Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
DIE KAISERLICHEN INSTRUKTIONEN (1637–1645) BEARBEITET VON HANS WAGNER : 27 Hauptinstruktion für die Reichshofräte Johann Weikhart Graf von Auerspergund Dr. Isaak Volmar für die Verhandlungen mit den Schweden in Osnabrück Wien 1643 Juli 15

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1
27


2

Hauptinstruktion für die Reichshofräte Johann Weikhart Graf von Auerspergund Dr. Isaak Volmar für die Verhandlungen mit den Schweden in Osnabrück.


3
Wien 1643 Juli 15

4
Zwei Originalausfertigungen in RK , Friedensakten, Fasz. 46i fol. 24–30
5
und 35, 38–41 ( A1 und A2). –Zahlreiche Abschriften in den Friedensakten
6
der Reichskanzlei, Staatskanzlei und im Mainzer Erzkanzlerarchiv.

7
Drucke: Gärtner I S. 431; Meiern I S. 28.

8
Der Edition zugrundegelegt wurde A 1 von der Hand des Kanzleischreibers Konrad
9
Zelffe. A2 stammt von einer nicht identifizierten Kanzleihand. Die nur orthographi-
10
schen Abweichungen in A2 wurden im Apparat nicht berücksichtigt.

11
Ferdinandt der dritte von Gottes gnaden erwölter Römischer kaiser, zu
12
allen zeitten mehrer deß reichs.

13
[1] Wohlgeborner, auch ehrsamber gelerther, liebe getrewe. Demnach
14
nunmehr der tag zu den universal friedenstractaten in beeden orthen Mün-
15
ster unnd Oßnabrugg bestimbt unnd angesezt unnd wir nit zweiflen, ihr
16
werdet euch unnseren vorigen an euch abgangenen befelch nach zu Oßna-
17
brugg solche tractaten mit der königin unnd cron Schweden abgesanten
18
fortzustellen eingefunden haben, alß thuen wir euch hiemit unsere kayser-
19
liche instruction, wessen ihr euch zu verhalten, überschickhen, unnd werdet
20
ihr euch, waß zu erhaltung unnserer unnd deß heyligen Römischen reichs
21
hochheit und eines churfürstlichen collegii praeeminenz vonnöthen sein
22
würdt, in obacht zu nemmen alles fleisses angelegen sein lassen. Weilen auch
23
anfenglich wegen beederseiths plenipotenz durch den zu Hamburg auf-
24
gerichteten unnd von unnß unnd der königin unnd cron Schweden bestettig-
25
ten vergleich die sachen zur richtigkheit gebracht

37
Praeliminarvertrag in Hamburg (J. Du Mont VI 1 S. 231/233.)
, so lassen wir es darbey
26
bewenden unnd stellen in kheinen zweifel, es werde der durchleüchtigiste
27
fürst herr Christian der viertte zu Dennemarckh, Norwegen, der Wenden
28
unnd Gothen könig, herzoge zu Schleßwig, Holstain, Stormaren und der
29
Dietmarschen, grave zu Oldenburg unnd Delmenhorst, unnser besonder
30
lieber freündt unnd ohaimb, alß von unnß unnd mehrbesagter königin unnd
31
cron Schweden beliebter hochansehenlicher interpositor vermittelst seiner
32
vortefflichen gesanten zu bemeltem Oßnabrugg albereit erschienen sein

38
Die dänischen Gesandten sind am 5. IX. 1643 in Osnabrück eingetroffen.
.
33
Alß habt ihr zu legitimierung ewerer persohn hiemit unnser credential an
34
besagtes unsers besonders lieben freundt unnd oheimbs deß königs in
35
Dennemarckh liebden in originali unnd zu ewer nachrichtung ein abschrifft
36
zu empfangen unnd werdet das original besagten königlichen Dennemärck-

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1
hischen abgesanten zuestellen

40
Vom 23. VI. 1643, Druck bei J. G. Meiern I S. 21.
. Dieselben werden solches zu erbrechen oder
2
an gehörige orth zu bestellen wissen unnd ihr hingegen zu erwartten haben,
3
wie sich die königlichen Dennemärckhische abgesanten zu der interposition
4
legitimieren werden.

5
[2] Nachdem ferner vermittels der königlichen abgeordneten ratione loci
6
intermedii die veranlassung geschehen, das man bey den tractaten sich
7
derenthalben vergleichen solle, unnd wir dem ganzen friedenswerckh für
8
sehr befürderlich erachten, daß man die zeit mit völliger hin- unnd her-
9
schickhungen gegen Münster und Oßnabrügg nicht verzehre, alß ist unn-
10
ser allergnedigister befelch, daß ihr ewer handlung dahin anstellet, daß
11
man dises loci intermedii wegen alsobald und unverlengt ein völlige
12
richtigkheit mache unnd wegen erlassung der pflicht unnd obligeirung
13
zu der neutralitet allerdings denen jehnigen gemäs sich verhalte, wie es
14
bey Münster unnd Oßnabrügg observiert ist worden. Ihr hettet aber hierin
15
das aug darauf zu haben, daß nit etwan Warendorf

41
Vgl. oben S. 400 Anm. 2.
, alß das auch ausser
16
weegs, sondern ein ander inmitten deß weegs zwischen Münster unnd Oß-
17
nabrugg gelegenes schlosß erkhüest werde, derenthalben wir dann unnseren
18
nechstgesezten generalen bereit anbefohlen, daß waß für ein orth ausser
19
Warendorf hierzue beliebt würdt, von ihnen unwaigerlich abgetretten unnd
20
darmit wie mit Münster unnd Oßnabrugg gehalten werde.

21
[3] Wann man nun auch hierin eins, so habt ihr nach verrichten curialibus
22
gegen die Dennische abgeordnete folgendermassen euch vernemben zu
23
lassen: Nemblich nachdem durch göttliche verleichung unnd deß königs in
24
Dennemarckh liebden hochansehenliche bemüeheung dise zusammen-
25
khunfft zu behandlung eines ehrlichen sicheren unnd bestendigen friedens
26
zwischen unnß unnd dem Römischen reich, auch unnserm löblichen erz-
27
hauß unnd allen dessen confoederierten, assistenten unnd angehörigen an
28
ainem unnd der durchleüchtigisten königin unnd cron Schweden, auch ihren
29
confoederierten, assistenten unnd angehörigen am anderen theill, bestimbt
30
unnd angesezt, auch beede theill durch ihre gesandten unnd pottschafften
31
erschienen unnd bey dergleichen handlung die gesandten sich zuforderst
32
gegen einander gebührlich zu legitimieren, so dann mit einander de mediis
33
pacis amicabiliter zu vernemmen haben, alß wollet ihr ewer von unnß
34
habende vollmacht dem verglichenen recess gemes in originali producieret
35
unnd übergeben haben, nicht zweiflendt, daß der königin unnd cron Schwe-
36
den abgesanten dergleichen thuen würden

42
Wegen des Ausfalls der dänischen Vermittlung und langen formalen Streitigkeiten wurden die
43
Vollmachten erst am 21. XI. 1644 in Osnabrück ausgetauscht.
.

37
[4] Sovil aber die media pacis belangende, verhoffet ihr, daß des königs
38
in Dennemarckh liebden alß beederseiths wohlbeliebter hochansehenlicher
39
interponent bey den bishero gepflogenen unnd durch derselben rühmliche

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1
sorgfaltigkheit zu einem gueten endt gebrachten praeliminartractaten wohl
2
penetriert haben möchten, waß etwan für erbare christliche billiche thuen-
3
liche weeg unnd mittel zu accommodierung dises bluetigen kriegs unnd dan
4
zu widerbring-, stifft- unnd erhaltung eines rechten wahren sicheren unnd
5
bestendigen friedens fürgeschlagen unnd behandelt werden khönten. Da-
6
fern nun ihrer deß königs in Dennemarckh liebden belieben möchte, hievon
7
euch etwas apertura zu geben, woltet ihr euch darauf hinwider dergestalt
8
vernehmen lassen, wie es zu befürderung deß werckhs dienlich unnd
9
verantwortlichen, dann obwohl bey vorigen tractaten allerhandt vorschläge
10
auf die baan khommen, seye doch von dem anderen theils niemals waß
11
zuverläßliches an die handt gegeben worden, darauf man einige bestendige
12
friedenshandlung gründen unnd beschliessen mögen.

13
[5] Solten nun die königlich Dennemärckhischen sich entschuldigen, daß sie
14
deß gegentheils intention noch nicht recht penetriert, so sollet ihr sie bestes
15
vleiß ersuechen, daß sie vermittels ihrer underhandlung alles vleißes sich be-
16
müehen wolten, solche nochmals zu erkhundigen unnd euch alßdan eröffnen.

17
[6] Werden sie dann einige fürschläg thuen, die acceptabl weren, habt
18
ihr solche mit deß churfürstlichen collegii zu dieser handlung deputierten
19
abgesanten in gehörige deliberation zu ziehen unnd unnß darüber mit
20
guetachten zu berichten. Wurden aber solche denen vorigen Chursachß-,
21
Schönbeckh-, Meckhlburg- unnd Brandenburgischen handlungen gleich-
22
förmig sein

43
Vgl. zu diesen Verhandlungen C. Th. Odhner S. 48ff.
unnd sich darüber auf die albereit beschehene bewilligung
23
berueffen, so habt ihr euch auß den hier beygeschlossenen actis wohl zu
24
informieren, wie weit wir ein unnd anderen punct bewilliget unnd nach-
25
geben, unnd euch darauf mit den churfürstlichen gesandten, sonderlich den
26
Brandenburgischen, hieraws nach notturfft zu bereden, auch nach solcher
27
handlung und bewilligung hinwider zu erkhleren, wie ihr es befinden
28
werdet, daß es unserm damahligen gnedigsten willen unnd befelch gemes.

29
[7] Wurden aber solche vorschläge über zuversicht noch weiter gehen
30
oder aber die Schweden selbst newe unnd andere begeren thuen, so were
31
solches schleunig mit guettachten zu berichten und gleichsfalls unnsere
32
resolution hierüber zu erwartten.

33
[8] Solten dann deß königs in Dennemarckh liebden oder die Schweden
34
von euch die conditiones pacis zum ersten wissen wollen unnd nicht
35
erhebt khönnen werden, daß die cron Schweden ihres selbsteigenen
36
endtlichen begeren sich gegen euch heraws liesse, so hettet ihr euch zu
37
erkhleren, wir liessen es bey demjehnigen bewenden, waß der Schönbeckhi-
38
sche tractat mit sich bringt, woltet darüber der Schwedischen abgesanten
39
fernere erkhlerung gewerttig sein, umb alßdann weiter in der handlung
40
zu verfahren.

41
[9] Unnd habt ihr euch bey disem mit der cron Schweden vorgehenden
42
tractaten in allem eweren thuen unnd lassen so vorsichtig zu gehen unnd auf

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1
unnser und deß heyligen reichs hochheit, auch auf eines churfürst-
2
lichen collegii praeeminenz wie obgemelt dergestalt das aug zu haben
3
unnd euch nach demjehnigen zu gubernieren, allermassen ihr, wie wir
4
es hierin gehalten haben wollen, mit mehrerm auß beygeschlossener
5
für unsere zu den Münsterischen tractaten deputierte gesanten gegebenen
6
instruction ersehet

41
Vgl. oben Nr. 26 S. 402f.
. Sonderlich aber findet ihr auß denen zwischen
7
deß churfürsten zu Sachßen liebden unnd dem Schwedischen reichs-
8
canzler Oxenstirn vorgangenen tractatibus so viel, daß man an seithen
9
der cron Schweden sich allezeit mit der amnistia unnd satisfaction
10
der soldatesca aufgehalten und ermelte cron sich nie erkhleren wollen,
11
auf wem ihr selbsteigene praetension bestunde, wie man dann annoch
12
dessen nie kheine aigentliche nachricht haben khönnen. Ihr habt disem
13
nach ein sonderbahres fleissiges aug zu haben, daß ihr euch weder über dem
14
punctum amnistiae noch der satisfaction der soldatesca in nichts ein- unnd
15
herawslasset, es seye dann, daß man zuvor an seithen der cron Schweden
16
sich vernehmen habe lassen, waß dan derselben aigentliche praetension
17
unnd wohin sie gestelt seye. Unnd da nun solche praetension dergestalt
18
eingerichtet, daß sie dem heyligen reich, dessen chur-, fürsten unnd ständen
19
allzusehr praejudicierlich were, so hettet ihr mit gueter dexteritet dahin zu
20
trachten, daß vermittelst der Dennemärckhischen abgesanten dergleichen
21
petita mehrermeltes königs liebden unnß gethanen versprechen allerdings
22
gemes, so ihr auch in abschrifft hiemit empfangt

42
Die Abschrift liegt nicht bei.
, moderiert unnd gemiltert
23
unnd dahin gebracht werden, daß ein sicherer friede gestifftet unnd unnß
24
unnd dem Römischen reich unnd dessen gliedern an ihren hochheiten,
25
regalien, landen und leüthen nichts entzogen werde; vor allem aber habt
26
ihr hierinnen mit den churfürstlichen abgesanten unnd bevorab den
27
Brandenburgischen fleisßige communication zu pflegen unnd mit ihrem
28
rath unnd guetachten in einem unnd anderem zu verfahren.

29
[10] Wann aber der cron Schweden abgesante super causis belli zu
30
disputieren anlaß geben solten unnd ihr solches nit, wie ihr euch doch nach
31
aller mügligkheit dahin befleissen sollet, umbgehen khöntet, so werdet ihr
32
zuvorderist, waß den von unnserm vilgeliebten in gott allerseeligsten
33
herrn vattern der cron Pohlen zu hilff geschickhten succurs anbelangt, auß
34
beygelegter abschrifft opponieren khönnen, daß in dem darauf gemachten
35
friedenstandt zwischen ihnen unnd der cron Pohlen alles aufgehoben unnd
36
unnser vielgeliebter herr vatter außtruckhlich darin eingeschlossen worden

43
Gemeint ist der Waffenstillstand von Altmark vom 25. IX. 1629 ( J. Du Mont V 2 S. 594/
44
596), in den der Kaiser von Seiten Polens eingeschlossen wurde (Art. 31.
,
37
also das deßhalben die cron Schweden weiter khein uhrsach gehabt, gegen
38
ihre kayserliche Majestet unnd liebden etwas zu movieren, bevorab weilen
39
ohnedas bekhant und wir da nöthig nicht zu demonstrieren hetten, welcher
40
gestalt könig Gustavus Adolphus lengst zuvor die intention gehabt, zu

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1
erweitterung seines dominats sich in den innerlichen Teütschen krieg zu
2
mischen unnd under dem scheinbaren titul unnd nahmen einiger hilff-
3
leistung für seine freündt unnd bundtsgenossen sich des reichs frontiren zu
4
impatronieren. Es were auch von dem in anno sechzehenhundert unnd
5
dreissig zu Regenspurg beysammen gewesenen churfürstlichen collegio
6
insgesambt, das diejehnige, waß sonsten mehr vorermelter könig zu ver-
7
meinter justificierung seines kriegs auf Teütschem boden publiciert, nicht
8
für genuegsamb erheblich erkhant worden unnd man hette sich alsobald zu
9
allen schiedtlichen unnd friedtliebenden mitteln anerbotten, also daß
10
unnöttig gewest were, sovil edles christenbluet darüber zu vergiessen unnd
11
des königs persohn selber zu verliehren

40
Vgl. dazu O. Heyne S. 146. Das Schreiben der Kurfürsten an Gustaf Adolf ist gedruckt
41
bei M. C. Londorp IV S. 78.
. Diß alles aber sollet ihr nit
12
ehender, alß bis es die unumbgengliche notturfft erheischt, unnd doch mit
13
bestem glimpf gedenckhen unnd euch allein bemüehen, die media pacis
14
recht zu penetrieren unnd solche auf einen solchen fueß zu sezen, daß
15
man entlich möge mit guetem willen von einander schaiden.

16
[11] Da auch jemandts auß den ständten deß reichs unter dem titul unnd
17
nahmen der Schwedischen confoederation zu diser tractation erscheinen
18
oder etwan die cron Schweden im nahmen derselben von wegen unnsers
19
kayserlichen glaidts, so wir denselben hierzue ertheilt, in specie etwas
20
anregen solte, so habt ihr gar wohl acht zu geben, welcher stände wegen
21
solches aigentlich geschehen möchte. Dann da es umb diejehnigen zu
22
thuen, welche albereit mit unnß verglichen unnd außgesöhnet unnd sich
23
dem Pragerischen friedenschlusß accomodiert, so seindt dieselben billich ab-
24
die anderen aber, welche noch nicht außgesöhnt, zum amnistiae punct zu
25
weisen. Unnd solches thuen wir euch deßwegen hiemit allergnedigst
26
erinnern, weilen unnß newlich cammerer unnd rath zu Regenspurg gehor-
27
sambst überschickht, waß der Schwedische legatus Salvius an sie (unnd
28
sonder zweifel auch dergleichen an andere) zu mehrer weitterung der sachen
29
hat gelangen lassen

42
Am 27. V. 1643 schickte der Rat von Regensburg das Aufforderungsschreiben des Salvius
43
vom 20. IV. 1643 an den Kaiser ( RK , Friedensakten, Fasz. 46d fol. 391).
.

30
[12] Waß ihr also zu Oßnabrugg verhandlet, daß alles wollen wir, daß ihr
31
communicato consilio mit unsern zu den Franzößischen tractaten depu-
32
tierten gesanten thuet unnd durch schrifft- oder persöhnliche zusammen-
33
khunfft in loco intermedio, nach dem es die notturfft erfordern würdt, über
34
alles unnd jedes vleisßig conferiert, unnd waß ihr ain unnd andern orths,
35
auch nach vernehmung der churfürstlichen abgesanten gemüethsmainung
36
also mit gesambtem rath thunlich, auch diser instruction gemes befinden
37
werdet, vollziehet unnd unnß allzeit von jedem verlauff nach unnd nach
38
mit ewerm unnd der churfürsten abgesanten gehorsambsten guetachten
39
vleisßige relation erstattet.

[p. 412] [scan. 446]


1
[13] So habt ihr euch zu entsinnen, was gestalt bey jüngisten reichstag
2
zu Regenspurg die sachen mit chur-, fürsten unnd ständen dahin verglichen
3
worden, daß auch fürsten unnd ständt des reichs die ihrige zu offtermeltem
4
congress schickhen unnd mit unnseren gesanten ihrer principalen notturfft
5
communicieren sollen unnd mögen

41
Vgl. oben S. 405 Anm. 1.
. Es ist derowegen unnser gnedigster
6
gemessener befelch, das da ein oder ander vermittelst seiner abgeordneten
7
daselbst erscheinen thette, ihr nit allein alles dasjehnige, waß sy bey euch
8
anbringen werden, alles vleiß anhöret, sonderen auch derselben begeren
9
und anligen euch dergestalt angelegen sein lasset, wie es unnser unnd deß
10
heyligen reichs dienst erfordert.

11
[14] Wir geben euch auch insgesambt hiemit vollmacht unnd gewalt,
12
mit belieben deß anderen theills die tractaten von beeden orthen Münster
13
unnd Oßnabrugg zu mehrer bequemligkheit unnd schleüniger befürderung
14
derselben auf ein orth allein, welcher euch allen miteinander würde am
15
besten gefallen, doch ohne einzige interruption der tractaten zu trans-
16
ferieren, doch daß derselbe unnß mehr näher alß weiter sein möchte,
17
zumahlen wir genzlichen entschlossen, mit verleihung des allmächtigen,
18
sobald wir unnß allein des feindts diser orthen besser erlediget, in aigner
19
persohn dem reich zu näheren unnd disen gemeinnuzigen fridenstractaten
20
selber an der handt zu sein.

21
[15] Solte auch an einem oder anderen orth euch etwas von einem
22
stillstandt der waffen (weilen man gemeinlich bey allen solchen schweren
23
haubttractaten sich zum eingang eines solchen zu vergleichen pflegt)
24
entweder von dem gegentheill oder aber durch die interpositores zuge-
25
muethet werden, hettet ihr dasselbe ad referendum anzunehmen unnd nach
26
vorhergehendem rath mit den churfürstlichen deputierten unnß dasselbige
27
bey tag unnd nacht mit aigenem currier gehorsambist zu berichten. Wie wir
28
dann zu euch sambt unnd sonders der unnß bekhannten dexteritet, trew-
29
eifferigen devotion unnd vleisses nach das gnedigiste vertrawen tragen.
30
Unnd verbleiben euch mit kaiserlichen gnaden wohlgewogen.

31
Geben in unserer statt Wien, dem fünffzehenden monatstag Julii, nach
32
Christi geburth in sechzehenhundertdreyunndvierzigisten, unnserer reiche
33
deß Römischen im sibenden, deß Hungarischen im achtzehenden unnd deß
34
Böhmischen im sechzehenden jahre.

35
Ferdinand L. S.

36
Vt. Ad mandatum Sacrae Caesareae

37
Ferdinandt graff Majestatis proprium

38

39
[86,38] Khurtz] in A 1 , nicht eigenhändig.
Khurtz Johan Söldner Dr. mp.

[p. 413] [scan. 447]


1
Dem wohlgebornen auch ehrsamen gelehrten, unsern und

31
1 deß] fehlt in A 1
deß reichs lieben
2
getrewen Johann Weickhart graven von Auersperg, freyherrn zu Schön-
3
und Seissenberg, unserm reichshoffrath, cammern und unsers hertzogthumbs
4
Crain obristen erblandtmarschalchen und erbcammern, und Isac Volch-
5
mairn, beeder rechten doctorn, unserm Oberösterreichischen cammer-
6
praesidenten.

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