Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
99. 81. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 März 19 10 Uhr
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Osnabrück 1647 März 19 10 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 340–341 = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.
Bericht über Deputation an Trauttmansdorff zur Verhinderung seiner Abreise nach Münster.
Anwesenheit nicht ersichtlich.
Herr Director referirt: Demnach man, daß herrn graven von Trauttmans-
dorff Excellenz von hier zu gehen vorhabens seye, in erfahrung kommen,
habe man sich darüber sehr bestürzt, gleichwohl aber auch vermittelst der
herren Altenburgischen, ob Seine Excellenz noch länger alhie zu ver-
pleiben , zu disponiren sein möchten, einen versuch zu thun, für guth befun-
den , und weiln es selbige dazumahl rundt abgeschlagen, für nöthig erachtet,
noch ferner und omnibus modis in Ihre Excellenz, daß sie ihr vorhaben
ändern wolten, zu setzen. Zu welchem ende dann der herr Culmbachische
sich neben den übrigen herren deputierten gestrigen abend anmelden laßen
und zur audienz heutt 9 uhren ernennet worden
Vgl. dazu das Protokoll in Meiern IV S. 162f.
die herren Altenburgische so viel nachricht erlangt, daß neben disem auch
die herren churfürstlichen das ihrige bey der sach gethan und das gestrigen
nachmittag umb 4 uhren, alß eben die herren Chursächsischen und Branden-
burgischen deßwegen zu denen herren Schwedischen gefahren, auch herrn
graven von Trauttmansdorff Excellenz dahin kommen und seinen abschied
nemen wollen, hernach aber, alß sich die herren Schwedischen über di-
sem vorhaben darumb sehr befrembdet, weiln das werck in so guthen termi-
nis stehe, daß in wenig tagen zu endlicher richtigkeit zu gelangen und daß
Seine Excellenz alhier noch etwas verharren möchte, starck angehalten,
ihnen zu willfahren in die hand versprochen haben. So habe man sich doch
heut umb 9 uhren, weiln die herren deputirten bereits angemeldet gewesen,
bey herrn graven von Trauttmansdorff Excellenz eingefunden, da dann des
herrn Culmbachischen nomine omnium gethaner vortrag dahin gangen:
Nachdem die herren evangelischen, daß Ihre hochgräfliche Excellenz von
hier wiederumb nach Münster zu gehen in procinctu stünden, mit betrübnuß
erfahren müßen, biß dato aber auch augenscheinlich wahrgenommen hetten,
wie eifferig Seine Excellenz Ihro das friedenswerck jederzeit angelegen sein
laßen, in was schädliche verzögerung hingegen daßelbe, wann sie sich davon
entziehen solten, widerumb gerathen würdte, ohnschwer zu ermeßen,
dabey auch in was großem elend und betrückung das Römische reich an
itzo stecke und, daß die campagne allgemach herannahe, nicht weniger
bekandt seye, alß ersuchen Seine Excellenz die herren deputirte nomine om-
nium evangelicorum zum inständigsten, sie wolten ihrem ohne das zu befür
derung dises hochnöthigen friedenswercks höchstrühmlich tragenden eiffer
und begierde nach besonders an itzo, da man vast am ende damit begriffen,
davon nicht außsetzen, sondern, noch etwas alhier zu verpleiben, ihro gefallen
laßen.
Worauff
zwar nicht ohne, daß sie in ihren geschäfften, auff etliche tage sich nach
Münster zu erheben, resolvirt gewesen seyen, nachdem aber die herren
Schwedischen gestrigs tags so starck in sie gesetzt und so guthe vertröstung,
daß das werck innerhalb 6 tagen zur richtigkeit gebracht werden solte, von
sich gestellet, alß hetten sie sich, auch alhier zu verpleiben, entschloßen. Seyen
sonsten bereits 6 wochen, nachdem punctus satisfactionis abgehandelt wor-
den , verfloßen und weiter nichts geschehen. Was den punctum gravaminum
anlange, habe er sich in allen puncten und sonderlich auch der frey- und
reichsstätt halben dergestalt erclärt, daß sich verhoffentlich niemand darüber
zu beschwären ursach haben werde. In puncto der erbländer habe er etwas
gethan, daß er, so wahr Gott lebe, nicht in bevelch gehabt, bleibe aber auff
ratification Ihrer Maiestät noch außgestelt. Und seye man nunmehr, den
punctum gravaminum zu rectificiren, im werck begriffen. Im übrigen aber
haben Ihre Excellenz sich gegen den deputirten für die zu ihro
genommen.