Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
134. Sitzung der städtischen Gesandten Osnabrück 1648 Mai 13
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Osnabrück 1648 Mai 13
Bremen 2 – X. 8. m. = Druckvorlage.
Deputation zu den kaiserlichen und schwedischen Gesandten. Quantum der Armeesatisfaktion.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
Lindau auf der Schwäbischen Bank.
Ward eventualiter ratione quanti et modi solvendi allerhandt discouriert.
Lübeck. Weil neuerlich de deputationibus consultiert und ihm sein votum
fürbehalten, alß wolte er, weil ohn das nichts zu thun, seine meinung auch
kürtzlich davon sagen: Die fürstliche hetten dahin geschlagen
Vgl. Meiern V S. 823.
dem, was bisherzu observiert, gelaßen werden solte, zumahl es denen, so
bißherzu gebraucht und ietzo fürbeygangen werden solten, schimpflich sein
werde. Nun wehre der punctus honoris bey ihm oder inter nos wol nicht so
groß zu achten, allein, weil diese deputationes nicht bloß ad referendum,
sondern auch ad agendum giengen, alß wolte er der meinung
man es dabey laßen solte, daß allemahl einer von der Rheinischen und einer
von der Schwäbischen banck genommen
wol schicken
nommen werden solten.
Straßburg meint, es seie diese deputatio keines wegs ad agendum.
Lübeck putat contrarium. Obschon nichts außgemacht werde, dannoch
werde die sach dergestalt praepariert, daß hernacher nit zu helffen.
Regensburg. Hette er neuerlich dergestalt votiert. Refert. Schlägt für, daß
neben dem directore einer von der Rheinischen und einer von der anderen
banck, also dreye, genommen werden.
Lübeck putat, seyen zu viele.
Regensburg wil sich majoribus conformiren. Gilt ihm gleich, wie es ge-
macht werde.
Kolmar. Wan ad agendum deputiert,
sein müßen. Weil aber ietzo nur ad referendum, putat, man solle es bey
dreyen, alß
Nürnberg. Gehet auch druff, neben dem directore von jeder banck einen;
fürderhandt aber könne man es bey vorhin gebräuchlichem bewenden
laßen.
Bremen wie Nürnberg.
Lindau item, bey dem, was gebräuchlich bißhero, zumahl doch ietzo es
extraordinem gehe.
Straßburg. Wiße fast nit, was er darzu sagen solle. Scheine, daß man ihm zu
unglimpff nur gedencke zu verfahren und sich selber zu intrudieren. Lieffen
deßen beantwortungen und replicae fast scharff für.
Am gleichen Tag versammeln sich die drei Reichsräte noch einmal, um 17 Uhr . Im
Städterat verliest der Straßburger einen von ihm verfaßten Aufsatz zum Quantum, in
dem er 30 Römermonate vorschlägt, die auf sieben Kreise verteilt werden sollen.
Kolmar. Item.
Nürnberg. Item. Wofern die quaestio cui bestehen bliebe, wie sie vorhin
gesetzt.
Bremen. Danckt wegen uffgesetztem concept. Putat, daß ein gewißes quan-
tum beßer benennet werde, nach proportion der Römerzüg aus den sieben
craisen uffzubringen. Werde auch beßere speciem haben, wan nit eben 30
Römerzüg genennet, da sonst im reich man gewohnet, bey 100, 120 und
mehren Römerzügen uffzubringen. So
Römerzüge zu steigern und drunter einem und anderem zu eximieren. Item
hetten Sueci ein gewiße sum gefordert, so wehre ihnen darumb ein gewißes
zu bieten, das aber durch die Römerzüg nit stracks determiniert wehre.
Lindau. Probiert, negst dancksagung, den uffsatz mit Nürnbergischen er-
innerungen . Den Bremischen fürschlag betreffend ist indifferent.
Den abendt nach langem warten ist nichts drauß worden, weil die chur- und
fürstlichen sich 1. in determination quanti, 2. circa armistitium, so die chur
fürstliche fürgeschlagen, jehne aber der meinung gewesen, daß so bald fried
alß armistitium gemacht werden könte, so ohn das gefärlich, nit eins werden
können. Sein umb 8 uhren voneinander gangen.