilligen sein.
Lindau. Praemissa
selbige ad dictaturam kommen zu laßen und weiln im übrigen, daß es mit
diesem puncto satisfactionis militiae so hart hergehen wolle, betaurlich zu
vernemen, müße man nur, wie weit die höhere in dem erbieten gehen,
erwarten und ihnen dies orths beystimmen. Sonsten seye auch sehr wohl
gethan, daß man die, wegen übriger dreyer fragen quis, cui et quomodo
angeführte erinnerungen und conditiones, mit annectire und beobachte.
Herr Director. Eß werde bey diesem werckh seines erachtens nicht viel
deliberirens dies orths bedörffen, zumahln man schon hiebevor das quantum
auff 60 monat eventualiter gestellet, sondern allein darauff, ob die höhere zu
einem mehreren sich erclären werden, bestehen und umb der ruinirten stätte
willen etwas weniger zu bieten sein. Solte es aber auff die 60 monat ankom-
men , were dabey expresse zu bedingen, daß es bey der quaestione cui umb
soviel mehr sein ohngeändertes verbleiben haben müße, weiln diejenigen
stände, welche von beeden partheyen mit contributionen belegt, zu auff-
bringung ihrer quotae, wann man allen kriegenden partheyen satisfaction
geben solte, nimmermehr würden gelangen können. Stehe also, wohin die
höhere gehen werden, zu erwarten und seye sich mit denenselben pro re nata
zu conformiren.
Worbey es auch verblieben. Von den dreyen collegiis die gedanckhen darauff
zusammengetragen, eine resolution gefaßt, und herrn grav Oxenstirn durch
die deputirte widerum hinderbracht worden ist.