Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
132. 114. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Mai 10 9 Uhr
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Osnabrück 1648 Mai 10 9 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 508–510 = Druckvorlage; ferner Bremen 2 – X. 8. m.
Differenzen um Besetzung einer Deputation zu den kaiserlichen Gesandten.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
Lindau auf der Schwäbischen Bank.
Herr Director proponirt: Nach deme das Churmaintzische directorium
begehrt, daß nicht allein die herren deputirte sich um 9 uhren in seinem
quartier einfinden, sondern man sich auch, wie es mitt dieser deputation zu
halten sein möchte, undereinander vergleichen wolte, alß habe ihm obliegen
wollen, die herren abgesandten in sein losament zu bemüehen und ihre
beygehende gedanckhen hierüber zu vernemen
Vgl. Meiern V S. 803–817.
tionibus für ein modus auff reichstägen observirt worden, seye denenselben
zweiffelsfrey sowohl aus verschiedenen deßwegen gemachten notis als son-
sten absonderlich außgangenen scriptis allerseits bekandt und wißendt.
Weiln es aber für dießmahl nicht um berathschlagung eines negotii wie in
puncto gravaminum, sondern bloße communicationes zu thun, so wolte er
die herren abgesandten, was auff solchen fall für guth angesehen werden
möchte, sich ohnbeschwert zu erclären, gebetten und dabey dem herrn
Lübeckhischen, welcher vorgefallener geschäffte halben nicht zur stelle
gewesen, sein votum hiemit reserviret haben.
Regensburg. Er habe gestern, daß eine deputation an die herren Kayserliche
gemacht werden solle, verstanden und erinnere sich noch wohl, daß es
hiebevor wegen der deputationen cameralstreitt gegeben, weiln im chur
fürstenrath Maintz und Pfaltz, im fürstenrath aber neben Saltzburg und
Österreich auch Churbayern perpetuus deputatus sein wollen, welches aber
von den fürstlichen jederzeit widersprochen worden, um welche es auch
vermuthlich meistentheils zu thun sein werde. Sonsten seyen in reichs-
deputationen allezeit drey von catholischen und ein evangelischer und zwar
die vorsitzenden mittgegangen, auch auff dem reichstag de anno 1640 und 41
im stättrath wegen Augspurg, welcher auch perpetuus deputatus sein wol-
len , also gehalten worden, daß das directorium allezeit einen von beeden
bänckhen, der Rheinischen und Schwäbischen, zu sich genommen. Seye also
seines theils indifferent, ob der herr director jemanden alternative zu sich
ziehen oder man es bey demjenigen modo, wie er bißhero observirt worden,
bewenden laßen oder 3 deputiren wolle, nach underscheid der deputationen.
Ad punctum satisfactionis militiae wolte er Nürnberg und Colmar vorge-
schlagen haben, doch seye nöthig, daß die relationes jedesmahl zu papyr
und alßdann ad dictaturam gebracht werden. Wolle aber dem herrn directori
hierinnen nichts vorgeschriben, sondern es ledig zu seinem belieben gestel-
let haben.
Kolmar. Es rühre seines dafürhaltens der streitt meisten theils daher, daß
die ordinari deputirten, und welche bey den deputationsconventen sein
müeßen, sich jederzeit eingetrungen haben, da doch alle zu hören, die bey
einem geschäfft interessirt. Und erinnere sich dahero auch ex actis, soviel das
stättcollegium betreffe, daß die außschreibende stätt den deputationibus
allezeit beywohnen wollen, seye ihnen aber widersprochen und dagegen
dieses, daß jederzeit das directorium und von jeder banckh einer oder 2
mitgangen seyen, beobachtet worden. Dabey er es auch bewenden laße und
den herrn directorem, umb die relationes hinführo auffzusetzen und ad
dictaturam zu geben, zugleich gebührender maßen ersucht haben wolle. Ad
satisfactionem militiae seyen sonderbare leuth zu deputiren und schlage er
seines theils Nürnberg und Bremen vor.
Nürnberg. Er verstehe, daß im fürstlichen collegio dahero, wie bevor-
stehende deputation sowohl als künfftige anzustellen seye, sich einige diffe-
renz erzeigen wolle. Gleich wie aber diese deputation nicht darum, daß man
über etwas consultiren, sondern denen herren Kayserlichen das jenige, was
von den ständen des reichs verwichener tagen geschloßen, hinderbringen
solle, angesehen, also seye bekandt, was für ein modus auff reichstagen und
wie es auch alhier, in dem man irregulariter alternirt habe, gehalten worden.
Stelle es demnach auch dahin, ob man es bey der alternation verbleiben laßen
oder der herr director allezeit dabey sein und einen oder anderen von
übrigen herren abgesandten alternative zu sich ziehen wolle. Halte sonsten
dafür, weiln die deputationes bißhero gar eng gefaßt worden, man habe dies
orths auff den bey reichstägen hergebrachten und gebräuchlichen modum
nicht so genau zu sehen. Was wegen schrifftlicher abfaßung der relationen
vorkommen, vergleiche er sich auch mit vorigen und wolle gleichfalls den
herrn directorem darum gebetten haben.
Bremen. Gleich wie ihme ex scriptis wißendt, wie es auff reichstägen der
deputationen halber gehalten worden seye und diejenige, welche denen-
selben beygewohnet, observirt haben werden, daß nemblichen, wie Regens-
purg erinnert, von allen dreyen collegiis das directorium dabey gewesen und
dem stättischen directorio jederzeit einer alternative adjungiret worden seye,
also laße er es auch dabey, wie es herkommen, bewenden und werde sich der
herr director belieben laßen, einen oder den anderen auff solchen fall zu sich
zu nemen und wie bereits vorhin gebetten worden, die relationes ohn-
beschwert zu papyr und ad dictaturam zu bringen.
Lindau. Weiln nicht allein der herr Regenspurgische, wie es mit den depu-
tationibus auff reichstägen gehalten worden, bereits nach nothdurfft er-
innert , sondern er auch einen extract aus dem stättischen collegio, wie es mit
der abwechßlung gehalten worden seye, bey handen habe, bey diesem extra-
ordinari convent aber man bey dem alten modo nicht verbleiben könne, alß
wolle er sich ebenmeßig damit, daß man vorigen modum reassumiren solle,
vergleichen und um schrifftliche relation zugleich gebetten haben.
Herr Director. Es werde seines ermeßens der deputation halben dahin zu
stellen sein, nachdeme sie weitläuffig oder eng eingethan sein müßen.
Komme es zu einer ordinari deputation, wolle er sich dabey einstellen und
von jeder banckh einen zu sich nemen. Was begehrte schrifftliche relationes
und daß sie per dictaturam communiciret werden sollen, anlange, obwohln
nichts als mühe und arbeit dabey seye, wolle er sich gleichwohl dem
begehren nicht entziehen, sondern guthwillige statt thun.
Conclusum. Worbey es auch verbliben und seindt zu bevorstehender depu-
tation zu den herren Kayserlichen der herr Regenspurgische und Colmari-
sche (weiln der herr director dazumahl medicamenta gebraucht) deputirt
worden, und weiln die bestimte zeit vorhanden gewesen, alsobaldt dahin
gefahren
Vgl. Meiern V S. 817–820.