Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
22. Niederschrift über eine Verhandlung des Rates der Stadt Münster mit Krane Münster 1643 Juni 1
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Münster 1643 Juni 1
Abschrift: A XIV 106a. Kanzleivermerk von der Hand Hollandts: 2. Iunii nominati belett-
herrn : herr Dr. Stael, L. Virtenhalben, Dr. Römer, Loyßman, Heggeler, umb abzu-
wechseln . Copia memorialisch- und protocollarisches verzeichnuß, was mit herrn Kra-
nen , Kayserlichem abgesandten, communicirt, 1. Iunii 1643.
Städtische Maßnahmen den Friedenskongreß betr.
1. Junii anno 1643. Der Kayserliche herr abgesandter proponirt:
1. Erstlich wegen der quartier; deßwegen auß mittel des rhats commissarii
anzuordnen, bei welchen die ankommende abgesandten sich anzumelden,
damit daß die logimenter pro numero et qualitate personarum accomodirt
werden mögen. Ihre Mayestät wollen eß gehalten haben wie auf den reichs-
tagen , sein alle logimenter zu besichtigen; werde also gehalten, daß die
häuser in drei theile zu setzen, wavon die election haben patroni casae, den
zweiten nemmen die abgesandten, der dritte pleibt pro domino domus.
Deßwegen die häuser und logimenter durchzuschlagen und nach befindung
gallerien zu machen, alles pro pretio tamen iusto et aequivalenti, damit man
davon reputation habe; deß wegen die commissarii ad inspiciendas domus
anzuordnen; befinde sich in codice ein titull de epedimeticis et metator [ibus];
wolle vernemmen, ob die herrn etwas hiebei zu erinnern hetten.
Herrn burgermeistere und rhat wissen nicht, wie starck ein jeder abgesand-
ter ankommen werde, wan sie solches wissen, so könten sie in der cump-
terey ad S. Georgium, S. Joannem, auf der kramer hauß und beihäuseren
accomodirt werden.
Der vorschlag ist geschehen, müsten eventualiter die logimenter außge-
sehen und die commissarii einen jedwedem in omnem eventum anweisen
können, weiln man nicht wissen könte, wie starck ein jeder gesandter an-
kommen werde.
Conclusum: Daß gewiße commissarii zu verordnen, welche die logimenter
außsehen und die ankommende herrn abgesandten pro numero et qualitate
personarum accomodiren.
Die commissarii müsten auch die macht und instruction haben, daß sie
wegen des haußzinsens in fürfallenden streitigkeiten den außspruch thuen
mögen. Placet.
Etliche wirtsheuser seind offen zu halten und mit den quartieren nicht zu
belegen, damit die ankommende abgesandten ad interim et ad tres dies un-
dergebracht werden mögen, deßwegen wirtsheuser Nagell, Stapelberg,
Wilckinghoff uffe Saltstraßen und Wilckinghoff an St. Ludgers kirckhoff
außzusuchen.
2. Wegen sauberhaltung der statt desuper communicandum cum clero pri-
mario et secundario der gaistlichen halber, in deren logimenter weltliche
wohnen, und haben burgermeistere sich resolvirt, ihrer dißfalß gemachten
ordnung nachzukommen und sich dieses zum höchsten angelegen sein
lassen.
Visitatio der Ahe sei auch zu geschehen, dan die Ahe sei unten ser eng und
oben weit, deßwegen, weiln etliche vicarienhäuser interessirt, cum reveren-
dissimo capitulo et clero zu communiciren.
3. Wegen der brandtordnung pleibt eß bei dieser statt gute ordnung, welche
einzufolgen.
4. Ratione pretii und verkauffung der eßenden wahren werde alles nach dem
gesichte verkaufft, müste darein eine andere ordnung gemacht werden, mit
pfunden oder sonsten.
Die herrn burgermeistere wollen eß nach dem gewichte einrichten lassen.
Daneben müste freie zufuhr geschaffet und deßwegen auff etliche meille
wegs umb Münster und Oßnabrügk her alles in sicherheit gesetzt werden.
5. Sei durch das gantze stifft täglich frei marckt zu publiciren per ambt-
mannos und deßwegen ein sicher concept aufzusetzen, dessen man sich
weiter zu vergleichen, müste gleichfalß in der statt publicirt werden.
Wegen des habern, roggen und sonsten müsten die häusere visitirt und alles
auff die billichkeit gesetzt werden, weiln auch deßwegen sich viell in den
gaistlichen häuseren befindet, müste cum reverendissimo capitulo com-
municirt werden.
So seind auch außerhalb der statt die wege zu repariren und deßwegen
gleichfalß cum capitulo zu communiciren.
6. Wegen der krancken, so befallen mögten, müste auch anordnung ge-
macht und deßwegen ein sicher ort extra civitatem außgesehen werden.
7. Wegen underhaltung der guarnisoun und anordnung eines commendan-
ten : müste einer angeordnet werden und zum wenigsten 1200 man sein.
Dieserhalb sei auch ein schreiben an den commendanten zu Dörsten, herrn
obristen Remundt, aufzusetzen und gleichfalß das concept, was der obrister
Remundt antworten solle, quod placuit, und wird eß der syndicus civitatis
aufsetzen.
Ein gesambt schreiben an Ihre Churfürstliche Durchlaucht wegen bezah-
lung der hieigen guarnisoun aufzusetzen, damit eß auß der pfennigcammer
geschehe und dabei pure ohne verenderung verpleibe.
Endlich müste das postwesen in anderer ordnung gesetzt werden, dan eß an
vortschickung der briefen allein nicht gelegen, müsten auch zwelff oder 24
pferde angestelt werden, damitt ein jetweder vortkommen könne; stellet in
bedencken, ob man eß selbsten anstellen wolle oder eß per Caesaream maie-
statem geschehen zu lassen.
Die herrn rhäte wollen eß zuvorderst an Ihre Churfürstliche Durchlaucht
glangen lassen und sich demnechst ferner ercleren.
Wan Ihre Päbstliche Heiligkeit einen cardinal schicken würde, welcher ge-
stalt derselb einzuholen, müste cum clero et civitate communicirt werden.