Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
141. Stadt Münster an von Krosigk und Vultejus Münster 1646 Mai 1
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Münster 1646 Mai 1
Konzept: A XIV 126b. Kein Kanzleivermerk. Adresse: An fürstlich Hessische abgesante
herrn v. Groeßig und Vultejum.
Fürbitte für das städtische Leprosenhaus.
Hochedelgeborner, auch wolledler, gestrenge, hochgünstige, vielgeehrte
herrn abgesante!
Ewer Excellentzen werden wir klagend anzudeuten genöhtiget, von denen
auß unserm mittel verordneten provisorn des leprosorii und gottesarmen-
haußes nechst vor dieser statt belegen vernommen zu haben, welcher-
gestalt vor wenig tagen am selbigen armenhauß, zur Kinderhauß genant,
zumuhtung beschehen, um zwantzig reichsthaler zur contribution zu
erlegen.
Wan nun, hochgünstige vielgeehrte herrn abgesante, es an deme, daß
allsolch leprosorium einzig und allein uff schamele burgere dieser statt,
so von Gott dem allmechtigen mit solcher leider abschewlichen kranckheit
behafftet und daher innerhalb der statt propter contagionem nicht zu leiden,
fundirt, darin sich auch keine andere alß bürgerlichen standts inficyrte
befinden, dahero dan in der fundation die uffsicht, vorsorg und verwaltung
unß, dem rhate, alß oberprovisorn zustehet, dieses haußes bedienten auch
unß geschworen und jährliche rechnung zu thuen pflichtig, derwegen wir
schuldig, nach allem vermögen des haußes und der gottesarmen schaden
abzuwenden und vielmehr ihr bestes zu befurderen, gestalt dan bißdaran
uff unser hievoriges remonstriren und suppliciren mit vorwissen und
gnediger bewilligung Ihrer Hochfürstlichen Gnaden, der verwittibten
fraw landgrevinnen zu Hessen, durch herrn generalcommissarium von der
Malspurg und anderen kriegsobristen dieß hauß sampt deren bedienten von
allen contributionen frey und ledig gesprochen und bißanhero verschonet
worden, so ist an Ewer Excellentzen unser dienstfleissige bitt, gleich wir
sicher und gewiß, wan Ihre Hochfürstliche Gnaden solcher beschaffenheit un-
dertheniger gebür erinnert, deroselben nach ihrer angebornen berümbten
fürstlichen milte die fernere exemption nicht zuwieder sein werde, durch
dero intercessional- und respective befelchschreiben underthenig und
hochgünstig zu befürderen, damit der rentmeister Wilde und Coeßfeldischer
receptor erinnert, ermahnt und denselben befohlen werden möge, hinfüro
die gottesarmen dieses unsers leprosorii sambt ihren geist- und weltlichen
bedienten mit dergleichen zumuhtung zu verschonen und in ihrem von
Gott dem allmechtigen zugesandten leidigen kreutz ferner nicht zu be-
schweren . Das wird Gott der allmechtig anderwertz mit seinem milten
seegen erstatten und bei seiner allmacht die gottesarmen mit ihrem innigen
gebett zu verdienen verhoffentlich unvergessen sein. Ewer Excellentzen
(an dero guten zuneigung in dieser favorablen sachen gar nicht zweifelend)
dem schutz des Allerhöchsten trewlich befehlend. Geben under unserm
secretsiegel am 1. Maii 1646.
Ewer Excellentzen dienstwillige
burgermeistere und raht
dieser neutral erklerten statt Münster.