Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
119. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1646 Februar 3

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Protokoll des Rates der Stadt Münster


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Münster 1646 Februar 3

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Ausfertigung: A II 20 Bd. 77 fol. 92. Druck: H. Lahrkamp , Friedenskongreß S. 242.

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Seiltänzer. Maskenverbot. Eidleistung des Syndikus.

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Solle den sich angebenden seiltäntzern bei diesen zeiten zugelassen und ge-
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stattet sein, ihr exercitium biß aschertag exclusive zu üben, mit dem beding,
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daß die den armen uffs wenigste fünff reichsthaler unfehlbarlich zukehren
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sollen.

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Ward den beruffenen bottmeistern befohlen und eingebunden, allen kra-
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mern dieser statt ernstlich anzumelden, keine mascen oder larven weder zu
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verkauffen, noch vor den thüren außhencken zu lassen, bei arbitrari straff.
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Und wo innerhalb 24 stunden dern einige im kraem außhangend gefunden
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würden, daß diejenige, so sie außgehenckt, dafür gestraft werden solten.

[p. 123] [scan. 147]


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Ist der edler hochgelehrter herr Bernhard Widenbruck, beeder rechten
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licentiat, uff erwiederte und einwilligende vota alhero ad curiam berufen
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und nach verlesener und acceptirter, wiewoll in etwas verenderter und re-
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spective verbesserter bestallung zum syndicat uff- und angenommen wor-
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den

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Wiedenbrück trat 1651 in den Dienst des Fürstbischofs Christoph Bernhard, wurde dessen
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Geheimer Rat und weltlicher Hofrichter, auch vom Kaiser geadelt und „comes palatinus“. Seine
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Stelle als Stadtsyndikus übernahm der Licentiat Bernhard Viertenhalben, bekannt durch seine
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Stellungnahme gegen Christoph Bernhard von Galen.
. Daruff er den gewöhnlichen aidt, so ihme auß dem in pergamen be-
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schriebenen buch vorgelesen, in forma abgelegt und fürters seine dancksag
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und oblation gethan, dagegen auch ihme von den anwesenden herrn gra-
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tulirt worden.

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