Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
262. Stadt Münster an Ferdinand III Münster 1653 Januar 3

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Stadt Münster an Ferdinand III.


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Münster 1653 Januar 3

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Konzept: A XIV 123. Kanzleivermerk: Abgangen und herrn doctori Rottendorff recom-
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mendirt sambt den beilagen, [die] veneris, 3. Januarii 1653. Die Beilagen werden vermißt.

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Nochmalige Bitte um billichmeßige recompens und ergötzlichkeit wegen geleisteter treuer
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Dienste.

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Allerdurchleuchtigst etc.

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Ewer Römisch Kayserliche Mayestät werden zweifelsohne annoch aller-
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gnedigst woleingedenck sein, was an dieselbe wir hiebevorn zu verschie-
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denen mahlen allerunderthenigst schrifftlich gelangen und vermittels
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dreymahliger underthenigst beweglichster vorschrifften weilandt Ihrer
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Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln, unsers damahligen gnedigsten
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landtsfürsten und herrn christmilten andenckens, wie auch des damahligen
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herrn nuncii Apostolici, herrn Fabii Chisii, intercessionschreibens aller-
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gehorsambist dahin gebetten, damit in allergnedigster behertzigung unserer
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so allerunderthenigst erwiesenen, wiewol allerschuldigsten getrewen
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devotion und dem heyligen Römischen reich so vielfältig geleisteter trew-
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nutzlicher diensten zu etwahiger ersetz- und erleichterung unsers uber-
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schwenglichen schweren schuldenlasts, und damit wir darunter nicht gantz
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und gar erligen pleiben mögten, eine erklöckliche, proportionirte recom-
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pens und ergötzlichkeit auß den nechstkünfftig eingehenden reichsmittelen
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unß vor andern allergnedigst zugeaignet und darüber gemessener aller-
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gnedigster befelch oder würckliche anweisung im hiesigen Westphälischen
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craiß zuertheilt werden mögte.

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Nun haben zwarn Ewer Römisch Kayserliche Mayestät diese unsere ob-
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lauts allerunderthenigst eingewandte bitt nicht weniger als zuvorderist
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hochsehlig gedachter Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln und des
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herrn nuncii Apostolici vor unß einkommene gehorsambiste intercession
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in Kayserlichen gnaden soweit angesehen und erhört, daß sie unß deßwe-
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gen bereits vor drei jahren nach laut der beilag eine allergnedigste expec-
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tantz ertheilen lassen, wofür deroselben wir hiemit nochmaln allerunder-
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thenigsten danck sagen. Nachdem aber, allergnedigster Kayßer und herr, wir
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des so hoch desiderirten und nötigen effects biß hiehin nit genießen mögen,
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inmittelst gleichwol unß und diese statt die höchste noth immer mehr und
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mehr antringet, so haben wir unß allerunderthenigst verkhünen müssen,
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Ewer Römisch Kayserlichen Mayestät nochmaln mit diesem unserm aller-
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gehorsambist demühtigsten schreiben flehentlichst zu fueß zu fallen und
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allerunderthenigstes embßigstes fleißes zu bitten, die geruhen ihro diese
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unsere hiebevorn durch weitleuffige allerunderthenigste und wahrhaffte

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deduction vorgetragene, auch mit oberwehnten verschiedenen landtsfürst-
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lichen und anderen vornehmer herrn legaten attestationibus und vorschriff-
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ten bestettigt- und wiederholeten bittschreiben nach dero allergnedigsten
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belieben abermahls vorbringen und daruff nach ihrer, der gantzen erbaren
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welt bekant- und höchstberümbten Kayserlicher milte nunmehr die aller-
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gnedigste verordnung und gemessenen befelch ergehen zu lassen, damit
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unß nach getrage und proportion angezogen- und erwiesener unserer ho-
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hen beschwerden sowol, alß geleisteten trewbestendigen devotion und er-
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sprießlicher diensten auß gemeinen reichsmitteln eine erkleckliche, billich-
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meßige recompens und ergötzlichkeit, auch daruff allergnedigst vertröst-
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und verlangende anweisung auf hiesigen Westphälischen craiß ob sonsten
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nach dero allergnedigstem wolgefallen zuertheilt und widerfahren, und wir
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also der vielfältigen, unß zum besten gemeinten, churfürstlichen und lands-
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fürstlichen intercessionalen endlichen gedeylichen genoß empfunden zu
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haben unß erfrewen mögen. Welche allerhöchste Kayserliche gnade wir
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sambt unser gantzen posteritet nicht allein allerunderthenigst zu rühmen,
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sondern auch nach allereusseristen krefften und vermögen mit allerunder-
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thenigster standthaffter devotion und darsetzung leib, guets und bluets umb
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Ewer Kayserliche Mayestät, dero glorwürdigstes ertzhauß und gantzes
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heylige Römische reich allergehorsambist zu verdienen unß schuldigst er-
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kennen und angelegen sein lassen wöllen, dieselbe damit in solcher aller-
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underthenigster festen hoffnung Gottes des allmechtigen gnedigen schutz
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und schirm bei langwihriger friedlicher regirung der gantzen lieben chri-
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stenheit zu trost lang zu gefristen allerunderthenigst gehorsambist befeh-
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lendt . Geben under unserm secretsiegel am 3. Januarii 1653.

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Ewer Römisch Kayserlichen Mayestät
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allerunderthenigst gehorsambiste trewe underthanen
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burgermeistere und rhat der statt Münster in Westphalen.

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