Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
17. Sitzung der städtischen Gesandten Osnabrück 1646 Januar 23
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Osnabrück 1646 Januar 23
Strassburg zu AA 1144 = Druckvorlage: vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.
Beratungsmodus. Stellungnahme zur französischen Replik. Unterstützung für die Städte Speyer und
Wimpfen.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Dortmund, Bremen auf der Rheinischen, Nürnberg, Eßlingen,
Memmingen und Lindau auf der Schwäbischen Bank.
Straßburg. Proponirte, es habe das Churmaintzische directorium mir nicht
allein, daß morgen umb 8 uhren den deliberationibus ein anfang auff alhie-
sigem rathhaus gegeben und anwesenden gesandten darzu verkundt werden
solle, andeutten, sondern auch neben einhändigung der deliberandorum
begehren laßen, daß ich selbige collegialiter proponiren und übrige gebühr
dabey verrichten wolte.
Dieweiln nun berührte puncten mitt demjenigen nicht coincidirten, waß
neulich, daß im fürstenrath circa modum procedendi geschloßen, seye refe-
rirt worden, sondern differirten oder aber nicht zu zweiflen, man werde im
fürstenrath schon nachricht davon erlangt, wo nicht gar geschloßen haben,
waß dabey zu thun sein solle, als seye dieser convent allein praeparatorie
darzu angestellet worden, damitt man etwas mehreren bericht von dem, so
deßwegen im fürstenrath bereits vorkommen seyn möchte, erlangen
FR Osnabrück vom 22. Januar 1645 in Meiern II S. 253.
dann der sachen weitter nachdenckhen köndte, welcher gestalt man sich auff
die deliberanda erclären und resolviren wolle?
zu Münster in allen dreyen reichs räthen geschloßen, es sollen die delibera-
tiones nach art der Frantzösischen replic von puncten zu puncten angestelt,
gezogen und simultanee erledigt werden
Beschluß der münsterischen Reichsstände in Meiern II S. 262 .
die herren Franzoßen sich mitt den herren Schweden quoad methodum
vergleichen, weiln sonsten weder die consultationes noch re- und correla-
tiones zu einer zeitt an beeden orthen vorgenommen und zu werck gerichtet
werden köndten, sondern ein große confusion und hindernuß darauß ent-
stehen müßte. Weiln 2. Monsieur de la Barde guthe vertröstung gethan, daß
es dahin zu bringen sein werde; weiln 3. beede cronen sich mitteinander
dahin verclärten. 4. Die Kaiserlichen herren plenipotentiarii haben ihn bey
anhörung der replic approbiert, 5. dient zu guther richtigkheit und befürde
rung der tractaten.
2. Daß die herren Kaiserlichen plenipotentiarii zu ersuchen, daß sie entweder
für sich selbsten oder per Mediatores den punctum satisfactionis mitt den
cronen zu Münster so weitt es möglich, fortsetzen.
3. Daß mann per deputatos von den Frantzösischen herren plenipotentiariis
ein mehrere declaration und erleutterung, über einen und anderen dunck-
heln puncten, auch die materi selbsten begehren solle. Mögs dieswohl thun,
dient zu befürderung der sachen. Sollen aber communiciren, und hierüber
sollen sich anwesende ständ per modum conclusi vernemen laßen und ihren
gesambten schluß fürderlichst nach Münster berichten.
1. Ist gefährlich, weiln mann damitt zum end eilen und alsdann den 〈 gra-
vierten 〉 ständen das nachsehen laßen würde.
2. Laufft deß herrn graf von Trautmansdorff und übriger herren gesandten
erclärung zu wider, welche dahin gangen, mann müßte in dem gleis ver-
bleiben und auff die endtliche beruhigung am ersten trachten.
3. Herr Salvius hatt sich vernemen laßen, der punctus satisfactionis bestehe
auff zweyen membris: 1. indemnitatem praeteritorum et 2. securitate futuro-
rum . Das erste seye minus, das letzte majus und haben eine solche commu-
nitet mitteinander, daß sie nicht können separirt und getrennet werden.
Lübeck. Das erste seye bereits gefallen, wie im fürstenrath consentirt. Wie
weit die majora beobachtet werden sollen? Weiln catholici dahin trachten,
auch per directorium darzuzugelangen. Concludit: Decliniren und nicht
ursach geben, daß die frag das hauptgeschäfft nicht retardire, causas distin-
guiren , ut in gravaminibus politicis und reflexion auff die interessirte cronen
nemen, singularia vota sollen dem bedenckhen mitt ihrem ranck eingeruckht
werden. Evangelicorum discrepante meinungen jederweiln einruckhen.
Nürnberg . Wolle der sachen reiffer nachdencken.
Dortmund. Gleicher meinung.
Eßlingen.
Memmingen. Auch.
Lindau.
Straßburg. Ibidem.
II.
Straßburg. Verliß mein in eventum gefaßtes concept in puncto replic.
Lübeck. Conformirt sich.
Nürnberg.
Dortmund. Weiß nichts zu verbeßern.
Eßlingen, Bremen, Memmingen, Lindau. Ut reliqui.
III.
Straßburg. Verliß Memorial per Speyer gefaßt.
Conclusum. Ut im fürstenrath, mann soll sich ihrer intercedendo allenthal-
ben annemen. Deputirt ego et
Speyer hatte im Krieg schwer gelitten. Seit 1621 wechselten sich Spanier, Schweden und Franzosen
im Besitz der Stadt ab, deren nördlicher Teil 1634/5 stark zerstört wurde. Von 1644 bis 1650
hielten die Franzosen die Stadt besetzt. Um sie zu entlasten, ersuchten die Stände immer wieder um
ihre Neutralität (zum Beschluß des FR Meiern II S. 255f ; vgl. auch die zahlreichen Bitt-
schreiben des Reichskammergerichts ebd. S. 763ff).
IV.
Straßburg. Verliß der stadt Wimpffen schreiben betreffend ihren betrübten
und gefährlichen zustandt, darin sie gesetzt
Bad Wimpfen wurde nach kurzer Belagerung und Beschießung durch französische Truppen im Juni
1645 von der kleinen kurbayerischen Besatzung aufgegeben. Die Franzosen hausten dann sechzehn
Wochen lang in der Stadt und raubten sie völlig aus. Schließlich rückten im September kaiserliche
und kurbayerische Truppen an, die nach intensiver Beschießung die Stadt einnahmen. Die Zahl der
Bürger war auf 37 geschrumpft; 49 Gebäude und die gesamte Vorstadt (Mühlen) waren zerstört
(Denkschriften und Schreiben der Stadt vom 12. und 13. Dezember 1645 an Kaiser und das
reichsstädtische Kollegium am Kongreß; Antwort der Reichsstädte vom 29. Januar 1646 –
Strassburg AA 1140 fol. 411–416’).
Conclusum. Ich soll schreiben, man wolle sich ihrer aller möglichkeit nach
annemen, wie es auch bereits in der generalitet also geschehen, daß
selbige erhältlich, sie sich ihres staats und immedietet halben keines widrigen
werden zu befahren haben. Im übrigen damna militaria betreffend werde
man, weiln dergleichen hinc inde so viel vorgangen, daß die
möglich fallen würdte, in die zeitt schicken, auff beßerung hoffnung stellen
und dem publico etwas nachgehen müßen.