Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
262. Stadt Münster an Ferdinand III Münster 1653 Januar 3
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Münster 1653 Januar 3
Konzept: A XIV 123. Kanzleivermerk: Abgangen und herrn doctori Rottendorff recom-
mendirt sambt den beilagen, [die] veneris, 3. Januarii 1653. Die Beilagen werden vermißt.
Nochmalige Bitte um billichmeßige recompens und ergötzlichkeit wegen geleisteter treuer
Dienste.
Allerdurchleuchtigst etc.
Ewer Römisch Kayserliche Mayestät werden zweifelsohne annoch aller-
gnedigst woleingedenck sein, was an dieselbe wir hiebevorn zu verschie-
denen mahlen allerunderthenigst schrifftlich gelangen und vermittels
dreymahliger underthenigst beweglichster vorschrifften weilandt Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln, unsers damahligen gnedigsten
landtsfürsten und herrn christmilten andenckens, wie auch des damahligen
herrn nuncii Apostolici, herrn Fabii Chisii, intercessionschreibens aller-
gehorsambist dahin gebetten, damit in allergnedigster behertzigung unserer
so allerunderthenigst erwiesenen, wiewol allerschuldigsten getrewen
devotion und dem heyligen Römischen reich so vielfältig geleisteter trew-
nutzlicher diensten zu etwahiger ersetz- und erleichterung unsers uber-
schwenglichen schweren schuldenlasts, und damit wir darunter nicht gantz
und gar erligen pleiben mögten, eine erklöckliche, proportionirte recom-
pens und ergötzlichkeit auß den nechstkünfftig eingehenden reichsmittelen
unß vor andern allergnedigst zugeaignet und darüber gemessener aller-
gnedigster befelch oder würckliche anweisung im hiesigen Westphälischen
craiß zuertheilt werden mögte.
Nun haben zwarn Ewer Römisch Kayserliche Mayestät diese unsere ob-
lauts allerunderthenigst eingewandte bitt nicht weniger als zuvorderist
hochsehlig gedachter Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln und des
herrn nuncii Apostolici vor unß einkommene gehorsambiste intercession
in Kayserlichen gnaden soweit angesehen und erhört, daß sie unß deßwe-
gen bereits vor drei jahren nach laut der beilag eine allergnedigste expec-
tantz ertheilen lassen, wofür deroselben wir hiemit nochmaln allerunder-
thenigsten danck sagen. Nachdem aber, allergnedigster Kayßer und herr, wir
des so hoch desiderirten und nötigen effects biß hiehin nit genießen mögen,
inmittelst gleichwol unß und diese statt die höchste noth immer mehr und
mehr antringet, so haben wir unß allerunderthenigst verkhünen müssen,
Ewer Römisch Kayserlichen Mayestät nochmaln mit diesem unserm aller-
gehorsambist demühtigsten schreiben flehentlichst zu fueß zu fallen und
allerunderthenigstes embßigstes fleißes zu bitten, die geruhen ihro diese
unsere hiebevorn durch weitleuffige allerunderthenigste und wahrhaffte
deduction vorgetragene, auch mit oberwehnten verschiedenen landtsfürst-
lichen und anderen vornehmer herrn legaten attestationibus und vorschriff-
ten bestettigt- und wiederholeten bittschreiben nach dero allergnedigsten
belieben abermahls vorbringen und daruff nach ihrer, der gantzen erbaren
welt bekant- und höchstberümbten Kayserlicher milte nunmehr die aller-
gnedigste verordnung und gemessenen befelch ergehen zu lassen, damit
unß nach getrage und proportion angezogen- und erwiesener unserer ho-
hen beschwerden sowol, alß geleisteten trewbestendigen devotion und er-
sprießlicher diensten auß gemeinen reichsmitteln eine erkleckliche, billich-
meßige recompens und ergötzlichkeit, auch daruff allergnedigst vertröst-
und verlangende anweisung auf hiesigen Westphälischen craiß ob sonsten
nach dero allergnedigstem wolgefallen zuertheilt und widerfahren, und wir
also der vielfältigen, unß zum besten gemeinten, churfürstlichen und lands-
fürstlichen intercessionalen endlichen gedeylichen genoß empfunden zu
haben unß erfrewen mögen. Welche allerhöchste Kayserliche gnade wir
sambt unser gantzen posteritet nicht allein allerunderthenigst zu rühmen,
sondern auch nach allereusseristen krefften und vermögen mit allerunder-
thenigster standthaffter devotion und darsetzung leib, guets und bluets umb
Ewer Kayserliche Mayestät, dero glorwürdigstes ertzhauß und gantzes
heylige Römische reich allergehorsambist zu verdienen unß schuldigst er-
kennen und angelegen sein lassen wöllen, dieselbe damit in solcher aller-
underthenigster festen hoffnung Gottes des allmechtigen gnedigen schutz
und schirm bei langwihriger friedlicher regirung der gantzen lieben chri-
stenheit zu trost lang zu gefristen allerunderthenigst gehorsambist befeh-
lendt . Geben under unserm secretsiegel am 3. Januarii 1653.
Ewer Römisch Kayserlichen Mayestät
allerunderthenigst gehorsambiste trewe underthanen
burgermeistere und rhat der statt Münster in Westphalen.