Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
17. Sitzung der städtischen Gesandten Osnabrück 1646 Januar 23

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Sitzung der städtischen Gesandten


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Osnabrück 1646 Januar 23

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Strassburg zu AA 1144 = Druckvorlage: vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.

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Beratungsmodus. Stellungnahme zur französischen Replik. Unterstützung für die Städte Speyer und
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Wimpfen.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Dortmund, Bremen auf der Rheinischen, Nürnberg, Eßlingen,
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Memmingen und Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Straßburg. Proponirte, es habe das Churmaintzische directorium mir nicht
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allein, daß morgen umb 8 uhren den deliberationibus ein anfang auff alhie-
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sigem rathhaus gegeben und anwesenden gesandten darzu verkundt werden
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solle, andeutten, sondern auch neben einhändigung der deliberandorum

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begehren laßen, daß ich selbige collegialiter proponiren und übrige gebühr
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dabey verrichten wolte.

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Dieweiln nun berührte puncten mitt demjenigen nicht coincidirten, waß
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neulich, daß im fürstenrath circa modum procedendi geschloßen, seye refe-
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rirt worden, sondern differirten oder aber nicht zu zweiflen, man werde im
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fürstenrath schon nachricht davon erlangt, wo nicht gar geschloßen haben,
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waß dabey zu thun sein solle, als seye dieser convent allein praeparatorie
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darzu angestellet worden, damitt man etwas mehreren bericht von dem, so
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deßwegen im fürstenrath bereits vorkommen seyn möchte, erlangen

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FR Osnabrück vom 22. Januar 1645 in Meiern II S. 253.
. So
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dann der sachen weitter nachdenckhen köndte, welcher gestalt man sich auff
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die deliberanda erclären und resolviren wolle? Der Deren vornemblich 3, als 1. daß
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zu Münster in allen dreyen reichs räthen geschloßen, es sollen die delibera-
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tiones nach art der Frantzösischen replic von puncten zu puncten angestelt,
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das doch aber die materien durch das Churmaintzische directorium zusammen
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gezogen und simultanee erledigt werden

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Beschluß der münsterischen Reichsstände in Meiern II S. 262 .
. Man soll sich dahin bemühen, daß
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die herren Franzoßen sich mitt den herren Schweden quoad methodum
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vergleichen, weiln sonsten weder die consultationes noch re- und correla-
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tiones zu einer zeitt an beeden orthen vorgenommen und zu werck gerichtet
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werden köndten, sondern ein große confusion und hindernuß darauß ent-
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stehen müßte. Weiln 2. Monsieur de la Barde guthe vertröstung gethan, daß
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es dahin zu bringen sein werde; weiln 3. beede cronen sich mitteinander
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dahin verclärten. 4. Die Kaiserlichen herren plenipotentiarii haben ihn bey
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anhörung der replic approbiert, 5. dient zu guther richtigkheit und befürde
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rung der tractaten.

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2. Daß die herren Kaiserlichen plenipotentiarii zu ersuchen, daß sie entweder
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für sich selbsten oder per Mediatores den punctum satisfactionis mitt den
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cronen zu Münster so weitt es möglich, fortsetzen.

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3. Daß mann per deputatos von den Frantzösischen herren plenipotentiariis
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ein mehrere declaration und erleutterung, über einen und anderen dunck-
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heln puncten, auch die materi selbsten begehren solle. Mögs dieswohl thun,
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dient zu befürderung der sachen. Sollen aber communiciren, und hierüber
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sollen sich anwesende ständ per modum conclusi vernemen laßen und ihren
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gesambten schluß fürderlichst nach Münster berichten.

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1. Ist gefährlich, weiln mann damitt zum end eilen und alsdann den 〈 gra-
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vierten 〉 ständen das nachsehen laßen würde.

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2. Laufft deß herrn graf von Trautmansdorff und übriger herren gesandten
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erclärung zu wider, welche dahin gangen, mann müßte in dem gleis ver-
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bleiben und auff die endtliche beruhigung am ersten trachten.

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3. Herr Salvius hatt sich vernemen laßen, der punctus satisfactionis bestehe
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auff zweyen membris: 1. indemnitatem praeteritorum et 2. securitate futuro-
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rum . Das erste seye minus, das letzte majus und haben eine solche commu-
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nitet mitteinander, daß sie nicht können separirt und getrennet werden.

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Lübeck. Das erste seye bereits gefallen, wie im fürstenrath consentirt. Wie
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weit die majora beobachtet werden sollen? Weiln catholici dahin trachten,
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auch per directorium darzuzugelangen. Concludit: Decliniren und nicht
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ursach geben, daß die frag das hauptgeschäfft nicht retardire, causas distin-
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guiren , ut in gravaminibus politicis und reflexion auff die interessirte cronen
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nemen, singularia vota sollen dem bedenckhen mitt ihrem ranck eingeruckht
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werden. Evangelicorum discrepante meinungen jederweiln einruckhen.

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Nürnberg . Wolle der sachen reiffer nachdencken.

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Dortmund. Gleicher meinung.

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Eßlingen. Ibidem Itidem .

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Memmingen. Auch.

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Lindau. Ibidem Itidem .

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Straßburg. Ibidem.

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II.

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Straßburg. Verliß mein in eventum gefaßtes concept in puncto replic.

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Lübeck. Conformirt sich.

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Nürnberg. Ibidem Itidem .

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Dortmund. Weiß nichts zu verbeßern.

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Eßlingen, Bremen, Memmingen, Lindau. Ut reliqui.

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III.

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Straßburg. Verliß Memorial per Speyer gefaßt.

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Conclusum. Ut im fürstenrath, mann soll sich ihrer intercedendo allenthal-
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ben annemen. Deputirt ego et Noribergense Noricus

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Speyer hatte im Krieg schwer gelitten. Seit 1621 wechselten sich Spanier, Schweden und Franzosen
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im Besitz der Stadt ab, deren nördlicher Teil 1634/5 stark zerstört wurde. Von 1644 bis 1650
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hielten die Franzosen die Stadt besetzt. Um sie zu entlasten, ersuchten die Stände immer wieder um
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ihre Neutralität (zum Beschluß des FR Meiern II S. 255f ; vgl. auch die zahlreichen Bitt-
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schreiben des Reichskammergerichts ebd. S. 763ff).
.

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IV.

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Straßburg. Verliß der stadt Wimpffen schreiben betreffend ihren betrübten
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und gefährlichen zustandt, darin sie gesetzt

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Bad Wimpfen wurde nach kurzer Belagerung und Beschießung durch französische Truppen im Juni
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1645 von der kleinen kurbayerischen Besatzung aufgegeben. Die Franzosen hausten dann sechzehn
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Wochen lang in der Stadt und raubten sie völlig aus. Schließlich rückten im September kaiserliche
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und kurbayerische Truppen an, die nach intensiver Beschießung die Stadt einnahmen. Die Zahl der
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Bürger war auf 37 geschrumpft; 49 Gebäude und die gesamte Vorstadt (Mühlen) waren zerstört
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(Denkschriften und Schreiben der Stadt vom 12. und 13. Dezember 1645 an Kaiser und das
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reichsstädtische Kollegium am Kongreß; Antwort der Reichsstädte vom 29. Januar 1646 –
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Strassburg AA 1140 fol. 411–416’).
.

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Conclusum. Ich soll schreiben, man wolle sich ihrer aller möglichkeit nach
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annemen, wie es auch bereits in der generalitet also geschehen, daß wo wann
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selbige erhältlich, sie sich ihres staats und immedietet halben keines widrigen
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werden zu befahren haben. Im übrigen damna militaria betreffend werde
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man, weiln dergleichen hinc inde so viel vorgangen, daß die repartitio reparatio ohn
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möglich fallen würdte, in die zeitt schicken, auff beßerung hoffnung stellen
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und dem publico etwas nachgehen müßen.

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