Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
DIE KAISERLICHEN INSTRUKTIONEN (1637–1645) BEARBEITET VON HANS WAGNER : 28 Fernere geheime Instruktionen für die kaiserlichen Gesandten in Münsterund Osnabrück Kaiser-Ebersdorf 1643 September 23


7
28


8

Fernere geheime Instruktionen für die kaiserlichen Gesandten in Münsterund Osnabrück


9
Kaiser-Ebersdorf 1643 September 23

10
Konzept in RK , Friedensakten, Fasz. 46k, Konv. A fol. 85–133 ( K).
11
Danach verfertigte Abschrift ( Reinkonzept), ebenda fol. 35–79 ( V). – Wei-
12
tere
Abschriften ebenda fol. 136–162, ferner Fasz. 47b fol. 35–58 und 60–
13
105 ( ein Blatt fehlt), Fasz. 921 fol. 234–261, und StK, Friedensakten,
14
Kart. 1, Nr. VIII fol. 77–105.

15
Die chiffrierten Originale wurden nicht aufgefunden. K und V sind vom Kanzlei-
16
schreiber Konrad Zelffe geschrieben (a), K weist Streichungen und Zusätze vom
17
Sekretär der deutschen Expedition Johann Söldner (b) und von einer dritten Hand
18
auf, die meist mit Bleistift sehr flüchtig hineinkorrigiert hat, wahrscheinlich vom
19
Reichsvizekanzler Graf Kurz selbst (c. Der Edition zugrundegelegt wurde V,
20
das wohl auch die Vorlage für die Chiffrierung bildete. Die Änderungen in K
21
werden im Apparat wiedergegeben.

22
Ferdinandt der dritte

32
22–23 von gottes – deß reichs] fehlt in KV, ergänzt nach RK , Friedensakten 92 I
33
fol. 234.
von gottes gnaden erwöhlter Römischer kayser,
23
zu allen zeitten mehrer deß reichs.

24

34
24 Hoch- und wohlgeborene] in KV am Rande Fernere instruction und bevelch
35
an die kay. commissarien zu Münster und Oßnabruckh zu den fridenstractaten.
Hoch- unnd wohlgeborne, ehrsambe gelehrte, liebe getrewe. Wir haben
25
ein notturfft zu sein gnedigst erachtet, über dasjehnige, waß unnsrer euch
26
unter dato den 15. nechstabgewichenen monats Julii zugeferttigter befelch

37
Die Hauptinstruktion für Münster oben (Nr. 26 S. 397ff.) und für Osnabrück (oben Nr.
38
27 S. 407ff.).

27
in sich haltet, euch mit einer ferneren außführlichen instruction zu versehen,
28

36
28 damit ihr] in K am Rande von diesem ortt ist alles in ziffern zu setzen von b.
damit ihr bey ein- unnd anderer vorfallenheit umb so vil besser wissen
29
möget, wie ihr euch sowohl gegen den interpositoribus, gegen deß königs
30
in Spanien liebden, gegen deß churfürstlichen collegii gesanten, gegen

[p. 414] [scan. 448]


1
anderen anwesenden fürsten und ständen unnd den gegentheillen selbst
2
unnd zwar sowohl in forma alß materia ipsa der tractandorum zu verhalten.

3
[1] Sovil nun erstlich die interpositores und zuvorderist den Päbstlichen
4
betrifft, so bleibt euch unverhalten, daß ungeachtet man sich an seithen deß
5
Römischen hoffs zu solcher interposition

36
5 dißorths] in K am Rande mit Bleistift eingefügt von c.
dißorths selbst angegeben und
6
zwaren allein zwischen unnß, der cron Spannien und Franckhreich unnd
7
auf solche weiß wohl mittel gewest weren, zu einzigem friedt zu gelangen
8
unnd so viel christenbluet zu verschonen, das doch die Päbstlichen ministri
9
geschehen lassen, daß diser ganze tractat in den erst gefasten schranckhen,
10
nemblich zwischen unnß, Spannien unnd Franckhreich, nit verplieben,
11
sonnderen alß wir denselben remonstrieren lassen, waß für difficultet der
12
friedt selbst, sonderlich aber in waß gefahr unnser catholisch allein seelig-
13
machende religion, an deren erhaltung gleichwohl Franckhreich auch gele-
14
gen, gerathen wurde, wann alle schon sogar auch reconciliirte ständt bey
15
diesen tractatibus aufs new in die handlung zu tretten macht haben solten,
16
so hat doch alles bey den Römischen ministris weiter nit verfangen, alß daß
17
sy sich darmit entschuldigt, dergleichen betreffe die uncatholischen, in
18
deren interessi sich zu mischen passive nec active sy nit befelcht weren.
19
Also seindt wir soviel die verhüettung alles deßjehnigen betrifft, warvon
20
die religion hette schaden empfangen mögen, allerdings diß orths ohne
21
hülff unnd interposition gewesen, hingegen aber müessen gestatten, daß
22
durch ihr Päbstliche heyligkeit unnß zugemuethet wurde, waß die cron
23
Franckhreich für sich selbst desideriert, durch andere aber, waß erstermelte
24
cron für ihre confoederierte gesuecht, ohne das man im geringsten ernenter
25
cron ihren unfueg hette jemahls zu gemüeth füehren, ja viel eher fast unnß
26
die remoram der tractaten, wann für catholisch unnd uncatholisch alles pro
27
libitu nit zuegelassen wurde, beymessen

37
27 wollen] in K getilgt All solches unerachtet es weder wir noch unnser löbliches
38
erzhauß umb den päpstlichen stuel nit verdient, sonder für dessen unnd der religion
39
manutention landt unnd leuthe willig unnd gern aufgesezt, auch noch zu thuen geneigt
40
seindt, unnd eben darmit ein so groses odium, feindtschafft unnd gefahr unserm erzhauß
41
aufgeladen haben, müessen wir billich dem allmechtigen befehlen.
wollen

42
Zur Weigerung der Kurie, mit den Protestanten zu verhandeln, und zu deren Folgen für die
43
päpstliche Politik vgl. K. Repgen S. 94ff. Über die durch die politische Haltung Urbans VIII.
44
stark antikuriale Stimmung am Kaiserhof vgl. oben S. 332 und 336.
.

28
[2] Gleichwohl aber weilen unnser zweckh haubtsachlich dahin zihlet,
29
damit der lieben christenheit der friedt dermahleinist verschafft werde
30
unnd unnß deßjehnigen weegs allein, warauf unnß die praeliminaria so
31
viel jahr ufgezogen haben, nit bey den haubttractatibus halten khönnen,
32
also bleibt es zwar nochmals darbey, daß dem Päbstlichen legato sein
33
billicher respect gehalten, khein diffidenz in ihne erzeigt, aber gleichwohl
34
alles nit durch ihne allein an die Franzößische ministros gebracht, sonder
35
auch dahin getrachtet werde, wie ihr mit selbigen durch einzige dritte

[p. 415] [scan. 449]


1
handt in solche confidenz gerathen khönnet,

42
1 daß man] in K folgt getilgt auch.
daß man immediate unnd ohne
2
den Päbstlichen interpositoren zu einziger handlung khommen möcht.
3
Ihr habt aber hierin sehr behuetsamb zu gehen und den Franzosen nit zu
4
viel unnd nit eher zu trawen, bis ihr genuegsamb versichert, daß ermelte
5
Franzößische ministri eine solche immediat negotiation (salva interposi-
6
tione) ihnen nit entgegen sein liessen unnd nit etwan eines

43
6 so beschaffenen] in K am Rande hinzugefügt von b.
so beschaffenen
7
disseitigen anwurffes sich gebrauchen, die Päbstliche heyligkeit, alß wann
8
man sy beyseiths zu sezen begerte, noch mehrers von unnsers löblichen
9
erzhauß interessi zu abalienieren und hingegen der cron Franckhreich,
10
alß die dergleichen praeterition nit statt thuen wollen, umb sovil mehr zu
11
devincieren.

12
[3] Durch wen nun ein solches an die Franzößische gesanten zu bringen,
13
darzue wissen wir euch nichts aigentliches vorzuschreiben, sonder überlas-
14
sen ein solches ewer discretion unnd dexteritet. Es finden sich allzeit bey
15
solchen tractatibus leuthe und gelegenheit, durch welche dergleichen den
16
gegentheillen unnd zwar unverfenckhlich insinuirt khan werden, unnd
17
würdt von unnß euch hiemit anheimb gestelt, ob ihr nit dergleichen zu
18
Münster bey den Französischen abgesanten selbst oder zu Oßnabrugg mit
19
dem Franzößischen residenten getrawet fortzukhomben. Allerseiths habt
20
ihr euch dergleichen underlauffenden subiectorum auf das behuetsambist
21
alß immer müglich zu gebrauchen unnd derselben ingenia unnd intentiones,
22
ehe ihr so weit khombt, alles fleiß zu penetrieren.

23
[4] Wann ihr nun einzige so weite confidenz bey den Französischen
24
ministris, daß ihr a quattro ochi negotiiren khönt, erhebt, so habt ihr ferner
25
fleis anzukehren unnd durch ebenmessigen khürzeren weeg euch dessen zu
26
erkhundigen, weil alles, was mit ein- oder anderer cron gehandlet (wie unnß
27
vorkhombt) für nit gehandlet solte gehalten werden, es seye dann das
28
beede cronen Franckhreich unnd Schweden darin consentieren unnd nun
29
unmüglich ist, daß alles auf einmahl aggiustiert werde, hingegen auch
30
unmüglich per partes ichtwas zu vergleichen, wann dasselbe solang unver-
31
glichen ist, bis das totum auch bey Schweden richtig, ob man sich auf
32
nichts verlassen khönne bis man auch mit Schweden allerdings richtig;
33
unnd wann in summa ein- oder ander passus, so in diser handlung an die
34
handt genommen würdt, für verglichen khönte gehalten werden. Dessen
35
ihr ein mehrers leicht nit derentwegen zu erlangen hettet, daß man begert,
36
die cronen von einander zu separieren, sonder blos umb zu wissen, wie weit
37
unsere erkhlerungen in disem friedenswerckh in ordine ad pacem zu ver-
38
fangen vermögen; zumahlen die Franzößischen ministri leichtlich zu er-
39
achten, daß wir unnß je langsamber unnd weniger heraus zu lassen uhrsach
40
haben, je mehr wir wissen solten, daß waß wir unnß schon erkhlerten unnd
41
warmit auch die Franzosen zufrieden zu sein sich vernemben liessen, doch

[p. 416] [scan. 450]


1
umbsonst were, so lang und viel es nit allein Schweden unbeliebig, sonder
2
mit Schweden auch sonst nit accordiert were, allermassen der praeliminar
3
vergleich

39
Der Präliminarvertrag vom 25. XII. 1641 bei J. Du Mont VI 1 S. 231/233.
unnd das foedus

40
Das in Hamburg am 30. VI. 1641 erneuerte Bündnis zwischen Schweden und Frankreich bei
41
J. Du Mont VI 1 S. 207 (lat.) und S. 207/209 (französisch.
, so wir euch zu ewer nachrichtung beyschliessen,
4
mit mehrerm in sich halt. Dieß aber alles, wie mehrmahlen gemelt, were
5
von euch mit gueter dexteritet unnd unnder der handt zu penetrieren unnd
6
deretwegen, es falle auch waß für ein antwort wolle, die tractaten nit zu
7
rumpieren.

8
[5] Waß nun weiter durch den nuntium zu negotiiren (wie er dann nie
9
ganz beyseith zu sezen), darbey habt ihr sonderlich in puncto religionis in
10
acht zu nemmen, daß in allen eweren anbringen in puncto religionis ihr in
11
solchen terminis gegen ihme verpleibet, daß wann ers den Franzosen, dise
12
den Schweden, jene den churfürsten und ständen im reich communicieren

42
Klagen über Indiskretionen der Päpstlichen finden sich auch im Geheimratsvotum zur Instruktion
43
vom 14. Juli 1643, vgl. Einleitung S. 336.
,
13
nichts darunten vorkhommen khönte, so wider die reichsabschiedt unnd
14
den Pragerischen frieden, unnd dessen sich unnsere feinde gebrauchen
15
khönten, umb deß churfürsten zu Sachßen liebden unnd andere unserseiths
16
noch stehende der Augspurgischen confession verwante ständt von unnß
17
ab- unnd abermahl an die cron Schweden zu ziehen, zumahlen daß wir
18
bishero in der that erfahren, das die Schweden unnd Franzosen bishero nichts
19
bey diesen tractatibus unterlassen, waß zu einzigem mißverstandt zwischen
20
unnß, unnserm löblichen erzhauß und allen unnß assistierenden chur-
21
fürsten unnd stände ihnen immer zu detorquiren ein mügligkheit gewesen,
22
unnd leicht zu ermessen haben, daß wo sy diesen universal congress nit
23
ernstlich zum frieden gebrauchen wollen, sich aller occasion zu anzündung
24
eines noch gröseren feürs im heyligen reich unnd der ganzen christenheit
25
eüsserist bedienen werden unnd khönnen.

26
[6] Mit interposition der republica von Venedig hat es die beschaffenheit,
27
daß selbe sich in dise tractaten selbst immisciert unnd mit der occasion zur
28
interposition, daß die Päbstlichen ministri der salvorum conductuum für
29
die protestierenden sich obgedachter massen nit annemben, Franckhreich
30
ohne selbe nit tractieren wollen, also sy tanquam tertii interveniert unnd umb
31
der protestierenden salvos conductus angehalten haben, also dergleichen
32
bemüeheung unnserseiths nit außschlagen khönnen.

33
[7] Sonst ist leicht zu erachten, daß bey disem universal congress die
34
interposition nit unnß und dem heyligen reich vorderist, sonder von jedem
35
seinem vatterlandt zum besten affectiert seye worden, sonderlich weill alle
36
monarchien bey einem so universal werckh interesse zu haben billich
37
vermeinen. Wie dem allem so thuen wir euch nit verhalten, daß die republica
38
durch ihren alhie anwesenden abgesanten gegen unnß sich erkhlert, nit

[p. 417] [scan. 451]


1
allein ihren abgesanten bereit naher Münster abgeferttigt, sonder demselben
2
auch ex professo anbefohlen zu haben, daß er bey den vorstehenden
3
tractaten unnser unnd deß heyligen reichs, auch unnsers ganzen löblichen
4
erzhaußes interesse zu promovieren sich eüsserist angelegen sein lassen
5
solle

42
Der venezianische Gesandte, Alvise Contarini, ist am 16. XI. 1643 in Münster angekommen.
. Welches wir auch mit danckh von ermelter republica an- unnd
6
aufgenomben.

7
[8] Unnd ist demnach unser gnedigister befelch, daß so bald ermelter
8
gesanter daselbst ankhombt, ihr denselben nit weniger alß den Päbstlichen
9
nuncium visitieret, ihne wie andere königliche gesanten tractieret, diser
10
unnß von der republica geschehenen oblation erinnert unnd euch alles
11
gueten vertrawens unnd correspondenz auch gegen ihme erbiettig machet,
12
dessen allen aber ungeachtet gleichwohl obanbefohlenermassen dahin
13
sehet, daß ihr immediate mit den Franzößischen ministris in einzige geheimbe
14
handlung seiner unwissent khomben möget. Alles doch mit der circum-
15
spection, das eben so wenig die republica alß die Päbstliche heyligkeit
16
nicht offendiert zu sein uhrsach haben. Wie ihr dann auf ein solches eben
17
jezo umb so mehr das aug zu haben uhrsach habet, weilen die Päbstliche
18
heyligkeit mit der republica in offene ruptur

43
Zum sogenannten Krieg von Castro vgl. L. Pastor XIII 2 S. 870ff.
unnd dahero ein- unnd
19
anderer ministro fleissige acht haben würdt, ob unnser seiths ein ungleiches
20
vertrawen in sy bey dieser negotiation gesezt wurde. Welches wir allerdings
21
zu verhüetten auch derenthalben euch hiemit einbinden, weilen wir unnß
22
in disem Welschen unwesen allerdings dergestalt zu comportieren gesonnen
23
seindt, daß khein theill unsere interposition unnd vermittlung außzu-
24
schlagen uhrsach habe. Ihr habt auch in allem demjehnigen, waß ihr durch
25
der Päbstlichen heyligkeit oder der republica ministros an die Franzößische
26
bringen lasst, fleissig zuezusehen, das alles was ihr anbringt also widerumb
27
unnd anderst nit, alß ihr es denselben vortragen, weiter portiert werde,
28
sonderlich aber aufsiecht zu haben, ob nit zu zeitten von ihnen selbst ein
29
und anderes eingestrewet und den gegentheillen unvermerckht an die
30
handt wolle gegeben werden, umb die vorhabende tractatus so lang unge-
31
schlossener zu halten, bis auch das wälsche unweesen allerdings accordiert
32
seye; zumahlen auch das sich die an unserm kayserlichen hoff anwesende
33
Päbstliche unnd Venedische ministri weitleuffig genueg vernemmen
34
lassen, man khönde zu friedt ohne accommodation dises Welschen kriegs
35
nit khomben, unnd ausser allen zweifel dieselbe so weit offen halten werden
36
wollen, bis auch Italia (welches da es ohne verzögerung deß allgemeinen
37
friedens geschehe, wir ihm wohl gönnen) tranquilliert. Wie dann, so bald
38
ihr mit denen Französischen ministris in mehrere confidenz obgedachter
39
massen khommen, ihr einzigen schall khönnet gehen lassen, daß weilen
40
beede interpositions ministri principales in offener ruptur, also umb so viel
41
eher zum zweckh deß friedens zu gelangen möchte sein, wann man neben dem,

[p. 418] [scan. 452]


1
was ihnen billich deferiert würdt, auch ad partem etwas nähers zusamben
2
tretten unnd sich vernemben khönte. Im übrigen, da ihr verspühren soltet,
3
daß directe oder indirecte jeziger Wälscher krieg unnd dessen hinlegung
4
auch zu diesen universal tractaten oder durch Franckhreich oder durch ihr
5
Päbstliche heyligkeit oder durch Venedig wolte gezogen unnd darmit noch
6
mehrers die handlung verlengert werden, so habt ihr mit zueziehung der
7
Spanischen auch eines churfürstlichen collegii abgesanten dahin zu trachten,
8
daß einem solchen beyzeiten vorgebawet, dise sach zu den universal trac-
9
taten nit gezogen, sonder zu Rom oder sonst in Wälschlandt verbleibe unnd
10
derentwegen der friedt anderwerts nit noch lenger ufgehalten werde.

11
[9] Sonst ist euch genuegsamb bekhant, waß zwischen der republica von
12
Venedig unnd einem churfürstlichen collegio bis anher für differentien
13
wegen der praecedenz obhanden gewesen unnd was gestalt jeztermeltem
14
churfürstlichen collegio vast empfindtlich fallen wollen, daß wir unnß
15
darüber annoch nit und zwaren alsogleich favorabiliter für ermelte deß
16
heyligen reichs churfürsten resolviert. Demnach sichs aber ungehört der
17
republica nit thuen lassen unnd gleichwohl unnserseiths verhüetet worden,
18
daß khein denen churfürsten praejudicierlicher actus vorgangen, also
19
bleibts hierinn bey dem, daß ihr dem Venetianischen dem herkhommen
20
nach unnd wie erstgemelt alß einem königlichen gesanten tractieret,
21
gleichwohl aber darbey alles verhüettet, was etwan dem churfürstlichen
22
collegio, alß wann ewerseiths überigs Venedig deferiert wurde, sich zu
23
persuadieren anlaß möchte geben. Welches dann am leichtlichsten dardurch
24
geschehen khan, wann ihr, so viel alß müglich, die persohnlichen con-
25
gressus mit dem Venetianischen abgesanten fliehet und, waß mit ihme zu
26
handlen, durch die ewerigen oder wenigist die gelehrten, so neben euch
27
plenipotentiirt

42
Die »Gelehrten« sind Volmar und Krane, die wegen ihres niedereren Ranges weniger zeremonielle
43
Rücksichten zu nehmen brauchten.
, tractiert.

28
[10] Solten aber die churfürstlichen gesanten den praecedenz streitt diß
29
orths ex professo resuscitieren wollen, so habt ihr euch hiebey folgender
30
massen zu comportiren: Alß erstlich dahin zu trachten unnd ein unnd
31
andererseiths zu underbawen, daß die rincontri so viel alß müglich ver-
32
hüettet wurden unnd man nit zu einzigem real bruch khommen thete.
33
Unnd hierzue habt ihr sonderlich euch der Mainzischen zu gebrauchen
34
unnd gegen den anderen churfürsten nichts sonders, es erforderts dann die
35
höchste noth unnd mit der Mainzischen rath unnd guetachten, heraus zu
36
lassen.

37
[11] Solten aber ermelte abgesanten bey euch sich raths ex professo
38
erhollen, wessen sie sich hierinn zu verhalten, in ansehung daß in der
39
churfürstlichen praeeminenz auch unnser kayserliche hochheit subsistierte,
40
so heftet ihr euch mit dem mangel einziger derentwegen habender instruc-
41
tion zu entschuldigen unnd darbey so viel an die handt zu geben, das daß

[p. 419] [scan. 453]


1
negste werde sein, alle occasion zu fliehen, wo ein- oder ander theill ihme
2
ichtwas praejudicierlichs befahren wolle, allermassen bey unterschiedt-
3
lichen solchen praetensionen dergleichen an unnserem kayserlichen unnd
4
anderen höffen täglich geschehe, unnd hierdurch viel beschwerliche
5
decisiones, die nur weitterung nach sich ziehen, unnd bey denen es doch
6
khein theill nie verbleiben lasst unnd acquiescieren, verhüettet blieben, nit
7
zweifelende, der Venetianische pottschaffter wurde sich hierin aller be-
8
scheidenheit gebrauchen.

9
[12] Anlangendt nun unnsers vetter unnd schwagers deß königs zu
10
Hispanien liebden abgesanten, so schliessen wir euch hiemit bey, waß für
11
ein vorinstruction der Zapata von dem don Francisco de Melo empfangen

32
Francisco Melo de Castro, Marqués de Illescas y Torre Laguna (1597–1651), war spanischer
33
Gesandter in Rom und im Reich. 1637 war er als spanischer Prinzipalgesandter für den Kölner
34
Kongreß vorgesehen. Später wurde er Vizekönig in Sizilien, dann in Aragon und Katalonien.
35
Gualterio Lopez, Conde de Zapata, spanischer Vertreter beim Kölner Kongreß, dann in Münster,
36
ist dort am 2. IV. 1644 gestorben.
.
12
Wan nun dorinn under anderem begriffen, daß ermelter pottschaffter mit
13
euch alles communicato consilio handlen solle, also ist unnser gnedigster
14
befelch auch hinwider, daß ihr mit ihme die bey unnserm hauß hergebrachte
15
confidenz, bevorab in einer summum domus nostrae concernierenden
16
sachen, alles vleiß gebrauchet unnd, sobald sie daselbst, sonderlich auch der
17
don Diego Savedra

37
Diego Saavedra Fajardo ( 1584–1648) traf erst 1644 in Münster ein. Er wurde 1646 nach
38
Spanien zurückberufen. Für ihn vgl. M. Fraga Iribarne.
auß Hispanien ankhommen, ihnen über das, daß wir
18
schon dem alhie anwesenden Spannischen pottschaffter marques Castel
19
Rodrigo

39
Manuel de Moura, Conde de Lumiares, Marqués de Castel-Rodrigo, gest. 1648, war 1631
40
spanischer Gesandter in Rom, 1641 beim Kaiser. 1644 wurde er Gouverneur der spanischen
41
Niederlande.
die euch überschickhte instruction communiciert, solche noch-
20
mals vorleget (massen wir solche zu dem endt euch auch in lateinischer
21
sprach überschickhen)

42
Eine Abschrift der Instruktion für Osnabrück vom 15. VII. 1643 in lateinischer Sprache
43
befindet sich in RK , Friedensakten, Fasz. 46d fol. 535–540. Die lateinische Fassung der
44
Instruktion für Münster vom gleichen Tag konnte nicht gefunden werden.
unnd ihre gedankhen vernehmet, was sie etwan
22
der allgemeinen sach unnd unnserm löblichen erzhauß zum besten erinneren
23
werden, auch dieselbe, so weit es unser unnd deß reichs dienst zuelasset, in
24
gebührende obacht nehmet. Wir seindt hingegen versichert, daß deß
25
königs liebden die ihrigen instruiert würdt haben, euch hinwider seiner
26
liebden intentiones offenherzig zu eröffnen, unnd das mit selber der don
27
Diego Savedra außführlich instruierter anlangen. Dahero habt ihr auch
28
von den Spannischen ministris zu vernehmen, wohin deß königs ge-
29
danckhen zu erhebung deß lieben friedens ziehlen.

30
[13] Unnd ob wir schon leicht erachten khönnen, daß sie auch auf die
31
haltung deß zu Regensburg getroffenen friedens

45
Druck bei J. Du Mont V 2 S. 615/18.
collimieren unnd auf

[p. 420] [scan. 454]


1
selbe zeit die restitution stellen werden, so habt ihr doch es hierbey nit ver-
2
bleiben zu lassen, sonder darauf zu tringen, was die entliche intention deß
3
königs liebden möchte sein unnd waß sie nachzugeben vermeinten, umb daß
4
man disem bluetigen krieg dermahl ein endt mache. Zumahlen der jezig
5
disseitige status rerum dergestalt beschaffen, daß auf khein weis zu glauben,
6
daß die Franzosen dahin zu disponieren, daß sie alles in den standt, wie es
7
anno 1630 were, restituieren. Solte man aber an seith der Spannischen
8
ministri darauf beharren unnd etwan bessere successus nach deß königs
9
in Franckhreich todt

39
Ludwig XIII. ist am 14. V. 1643 in St. Germain-en-Laye gestorben.
, motus in Franckhreich unnd dergleichen hoffen
10
wollen, so hettet ihr ihnen den jezigen statum deß reichs umbstendtlich zu
11
repraesentieren, in was abgang dasselbe gerathen, von wievil craisen nichts
12
auß armueth, von anderen ex pacto, von etlichen, daß sie maists in der feinde
13
handt, khein hilff, khein contribution, khein mannschafft zu hoffen, waß-
14
gestalt catholisch unnd uncatholische ständt zum frieden oder schier gar ad
15
servitutem quocunque modo sich praecipitiren wollen; wir unnseren erb-
16
königreich unnd landen unmüglich den last allein lenger ohne deß reichs
17
unnd deß königs liebden würckhlichen unnd ergibigen hilff zu ertragen
18
unnd in was gefahr man diß orths sey, daß wann man nit je eher je besser zu
19
einem schlusß khombt, von dem reich eines vorgriffs hierinn unnd zwar
20
mit exclusion unnsers löblichen erzhaußes

40
Über die drohende Trennung der Reichsstände vom Kaiser und vom Haus Habsburg hat Ferdinand
41
III. im Jänner 1645 eigene Gutachten der geheimen Räte angefordert; vgl. Einleitung S. 341f.
sich zu befahren habe. Warmit
21
nit allein unnser, sonder auch deß königs interesse in solchen standt gebracht
22
wurde, daß man under solchem last allerseits zu erligen wurde haben. So
23
seye auch wegen deß königs todt khein sondere enderung in consiliis nit
24
zu erwartten, zumahlen auch kheine motus interni, so lang sie ausser deß
25
königreichs prosperieren unnd sich aggrandieren khönten, unnd ein für
26
alle mahl seye jezt zur zeit unnserm löblichen erzhauß mit continuation deß
27
kriegs nit, sonderen allein mit einziger respiration geholffen, daher je eher
28
man sich zur sach bequemet, je besser unnd nuzlicher es unnß allerseiths
29
fallen werde, sonderlich weil bey disen universal congress haubtsachlich zu
30
befahren, je lenger die ständt im reich zu demselben den aditum in Teütsch-
31
landt werden haben, je mehr sich die gegentheill bemüehen, auch die er-
32
wünschte occasion haben werden, anstatt eines friedens entlichen wohl gar
33
newe foedera unnd conspirationes an- unnd aufzurichten unnd ein grö-
34
seres fewr alß je gewesen anzuzünden. Allermassen der Dr. Volchmar de
35
consiliis Francofurtensibus

42
Die Verhandlungen am Deputationstag in Frankfurt am Main.
euch mit mehrerm informieren würdt khönnen
36
unnd der Burgundische abgesanter

38
36 Brunn] in K am Rande hinzugefügt von a.
Brunn

43
Antoine Brun (1600–1654) aus der Franche-Comté stand in spanischen Diensten. 1641 war
42
er der Vertreter des burgundischen Kreises am Reichstag zu Regensburg, 1643 spanischer
43
Vertreter in Münster. Vgl. für ihn Truchis de Varennes.
deß königs liebden ministros
37
schon zweifelsohn informiert würdt haben.

[p. 421] [scan. 455]


1
[14] Waß nun selbe sich darüber heraus lassen, daß habt ihr unß mit
2
guetachten zu berichten unnd im übrigen alle guete correspondenz offt-
3
befohlenermassen mit ihnen zu halten, doch auch darauf daß aug zu haben,
4
daß es bey chur-, fürsten unnd ständen deß reichs nit daß ansehen gewinne,
5
alß wann ihr ohne sie nichts zu thuen macht hettet oder von ihren consiliis
6
allerdings dependieren thetet, wie ihr dann solches alles mit gueter dexteritet
7
wohl zu verhüetten unnd gleichwohl an den nothwendigen communica-
8
tionibus nichts werdet wissen ermanglen zu lassen.

9
[15] Gegen einem churfürstlichen collegio habt ihr das in ewerer instruc-
10
tion euch anbefohlene vertrawen in allen und jeden vorfallenheiten bestendig
11
zu zeigen unnd ist euch genuegsamb bewußt, waß unnß unnd unnserm
12
erzhauß daran gelegen, daß bevorab in jezigem frangenti wir unnß an das-
13
selbe unnd selbiges sich an unns halte. Jhr werdet euch also gegen solchem
14
dergestalt zu comportieren wissen, daß ihr gegen allen ein hohes unnd glei-
15
ches vertrawen zeiget, gleichwohl aber hiebey den unterscheidt wissen zu
16
brauchen, was ihr mit einem churfürsten mehr alß mit den anderen zu
17
communicieren.

18
[16] Mit den Churmeinzischen ministris habt ihr vorderist ein absonder-
19
liches enges vertrawen zu haben, unnd wo ihr etwan in ein unnd anderem
20
anstehet, ihres raths zu pflegen, gleichwohl aber mit der behuetsambkheit,
21
daß ihr euch dieses absonderlichen vertrawens dergestalt gebrauchet, daß
22
bey den anderen catholischer unnd uncatholischer churfürsten ministris
23
khein gelosia gebe, welche zu zeiten unnseren negotiis mehr geschadet alß
24
genuzet, auch ermelten Meinzischen ministris ihre guete intention in das
25
werckh zu sezen umb sovil mehrers schwer gemacht. Werdet dahero mit
26
underlassung überiger visiten, absonderlichen particularibus dergleichen zu
27
evitieren unnd mit mehrermelten Meinzischen ministris schon ein tempera-
28
ment zu finden wissen, wie ohne gelosia der anderen churfürstlichen gesan-
29
ten absonderliche guete correspondenz khönne gehalten werden.

30
[17] Gegen Churcöllens unnd Bayerns liebden haben wir anderst nit
31
uhrsach alß alles hohes und zwischen beeden unnsern heußern wohl her-
32
gebrachtes vertrawen zu haben. Wie in allem also sonderlich

41
32–33 ist mit deß – abgesanten] in K am Rande hinzugefügt von a.
ist mit deß
33
churfürsten in Bayrn liebden abgesanten in absonderlichem vertrawen zu
34
communicieren, waß der endts in militaribus nit weniger etwan inducien
35
halben unnd dergleichen vorkhombt, unnd die sach bey ihren ministris
36
dahin zu bringen, daß sie nit allein in collegio ihr guetachten eröffnen, son-
37
dern auch ad partem der churfürsten liebden gemüethes meinung fideliter
38
euch entdeckhen.

39
[18] Ahn Chursachßen habt ihr euch auch absonderlich unnd in allem
40
unnd jeden umb so viel mehr zu halten, warmit wir mit ihrer liebden ratione

[p. 422] [scan. 456]


1
deß Pragerischen friedens unnd sonsten interessiert. Wir haben bey ihrer
2
liebden solche devotion unnd affection gegen unnß und unserem löblichen
3
erzhauß verspührt, daß wir billich nit zu zweiflen haben, sie werden unnß
4
mit rath unnd that bey diesem congress nit lassen, da sie anderst die ihrigen
5
dahin abordnen wurden, warumb wir sie abermahl gnediglich ersuecht.

6
[19] So sezen wir auch in deß churfürsten zu Brandenburg liebden ein-
7
ziges mißtrawen nicht. Demnach wir aber gleichwohl vernemben, daß solche
8
ministri von ihro zu diesen tractaten deputiert, so vorhin in consilio formato
9
gesessen

38
Der brandenburgische geheime Rat wurde bald nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I.
39
mit Gegnern des kaiserlich gesinnten Grafen Adam von Schwarzenberg von 3 auf 11 Mit-
40
glieder ergänzt.
, also habt ihr mit selben ausser, waß dem gesambten collegio für
10
eröffnung geschicht unnd euch bey den Schwedischen tractaten absonderlich
11
ihrenthalben anbefohlen würdt, sehr behuetsamb zu gehen unnd euch zwar
12
aller vertrewligkheit sonderlich zu desto besserer penetrierung ihrer inten-
13
tion befleissen, aber übriges sonsten euch gegen selbe nit heraus zu lassen.

14
[20] Bey der fürstlichen unnd anderer ständt abgeordneten habt ihr vor-
15
derist deme nachzukhommen, waß unsere euch gegebene haubtinstruction
16
auftragt, darbenebens ein vleißiges aug darauf zu haben, daß der bey unnß
17
bereit reconciliirter fürsten abgesandte soviel alß müglich mit guetem
18
glimpf von aller zweifelsohne mit sonderem vleiß und bedacht von Franckh-
19
reich unnd Schweden affectierter correspondenz abgehalten werden, wie
20
ihr dann mit repraesentierung ihrer pflicht unnd anderen beweglichen moti-
21
vis durch ewere guete dexteritet sie an euch und von der feindtlichen confi-
22
denz wol werdet abziehen khönnen. Jhr hettet auch an ermelte fürstlichen
23
abgesanten zu begeren, daß sie euch offenherzig jederzeit eröffnen wolten,
24
waß ihnen von deß feindts consiliis sowohl zum frieden alß sonst zu ohren
25
khommen thete.

26
[21] Bey derjehnigen fürsten abgesanten aber, so noch würckhlich an
27
deß feindts seithen, alß da ist Hessen Cassel, Durlach etc.

41
Die in den Prager Frieden nicht eingeschlossenen Reichsstände werden im ersten Nebenrezeß zum
42
Prager Frieden ( J. Du Mont VI 1 S. 99/100) aufgezählt; vgl. oben S. 214 Anm. 2.
, habt ihr dise
28
behuetsambkheit zu brauchen, daß wann dieselbe sich bey euch anmelden,
29
ihr gegen ihnen in terminis generalibus allerdings verbleibet und diß orths
30
wegen ihrer herübertrettung (alß von der ohnedas sonderlich anfangs der
31
tractaten khein hoffnung) euch nichts einlasset, sonderen dahinstellet, ob sie
32
den außgang der universal tractaten erwartten oder sich dem geliebten
33
vatterlandt zum besten eines anderen resolvieren wollen.

34
[22] Solte aber ein- oder anderer von disen ernstlich ichtwas an euch
35
seiner accomodation halben bringen unnd ihr so viel dabey finden, daß man
36
sich darauf verlassen khönte, so hettet ihr ein solches anzuhören, ad referen-
37
dum zu nehmen und unseres ferneren befelchs gehorsambist zu erwartten,

[p. 423] [scan. 457]


1

36
1–2 Hessen – weisen] in K am Rande zuerst von c mit Bleistift, dann von b mit
37
Tinte hinzugefügt.
Hessen aber auf den Meinzischen tractat oder waß seithero Cölln traciert
2
möchte haben

38
Der Vertrag von Mainz mit Hessen-Kassel vom 25. VII. 1639 (J. Du Mont VI 1 S.
39
175/178).
, zu weisen.

3
[23] Auf der stätte abgesanten ist vor allem acht zu haben, als welche
4
absonderlich mit der necessitet der commercien bemantelter correspondenz
5
mit den feindtlichen cronen daß geliebte vatterlandt annoch maistes in
6
gegenwerttigem laidigen zuestandt halten und vor anderen solche zu behaub-
7
tung der amnistiae bis auf anno 1618 concitiert. So viel ihr nun werdt thuen
8
khönnen und vermögen, so habt ihr dahin zu sehen, wie ihr mit gueten
9
rationibus deren abgesanten an euch unnd von den feindtlichen gesanten
10
abhaltet. Sollet ihr auch ein solches leichter mit versprechung einziger gnad
11
es seye in titulis oder anderm zu erheben euch getrawen, so geben wir euch
12
vollmacht, auch hierinn euch gegen den, von welchem einzige dienst zu
13
hoffen, herawszulassen, unnd wollen dasjehnige, was ihr communi consilio
14
diß orths versprechen werdet, gnedigst praestieren.

15
[24] Die neutralisten, alß da ist in specie die statt Straßpurg, habt ihr
16
guetwillig unnd nit alß feinde anzuhören, weilen wir sie für solche seith deß
17
Pragerischen friedens nie tractiert, sonderen sogar einer abordnung in die
18
statt selbst gewürdigt

40
Im Jahr 1640 wurde der Reichshofrat Johann Heinrich Nothafft nach Straßburg zu Verhand-
41
lungen über den Einschluß der Stadt in den Prager Frieden abgeschickt (Kaiserliche Instruktion
42
vom 23. I. 1640 und Berichte Nothaffts aus Straßburg in RK , Kleinere Reichsstände,
43
Fasz. 515 fol. 53ff.).
. Waß sie nun bey euch vor- unnd anbringen, daß
19
habt ihr auch ad referendum anzunehmen. Inmittels empfangt ihr mit
20
mehrerm, wie weit man mit selbiger statt khommen. Unnd dieweilen es mit
21
Straßburg den absaz hat, daß sie weder Schwedisch noch Franzößisch,
22
also da sie sich a parte zum zihl legen wolte, so khan mit diser von euch
23
wohl zu würckhlicher zuetrettung auf unnser seith auch in loco, doch aber
24
höchst circumspecte tractiert werden.

25
[25] Unnd weilen entlichen zweifelsohne auch exulanten sich diß orths
26
befinden unnd bey euch sich anmelden möchten, so habt ihr auch solchen die
27
audienz nicht abzuschlagen, sondern sie anzuhören und ihrer gegen unnß
28
angeborner pflicht unnd unnserer clemenz zu erinnern, auch dahin zu weisen,
29
daß sie bey disem congress in ein unnd anderem gegen unnß alß ihrem
30
könig unnd landtesfürsten sich nit noch weiter vertieffen, sondern vielmehr
31
resipiscieren und zu unnserer kaiserlich königlich unnd landtsfürstlichen
32
gnad und milde alles gehorsambist stellen.

33
[26] Im übrigen so habt ihr bey disem congress vleißiges ufsehen zu
34
haben auf alle der feinde actiones unnd all derjehnigen, so dieselbe sive ex
35
reconciliatis sive ea nondum reconciliatis frequentieren, dann auß den-

[p. 424] [scan. 458]


1
jehnigen, so Salvius bereit vi salvorum conductuum sine clausula nondum
2
reconciliatorum sich angemaßt unnd wie euch unter dato den***

38
Das Datum dieser Weisung ist in allen Abschriften und Konzepten ausgelassen. Es ist anzu-
39
nehmen, daß es auch im Original fehlte. In den erhaltenen Reskripten und Weisungen an Graf
40
Auersperg in Hamburg und Osnabrück vor dem 23. IX. 1643 ( RK , Friedensakten, Fasz.
41
46h und 46i) konnte der angegebene Betreff nicht aufgefunden werden.
gnedigst
3
communicieret, leichtlichen abzunehmen, daß die gegentheillen nit allein
4
sich understehen werden, der nondum reconciliatorum anzunehmen, son-
5
dern auch die iam reconciliatos an sich aufs new zu henckhen und etwan gar
6
von redintegration deß Hailbronnischen schlusß

42
Der Heilbronner Bund, abgeschlossen zwischen Schweden und den vier oberdeutschen Kreisen
43
( J. Du Mont VI 1 S. 50/52).
mit ihnen handlung zu
7
pflegen, wenigist so viel sie deren hierzue zu bewegen vermögen. Ihr werdet
8
all diejehnige, von welchen ihr hierinnen einzige suspicion khönnet haben,
9
ihrer pflicht mit fleiß zu erinneren und selbe von dergleichen, so viel mensch-
10
unnd müglich, dem geliebten vatterlandt nur noch zu gröserer ruina auß-
11
schlagenden consiliis auf alle weis unnd wege zu divertieren und uns hierin
12
absonderlich alles deßjehnigen, waß euch zu ohren kombt, außfüehrliche
13
nachrichtung einzuschickhen haben.

14
Unnd dieses alles, soviel die interpositores, deß königs in Hispanien
15
liebden, chur- und fürstliche gesanten betrifft unnd ihr zum theill offentlich
16
gegen ihnen, zum theill in der nebenhandlung ihrer unvermerckht euch zu
17
verhalten habt.

18
[27] Waß nun die materialia ipsa tractatus zu Münster betrifft, so ver-
19
sehen wir unnß vorderist unnd ohne das zu ewerm in unnserm dienst jeder-
20
zeit erwiesenen eifer unnd fürsichtigkeit, daß ihr auf alle weis penetrieren
21
werdet, mit was intention der gegentheillen abgesanten diß orths angelangt,
22
ob es vielmehr angesehen, unter dem praetext eines friedts tractats die
23
gemüether

37
23 noch lenger – ab- und] in K am Rande hinzugefügt von a.
noch lenger von aller particularhandlung ab- und suspendierter
24
zu halten, allermassen bey den praeliminaribus geschehen, oder zu einem
25
ernstlichen schluß, waran ihr dann weder fleis noch unkhosten zu spahren
26
habt, damit man wenigist in etwas wissen unnd bey zeiten dergleichen arti-
27
ficia praecavieren oder aber auch friedtferttige aufrichtige intentiones besser
28
secundieren möge.

29
[28] Waß euch nun hierinn zu ohren khombt, was ewer gemüethes
30
meinung darüber, daß alles und jedes, waß ihr aus allen circumstantiis
31
muethmasset, darvon thuet unnß vleissig unnd außfüehrlich berichten.
32
Sonsten aber bleibt es vorderist bey der eingangs gemelten euch bereits
33
überschickhten instruction, unnd werdet ihr wissen, die gradus in der
34
proposition anbefohlenermassen in acht zu nehmen.

35
[29] Dises haben wir dem euch hierin gegebenen befelch für dißmahl
36
noch adiungieren wollen, daß nach dem der Venetianische potschaffter auch

[p. 425] [scan. 459]


1
diß orths ankhommen würdt sein, daß ihr auch gegen ihm alß interpositions-
2
abgesanten die confidenz zeiget, und ein ebenmessiges alß gegen dem nuncio
3
geschicht, der euch anbefohlenen proposition halben an ihn bringet und
4
zugleich seiner bemüehung euch bedienet, daß die cron Franckhreich sich
5
eröffne, wohin dann entlichen ihr an unnß und das heylige reich unnd alle
6
dessen assistierende begeren gestelt seye?

7
[30] Solte es nun weder durch den Päbstlichen nuncium weder durch den
8
Venetianischen pottschaffter von dem gegentheill nit zu erheben sein unnd
9
ihr

34
9 unnser – Franckhreich] in K am Rande hinzugefügt von a statt getilgtem ewer
35
proposition.
unnser und deß heyligen reichs begeren an die cron Franckhreich anbe-
10
fohlner massen hinaus zu geben haben, so würdt nun darüber der Französi-
11
schen ministrorum erkhlerung zu erwartten sein. Unnd da ihr dieselbe so
12
gestalt befinden wurdet, daß man hoffen khönte, es möchte bey ihnen einzi-
13
ges mehrers erbietten verfangen und nit alles auf gewinnung zeit unnd noch
14
lengerer bluetstürzung weder den deckhmantel gegenwerttiger friedens
15
tractaten gestelt sein, so hettet ihr vorderist vermittelst der interpositions-
16
gesanten ihnen, was mit mehrerem in specie wegen Elsas deß patris Herber-
17
stein euch bereit vorhero communicierte instruction in sich halt

41
Die Instruktionen Herbersteins vom 22. XI. 1641 (oben Nr. 24 S. 387ff. und Nr. 25 S. 395ff.)
, repraesen-
18
tieren zu lassen, und

36
18–21 wie weit – haben] in K am Rande von b statt getilgtem euch darbey endtlich
37
dahin zu ercleren, daß nach dem die erste rottura mit dem reich wegen Moyenwickh
38
geschehen und auf dessen demolition die cron Franckhreich anfangs dieser kriegen
39
getrungen, also wolten wir unß nit entgegen sein laßen, daß womit das Konzept im Satz
40
abbricht.
wie weit ein und anders bey ihnen verfangen wolle,
19
unnß außfüehrlich zu berichten, wie wir dan immittelst euch mehrere instruc-
20
tion nachschickhen wollen, wessen ihr euch in materialibus weiter gegen
21
Franckhreich nach unnd nach zu erkhleren möchtet haben.

22
[31] Ihr wüßt euch auch genuegsamb zu entsinnen, waß massen die cron
23
Franckhreich unnß unnd unnserm löblichen erzhauß bei chur-, fürsten unnd
24
ständen deß heyligen reichs odios zu machen, auch mit der noch zu Regens-
25
purg an sie abgelassenen antwort so viel zu verstehen zu geben sich under-
26
standen, daß wann die cron Franckhreich mit dem reich allein zu thuen
27
hette, solches baldt sich deß lieben friedens zu erfrewen solte haben, in
28
mainung die ständt hierdurch dahin zu persuadieren, daß sie deß lieben
29
friedens allein wegen Spanien entrathen müesten.

42
Über den Plan, Spanien in den Friedensverhandlungen mit Frankreich auszuschalten, der im
43
Reich allgemein begrüßt wurde, vgl. die Einleitung S. 331ff.
Nun ist nit zu zweiflen,
30
es werden die Franzößische ministri dergleichen artificia auch dis orths und
31
bevorab wo sy so viel stände beysammen haben, sich zu gebrauchen nit
32
underlassen und villeicht dergleichen anwurff an euch khommen, ob nemb-
33
lich und wie weit daß reich bey der cron Spannien stehen und bey disen

[p. 426] [scan. 460]


1
tractaten sich zusamben halten wolle, damit sy alßdan ihrer petitorum halben
2
gegen euch sich erkhleren möchten.

3
[32] Hierauf ist unnser gnedigster befehl, daß auf ein solches petitum es
4
khombe an euch oder durch die interpositions-gesanten oder under der
5
handt, ihr euch nichts unnd weder von ja noch von nein erkhleret und dises
6
artificium (dessen beantwortung der gegentheill, sie erfolgte auch wie sie
7
wolte, doch gegen unß sich bedienen wurde) mit der antwort declinieret,
8
daß vor allem von euch erwarttet werde, waß die cron Franckhreich an das
9
heylige reich begere und durch was weeg dasselbe in vorige freundt- und
10
nachparschafft mit Franckhreich khommen möge.

11
[33] Solten sy schon darüber replicieren, daß ihnen vonnöthen sey zu
12
wissen, mit wem sy aigentlich in handlung begriffen seyen, und derent-
13
wegen die interpositions-gesanten in euch tringen, so habt ihr doch bey
14
vorigem befehl zu verbleiben unnd euch mehr oder weniger nit herauszu-
15
lassen, sondern in jeztermelten schranckhen, wann schon auch die chur-
16
fürstlichen gesanten ein mehrers sich herauszulassen an euch tringen wurden,
17
allerdings zu verharren.

18
[34] Waß nun den tractat zu Oßnabrugg betrifft, sowohl der königlich
19
Dennemärckhischen alß unterschiedtlicher anderer bey selbem interessierten
20
chur-, fürsten und ständen, vorderist aber der Schwedischen gesanten halber,
21
so bleibt euch ebner gestalt unverhalten, daß sowohl unnser freündtlicher
22
vielgeliebter herr vatter christseeligister gedechtnus, alß auch wir selbsten
23
die zu unterschiedtlichen mahlen auch leztlich durch besagtes königs auß
24
Dennemarckh liebden abgesante graven von Penzen unnd Friederich
25
Günteren anerpotene interposition

40
Reichsgraf Christian von Pentz (1600–1651), Gouverneur von Glückstadt, kam 1637 zu
41
Unterhandlungen wegen Dänemarks Friedensvermittlung nach Wien. 1638/39 weilte er zum
42
selben Zweck in Hamburg. Ihn begleitete an beide Orte der Obersekretär der deutschen Kanzlei in
43
Kopenhagen, Friedrich Günther (1581–1655).
, dafern die königin und cron Schweden
26
derselben auch statt zu thuen begerten, genem gehalten unnd sich jeztbesag-
27
tes königs liebden gesanten auß special habenden befelch dahin erkhlert,
28
dafern bey den tractaten die cron Schweden unnd deren ministri über ver-
29
hoffen erbare christliche unnd billiche conditiones nicht annemmen, son-
30
deren unbilliche unnd unleidliche dinge suechen oder dem Römischen reich
31
an seinen pertinentien etwas abtringen wolten, daß auf solchen fall, so vil
32
die cron Schweden betrifft, mit unnß, chur-, fürsten unnd ständen deß
33
Römischen reichs besagtes königs in Dennemarckh liebden in eine nehere
34
unnd dahin gerichtete coniunction tretten wollen, daß ein sicherer friede
35
wider gestifftet unnd unnß, dem Römischen reich unnd dessen gliederen an
36
ihren hochheiten, regalien, landen und leuthen nichts entzogen werde, so
37
von unnß auch acceptiert worden.

[p. 427] [scan. 461]


1
[35] Ob nun zwar ihrer liebden genuegsamb deduciert worden und es
2
evidentia rei selbst an tag geben, daß der cron Franckhreich und Schweden
3
consilia je unnd allezeit auf continuation deß kriegs und oppression der
4
getrewen ständt gestelt gewesen und annoch ist, so haben sich doch ihr
5
liebden zu einem mehrern nit bewegen lassen, alß daß sie bey vorgangener
6
abhandlung der praeliminarien daß ihrige gethan haben, umb allerseits
7
interessierte dermahleins in loco congressus zusamben zu bringen. Wir
8
haben auch soviel in wehrenden tractaten wohl können abnemmen, daß sie
9
einerseiths nit gesonnen sein, sich mit unß und dem heyligen reich wider
10
Schweden zu coniungieren, anderer seiths ihr auch nit beliebig sey, daß die
11
Schweden auf dem Teütschen boden, absonderlich aber in dem Pommeri-
12
schen und Mechelburgischen meerhäffen vest machen, noch weniger durch
13
jezigen frieden sich darinn stabilieren, massen dann nit allein obbemelte dero
14
gesandten schrifftliche obligation, sonder die mehrmahlige ihrer ministro-
15
rum gegen den unserigen gethane erclärung allzeit in sich gefüehrt, daß man
16
der cron Schweden auf deß reichs boden nichts lassen weder könne noch solle.

17
[36] Die erfahrenheit hat aber mit sich gebracht, daß unß und dem hey-
18
ligen reich ein solches zu erheben nit allein von dem könig kein realassistenz
19
nie gegeben, sonder auch alle deß landts von Holstein schuldige contribu-
20
tiones unter dem vorwandt, alß wann die interposition und verwilligte
21

38
21–37 sowohl unnser – worden] in K von b hinzugefügt statt getilgtem unnß deß
39
königs in Dennemarckh liebden dero interposition durch ihre selbsteigene an den
36
kayserlichen hoff geschickhte abgesanten angetragen unnd von unnserm fr. geliebten
37
herrn unnd vattern weylandt kaiser Ferdinando dem anderen höchstseeliger gedechtnues
38
selbe dergestalt acceptiert worden, das ermeltes königs liebden sich bey anerpiettung
39
derselben dahin erkhlert, daß sie sich mit unnß unnd dem heyligen reich wider die cron
40
Schweden conjugieren wolten, zum fall ermelte cron, womit das Konzept von a im Satze
41
abbricht.
reichs- und craiß-anlagen für unsere reichsvölckher incompatibilia wolten
22
sein, abgestrickht und ausser der vom Pragerischen frieden von anno 1636
23
herrüerenden Römerzug

42
Im Art. 24 des Prager Friedens wurde zur Bildung einer Hauptarmada der Betrag von 120
43
Römerzügen bewilligt ( J. Du Mont VI 1 S. 96).
nichts abgestatet, geschweigendt einziges quartier
24
oder durchzug verstattet worden. Wir können demnach unß leicht die ge-
25
danckhen machen, daß bey jezigem tractat der könig und die cron Denne-
26
marckh bey ihrem principio werden verbleiben, nemblich daß desselben
27
interesse nit comportiere, der cron Schweden ichtwas auf deß reichs boden
28
zu lassen, unß aber mit andern mediis wie durch die waffen, der gegentheil
29
hiervon abzutreiben, nichts an der handt wollen sein. So möchten deß
30
königs liebden hierinn vielleicht baldt einen beyfall von Chur Brandenburgs
31
liebden haben und, da etwan viel oder wenig von zuruckhlaßung einziges
32
stuckh landts oder portus von euch meldung geschehe, der könig ein solches
33
alß eine wider seines stats interesse lauffendes werckh empfinden, auf alle
34
weis es verhindern, deß churfürsten von Brandenburg liebden nit weniger
35
an sich derentwegen ziehen oder wenigist, da sie schon von Pommern was

[p. 428] [scan. 462]


1
zuruckhlassen wolten, gleich auf anderwerttige ersezung dessen und zwar
2
von unsern erbkönigreich und landen werffen und, da sie hierinn nit satis-
3
faction kriegten, nit leuth ermanglen, die ihr liebden weit außsehendte
4
consilia an die handt geben theten, deme dann baldt Mechelnburg, Lawen-
5
burg und andere hierunten Nider- und Obersächßische interessierte fürsten
6
beyfall geben und an statt friedens noch weitterer mißverstandt sich er-
7
eignen können. Hingegen könte den Schwedischen nit weniger frembdt
8
vorkommen, daß wo man vor disem ihnen, da ihre sachen weit in schlech-
9
tern terminis weren, halb Pommern, 2 bis 3 monathsoldt für die soldatesca
10
in höchster geheimb, obzwar mit der condition offeriert, daß auf den fall
11
kein schluß erfolgt, es pro non oblato solte gehalten werden, jezo mit dem
12
Schönbeckhischen vergleich abspeisen wolle

41
Vgl. die Einleitung S. 330f.
, von welchem allem du graf
13
von Aursperg außfüehrliche nachricht hast und deine mitcollegos darvon
14
der notturfft nach informieren kanst. Es ist also überal leicht anzufahren
15
und aufs allerbehuetsamiste von euch zu gehen, damit ihr alle diffidenz,
16
bevorab in limine tractatuum, ein und ander orths verhüettet.

17
[37] Demnach aber bey all zu grossem allerseithigen respect man nie
18
zusamen wurde kommen, so haben wir euch über dasjehnige, was ewer
19
haubtinstruction in sich halt, noch dieses weitter, so viel tractatus mit
20
Schweden betrifft, zu erinnern eine notturfft erachtet: Alß erstlich, so bleibt
21
es bey deme, daß ihr bey den königlichen Dennischen ministris ewer haubt-
22
instruction gemeß per gradus

37
22 verfahret] in K am Rande hinzugefügt von a.
verfahret und so baldt ihr bey denselben ewer
23
proposition also verricht und deß königs liebden einzigen vorschlag, wie
24
mit Schweden zu accordieren, gethan, so hett ihr nit allein hieraws mit den
25

38
25 anwesenden churfürstlichen räthen] in K verbessert aus gesambtem churfürst-
39
lichen collegio von b.
anwesenden churfürstlichen räthen, sonder absonderlich mit dem Chur-
26
brandenburgischen zu communicieren und, nachdem ihr derselben ge-
27
müethsmeinung über deß königs liebden proposition von ihnen vernom-
28
men, euch gestalten sachen nach folgendes gegen sie noch weitter heraus-
29
zulassen.

30
[38] Wir erinnerten unß nemblich, waßmassen deß churfürsten liebden
31
durch ihre zu Regenspurg gehabte abgesandten sich vernemmen hetten
32
lassen, daß sie bey ihren nach Schweden seith deß verstorbenen churfürsten
33
erfolgten schickhungen penetrieren und unß,

40
33 so viel sie ergründen könten] in Kam Rande hinzugefügt von a.
so viel sie ergründen könten,
34
nit uneröffnet wolten lassen, wohin endtlich der cron Schweden gedanckhen
35
gericht und durch was conditiones mit derselben übereins zu kommen
36
were

42
Über die von Leuchtmar und Götze geführte Gesandtschaft der Brandenburger nach Schweden
43
vgl. Urk. u. Aktenst. I S. 518ff.
. Nun bedörffe es bey ihrer liebden keiner außfüehrung, was an be-

[p. 429] [scan. 463]


1
fürderung deß lieben friedens gelegen, was wir auch bis anhero praestiert,
2
umb denselben mit recuperation aller ihrer liedben landt und leuthen zu
3
erheben. Es bezeügten ein solches so viel 1000 mann, die wir derenthalben
4
aufgesezt und noch umb redintegration deß geliebten vatterlandts aufzu-
5
sezen gesonnen weren. Wie schwär aber die continuation deß kriegs falle,
6
wie die meisten reichsständte theils aus mangel der mittel theils sonsten
7
sich dem kriegs-oneri entziehen und unß und andern getrewen churfürsten
8
und ständten allen last allein ob den halß walzen theten, daß seye ihr liebden
9
wie nit weniger dises bekhandt, wie wanckhelbar das glückh im krieg seye
10
und wie derenthalben auch umb so viel weniger gegenwerttige occasion
11
außzuschlagen und dahin zu trachten seye, daß man je eher je besser zu guet-
12
tem vernemmen mit der cron Schweden gelangen möchte. Ein solches aber
13
sey leichter und eher nit zu erheben, alß daß man doch dermahleins eigent-
14
lich penetriern könte,

38
14–15 durch was – zu kommen] in K am Rande von a statt getilgtem ob dann ernst-
39
lich die cron Schweden auf ein billichen frieden oder ob selbe auf ein ewigen krieg ihre
40
fines unnd intention gestelt habe. Wir wünschen, das man hette bis dahero ein anders
41
erfahren mögen, alß das alle ihre tractaten nit zu einzigem schluß, sonder blos zu zeit-
42
gewinnung angesehen gewcst. Es hette alles dasjehnige, was mit des churfürsten zu
43
Sachßen, marggraf Sigmundts liebden unnd unnsern selbsteigenen ministris gehandlet
44
worden, ganz ein widriges alß grose aufrichtige friedt begierde gezeigt.
durch was für mittel, weeg und conditionen mit der
15
cron Schweden doch endtlichen übereins zu kommen.

16
[39] Was ihr nun diß orths und bey diesem tractat werdet vermerckhen
17
können, daß alles solte ihnen unverhalten sein, versehet euch hinwider
18
ebenmeßiger vertrewlicher eröffnung, was deß churfürsten liebden von den
19
Schwedischen intentionibus sich persuadieren möchte, umb das man je
20
eher je besser die handt anlegen und sehen könne, wie zusamen zu kommen.
21
Da nun ihnen den abgesandten beliebig wer, gegen euch sich herauszu-
22
lassen, wie sie vermeinten, daß mit den Schwedischen die handlung anzu-
23
tretten und was man darbey in acht zu nemben hett, so wolt ihr darüber
24
ihre gedanckhen gern vernemmen.

25
[40] Solten sich nun die Brandenburgischen hierüber dahin vernemben
26
lassen, daß sie ihres orths helffen wolten, Schweden seye ernst zu dem frie-
27
den, wann man der cron mit landt und leüthen an die handt gienge, es werde
28
aber selbiger cron ichtwas auf deß reichs boden zu lassen nit rathsamb,
29
noch weniger deß churfürsten liebden bevorab ohne anderwerttige erstat-
30
tung zuezumuthen sein, so heftet ihr auf den ersten fall von ihnen zu be-
31
gehren, wie sie dann vermeinten, daß Schweden aus den eroberten seekandten
32
oder per tractatus oder mit gewaldt abzutreiben? Zumahlen daß wissendt,
33
wie selbe pläz je und allezeit zur see succuriert und die Schwedischen von
34
unß hierinn nit könten verhindert werden. Da aber die Brandenburgischen
35
die zuruckhlaßung von theils Pommern nit excludierten, aber von ander-
36
werttiger erstattung für deß churfürsten liebden meldeten, sonderlich wie
37
vor diesem anregung geschehen, daß derselben hingegen mit einraumbung

[p. 430] [scan. 464]


1
Magdenburg und Halberstadt satisfaction geschehen könte, so hettet ihr
2
ewer absehen hierinn haubtsächlich dahin zu haben, nachdem unß nemb-
3
lichen obgemelter massen wol wissendt, daß deß königs in Dennemarckh
4
liebden aller zuruckhlaßung von landt und leüthen für die cron Schweden
5
einestheils jederzeit entgegen gewesen und noch ist, anders theils aber selbe
6
nie die handt anlegen wollen, daß man Schweden mit gewaldt von deß
7
reichs boden hett abtreiben können, und sie diesem principio bey den trac-
8
taten unfehlbar inhaerieren, da wir auch die ersten weren, so von zuruckh-
9
laßung ein oder andern seekandten und vilmehr von

43
9 Vor- oder] in K am Rande hinzugefügt von b.
Vor- oder ganz Pom-
10
mern ichtwas zum ersten an die handt geben theten, solches alß eines gegen
11
das interesse seines status lauffendes werckh übel aufnemmen, Brandenburg
12
derenthalben von dergleichen consilio ab- und so viel mehr zuruckhalten,
13
Mechelburg nit weniger hierinn an sich henckhen und also causam commu-
14
nem aus der sach machen, also habt ihr hierbey dise dexteritet zu brauchen,
15
daß die Brandenburgischen gesandten in puncto der zuruckhlaßung landt und
16
leuthen auf dem reichsboden für die cron Schweden das eys selbst brechen
17
und erkhennen möchten, daß ohne nachsehung halb oder ganz Pommern
18
für die cron Schweden nit zum frieden zu gelangen were, dergleichen alß-
19
dann an die Dennischen interpositions gesandten alß eines von Brandenburg
20
und nit von unß herfließendes consilium gelangen lassen dergestalt, daß die
21
quaestio, ob was von landt und leuthen den Schwedischen zu lassen, von
22
Brandenburg selbst erledigt, daß quomodo aber und der modus, wie solche
23
zuruckhlassung und mit was conditiones in das werckh zu sezen, bis dort-
24
hin außgestelt wurde, daß man das quantum, warmit der friedt bey Schwe-
25
den zu erheben, eigentlich wußte. Ihr werdet unß nit ein geringen dienst
26
thuen, wann ihr jeztgedachter massen das werckh einrichtet und zu ent-
27
fliehen vermöget, daß wir nit den anfang müessen machen, gegen Denne-
28
marckh, Brandenburg und Mechelburg sich ein oder anderer zuruckh-
29
laßung halben herawszulassen. Nit allein, das ihr selbst leichtlichen erachten
30
khönt, daß so baldt wir autores dises consilii wurden sein, Dennemarckh
31
vorderist erstgedachter massen offendiert, sonder da er es anderst nit köndt,
32
mit dem zu verhindern sich bemüehen wurde, daß er alle diejehnige, so
33
hierunder was zu verlieren, daß ihrige bey unß und wol gar unsern erb-
34
königreich und landen hinwider zu suechen anlaitten und darmit alle tractat
35
unpracticierlich machen wurde. Ob also schon die Brandenburgischen
36
gesandten bey erclerung, daß sie was zuruckhzulassen sich nit entgegen
37
sein lassen wolten, gleich dessen erstattung uf Magdeburg und Halberstatt
38
stellen oder von andern ersezungsmitteln was anregen wolten, so hett ihr
39
umb oberwehnte difficultet zu überwinden, daß nemblich sie autores der
40
zuruckhlaßung von landt und leuthen bleiben, deß erstattungs anhangs
41
halben ihr erbietten nit zu verwerffen, sonder jeztgedachter massen daß
42
erste, nemblich daß umb verhiettung noch mehrern bluetvergiessens den

[p. 431] [scan. 465]


1
Schweden ein stuckh von Pommern oder wessen man sich mit ihnen ver-
2
gleichen könte, gelassen wurde, anzunemben. Der erstattung halben aber
3
euch anfangs dahin zu ercleren, daß vor allem zu sehen, ob auch Schweden
4
und wie weitt es mit ein stuckh landts von Pommern zu contentieren
5
möchte sein,

41
5 mit vermelden, daß] in K am Rande hinzugefügt von a.
mit vermelden, daß sie die Brandenburgischen gesandten
6
leichtlich erachten könten, daß wann man solte von der erstattung handlen,
7
so müeßte dieselbe nach demjehnigen, so zuruckhgelassen, in etwas zu
8
proportionieren sein. Solte hierin einzige proportion statt haben, so brächte
9
die vernunfft mit sich, daß man wissen müeßte, was dann von landt und leü-
10
then nachzusehen. Solte man dises wissen, so were die notturfft, daß man
11
zuvor mit Schweden aggiustierte, mit wem die cron endtlichen content
12
wolte sein

42
12 und frieden – werden] in K am Rande hinzugefügt von a.
und frieden dardurch erhebt könte werden: Also unmüglich
13
noch zur zeitt von erstattung zu reden. Durch diesen weeg werdt ihr nit
14
allein divertieren können, daß man nit ehe von der erstattung rede, ehe alles
15
mit Schweden richtig, sonder deß königs in Dennemarckh liebden sich nit
16
entgegen lassen können sein, ein solches an die Schwedischen zu bringen
17
und ohne billiche offension desselben die zuruckhlassung der lande in die
18
handlung gebracht mögen werden, der erstattung halben aber gleichwol
19
nichts weder abgeschlagen noch versprochen sein, bis man aigentlich
20
waißt, mit wem Schweden zu vergnüegen. Wir wollen nit zweiflen, es werde
21
deß churfürsten liebden selbst die noth deß geliebten vatterlandts und ihrer
22
aigener landt und leuthe und die unmügligkeit der recuperierung der lande
23
jetzt zur zeitt erkhennen und so ruckhhaltig hierinn nit sein, daß ihr nit die
24
coniunctur solt ergreiffen können, dergleichen erstlich von den Branden-
25
burgischen ministris zu erheben und dann an die königliche Dennische
26
ministros dergestalt zu bringen, daß unß die uhrsach der zuruckhlaßung
27
von theils Pommern oder gar nit oder wenigist nit allein aufgewalzet bleibe.
28
[41] Wann nun die sach so weith gelangt, daß erstermelter massen die
29
zuruckhlassung von theils oder ganz Pommern, es seye ad tempus oder
30
lehenweis auf die cron, wie es etwan der tractat geben möchte, in die
31
handlung gebracht und nit allein Churbrandenburg einem solchen nit ent-
32
gegen, sonder auch deß königs in Dennemarckh liebden contradictio
33
überwunden ist, auch es mit der cron Schweden seine richtigkeit hette, mit
34
was für ein stuckh von Pommern sie endtlichen content wolte sein, und
35
allein

43
35 der ganze frieden allerseits] in K am Rande hinzugefügt von a statt getilgtem das
44
werckh.
der ganze frieden allerseits an dem hafften, was hingegen Churbran-
36
denburgs liebden für satisfaction zu geben, so solt ihr alßdann mit mehrerm
37
unsern gnedigsten befehl in puncto deß churfürsten erstattung dergestalt
38
empfangen, daß hoffentlich deß churfürsten liebden derenthalben jetzge-
39
stalten zeitten nach ihres interessi halben nit uhrsach solte haben, daß
40
werckh ufzuhalten.

[p. 432] [scan. 466]


1
[42] Wegen Wißmar und was die Schwedischen in Mechelburg und
2
Lawenburg, auch sonsten besitzen, habt ihr ebenmessige circumspection
3
zu brauchen und auf kein weis zu zuruckhlaßung mehr anderer in der
4
Schweden handen noch sich haltenden orthen einzige inclination zu
5
zeigen, sondern vorderist zu erwartten, wessen sich die Mechelburgischen
6
und andere gesandten selbsten taedio belli hierüber heraus liessen, und
7
ungeachtet ein solches schon zimblich früehezeittig von ihnen erfolgte
8
und sie zur zuruckhlaßung sich genaigt erzeigten, so hettet ihr euch doch
9
wegen Wißmar und anderen von der cron Schweden noch vorenthaltenen
10
orthen gar nit zu übereilen, sondern unß, ehe ihr es soviel diese orth
11
betrifft so gar an die interpositores bringt, gehorsamist zu erinnern und
12
inmittelst dahin zu sehen, daß obgedachter massen vorderist mit Chur-
13
brandenburg das eys gebrochen werde.

14
[43] Nachdem auch der cron Schweden praetensiones allzeithaubt-
15
sächlich auf 3 puncten bestanden, alß erstlich der amnistia, zum andern
16
der cron, zum dritten der Schwedischen soldatesca recompens, so habt ihr
17
diese circumspection zu brauchen, daß ihr stuckhweis der Schwedischen
18
erclerung nit annembet oder euch darüber einlasset, sonder dahin es zu
19
bringen vermittelst der interpositorum bemüehet

40
19 oder sonsten] in K am Rande hinzugefügt von c.
oder sonsten, daß alle
20
der cron Schweden wie sie auch sein mögen begehren und praetensiones
21
zugleich ufgesetzt und darüber tractiert wurde, dann wir dem werckh nit
22
für vorträglich hielten, daß von der cron Schweden ein praetension nach der
23
andern hervorgebracht und wann wir über ein passum verglichen, solches
24
alßdann durch andere newe unmügliche praetensiones irritiert wurde,
25
sonder wie in dem Schönbeckhischen recess bereit befindtlich alle condi-
26
tiones auf einmahl von der cron Schweden eröffnet und ihr euch über alle
27
hinwider

41
27–28 oder gleich – möget] in K am Rande hinzugefügt von a.
oder gleich oder nach erhollung weittern bevelchs ercleren
28
möget.

29
[44] So baldt ihr unß nun überschickhen werdet ein ferneren ufsaz
30
gegen dem Schönbeckhischen, so wollen wir unß unverlangt hinwider
31
ercleren. Inmittelst hettet ihr sonderlich in puncto amnistiae ein- für
32
allemahl euch zu ercleren, daß wir hierinn aus demjehnigen, so der jungste
33
reichsabschiedt vermag

42
Die kaiserliche Erklärung über die Amnestie vom 20. VIII. 1641 ist § 5 bis 9 des Reichsab-
43
schieds von Regensburg, gedruckt bei E. A. Koch III S. 551ff.
, schreitten weder könten noch wolten, zumahlen
34
auch das durch den vorstehenden frieden der effectus suspensivus für sich
35
selbst sich ufheben thet, also die amnistia nach geschlossenem frieden nit
36
mehr ein streitt wurde sein, sonder ihr völlige richtigkeit mit dem frieden
37
ipso facto erreichen.

38
[45] Sovil aber die recompens sowohl der feindtlichen soldatesca alß der
39
cron Schweden betrifft, da sich der gegentheil gegen euch schriftlich und

[p. 433] [scan. 467]


1
eigentlich derhalben herausliesse, so

38
1 hett] in K folgt getilgt auch darüber nichts zu erkhleren, sonder.
hett ihr mit den churfürstlichen
2
gesandten die sach zu conferieren unnd unß mit dem ufsaz ewer und der
3
churfürstlichen gesandten guetachten zu überschickhen. Und dises alles,
4
was bißhero nach lengs vermeldt, habt ihr bey den Schwedischen tracta-
5
tibus, so durch die Dennemarckhischen underhandlung offentlich zu
6
gehen, in acht zu nemben.

7
[46] Soviel aber dasjehnige betrifft, daß etwan auch a part diß orths und
8
mit beyseitssezung der Dennemarckhischen interposition zu handlen
9
möchte sein, so thuen wir unß gnedigst erinnern, was unßer reichshofrath
10
der von Luzaw bevelcht gewesen, mit Salvio zu tractieren, wie weit es mit
11
solcher negotiation kommen und was wir dir graf von Auersperg derent-
12
halben gnedigst anbefohlen

41
Vgl. die Instruktion Lützows oben Nr. 22 S. 376ff. Auersperg sollte die Geheimverhandlungen
42
wieder aufnehmen, falls Salvius darauf bestehen würde (Weisung an Auersperg in Hamburg vom
43
23. IX. 1642, RK , Friedensakten, Fasz. 46b fol. 168–179).
. Es ist unß auch nit entfallen, waßmassen
13
mehrgedachter Salvius sich gegen unserm geheimben rath und reichs-
14
vicecanzler dem graf Kurzen noch, nit weniger gegen dem von Lüzaw und
15
dann auch gegen dir graven von Auersperg zu mehrmahlen vernemmen
16
lassen, und zwar das es deß friedens halben mit der cron Schweden nur an
17
dem allerseithigen congressu ligen thete, damit hierdurch dem getroffenen
18
foederi zwischen Franckhreich und Schweden ein genüeg geschehe. In
19
loco tractatus aber wurde man a part mit der cron Schweden handlen und
20
leicht zu einem schluß, bevorab wann die Franzosen ihres orths bey den
21
tractatibus lang tergiversieren wolten, kommen können.

22
[47] Wir haben aber in der that selbst nit mehrern ernst und aufrichtig-
23
keit zu dem frieden an seith Schweden alß bey Franckhreich verspühren
24
mögen, sonder daß noch zur zeitt all dergleichen contestationes nichts alß
25
artificia gewesen, und obzwar all dises, was zwischen dem von Lüzaw
26
und Salvio gehandlet worden, sub sigillo silentii vorgangen, so müessen
27
wir doch anstehen, ob und was dem d’Avaux Salvius hiervon communi-
28
ciert möchte haben, zumahlen das in offenem druckh er d’Avaux sich nicht
29
gescheücht zu melden, man hette unserseiths Schweden durch particular-
30
handlung von den foederatis zu separieren sich understehen wollen, wann
31
nur die cron Schweden darzue zu bewegen gewest were. Es hat demnach
32
absonderlich die notturfft erfordern wollen, euch zu instruieren, wessen ihr
33
euch jeztgemelten geheimben handlung halben ferner zu verhalten, und zwar
34
erstlich, ob ihr selbst dieselbe diß orths continuieren und darzue anlaß
35
geben und dann, wann ihr dessen ein anfang machen sollet. 2º: Wann Sal-
36
vius wider mit dir graf von Auersperg anbinden thete, wessen

39
36 du dich] in K statt getilgtem ihr euch hinzugefügt von a.
du dich und
37

40
37 und ihr – vollmacht] in K am Rande hinzugefügt von a.
ihr in gesambt crafft ewerer vollmacht hingegen zu ercleren möchtet haben.

[p. 434] [scan. 468]


1
[48] Sovil nun betrifft, ob

35
1 ihr] in K aus du verbessert von c.
ihr alsogleich bey den vorhabenden tractatibus
2
gelegenheit suechen und dem Salvio oder den gesambten Schwedischen
3
abgesandten anlaß zur reassumption deß zwischen dem Lüzaw und Salvio
4
vorgewesten geheimen tractats geben sollet, ist unser gnedigster bevelch,
5
ungeachtet wir dir graf vou Aursperg ein anders vor disem ufgetragen

41
Vgl. oben Art. 46 dieser Instruktion.
,
6
daß du hiermit für dißmahl inhaltest und alles dasjehnige vorher lassest
7
gehen, was sowohl ewer haubtinstruction alß auch dise geheimbe in sich
8
halt, vor allem auch ihr dahin sehet, wie mehrgedachter massen die zuruckh-
9
laßung von theils Pommern materia tractatus auch publice und vermittels
10
der Dennischen interposition möge werden. Solten aber die Churbranden-
11
burgischen ministri bey Schwnden a part anschanzen und penetrieren
12
wollen, wie zum frieden zu gelangen und hierunder deß königs in Denne-
13
marckh liebden praeterieren, so het ihr es auch dahin gestelt sein zu lassen
14
und von ihnen zu vernemben, wessen sich die Schwedischen gegen ihnen
15
heraws liessen. Was sie sich nun gegen euch alßdann eröffneten, dessen
16
hett ihr den Churmainzischen und Bayrischen abgesandten communication
17
zu thuen und mit gesambtem rath dasjehnige vernemmen, waß ihr über
18
solche eröffnung vermeinen werdet, das gestalten sachen unsere dienst
19
erfordern und demjehnigen gemeß sein wurde, was unser euch gegebene
20
instruction

36
20 noch zur zeitt] in Kam Rande hinzugefügt von a.
noch zur zeitt mit mehrerm in sich haltet, was aber darinn nit
21
begriffen, weitter an unß bringen und entzwischen das filum auch eins
22
solchen durch die Brandenburgischen angehebten tractats erhalten.

23
[49] Solte aber offtermelter Salvius für sich und in nahmen der überigen
24
Schwedischen gesandten (wie dann auf sein angeben

37
24 allein] in K eingefügt von a.
allein nichts zu bawen
25
wer) die reassumption der geheimen tractaten an die handt geben und sich
26
bey euch erkhundigen, ob und wie weitt es bey

38
26 demjehnigen] in K folgt getilgt praetext.
demjehnigen project, so
27
ihme der von Lüzaw zuegestelt

42
Salvius wurde der 7. Grad, die Belehnung mit Vorpommern und im Fall des Fehlens männlicher
43
Nachkommen der Königin eine Ablösung von 40 Tonnen Gold noch mitgeteilt; vgl. oben Nr. 23
44
S. 386f.
, noch sein verbleiben habe, so fallen unß
28
zween weeg bey, durch welche allerhandt weitleuffigkeit bey Churbranden-
29
burg,

39
29–31 alß der – communiciert worden] in K von c am Rande hinzugefügt statt
40
getilgtem alß deme von diser vorgewesten handlung noch zur zeitt nichts wissendt.
alß der zwar wissendt, daß einzige handlung zwischen dem von Lüzaw
30
und Salvio vorgewesen, aber in specie was tractiert worden und wie weitt
31
man darmit kommen, nit communiciert worden, sich verhielten möchte las-
32
sen und man gleichwol zu diser nebenhandlung kommen können.

33
[50] Der erste ist diser, daß den Schwedischen ministris von euch geant-
34
worttet wurde, ihr wüßtet euch zwar zu erinnern, daß einzige engere hand-

[p. 435] [scan. 469]


1
lung neben den praeliminaribus zwischen dem kayserlichen

36
1 reichshoffrath] in K von c eingefügt statt getilgtem gesandten.
reichshoffrath
2
dem von Lüzaw und dem Schwedischen legaten Salvio vorgewesen, dem-
3
nach es aber mit der condition beschehen, daß wann man Schwedischer
4
seiths nichts verläßlichs vernemmen könte, alles ein ungehandletes werckh
5
sein und verbleiben solle, ichtwas verläßliches aber nie erfolgt, also müeßtet
6
ihr dasjehnige, was damahls vorgangen, dahin gestelt sein lassen. Da aber
7
die Schwedischen abgesandten ein uffsaz, wie und mit was conditionibus
8
näher und geschwinder zusamben zu kommen und guetter friedt und nach-
9
parschafft zwischen dem heyligen reich und der cron Schweden zu erheben,
10
euch zuekomen lassen wolten, so woltet ihr euch darüber und in solcher
11
enge, wie sie es verlangten und

37
11 man] in K eingefügt von a.
man derenthalben vergleichen wurde, hin-
12
wider ercleren, und dises zu dem endt, damit dergleichen uffsaz, so von den
13
Schwedischen an euch kerne, Churbrandenburg alßdann

38
13–15 alß ein – worden] in K getilgt, dann Tilgung aufgehoben.
alß ein erst an
14
euch gebrachte proposition und nit ein sach, darüber lang zuvor schon und
15
zwar unwissendt deß churfürsten handlung gepflogen worden, communi-
16
ciert würde.

17
[51] Der andere weeg, wann nemblich die Schwedischen ihrerseiths ein
18
uffsaz herauszugeben nit bewegt köndten werden, sonder sich bloß auf den
19
von dem Lüzaw empfangenen referierten,

39
19–20 ob unß – sicherste wer] in K am Rande hinzugefügt von c.
ob unß zwar diser jeztgemelte
20
erste weitt angenemmer und der sicherste wer, ist diser, daß ihr offenherzig
21
den Brandenburgischen gesandten entdeckhte, waß gestalt bey wehrendem
22
praeliminar tractat, alß sich zu mehrmahlen Salvius zu einem kürzeren
23
weeg den frieden zu erheben angegeben, einziges project uffgesezt were
24
worden, alß ihr ihnen hiemit (wie es hiebey ligt) communicieren wollen

41
Die Beilagen zur Instruktion fehlen in den Akten. Es handelt sich wohl um den 5. Grad, da eine
42
Mitteilung an Brandenburg nötig war. Seinen Inhalt bildet die Verpfändung Vorpommerns um
43
40 Tonnen Gold. Den Brandenburgern konnte der 6. und 7. Grad der Salvius tatsächlich mitge-
44
teilten Angebote, die Belehnung Schwedens mit Vorpommern, kaum eröffnet werden.
.
25
Deß churfürsten liebden were derenthalben

40
25 bis dato – project] in K am Rande hinzugefügt von b.
bis dato von solchem project
26
kain sondere communication noch zur zeitt geschehen, dieweil ermelter
27
Salvius je und allezeit zwar vil an die handt geben, aber in allem tergiver-
28
siert und man kein verläßliche resolution von ihme so weitt haben mögen,
29
daß man ichtwas mit bestandt deß churfürsten liebden hett darvon com-
30
municieren können, zumahlen auch daß unter andern conditionibus expres-
31
se darinn begriffen, daß zu allem so deß churfürsten liebden interesse con-
32
cernierte, dero außtruckhlicher consensus reserviert und an sich selbst dise
33
handlung ohne ihr liebden wissen und einwilligung kein crafft gehabt hette.
34
Wann nun ermelte Schwedische gesandte an euch gelangen lassen, daß sie
35
die handlung über disen uffsaz in mehrerer enge reassumieren wolten und

[p. 436] [scan. 470]


1
darmit geschwinder zu dem allerseiths verlangten friedenszweckh zu kom-
2
men vermeinten, also hettet ihr hiervon ihnen den Brandenburgischen
3
parte geben und derselben gedanckhen darüber vernemmen wollen.

4
[52] Was ihr nun für ein weeg aus disen beeden, allen unglimpff bey den
5
Brandenburgischen abgesandten zu verhietten, zu erkießen hettet, bevorab
6
nachdem sich die Brandenburgischen mehr oder weniger renitentes von
7
zuruckhlaßung landt und leuth schon etwan in primordio tractatum erzeigt,
8
auch ihr vermerckht haben wurdet, wie mehr und minder sie mit den
9
Dennischen consiliis und massimis, daß den Schwedischen nichts auf dem
10
reichsboden zu lassen, einstimbig weren, darüber hett ihr in sonderm ver-
11
trawen mit den Churmainzischen und Bayrischen gesandten alß deren
12
principalen alles dasjehnige, was a part mit Salvio und zwar mit ihrem ein-
13
rathen gehandlet wissendt ist, zu conferieren und was sie neben euch für
14
ein medium notificandi dem vorgewesten geheimen tractat den churfürst-
15
lich Brandenburgischen für das bequembste halten wurden, daß hett ihr in
16
gottes nahmen zu ergreiffen und also auch der particular geheimben hand-
17
lung ein anfang zu machen, für euch selbst aber solche bey Schweden

39
17–18 und mit – Dennemarckh] in K am Rande hinzugefügt von a.
und
18
mit praeterition deß königs in Dennemarckh bis auf weitteren unsern gne-
19
digsten befehl nit zu suechen.

20
[53] Und da nun die Churbrandenburgischen jetztermeltes project, daß
21
es ohne dero vorwissen erfolgt, empfinden oder mit den vierzig tonnen nit
22
content sein, weniger sich auf die Augspurgischen confessionsverwandten
23
ständt und eine erst derentwegen erfolgende craißaußschreibung weisen
24
lassen wolten, oder gar wider alles was hierin vorgangen protestierten, so
25
hett ihr mit hilff und zuethuen der andern churfürstlichen gesandten ihnen
26
obgemelter massen zu gemüeth zu füehren, waß gestalten dises project
27
seiner deß churfürsten liebden erstlich derenthalben nit praejudicierlich,
28
daß ohne ihren consens alles kein effect gehabt hette, zu dem andern, daß
29
mit erlegung der 40 tonnen ihr liebden wider zu dero landt und leuth mit
30
anderer ständte entgelt kommen weren, welche mit gewaldt zu erobern,
31
da es auch

40
31 sogleich] in K am Rande hinzugefügt von a.
sogleich zu hoffen wer, weit ein mehrers alß ein solche summa
32
kosten

41
32 wurde] in K folgt getilgt wie hiervon unmüglich wer, ichtwas eigentlichs zu
42
resolvieren oder auch nur zu deliberiren, bis man wüßte, was dann deß churfürsten
43
liebden umb friedens willen hierin nachzusehen möchten haben und mit weme die cron
44
Schweden content wolte sein.
wurde.

33
[54] Soviel aber betreffen thete die abstattung der vierzig tonnen ver-
34
mittels eines erst außschreibenden craißtags und das selbe den Augspur-
35
gischen confessionsverwandten ständten allein ufgetragen solte werden,
36
were von euch pro medio vorzuschlagen, daß sobaldt man mit Schweden so
37
weitt richtig, daß es allein an deß churfürsten liebden satisfaction erwinden
38
thete, noch bey wehrendem deputationtag diser erstattung halben die not-

[p. 437] [scan. 471]


1
turfft den versambleten deputierten ständten angebracht und dahin gehand-
2
let köndte werden, daß das ganze reich dise abstattung über sich nehme und
3
deß churfürsten liebden derentwegen genuegsame versicherung erfolgte

42
Der Deputationstag in Frankfurt wurde im Jänner 1643 eröffnet. Vgl. dazu F. Dickmann
43
S. 113ff., S. 534.
.
4
Mit disen und dergleichen wolfundierten argumentis hettet ihr mehrer-
5
melte gesandten auf ein bessern weeg zu bringen und dahin zu sehen, daß
6
offtermelte

38
6 zwischen – vorgeweste] in K am Rande hinzugefügt von a, statt getilgtem interims.
zwischen dem Lüzaw und Salvio vorgeweste handlung von
7
ihnen bestes uffgenommen wurde. Und da sie etwan vermelden möchten, es
8
wurde Schweden mit den 40 tonnen nit content wollen sein, müeßte also
9
auf ein höhere erstattungssumma gedacht werden, so hett ihr hinwider zu
10
replicieren, wie hiervon unmüglich wer, ichtwas aigentliches zu resolvieren
11
oder auch nur zu deliberieren bis man wußte, was dann deß churfürsten
12
liebden umb friedens willen hierinn nachzusehen möchten haben und mit
13
weme die cron Schweden content wolte sein.

14
[55] So baldt man also nur mit Schweden richtig, so könne und solle alß-
15
dann mit ihrer liebden ihrer abstattung halben tractiert und, was sie ver-
16
meinen werden derenthalben an die gesambten ständt zu bringen, an sie bey
17
erstgedachtem deputationtag gebracht werden.

18
[56] Solte aber deß churfürsten liebden hiermit gar nit sich begiettigen
19
lassen, sonder auf Magdeburg und Halberstatt oder andere erstattungs-
20
mittel tringen und inmittels alle erclerung gegen der cron Schweden suspen-
21
dierter wollen haben, so hett ihr mit zuethuen der andern churfürstlichen
22
abgesandten allerhandt bewegliche argumenta zu brauchen, sie von der-
23
gleichen aufzüg zu divertieren und endtlich euch so weitt heraws zu lassen,
24
daß ihr, was wegen Halberstatt gemeldt, es ad referendum nemmen und nit
25
zweiflen wollet, es wurden sich neben obgedachtem, so mit den gesambten
26
reichsständten abzuhandlen, auch noch andere weeg zu deß churfürsten
27
liebden contentierung finden, wann man nur zuvor wüßte, mit wem dann
28
der friedt bey Schweden zu erheben, massen ihr sie versichern köntet, daß
29
sobaldt wir die Sicherheit, mit wem Schweden endtlichen zu begniegen und
30
daß der friedt allein an deß churfürsten liebden einwilligung haffte,

39
30–31 haben wurden] in K am Rande hinzugefügt von a.
haben
31
wurden, wir alßdann unß noch wcitter gegen deroselben ercleren wolten.
32
Darbey wir

40
32 unß] in K eingefügt von a.
unß aber genzlichen versehen thetten, es wurden die Chur-
33
brandenburgische dise nebenhandlung derenthalben nit lenger ufgezo-
34
gener, sondern damit ihr liebden eher je besser auch von ihrer satisfaction
35
mehrers liecht haben mögen, dieselbe vil eher befürdert sehen wollen.

36
[57] Soviel

41
36 nun] in K eingefügt von a.
nun bey dieser particular geheimen handlung deß königs in
37
Dennemarckh liebden ministri betrifft, so ist kein zweifel, sie werden auf

[p. 438] [scan. 472]


1
ewere sonderlich hierinn füehrende action ein vleißiges aug haben und ihr
2
praeterition, da sie es innen werden, mit grosser empfindtligkeit ungeandet
3
nit lassen. Es ist eben darumb unser gnedigister befehl, daß ihr euch auf
4
alle weis bemüehet, wie was in puncto der zuruckhlaßung von landt und
5
leuthen ins mittel kombt, in dem offnen tractat nicht von euch herfliesse,
6
sonder was da vorgenommen solte werden, dergestalt eingerichtet wurde,
7
daß es nit allein mit Churmeinz und Bayrn, sondern auch Brandenburgs und
8
der andern churfürsten liebden vorwissen und consens geschehen thete.

9
[58] Und wann ihr es also durch ewere unß wolbekandte dexteritet an
10
das gesambte churfürstliche collegium ewerseiths gebracht, mit selbem der
11
zuruckhlassung halben gewißer lande aines seyt und Churbrandenburg alß
12
haubtinteressierter sich auch selbst nit entgegen sein lasset, so sehen wir nit,
13
warumb wegen einziger empfindtligkeit der königlich Dennemarckhischen
14
ihr mit rath und zuethuen eines churfürstlichen collegii die tractaten ufzu-
15
halten hett, zumahlen auch daß ihr liebden so offt und viel mahlen von unß
16
der ihr aus den Schwedischen progressibus zu erwachßenden gefahr getrew-
17
lich erinnert, gleichwohl aber einzige conjunction, ungeachtet sie das erz-
18
stifft Bremen und den Glückhstattischen zoll heutigen tags in ansehung
19
dessen gaudieren

40
Glückstadt war 1617 von Christian IV. gegründet und mit großen Handelsprivilegien ausge-
41
stattet worden. Der dort von Christian IV. seit 1628 eingehobene Elbzoll, den auch der Kaiser
42
1633 auf vier Jahre zugestehen mußte, wurde 1645 auf Betreiben Hamburgs wieder abgeschafft.
43
Vgl. dazu D. Schäfer V S. 571ff., 655.
, nit erhalten können werden, und unß bey dem heyligen
20
reich umb so viel mehrers unverantworttlich were, wann wir mittel hetten,
21
mit Schweden zum friedt zu kommen, und selbe umb der cron Denne-
22
marckh interesse aws den banden liessen.

23
[59] Solten auch schon die Dennischen gesandten, da ihnen von der-
24
gleichen nebenhandlung was zu ohren kommen thete, sich gegen euch
25
herawslassen, daß sich der könig annoch mit dem reich viel eher conjun-
26
gieren alß zugeben wurde, daß dergleichen seekandten der cron Schweden
27
verblieben, so hett ihr ein solches,

39
27–29 auch durch – anzuhören] in K am Rande hinzugefügt von a.
auch durch was für mittel, weeg und
28
conditiones ihr liebden ein solches zu effectuieren vermeinten, specialius
29
anzuhören, ad referendum anzunemben, mit den churfürstlichen gesandten zu
30
communicieren und unß darüber ihr und ewer umbständtliches guetachten
31
zu überschickhen, auch unsers ferrnern gnedigisten bevelchs zu erwartten,
32
inmittels aber in der angehebten nebenhandlung, da es auf obgedachte
33
manier zu selbiger gelangt were, mit Schweden vortzufahren.

34
[60] Villeicht möchte sich auch zuetragen, daß die Dennischen gesand-
35
ten bevelcht weren, in nahmen deß königs liebden sich bey euch zu er-
36
khundigen, wessen sich ihr liebden bey ihr bißhero in friedenswerckh ge-
37
habten müehe und angewendten unkosten deß Glückhstattischen zolls
38
halben zu versehen möchten haben und was ihr derentwegen bevelcht weret.

[p. 439] [scan. 473]


1
Auf ein solches bettet ihr zu antwortten, daß ihr von unß instruiert weret,
2
ihr liebden unsers geneigten willens und würckhlichen erkanttnus zu ver-
3
sichern, wann durch ihre cooperation, da ja die veranlaßte conjunction
4
nit zu erheben gewesen, der friedt für unß und das heylige

38
4 reich] in K am Rande hinzugefügt von a.
reich mit dessen
5
hochheit, reputation und sicherheit erhebt wurde, und demnach dises zolls
6
concession allermassen ihr liebden wissendt nit allein von unß, sonder auch
7
von dem gesambten churfürstlichen collegio dependierte, also wolten wir
8
der hoffnung leben, es wurden ihre liebden officia bey gegenwerttigem
9
tractat dergestalt aller orthen verfangen, daß nit allein wir, sonder auch ein
10
churfürstliches collegium uhrsach solte haben, umb soviel weniger hierin
11
ichtwas zu difficultieren, massen ihr liebden ohne das desselben zueneigung
12
bekhandt were. Hettet

39
12 alßdann] in K am Rande hinzugefügt von a.
alßdann darüber mit den anweesenden churfürst-
13
lichen gesandten communication zu pflegen, was auf weittere instanz dem
14
könig für antwortt erfolgen möchte und unß deß ferrnern verlauffs under-
15
thenigste nachrichtung einzuschickhen.

16
[61] Was im überigen bey den Münsterischen tractaten wegen ein und
17
anderer obsicht auf die reconciliirte, gravierte, nit reconciliirte ständt neu-
18
tralisation, exulanten und dergleichen zu haben, wie auch warinn sonsten
19
die tractatus mit

40
19 diesen Oßnabruggischen] in K am Rande statt getilgtem selben hinzugefügt von a.
diesen Oßnabruggischen concurrieren, das alles thuen wir
20
und umb so viel mehr alhero zu den Oßnabruggischen tractaten wider-
21
hollen, weilen villeicht ein grössere und gefehrlichere anzahl derselben zu
22
Oßnabrugg alß zu Münster sich einfinden möchten.

23
[62]

41
23 Wann nun – und] in K verbessert aus Waß nun hierinnen nit zu begreiffen wer
42
dann von a.
Wann nun hierein alles was vorfallen möcht nit zu begreiffen und
24
unmüglich ist, bey einem so weittleüffigen werckh und wo so vieler poten-
25
taten interesse concurrieren, alles auf einmahl in ein instruction zu bringen,
26
also haben wir eben derenthalben ewer unß bekhandte dexteritet, vleis,
27
eyfer und erfahrenheit zu disem höchstwichtigen werckh eligiert und sezen
28
das sondere gnedigiste vertrawen in euch, ihr werdet wie ihr bißhero zu
29
unserm gnedigisten gefallen gethan, also auch inskönfftig unsere und deß
30
heyligen reichs, auch unsers loblichen erzhauß dienst dermassen in acht
31
nehmen, daß oder der liebe frieden, wie wir denselben aufrichtig verlangen,
32
durch die gnadt gottes erhebt oder, da ja unsere und deß heyligen reichs
33
feindte bey disen tractatibus ichtwas anders alß frieden suechten, denselben
34
durch ewer wachtsambkeit dapffer und bestendig begegnet, vor allem aber
35
unser allein seligmachende catholische religion und dann alle unsere und
36
deß heyligen reichs jura und hochheit erhalten werden. Verbleiben euch
37
damit sambt und sonders mit kayserlichen gnaden wolgewogen. Geben zu

[p. 440] [scan. 474]


1
Ebersdorff den dreyunndzwainzigisten Septembris anno sechzehenhundert-
2
dreiunndvierzig,

33
2–9 unnserer reiche – Johann Söldner Dr. ss.] fehlt in KV, ergänzt nach RK ,
34
Friedensakten 921 fol. 261.
unnserer reiche des Römischen im sibenten, des Hunga-
3
rischen im achtzehenden unnd des Böheimbischen im siebenzehenden.

4
Ferdinandt

5
L.S.

6
Ad mandatum sacrae

7
Vt. Caesareae Maiestatis proprium

8
Ferdinand graf Khurz

9
Johann Söldner Dr. ss.

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