Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
92. 75. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 Februar 10 15 Uhr

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75. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1647 Februar 10 15 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 308’–310’; Ulm A 1560 o. F.

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Bitte der augsburgischen Kaufleute um Intervention gegenüber Schweden wegen ihrer in Leipzig fest-
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gehaltenen
Waren.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck [per Frankfurt], Frankfurt, Herford auf der Rheinischen, Regens-
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burg , Nürnberg, Eßlingen [per Lindau] und Memmingen auf der Schwäbischen Bank.

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Der herr Frankfurtische und Lindauische referiren: Sie hetten nicht
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allein von underschiedlichen bürgern zu Augspurg, sondern auch von ihren
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principalen selbsten schreiben bekommen, daß die herren Schwedischen der
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Augspurgischen kauffleuth güther und wahren zu Leipzig auffs neue haben
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verarrestiren, annotiren und denen, die mit ihnen negotiiren, nichts abfolgen
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zu laßen, darumb verbietten laßen, weiln sie die angebottene neutralitet auß
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geschlagen und in der belägerung solche resistenz, die einer hostilitet ähnlich
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gewesen, gethan haben sollen. Nun seye aber zu genügen bekandt, daß der
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meiste theil der kauffleuth zu Augspurg der Augspurgischen confession der-
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gestalt zugethan seye, daß sie sich gewißlich in einige hostilitet oder feindt-
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schafft wider die cron Schweden niemahlen eingelaßen, sondern vielmehr
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bey deroselben leib, guth und bluth auffgesetzet. Und dahero die herren
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Schwedischen bey der regula militari so stricte zu verbleiben und sie alß

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ohnschuldige dasjenige, was der catholische magistrat gethan, entgelten zu
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laßen, keine ursach hetten. Demnach nun obbemelte kauffleuth in denen
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gedancken stehen, wann an die königliche majestät in Schweden von denen
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erbaren frey- und reichsstätten für sie einige intercessionales abgelaßen
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würdten, daß ihnen geholffen werden möchte, alß laßen sie derenselben
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herren abgesandten hochfleißig ersuchen und bitten, sie wolten ihnen an
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höchstgedachte königliche majestät dieselbige widerfahren laßen, darinnen
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ihren elenden zustandt mit anführung solcher rationum, die ohnverfänglich
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seyen, favorabiliter repraesentiren und, daß denen commerciis der freye lauff
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widerumb verstattet werden möchte, inständig bitten und anlangen. Were
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alß dann an der relaxation derenselben, weiln herr general veldtmarschall
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Torstensohn und Wrangel solches an die königin in Schweden selbsten gelan-
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gen laßen, nicht zu zweifflen. Hette man also ihnen auch darumb nicht
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abhanden zu gehen, weiln 1. das commune interesse der erbaren stätt bey
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diesem werck engagirt, maßen dann viel stätt under Schwedische devotion
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kommen, die hernacher widerumb mutationes gelitten, 2. es mit denen com-
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merciis ein concatenat werck seye und der schaden nicht allein die statt
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Augspurg angehe, sondern auch auff andere redundiren und manchen, der
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sichs noch nicht versiehet, treffen werde. Und weiln sie dafür halten, es
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werden die herren stättische insgesambt libertatem commerciorum zu pro-
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curiren instruirt sein, wolten sie nomine der evangelischen bürgerschafft zu
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Augspurg, daß deroselben in ihrem desiderio willfarth und an obhöchst
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ermelte königliche majestät in Schweden ein durchtringendes intercession-
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schreiben abgefaßt und ertheilt werden möchte, zum höchsten gebetten und
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solches, mit angenehmen diensten zu erwidern, sich erbietig gemacht haben.

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Lübeck per Frankfurt sagt: Er könne an seinem orth, weiln es nun in
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quaestione an, ob man denen Augspurgischen kauffleuthen die gebettene
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intercessionales an die königliche majestät in Schweden ertheilen solle, be-
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ruhe , gar wohl geschehen laßen, daß man denenselben willfahre. Zumahln er
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ohne das alles dasjenige, was zu nutz der commercien gedeuen möge, eüßerst
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zu promoviren instruirt; repetirte solch votum auch suo loco et ordine
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wegen Bremen.

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Regensburg. Seye von seinen herren und oberen, was zu befürderung der
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commercien ersprießlich sein möge, beyzutragen ebenmäßig instruirt und
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daß man denen arrestaten, weiln ihr petitum auch von den commerciis de-
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pendire , willfahren solle, wohl zufrieden.

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Nürnberg. Seye gleicher gestalt instruirt, in puncto commerciorum die
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nothdurfft in acht zu nemen. Wiße sich noch wohl zu erinnern, daß von den
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Schwedischen den Nürnbergischen kauffleuthen vor diesem auch under-
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schiedliche güther confiscirt und auff die 10 000 gulden wahren weggenom-
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men . Und ob man wohl bey dem herrn general Torstensohn intercessionales
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außgewürckt, dannoch nichts damit erhalten worden seye. Damit nun der-

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gleichen nicht anderen stätten mehr begegne, könne man ratione intercessio-
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nis denen Augspurgischen kauffleuthen gebettener maßen wohl an hand
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gehen; ratione quaestionis quomodo aber weren die intercessionales derge-
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stalt moderato einzurichten, damit weder ihnen noch anderen einiges prae-
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judicium dardurch zugezogen werden möge.

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Eßlingen per Lindau. Es were den Augspurgischen kauffleuthen, wann die
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intercessionales an die königliche majestät in Schweden von guthem effect
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weren, wohl zu gönnen; dabey aber auch dises zu bedencken, ob man nicht
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zugleich die herren Schwedischen, daß sie bey dem werck concurriren wol-
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ten , per deputatos ersuchen solle?

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Herford. Gleich wie der

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11 imploranten] Ulm impetranten.
imploranten billichem begehren nicht ohnbillich zu
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deferiren, also habe er nicht ursach, weder ratione intercessionalium noch
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auch ratione deputationis, so anderst dieselbe für guth angesehen werden
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solte, von denen majoribus sich zu separiren.

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Memmingen. Er habe auch von seinen herren schreiben, darinnen sie über
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dise und dergleichen der Schwedischen proceduren sich beklagen, jüngsthin
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erhalten. Werde man also den interessirten kauffleuthen in ihrem begehren
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billich zu willfahren haben. Stelle im übrigen zum nachdencken, ob es beßer,
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daß man die rationes dem intercessionalschreiben einrucke oder in eine
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nebens beylag bringe?

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Herr Director sagt: Es möchte zwar mit ertheilung der intercessionalen
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das ansehen haben, ob begehrte man dardurch crabrones zu irritiren und,
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daß dergleichen auch mit anderen stätten vorgenommen werden möchte,
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anlaß zu geben. Dörffte auch, nachdem das werck bey denen herren Schwe-
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dischen schon angebracht und recommendirt worden, wann man itzundt
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einen anderen weg gebrauchen wolte, ohne offension nicht abgehen. Weiln
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aber die evangelische bürgerschafft zu Augspurg auff diese intercessionales
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eine sonderbahre hoffnung setze, alß habe man billich omnibus modis dahin
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zu trachten und sich zu bemühen, wie deroselben fürderlichst damit an die
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handt gegangen werde. Hielte gleichwohl auch nicht ohndienlich zu sein,
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wann man denen herren Schwedischen bevorab, weil dise sach nunmehr in
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einen anderen standt gerathen, parte davon gebe. Würdte verhoffentlich zu
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erhaltung guthen glimpffs und abwendung alles sonsten befahrenden ohn-
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willens dienen und gereichen.

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Das concept betreffend were am besten, daß die rationes, welche die evan-
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gelische bürgerschafft zu Augspurg angeführet und dem intercessionalschrei-
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ben gerne beygeruckt sehe, demselben auch einverleibet würdten. Und ob er
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wohl etliche, so der sachen keine sonderliche sondere befürderung geben dörfften,
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darunder befunden, weiln sie jedoch dieselben selbsten auffgesetzet, als stelle
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er dahin, ob man sie beyschließen und in dem schreiben sich darauff beziehen
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oder demselben inseriren wolle?

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Conclusum. Mann solle den Augspurgischen kauffleuthen das gebettene
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intercessionalschreiben an die königliche majestät in Schweden ertheilen, die
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vornembsten rationes demselben einrucken, daneben aber auch die könig
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liche Schwedische herren plenipotentiarios, daß sie zugleich concurriren
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wolten, inständig ersuchen.

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Herr Director sagt ferner: Er hette in Millendonckischer arrestsachen das
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memorial, welches dem Churmaintzischen directorio eingehändiget werden
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solle, auffgesetzt und stelle dahin, ob die herren abgesandten solches abhören
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wollen? Weiln aber die zeit verstrichen gewesen, alß ist es underblieben und
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biß zu nächster session verschoben worden.

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