Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
1. Johann Detten an Stadt Münster Köln 1641 August 26
Johann Detten an Stadt Münster
Köln 1641 August 26
Ausfertigung: A XIV 105a. Kanzleivermerk: praesentatum 30. Augusti 1641, lectum in senatu.
Inoffizielle Kongreßankündigung.
Woledle, gestrenge, hochweise, auch edele, ernveste, hochachtpare, hoch-
gelehrte und vornehme herrn bürgermeister und rath!
Ewer woledlen, gestrengen und herrlichkeit sein meine gehorsambe
schuldige dienste zuvor. Insonders großgünstige, gepietende, hochgeehrte
herrn! Ich setze außer allen zweiffel, ewer woledlen, gestrengen und herrlich-
keit werden nunmehr dessen in erfahrung kommen sein, waß bey wehren-
dem reichstag zu Regenspurg auf verahnlassung der cron Schweden wegen
veränderung der mahlstätt zu der allgemeinen friedenshandlung vorgelauffen,
auch deßwegen die königin und cron Schweden ahn die alda versamblete
churfürsten und stände gelangen lassen, sodan, daß die Römisch Kayserliche
Mayestät, unser allergnedigster herr, (damit derenmahleins dießem so hoch
nötigen wichtigen werck der anfang gegeben und die betrangte christenheit
auß ihren nöthen und anligen ohne ferneren verzug und auffenthalt errettet
werden mögte) auff die von besagter cron vorgeschlagene örtter alß Münster
zu den Frantzösischen und Oßnabrugk zu den Schwedischen tractaten aller-
gnedigst bewilligt haben.
Daß aber dieße veränderung der örtter ihren vortgang haben würde,
wehre woll so viell destomehr zu vermuthen, weiln die cron Franckreich die
erwehnte örtter sich nit zuwider sein lasset, auch höchstgedachte Ihre
Kayserliche Mayestät die gleidtsbrieff sowoll für die cron Franckreich alß
dero confoederirte auf Münster originaliter umbgefertigt, dero alhie anwe-
senden deputirten zugeschickt und ihnen selbige mit nechster ordinari
nacher Franckreich vortzustellen und zu handen der cron Franckreich depu-
tirten lieffern zu lassen allergnedigst anbefohlen, deme auch für 14 tagen von
wolgemelten herrn commissariis gehorsambst nachgelebt worden, und es
nun dahin stehet, daß hingegen die cron Franckreich ihre salvos conductus
für die Kayserliche und königlich Spanische deputirten originaliter herauß-
folgen lasse; so scheinet gleichwoll, daß viele difficulteten und beschwernus
von der alhie anwesendter gesandtschafft, insonderheit aber den Päbstlichen
ministris, wollen vorgewendet und opponirt werden, gleichsamb die statt
Münster ein unbequemer und überauß kostbahrlicher ortt, welche eine
geraume zeit hero von denen umbligenden feindtlichen guarnisounen
beängstigt und aller zufuhr benommen worden und noch zur stundt würde,
dergestalt daß die nottwendige ohnentbehrliche lebensmittel denen ein-
wöhnern alda itziger zeit zu kurtz fiellen, viellweniger bey herzukombst
so vieller potentaten gesandt- und pottschafften bestehen würden; zudeme
seye wollgedachte statt fast lehr von behauß- und wohnungen, welche
benebens dermaßen schlecht mit zimmern auch sonsten versehen, daß bey
vorstehender zusamenkunft man sambt bey sich habendem ahnsehentlichen
comitat übel würde verpfleget und accomodirt sein; überdieß würde man
auch mit dem monatlichen deputat, womit man alhier underhalten, allda
lange nicht außkommen können, gestalt dan under ettlichen verlautten
will, daß allda mehr dan dobbele kosten wollen erfordert werden. Dieß
alles scheinet nit, daß auß fundament der wahrheit, sondern vielleicht ex
errore oder ettwa auß einiger aversion gemeltes platzes vorgegeben werden
wölle; es ist aber kein zweiffel, es werden höchstgedachte Ihre Mayestät
sich umb des ortts eigentliche beschaffenheit bey ewer woledlen, gestrengen
und herrlichkeit, woferns noch nit geschehen, ehistes allergnedigst er-
kündigen .
Weiln nun ohnzweiffentlich zu ermessen, daß bey vorstehender verlegung
der mahlstatt von hier nacher Münster selbiger statt nit allein ein unsterb-
licher ruhmb und ehr, sondern auch ein unaußsaglicher nutz und wollfahrt
darauß entstehen kan, gestalt dan dießes ein einiges und ohnfehlbars mittel,
wodürch dero betrangte und durch denen langwierigen, vielfältigen,
schwehren kriegsbürden außgemattete bürgerey balt erquickt und zum
vorigen standt und flor widergebragt, auch die geldtsmittel, dern woll-
besagte statt am meisten mangelhafft worden, wieder eingeführt werden
können; und damit ewer woledlen, gestrengen und herrlichkeit, wan
vielleicht dieselbe von höchstgedachter Ihrer Mayestät wegen vorgewendter
beschaffenheit allergnedigst befragt werden solten, desto zeittlicher sich
auf alle fälle zu richten haben, auch alle vorgeworffene vermeinte beschwehr-
und verhinderung wiederlegen mögen, alß hab ich von solchem allen,
soviell mir davon nach meiner geringheit wissig und offenbahrt, ewer
woledlen, gestrengen und herrlichkeit zu deren nachrichtung in gehor-
samben vertrawen zu berichten wegen der gegen mein liebes vatterlandt
mir obligende schüldigkeit nit unterlassen sollen, wie dan allezeit dessen
gemeinen nützen, wo meine kleinheit vermag, in gehorsamer trew auff-
zuwartten mit schüldigster gebühr werde angelegen sein lassen; thue
ewer woledlen, gestrengen und herrlichkeit hiemit in schütz des aller-
höchsten getrewlichst befehlen. Cöllen, den 26. Augusti 1641.
Ewer woledlen gestrengen und herrlichkeit
trewgehorsamber mitbürger
Johan Detten.