Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
63. 46. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Juni 9 9 Uhr

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46. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 Juni 9 9 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 118–120’ = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol.
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179’–182; Ulm A 1560 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol. 215’–218.

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Bericht über Deputationen zu den altenburgischen und schwedischen Gesandten; Auslieferung der
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Endlichen Erklärung der evangelischen Stände.

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Anwesend (vermutlich): Straßburg, Lübeck, Frankfurt auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg,
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Eßlingen, Memmingen und Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Directorium. Referirt, nachdem es sich am verwichenen sambstag mit mun-
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dirung der damahlen gefaßten monitorum ziemlich lang und biß zu 6 uhren
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hin verweilet, habe er selbige durch einen cancellisten denen herrn Alten-
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burgischen neben dem erbieten hinterbringen laßen, zum fall sie bey einem
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und dem andern noch mehrere erleuterung von nöhten hetten, daß er sich,
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neben dem herrn Nürnbergischen, bey ihnen auf begehren einfinden wollte

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Vgl. dazu Meiern III S. 160. Endliche Erklärung ebd. S. 160–170.
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Worauf sie sich der communication bedankt mit vermelden, die zeit zur
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conferenz auff folgenden sontag wißen zu laßen, welches auch geschehen,
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also daß sie ihme ihne nachmittag gegen 3 uhr zu sich beschaiden. Als er sich nun
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allein (weil der herr Nürnbergische eben dazumahl bey herrn Oxenstirns
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Excellenzen audienz gehabt) bey ihnen eingefunden, hetten sie vermeldet,
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daß sie zwar die monita der erbaren stätt gelesen und allerhand gute erinne-
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rungen darinnen gefunden, wollten aber noch ferner mit ihme darauß reden.
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Inmaßen auch von puncten zu puncten geschehen und bey iedem die ratio,
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warumb eins und das andere also gesezt, eröffnet, von ihnen aber angedeutet
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worden, daß von dem begehren der vorsezung halben nach dem 21. articul
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bey denen fürstlichen noch ferneres geredt werden solle. Wobey ers damals
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bewenden laßen und seinen abschied wiederumb genommen.

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Gestern nach 8 uhren habe er, der herr Lübekhische, ihme sagen laßen, man
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were den abend zuvor bey dem Magdeburgischen beysammen gewest, und
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werde die extraditio der ferneren erklärung nunmehr geschehen, stellte dero-
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wegen zum nachdenken, ob man nicht vorhero zusammen tretten und sich,
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was dabey zu thun sein möchte, mit einander unterreden wollte? Dieweiln
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aber eodem momento auch die herrn Altenburgische seiner begehrt und die
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stund von den herrn Schwedischen umb 9 uhr bestimbt gewest, als hette er
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sich gegen den herrn Lübekischen dahin vernehmen laßen, weiln ihme von
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gestriger handlung und consultation nichts bewust, als wollte er selbige von
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den herrn Altenburgischen erst vernehmen und alßdann weiter mit ihme
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daraus communiciren. Nachdeme er nun dorthin kommen, hetten sie ihme
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angezeigt, daß den meisten monitis der erbaren stätt außer etlich wenigen, so
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specificirt, deferirt worden seye. So viel aber die vorsezung der ritterschafft

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betreffe, hette man bey den fürstlichen nicht finden können, daß die ordnung
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geändert werden sollte, weiln man diß orts in declaratione und erläuterung
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des religionfriedens, deme sie bey dem aufsaz nachgegangen, stünde und
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sich kein exempel findete, daß die stätte der reichsritterschafft, wovon wo von
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beeden ex professo gehandelt, weren praeferirt und vorgezogen worden, das
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contrarium aber sich sowol im religionfrieden als der cammergerichtsord-
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nung , bey deren aufrichtung die stätt unzweifenlich die ihrigen auch gehabt,
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erzeigete. Es sollte aber bey der extradition sowohl eines als andern orts
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außdrüklich erinnert werden, daß die stätte sich dieser collocation be
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schwärt und nicht darein verwilliget haben, noch die fürstliche gesinnet
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seyen, denen erbaren stätten in ihrer praerogatio neque ratione petitorii
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neque possessorii zu praejudiciren. Stünde auch denenselben frey, hiernächst
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ein ander exemplar nach belieben außfertigen zu laßen und daßelbe zu über
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geben . Können sie die praelation erhalten, mögens ihnen die fürstliche wol
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gönnen. Er habe darauf geantwortet, er höre es sehr ungern, daß denen
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stätten in diesem ihren begehren nicht willfahret worden, möchte wünschen,
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daß die zeit nicht so kurz angerennet were, sondern man mit einem geänder
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ten exemplar zugleich einkommen könnte, weiln es aber damit zu spät, als
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müsten die stätte ihnen ihre fernere nohtdurfft darwieder vorbehalten. Nächst
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diesem hetten sie erzehlet, was die herrn Chursächsische und Brandenbur-
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gische für erinnerungen bey dem concept gethan, die auch meistentheils
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denenselben beygerukt worden. Indeßen seye herr Lampadius angefahren
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kommen, welcher in discursu, occasione der subjectorum, so auf die hohe
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und andere stiffter einzunehmen, darunter dann sonderlich der alten ge-
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schlechter , doctorn und anderer qualificirten personen gedacht worden,
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gesagt, es befinden sich in zahl der Rheinischen ritterschafft und sonderlich
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auf dem erzstifft Mainz auch grafen und freyherrn. Ob er aber damit tacite
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zu verstehen geben wollen, daß auch umb dieser ursach willen die ritter-
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schafft das prae vor denen stätten haben solle, stehe an seinem orth.

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Als man nun darauf zu den herrn Schwedischen hingefahren, seyen, nechst
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den curialen curialien und danksagung für bißher verspürte inclination, erwiesene
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sorgfalt und befürderung des gemeinen evangelischen wesens und ange-
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hengter fernerer recommendation, 4 haubtpuncten in die proposition ge-
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bracht worden

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Vgl. J. Oxenstierna und Salvius an Kgin. Christina vom 8./18. Juni 1646 APW [ II C 2 nr. 130 S. 329–334 ] .
. Als 1. daß man sie ersucht, bey denen herrn Kayserlichen
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dahin zu laboriren, daß die Spanische krieg mit der Teutschen friedens-
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handlung nicht vermenget, noch einige hindernus daraus genommen werde;
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2. daß sie sich in dem aufsaz begehrter vollmacht in puncto ratificationis
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ersehen und mit denen herrn Franzosen darauß communiciren; 3. mit denen
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herrn Kayser- und catholischen in puncto gravaminum noch fernere hand-
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lung und den evangelischen ständen iedesmahl, wie weit es darinnen ge-
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bracht worden, communication gedeyen laßen wollten; so dann 4. seye auch
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der differenz, in welcher die stätt mit denen fürstlichen wegen der reichs-

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ritterschafft angemaßter praecedenz stehen, dergestalt gedacht, daß die stätte
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mit gedachter ordnung und collocation nicht zufrieden seyen noch ihnen
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dadurch praejudiciren laßen wollen. Inmaßen auch die fürstliche daßelbe zu
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thun nicht, sondern allein bey der im religionfrieden gebrauchten ordnung
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zu verbleiben, gemeint seyen.

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Auf die drey ersten puncten hetten sich die herren Schwedische nach genom-
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menem abtritt willfährig resolvirt, bey dem leztern aber sich vernehmen
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laßen, es were ihnen lieb gewesen, wann diese differenz unter denen ständen
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selbsten were assopirt und beygelegt worden. Demnach sie aber an sie gelan-
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get , hetten sie gestern das der ritterschafft halben überraichte memorial dem
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Nürnbergischen herrn abgesanden zu dem end communicirt, damit man sich
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auf einen gegenbericht gefaßt machen könne, den sie auch erwarten wollten.
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Hetten zwar vernommen, daß die reichsritterschafft dem fürstlichen collegio
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etwan adjungirt gewesen, vor langen jahren aber wiederumb davon abkom-
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men seye und krafft des Braunschweigischen herrn abgesanden selbsteigener
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bekenntnus in 200 jahren keine session und stimm mehr im fürstenraht
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gehabt habe, da hingegen die stätte der dignitet eines stands würklich
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genüßen und deßwegen der ritterschafft zu praeferiren seyen.

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Nachmittag umb 4 uhr seye die extraditio bey den herrn Kayserlichen gesche-
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hen , welche nicht viel wesens dabey gemacht, sondern gesagt, sie wollten
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sich darinnen ersehen, mit denen herrn catholischen darauß communiciren
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und alsdann sich ferner vernehmen laßen.

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Nach welchem der differenz zwischen denen stätten und der ritterschafft
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zwar auch, wie bey denen herren Schwedischen gedacht, von herrn grafen
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von Trautmansdorff aber ein schlechter vorbescheid dahin gegeben worden,
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es seye erst billich, daß man in dergleichen aufsäzen bey dem herkommen
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verbleibe, die stätte möchten gleichwohl das petitorium und possessorium
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mit der ritterschafft verfechten. Das seye, was sich seit der lezten zusammen-
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kunfft verloffen, deßen abgang der herr Nürnbergische ersezen werde.

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Nürnberg. Dankt für abgelegte außführliche relation, sagt, wiße nichts
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weiters zu addiren, als daß die herrn Schwedische, da man sie gebetten, mit
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denen herrn Kayserlichen noch ferner in puncto gravaminum zu handeln,
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zur antwort gegeben: Man habe nicht ursach, der perpetuitet halben sich viel
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aufzuhalten, weiln die

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34–38 catholischen – verbinden] Änderung in Druckvorlage, ursprünglicher Text in Strass-
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burg
, Ulm , Esslingen wan sie schon nicht genöttiget, dannoch nach ihrem belieben
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thun werden. Weiln sie den Pabst zum haubt haben und mit einer neuen liga umb-
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gehen , dahero nöthig sein werde, sich allhier a zu verbünden.

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a Strassburg ebenmäßig.
catholischen bey erlangter occasion, waß sie auch iezo
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versprechen, dannoch nach ihrem belieben wiederumb thun werden, ange-
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sehen sie den Pabst zum haubt haben, der sie absolviren könnte, auch ohne
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daß mit einer neuen liga umbgehen. Dahero nöhtig sein werde, sich alhie
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ebenmeßig evangelischen theils zu verbinden, wann man anderst gehalten
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wolle, was bey diesen trctaten geschloßen und verabschiedet worden.

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Herr Director sagt hierauf, es werde nunmehr davon zu reden sein, was
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hierbey noch ferner zu thun sein wolle? So viel die herren Schwedische
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betreffe, bestehe der gegenbericht auf beantwortung des communicirten
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memorials und deren in die relation mit eingeloffenen fundamenten. Davon
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aber alsdann werde zu reden sein, wann man sich in dem memorial werde
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ersehen und denen neuerlichen fundamenten nachgedacht haben. Was bey
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herrn grafen von Trautmansdorff zu thun, stehe ebenmäßig zu fernerem
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nachdenken und könne man sich darüber bey nechster zusammenkunfft
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eines gewiesen miteinander entschliesen. Und indeßen ein jeder seine gedan-
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ken zusammentragen, weiln die zeit für dißmal fürüber und passirt seye.

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