Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
34. 17. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 März 3
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Osnabrück 1646 März 3
Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 37–40’ = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 49–52;
Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomo actorum“ Bd. IV fol. 60’–66;
Lübeck Senatsakten Reichsfriedensschlüsse 24 o. F.
Vorbereitende Beratung der zweiten Klasse der schwedischen Replik: Satisfaktion Schwedens und
Frankreichs, Hessen-Kassels sowie der schwedischen Armee.
Anwesend: Straßburg, Herford auf der Rheinischen, Eßlingen auf der Schwäbischen Bank.
Straßburgisches Directorium. Habe sich gänzlich versehen, es würden die
herren deputirte ihre zurukkunfft von Münster dergestalt befürdern, damit
man in denen deliberationibus hette fortschreiten und auf das schleunigste
zu end kommen mögen. Demnach aber verlauten wolle, als ob sie sich noch
diese woche über zu Münster verweilen dörfften, hingegen aber die fürst
liche alhier die zweyte classem in gestern und heut gehaltenen versamlun-
gen
FR Osnabrück vom 3. März 1646 in Meiern II S. 444 –460.
wochen durchzukommen vermeinen, so stehe er in sorgen, es möchte ferne-
rer verzug diesem collegio nicht nur zu nachläßigkeit außgedeutet, sondern
auch von denen confoederirten cronen, welche auf punctum satisfactionis
ein genaues absehen stellen, dahin angesehen und auffgenommen werden, ob
hette man stättischen theils keine lust dazu. Halte demnach darvor, daß man
zum wenigsten ad contestandam diligentiam derjenigen, so zugegen seind,
von der sach reden und sich zu einem auffsaz eventualiter gefaßt machen,
solchen nach zurukkunfft der herren deputirten mit denenselben communi-
ciren oder, da sie noch diese woche zu Münster verbleiben, hinüberschiken
und ihre gedanken darüber einholen solle.
Die quaestiones nun, so bey diesem puncten vornemlich in deliberation zu
ziehen, bestehen, wie gestern gemelt, vornemlich darin, 1. an, et quibus sit
danda satisfactio? 2. quid, a quo et quomodo?
Die erste quaestion belangend, ob woln die Kayserliche herren plenipoten-
tiarii sich anfänglich dabey abschlägig und dergestalt vernehmen laßen, daß
vielmehr Ihre Kayserliche Majestät an beede cronen wegen zugefügter
schäden einen abtrag zu begehren befugt, als denenselben noch darzu eine
recompens zu geben schuldig weren, maßen sie auch ihro die forderung, auf
den fall die friedenstractaten sich zerschlagen sollten, außdruklich reservirt
und vorbehalten, so habe man doch, daß sie, auff solcher negativa continuir-
lich zu bestehen, nicht entschloßen und gesinnet seyen, auß verschiedenen
sowol vorhergangenen als hernach erfolgten actibus warnehmen und ver
spüren können. Dann neben dem bekannt, daß dieser punct schon in anno
1641 zu Regenspurg von Ihrer Kayserlichen Majestät denen ständen ad deli-
berandum vorgestellet und auf deßelben erledigung gar starkh gedrungen
worden seye , haben auch die Kayserlichen herren plenipotentiarii nicht
allein den 4. decembris anno 1644 der Schönebekischen tractaten, darunter
der Schwedischen satisfaction in specie gedacht, pro norma et regula paci-
ficationis vorgeschlagen , selbigen paß nachmals ihrer auf die königliche
Schwedische proposition ertheilten antwort de novo angehenkt
Replik vom 15. September 1645 in Meiern I S. 618–623 ( lat. ), S. 623–628 ( dt. ).
lich bey außstellung der Schwedischen replic der postulaten specification be-
gehret
Replik vom 7. Januar 1646 in Meiern IIS.183–190 (ksl.Fassung), insbes. S. 185, 187f sowie
S. 190–200 (schwedische Fassung), insbes. S. 193, 196f.
bus , so Ihre Kayserliche Majestät und das Römische reich an die drey bis-
thumber Metz, Tull und Verdun, auch Moyenwick und Pignerol
Kf. Moritz von Sachsen hatte im Vertrag von Chambord (1552) das Reichsvikariat über Metz,
Toul und Verdun an Frankreich abgetreten; die lothringische Festung Moyenvic (östl. von Nancy
gelegen) befand sich in frz. Hand und wurde im Pyrenäenfrieden 1659 endgültig abgetreten; die
Festung Pignerolo, ein Reichslehen, war im Frieden von Cherasco (1631) zwischen Frankreich und
Savoyen durch einen geheimen Zusatzvertrag an Frankreich gefallen.
gehabt, zu renunciiren
Vgl. Angebot Volmars vom Dezember 1645 über die Vermittler ( Meiern II S. 213 ) sowie
Gutachten der ksl. Gesandten vom 5. Februar 1646 ( Gärtner VIII S. 70–92, insbes.
S. 88ff. Vgl. K. Repgen , Verhandlungstechnik S. 71; F. Dickmann S. 248, 554 ).
monats st. n. zu Münster pro voto repetirt
Kayserlicher Majestät noch der evangelischen fürsten und stände seiten
mehr integra, weiln diese in vormals aufgeseztem haubtbedenken von denen
cronen mehr nicht zu wißen begehret als quid et a quo petatur? Consequen-
ter eo ipso die quaestionem an? als richtig und undisputirlich praesupponirt
haben.
Und daß seit eröffneter repliquen noch fernere tractaten zwischen dem herrn
grafen von Trautmansdorff und denen königlichen herren plenipotentiariis
in diesem puncto so wol hier als zu Münster vorgangen und mit unterloffen
seyn, habe man umb soviel weniger zu zweifeln, weil herr graf Oxenstirn
zimliche andeutung darauf gethan und zumahl gefragt, ob nicht anstatt der
Vorderösterreichischen lande das bistumb Straßburg denen Franzosen lezt-
lich seye offerirt und angebotten worden
weitleufftiger anführung der in contrarium militirenden rationum aufzu-
halten eine vergebene arbeit were, zumahlen weil die zu fernerer fortstellung
dieses innerlichen kriegs und recuperation der von beeden cronen inne-
habenden vesten pläzen erforderte starke mittel bey dem heiligen Römischen
reich sich der zeit nicht finden noch erzeigen, ut proinde fieri aliter non
possit, quin pax ingruente praeterea Turcica tyrannide redimatur aliqua jac-
tura .
Was aber der frau landgräfin zu Heßen Caßel praetension anlange, weiln
selbige auf gütliche tractaten mit denen ienigen außgestellt, deren lande sie
inne hat, vermeine er nicht, daß übrige stände derselben anderst zu gedenken
hetten, als daß man in guter hoffnung stünde, es würde die frau landgräfin
Amalie-Elisabeth (1602–1651), Lgfin. von Hessen-Kassel, Tochter des Gf. Philipp Lud-
wig II. von Hanau-Münzenberg, vermählt mit Lgf. Wilhelm V. von Hessen-Kassel, nach dessen
Tod 1637 Nachfolgerin in der Regierung (ADB I S. 383–385 ; APK 11511–11514; NDB I
S. 236 ). Ihr Sohn war Lgf. Wilhelm VI. (1629–1663).
unangesehen sie mit beeden cronen alliirt, dennoch ihre forderung, nach
deme sie neben der Französischen geldt hülff auß dem oberfürstenthumb
Heßen, stifft Paderborn, Ostfrießland und anderen orten überauß große
summen geldts erhoben, als ein vornehmer stand des reichs von selbsten
fallen und sich an der ehr und tranquillitet ihrer land und leuth begnügen
laßen, wo sie anderst nicht auf sich und ihren herrn sohn eine stets wehrende
invidiam bey ihren mitständen laden und erweken wollte.
Dahero dann das bedenken diß orts also einzurichten were, daß das Römi
sche reich ihrentwegen weiter nicht zerstümmelt, sondern vielmehr zu vori-
ger integritet gebracht und dabey erhalten, consequenter praetendirte sump-
tus belli gegen einander aufgehoben und in die amnistiam eingeschloßen
werden.
Daß der cronen soldatesca diß orts solle contentirt und abbezahlet werden,
seye außer dem, was Thuanus
schehen seye, sonsten unerhört. Hier seye kein überwundener und habe das
reich kein geld; laut der Schweden eigener replic könne auch an daßelbe
darumb nichts gemuthet werden, weiln es nicht author belli noch der cronen
feind, wie diese selbsten gestanden seyen, gewesen.
Wann nun ihnen, denen cronen, satisfaction beschehe, so seyen ihre soldaten
damit zugleich bezahlet. Denen officiren seyen, viel liegende güter zu genie-
sen , vor jahren überlaßen worden, der gemeine soldat habe an allen orten,
da er gelegen, seiner auch nicht vergeßen, sondern wol ein mehrers außge
preßt , als seine ordentliche gage angeloffen.
Des Ragozzi
Georg I. Rákóczy ( 1591–1648 ), 1630 Fürst von Siebenbürgen, 1643 Bündnis mit Schweden und
Frankreich gegen Habsburg, stand 1645 vor Preßburg und mit dem schwedischen Heerführer
Torstenson vor Brünn, schloß Ende 1645 gegen weitgehende habsburgische Zugeständnisse den Frie-
den von Linz ( vgl. A. Szilágyi passim; F. Dickmann S. 122–124; Isenburg IV T. 102;
Magyar Írók Sp. 483–486 ).
dem, daß er für sich selbsten accordirt, und mit Ihrer Kayserlichen Majestät
frieden gemacht, sein endliches bewenden, wie die herren Schweden in ihrer
replic selbsten angedeutet.
Auf die fragen, was denen cronen loco satisfactionis einzuraumen,
wem und auf was weise, seye sich zu resolviren über alle maßen schwer und
bedenklich. Zwar, was eine und die andere cron begehre und loco satisfac-
tionis haben wolle, seye genugsam exprimirt; weßen sich aber die stände des
reichs darauff erklären sollen oder können, habe zu allen theilen seine diffi
cultäten und beschwerliche consequenz auf sich. Dann geben sie den raht
dahin, daß man denen cronen laßen solle, was sie suchen, so werden Ihre
Kayserliche Majestät und alle interessirte stände dardurch extreme offendirt.
Erzeigen sie sich widrig dabey, haben sie es in puncto amnistiae, restitutionis
et gravaminum besorglich zu entgelten, weiln die cronen correspectiva dar
auß machen und sich unverholen vernehmen laßen, wie sich die stände in
puncto satisfactionis gegen ihnen erweisen werden, also wollen sie sich hin-
widerumb gegen denen ständen in ihren angelegenheiten erfinden laßen.
Were demnach seines erachtens fast der beste weg, wann man in der generali-
tet verbleibe und das gutachten dahin einrichten thäte, gleich wie man an
seiten der erbaren stätte unter wehrenden diesen friedenstractaten anderst
nicht verspüren und warnehmen können, dann daß Ihre Kayserliche Maje
stät zu widerbringung des edlen werthen friedens und stifftung beständiger
guter nachbarschafft, auch benemmung aller ursachen, die einige hindernuß
daran gebähren könnten, denen königlichen alliirten cronen ein und anderen
vorschlag bereits gethan und darinnen das bonum pacis publicum dem pri-
vato höchstrühmlich vorgezogen haben. Also wolle man deroselben höchst
ansehlichen herren plenipotentiariis in dem werkh ferner fortzuschreiten,
desto lieber committirt und überlaßen haben, weiln darinnen von und zuzu-
geben , in der uninteressirten stände mächten und gewalt ohne das nicht
stehe; getrösteter zuversicht gelebend, es werden nicht allein beede alliirte
cronen mit nachsezung aller obstaculorum die liebe und begierde zum frie-
den , ihrem eigenen nuzen und gewinn ebenmäßig laßen vordringen und ihre
postulata juxta dictamen juris et aequi also moderiren, damit der vorgestekte
friedenszwekh förderlichst erreicht, des heiligen Römischen reichs frontiren,
so viel möglich, ungeschmälert conservirt, der anreinenden stände Staat und
freyheit außer gefahr und continuirliche unsicherheit gestellet, gutes ver-
trauen und correspondenz erhalten und sonderlich die benachbarte reichs
stätte bey ihren hergebrachten juribus, libertet und befugnusen in politicis
et ecclesiasticis unturbirt gelaßen werden mögen; sondern auch die kayser-
lichen herren plenipotentiarii nichts endliches hierinnen wollen schließen
ohne der gesambten stände vorwißen und belieben, sonderlich aber der
jenigen zuziehung, welche bey einem oder dem andern passive interessirt sein
und zu leiden haben möchten.
Neben diesem were seines erachtens zwar sehr gut, wann man nicht allein die
cron Schweden, daß sie ihre satisfaction auf temporal sachen, und welche
über nacht an die Papisten fallen, stellete, sondern auch die cron Frankreich,
daß sie sich anstatt des Elsaß mit etwas anderes und wenigerm begnügen
wollte, privatim disponiren könnte; weiln wegen der Pommerischen land
stände ein sonderbares memorial zu solchem ende übergeben
Druck: Meiern II S. 231 f; übergeben durch die Gesandten Marx von Eickstedt (1595–1661)
und Friedrich Runge (1599–1655) im 13. Januar 1646 (zu den Gesandten vgl. [ APW II C 3 S. 26 Anm. 2 ] ).
gefahr, welche der statt Straßburg, neben anderen über Rhein gelegenen
stätten, zuwachsen würde, im fall die Franzosen Elsaß behaubten sollten,
einem ieden im nachdenken leichtlich beygehen werde. Wann es aber nicht
gesambter hand, sondern von denen stättischen allein geschehen sollte, liese
man es nüzlicher unterwegen, damit die stätte den unglimpff nicht allein
tragen müsten und deßwegen ein und andern orts ungleich angesehen
werden.
Eßlingen. Erinnere sich der gestrigen frag, ob ad secundam classem zu
schreiten oder nicht, gar wol; möchte leiden, daß das collegium durch zu-
rukkunfft der herren deputirten ergänzt were, weil die sach wichtig und ein
oder anderer seiten undankh verdienet werden könne. Jedoch weiln die
cronen auf erörterung dieses puncten so sehr dringen, die fürstliche sich zum
theil bereits verglichen und zu besorgen stehe, es dörffte hernach an diesem
ort die arbeit zuhauff kommen und desto schwerer fallen, so laße er ihme
nicht zuwider sein, daß man sich eventualiter miteinander unterrede, den
herrn directorem, den auffsaz zu übernehmen, ersuche und solchen denen ab-
wesenden herren collegis, da sie sich zu Münster wieder verhoffen länger
verweilen sollten, umb beytragung ihrer gedanken dahin communiciren.
Haubtsächlich, in quaestione an et quibus sit danda satisfactio, seye er mit
dem herrn directore einig, weiln, wie gemeld, res nicht mehr integra und un-
zweifelich seye, daß sich die cronen ohne satisfaction nicht werden abweisen
laßen. Die Kayserliche herren plenipotentiarii haben bey eröffnung der
Schwedischen replic selbsten begehret, alsobalden niederzusizen und in
puncto satisfactionis zu handeln, seithero auch, wie herr graf Oxenstirn sich
vernehmen laßen, etliche oblata gethan. Wie weit sie sich gegen den Franzö
sischen herrn plenipotentiarien erkläret, seye ebenmäßig bekannt und damit
die quaestio an gegen denen cronen erörtert.
Die frau landgräfin belangend vermeine er, es werde dieselbe dem lieben
Gott für ihre conservation vielmehr zu danken als sich ihres glücks zu über
heben und auff denen außgehändigten postulatis zu beharren haben, beson-
ders weiln jedermänniglich bekannt, daß sie ihre waffen nicht principaliter
umb des allgemeinen, sondern ihres privatnuzens willen ergriffen und gefüh
ret habe.
Was aber loco satisfactionis zu geben und von wem es geschehen solle, seye
schwär, sich herauß zu laßen, dem reich könne man es auß vor angerührten
rationes nicht zumuhten. Bey dem Kayser werde offension erweket oder die
cron Schweden, deren wir nächst Gott unsere freyheit in ecclesiasticis und
politicis zu danken, mit großer undankbarkeit bezahlet werden. Deßhalben
in alle weg das beste seye, denen Kayserlichen herren plenipotentiariis einzu-
rahten , weiln sie ohne das schon in der arbeit begriffen, sich mit denen
alliirten cronen auf geld oder sonsten, so gut es möglich, jedoch mit zu-
ziehung der specialinteressirten, wie auch heutigen morgen im fürstenraht
geschloßen worden seye, abzufinden und zu vergleichen.
Bey der cron Frankreich habe es gleichwol die beschaffenheit, daß sie sich
mit demjenigen, so ihro bereits offerirt worden, wol begnügen könnte, als
welche sich nicht allein in die confoederation zu Hailbrunn und Frankfurt
gleichsam eingedrungen und erklärt habe, daß sie auch mit in dem spiel sein
und sich entweder auf ein oder die andere seiten schlagen müste, sondern
auch offtmals sancte contestirt habe, bey diesem wesen keinen andern sco-
pum zu führen, als daß die stände des reichs bey ihrer libertet und gerechtig-
keit möchten conservirt und erhalten werden.
Mit der soldatesca mögen sich die cronen selbst abfinden, würde sonst über
die stätt außgehen. Stellte alles zu mehrerm nachdenken.
Herford. Seye schwer und gefährlich, von dieser sach zu reden. Weiln aber
die Kayserliche herren plenipotentiarii selbsten auf der negativa nicht be-
stehen und die necessitet darzu komme, auch die cronen, ohne satisfaction
nicht zu weichen, sich miteinander verbunden haben, werde man es in quae-
stione an dabey müßen bewenden laßen. Und dieweil man sich gegen Schwe-
den vielmehr als gegen Frankreich obligirt befindet, solches in bewilligung
der recompens beobachten. Mit geld seye nichts außzurichten, auch nicht zu
rahten, weiln es sonsten die unschuldigen am meisten treffen würde. Dero-
wegen auf andere mittel zu gedenken, doch also, daß die special interessirte
vor allen dingen vernommen werden, sonsten sehe er nicht, wie sich die
ständ erklären können. Die frau landgräfin werde sich weißen laßen, wie
auch die cronen wegen der militiae dabey wol zu vigiliren, damit solche ihre
satisfaction nicht etwa selbsten suche.
Ceterum conformire er sich mit dem herrn directore, welcher, einen eventual
aufsaz zu machen, ihme werde belieben laßen, umb denselben mit denen
übrigen herren collegis, wann sie wieder hieher kommen, zu communiciren,
oder, da sie sich zu Münster verweilen, daselbsthin nachzuschiken.
Conclusum. Solle eventualiter ein concept auf die maas, wie der anspruch
geschehen, aufgesezt, und hiernächst mit denen übrigen herren collegis com-
municirt werden.