Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
132. 114. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Mai 10 9 Uhr

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114. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Mai 10 9 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 508–510 = Druckvorlage; ferner Bremen 2 – X. 8. m.

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Differenzen um Besetzung einer Deputation zu den kaiserlichen Gesandten.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
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Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director proponirt: Nach deme das Churmaintzische directorium
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begehrt, daß nicht allein die herren deputirte sich um 9 uhren in seinem
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quartier einfinden, sondern man sich auch, wie es mitt dieser deputation zu
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halten sein möchte, undereinander vergleichen wolte, alß habe ihm obliegen
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wollen, die herren abgesandten in sein losament zu bemüehen und ihre
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beygehende gedanckhen hierüber zu vernemen . Was nun bey den deputa-
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tionibus für ein modus auff reichstägen observirt worden, seye denenselben
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zweiffelsfrey sowohl aus verschiedenen deßwegen gemachten notis als son-
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sten absonderlich außgangenen scriptis allerseits bekandt und wißendt.
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Weiln es aber für dießmahl nicht um berathschlagung eines negotii wie in
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puncto gravaminum, sondern bloße communicationes zu thun, so wolte er
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die herren abgesandten, was auff solchen fall für guth angesehen werden

[p. 677] [scan. 749]


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möchte, sich ohnbeschwert zu erclären, gebetten und dabey dem herrn
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Lübeckhischen, welcher vorgefallener geschäffte halben nicht zur stelle
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gewesen, sein votum hiemit reserviret haben.

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Regensburg. Er habe gestern, daß eine deputation an die herren Kayserliche
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gemacht werden solle, verstanden und erinnere sich noch wohl, daß es
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hiebevor wegen der deputationen cameralstreitt gegeben, weiln im chur
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fürstenrath Maintz und Pfaltz, im fürstenrath aber neben Saltzburg und
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Österreich auch Churbayern perpetuus deputatus sein wollen, welches aber
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von den fürstlichen jederzeit widersprochen worden, um welche es auch
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vermuthlich meistentheils zu thun sein werde. Sonsten seyen in reichs-
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deputationen allezeit drey von catholischen und ein evangelischer und zwar
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die vorsitzenden mittgegangen, auch auff dem reichstag de anno 1640 und 41
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im stättrath wegen Augspurg, welcher auch perpetuus deputatus sein wol-
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len , also gehalten worden, daß das directorium allezeit einen von beeden
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bänckhen, der Rheinischen und Schwäbischen, zu sich genommen. Seye also
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seines theils indifferent, ob der herr director jemanden alternative zu sich
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ziehen oder man es bey demjenigen modo, wie er bißhero observirt worden,
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bewenden laßen oder 3 deputiren wolle, nach underscheid der deputationen.
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Ad punctum satisfactionis militiae wolte er Nürnberg und Colmar vorge-
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schlagen haben, doch seye nöthig, daß die relationes jedesmahl zu papyr
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und alßdann ad dictaturam gebracht werden. Wolle aber dem herrn directori
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hierinnen nichts vorgeschriben, sondern es ledig zu seinem belieben gestel-
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let haben.

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Kolmar. Es rühre seines dafürhaltens der streitt meisten theils daher, daß
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die ordinari deputirten, und welche bey den deputationsconventen sein
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müeßen, sich jederzeit eingetrungen haben, da doch alle zu hören, die bey
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einem geschäfft interessirt. Und erinnere sich dahero auch ex actis, soviel das
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stättcollegium betreffe, daß die außschreibende stätt den deputationibus
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allezeit beywohnen wollen, seye ihnen aber widersprochen und dagegen
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dieses, daß jederzeit das directorium und von jeder banckh einer oder 2
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mitgangen seyen, beobachtet worden. Dabey er es auch bewenden laße und
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den herrn directorem, umb die relationes hinführo auffzusetzen und ad
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dictaturam zu geben, zugleich gebührender maßen ersucht haben wolle. Ad
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satisfactionem militiae seyen sonderbare leuth zu deputiren und schlage er
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seines theils Nürnberg und Bremen vor.

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Nürnberg. Er verstehe, daß im fürstlichen collegio dahero, wie bevor-
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stehende deputation sowohl als künfftige anzustellen seye, sich einige diffe-
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renz erzeigen wolle. Gleich wie aber diese deputation nicht darum, daß man
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über etwas consultiren, sondern denen herren Kayserlichen das jenige, was
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von den ständen des reichs verwichener tagen geschloßen, hinderbringen
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solle, angesehen, also seye bekandt, was für ein modus auff reichstagen und
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wie es auch alhier, in dem man irregulariter alternirt habe, gehalten worden.

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Stelle es demnach auch dahin, ob man es bey der alternation verbleiben laßen
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oder der herr director allezeit dabey sein und einen oder anderen von
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übrigen herren abgesandten alternative zu sich ziehen wolle. Halte sonsten
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dafür, weiln die deputationes bißhero gar eng gefaßt worden, man habe dies
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orths auff den bey reichstägen hergebrachten und gebräuchlichen modum
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nicht so genau zu sehen. Was wegen schrifftlicher abfaßung der relationen
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vorkommen, vergleiche er sich auch mit vorigen und wolle gleichfalls den
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herrn directorem darum gebetten haben.

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Bremen. Gleich wie ihme ex scriptis wißendt, wie es auff reichstägen der
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deputationen halber gehalten worden seye und diejenige, welche denen-
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selben beygewohnet, observirt haben werden, daß nemblichen, wie Regens-
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purg erinnert, von allen dreyen collegiis das directorium dabey gewesen und
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dem stättischen directorio jederzeit einer alternative adjungiret worden seye,
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also laße er es auch dabey, wie es herkommen, bewenden und werde sich der
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herr director belieben laßen, einen oder den anderen auff solchen fall zu sich
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zu nemen und wie bereits vorhin gebetten worden, die relationes ohn-
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beschwert zu papyr und ad dictaturam zu bringen.

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Lindau. Weiln nicht allein der herr Regenspurgische, wie es mit den depu-
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tationibus auff reichstägen gehalten worden, bereits nach nothdurfft er-
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innert , sondern er auch einen extract aus dem stättischen collegio, wie es mit
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der abwechßlung gehalten worden seye, bey handen habe, bey diesem extra-
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ordinari convent aber man bey dem alten modo nicht verbleiben könne, alß
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wolle er sich ebenmeßig damit, daß man vorigen modum reassumiren solle,
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vergleichen und um schrifftliche relation zugleich gebetten haben.

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Herr Director. Es werde seines ermeßens der deputation halben dahin zu
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stellen sein, nachdeme sie weitläuffig oder eng eingethan sein müßen.
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Komme es zu einer ordinari deputation, wolle er sich dabey einstellen und
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von jeder banckh einen zu sich nemen. Was begehrte schrifftliche relationes
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und daß sie per dictaturam communiciret werden sollen, anlange, obwohln
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nichts als mühe und arbeit dabey seye, wolle er sich gleichwohl dem
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begehren nicht entziehen, sondern guthwillige statt thun.

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Conclusum. Worbey es auch verbliben und seindt zu bevorstehender depu-
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tation zu den herren Kayserlichen der herr Regenspurgische und Colmari-
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sche (weiln der herr director dazumahl medicamenta gebraucht) deputirt
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worden, und weiln die bestimte zeit vorhanden gewesen, alsobaldt dahin
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gefahren .

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