Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
199. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1647 Juli 27
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Münster 1647 Juli 27
Ausfertigung: A II 20 Bd. 78 fol. 69’, 71. Druck: H. Lahrkamp , Friedenskongreß S. 267f.
Verteidigungsmaßregeln. Recompens des Grafen Trauttmansdorff für einen Bürger.
Nachdeme alle hauptleute, officirer und befelchabere in den bürgerfahnen
alhero bescheiden und erschienen, so seind dieselben von amptswegen er-
innert und mit ernst ermahnet worden, dweil in benachbar orten die kriegs-
unruhe sich leider zu viel verbreitet, indeme durch die Königmarckische
armee die statt Warendorff angegriffen, auch bereit durch belagerung umb-
geben
der friedenstractaten, und dan für guet und nötig gefunden, das außerhalb
der lieb frawenpforten vor wenig jaren new gelegtes rondeil der situation
halben abnehmen und die katze abnehmen, davon die erde in die wälle zur
erhöhung füllen lassen, so mögten sie die burgere zu fleissigem angriff der
arbeit anweisen. Zu jeder fahne mögten sie 5 starcke taglöhner außsehen.
Item die schoßpforten zu beobachten mögten aus jeder fanen zwen trewe
burgere außgesehen, dieselben auch mit visitirt werden. Item verfallene
brustweren zu besseren.
Am morgen, daß die nachtwachthabende nit von den rondelen abtretten,
ehe die pforten eröffnet. Item fleissig zu visitiren und zu ronden. Von der
wacht morgens abtrettende müssen nit schiessen. Item jeder burger zur per-
sönlichen wacht einzustellen und mit dem gewehr, daruf er gesetzt. Item
sich nüchtern zu halten, daß soldaten auch das saufen nit verstattet werde;
daß jedes tags zwo personen aus den officirern bei der arbeit sich finden
mögten.
Wann effective gespüret würde, daß etwan kriegsleute bei nachtzeiten in den
kempen sich finden, so das viehe würcklich außzutreiben im werck ver-
spüret , uff solche thätere mögte die wacht wol feur geben, aber vermittelst
guter discretion, damit dannoch niemand, so allein in oder durch die kempe
gehen wolte und zur abnahme nicht intendirt, unschuldig getroffen werde.
Schweerman bat um handbietung, dweil der hoffvogt Mensing und Johan
Stael wegen seligen cantzlern Mensings erben sich verweigerlich hielten und
widersetzten, umb ime das in underghaptem logiment übrig verlassenes hew
und sachen, so ime pro recompensa wegen herrn grafen von Trautmans-
dorff praestirter dienste und uffwartens, und daß er denselben biß Dörsten
uff gesinnen begleidet, assignirt, abfolgen zu lassen
Graf Trauttmansdorff wohnte nicht im Hof der Erbmänner Kerckering zur Borg, wie Hövel ,
Quartier S. 167 annimmt, sondern im Hause Königsstr. 52, das den Erben des Osnabrücker
Kanzlers Lic. Johann Mensing gehörte; nach seiner Abreise mietete es der Burgunder Antoine
Brun. Das Haus wurde 1782 abgebrochen; auf dem Platz stand später der „Kettelersche Hof“
( Geisberg IV, S. 381 ). Vgl. M. Schmidt-Berger S. 185, die auf eine Rechnung des Hof-
vogts Joh. Mensing hinweist ( StA Münster , Depositum des Altertumsvereins Münster ,
Mscr. 386,1 ).
daß hoffvogt und Staels uxor uff angemeldtes gebott der abfolge nicht parirt,
sondern Mensing schimpflich praetendiren dörfen, die vormundere oder
kindere weren senatui nit underworfen, daß derwegen Schweerman durch
eröffnung des Mensingischen hauses die hand gebotten werden solle, daß
er des verehrten hewes, haber und holtzes haabhafft werden möge, prout
Johan Heerde, senator, retulit, daß er dabei in abzug des herrn grafen von
Trautmansdorff praesens gehört, daß der obriststallmeister außtrucklich ge-
sagt , das hew und übrige holtz und was in den krippen übrig, dem Schweer-
man abgefolgt werden solle etc. praesente Evert Groten ministro, der es
erst Stael anmelden solle, umb das haus zu eröffnen.