Acta Pacis Westphalicae II B 4 : Die französischen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Clivia Kelch-Rade und Anuschka Tischer unter Benutzung der Vroarbeiten von Kriemhild Goronzy und unter Mithilfe von Michael Rohrschneider
EINLEITUNG
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EINLEITUNG
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1. Politisch-militärischer Rahmen
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2. Die französische Gesandtschaft
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3. Die Friedensverhandlungen
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a. Die Verhandlungen mit dem Kaiser
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b. Die Verhandlungen mit Spanien
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4. Frankreich und seine Verbündeten
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5. Die Einrichtung der Edition
Der vorliegende Band enthält die französische politische Korrespondenz im Rah- men des Westfälischen Friedenskongresses für den Zeitraum zwischen dem 9. Juni und dem 23. November 1646. In diese knapp halbjährige Phase fallen herausra- gende Ereignisse der französischen Kongreßpolitik: Die bisherigen Verhandlungs- ergebnisse mit dem Kaiser wurden in den Satisfaktionsartikeln vom 13. Septem- ber niedergelegt, und es begannen intensive Unterredungen mit Spanien. Zugleich aber zeigten sich deutlich Spannungen in Frankreichs Bündissystem. Militärisch war der genannte Zeitraum für Frankreich jedoch erfolgreich, im Reich beinahe zu erfolgreich, denn das gemeinsame Vorrücken der französisch-schwedischen Truppen führte zu einem Konflikt mit Bayern, den die französische Politik eigent- lich vermeiden wollte. Von den Erfolgen an den anderen Fronten erwartete man dagegen den entscheidenden Schub für die Verhandlungen mit Spanien. Diese Hoffnungen erlitten einen Einbruch mit dem Mißerfolg der französischen Armee vor Lérida, der am Ende des hier zu vergegenwärtigenden Zeitraums steht und in ihm politisch nicht mehr wirksam wurde.
1. Politisch-militärischer Rahmen
Der Feldzug von 1646 hatte für die Franzosen vielversprechend begonnen. In Italien drangen sie seit Mai 1646 die toskanische Küste entlang nach Süden vor und setzten damit nicht nur ihren Kriegsgegnern zu, sondern zwangen auch den Papst zu einer Regelung der verschiedenen strittigen Punkte, die das gegenseitige Verhältnis seit langem belasteten
Nr. 1; vgl.
Mazarin ,
Lettres II S. 326 und 328f.
. Militärisch zielte Frankreich auf die spanischen Festungen des Stato dei Presidii
und belagerte seit dem 15. Mai 1646 Orbetello
Chéruel ,
Minorité II S. 201.
. Den Vorstoß leitete der Herzog von Brézé als
surintendant général de la navi- gation et du commerce
Das Amt entsprach dem eines Admirals von Frankreich, das 1627 abgeschafft worden war; vgl.
[ nr. 37 Anm. 6 ] .
. Während in Paris schon Gerüchte über die Einnahme der Stadt kursierten
, lieferten sich die Franzosen am 14. Juni vor Orbetello mit
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den Spaniern eine Seeschlacht, aus der sie zwar siegreich hervorgingen, aber mit Brézé den Kommandanten ihrer Flotte verloren
Chéruel ,
Minorité II S. 206–209; vgl. nr.n 37, 45.
. Andere widrige Umstände be- gleiteten die Belagerung, die nach letzten Anstrengungen am 15. Juli 1646 abge- brochen werden mußte
Chéruel ,
Minorité II S. 212ff.;
Bazin
III S. 335;
Mazarin ,
Lettres II S. 311. Vgl. nr.n 38, 45, 77, 94.
.
Frankreich gelang es jedoch, die Lage in Italien im Herbst 1646 durch eine rasche Reorganisation seiner Kräfte wieder zu wenden. Das Kommando übertrug Köni- gin Anna, welche selbst die
surintendance générale de la navigation et du com- merce übernommen hatte, den Marschällen La Meilleraye und du Plessis- Pras- lin
Nr. 43. Zur Übernahme des Kommandos s.
Mazarin ,
Lettres II S. 322.
. Ziel war erneut der Stato dei Presidii. Statt eines zweiten Angriffs auf Orbe- tello , den Mazarin freigestellt hatte, entschieden sich die Marschälle für eine Bela- gerung des weiter nordwestlich gelegenen Porto Longone auf Elba. Piombino er- gab sich nach nur viertägiger Belagerung am 8. Oktober 1646, seine Zitadelle drei Tage später. Damit war Porto Longone isoliert und kapitulierte am 29. Ok- tober
Chéruel , Minorité II S. 295–299; vgl. nr.n 193, 197, 221, 257.
. Mazarin dachte bereits an den dauerhaften Besitz dieser strategischen Schlüsselposition
. Zunächst aber hatte Frankreich sich eine gute Ausgangsposi- tion für die Kampagne des Jahres 1647 verschafft, denn von Porto Longone aus war es möglich, das Königreich Neapel anzugreifen, wo Mazarin einen nur noch schwachen Rückhalt der spanischen Regierung sah
.
Erfolgreich begann der französische Feldzug auch in den Spanischen Niederlan- den
Eine Liste der französisch besetzten Plätze in den Spanischen Niederlanden wurde den Gesand- ten als Beilage zu nr. 222 übersandt.
. Nachdem die Oberbefehlshaber, Orléans und Enghien, Anfang Juni 1646 ihre Truppen in Arras vereinigt hatten, marschierten sie auf Courtrai (Kortrijk) zu und belagerten die Stadt, die sich am 29. Juni ergab
Chéruel ,
Minorité II S. 225–228; vgl. nr.n 18, 22, 23, 49.
. Dieser Erfolg bereitete Mazarin ebenso wie den Bevollmächtigten besondere Genugtuung, denn den Spa- niern und den militärisch nach wie vor passiven Generalstaaten wurde damit gezeigt, daß Frankreich auch ohne seine Alliierten erfolgreich sein konnte
Nr.n 18, 23, 51, 86. Welche Erleichterung Mazarin über den erfolgreichen Flandern-Feldzug auch ohne ndl. Hilfe empfunden hat, läßt sich noch an einem fünf Jahre später von ihm ge- schriebenen Brief ablesen, der die Ereignisse des Jahres 1646 rekapitulierte;
Mazarin , Lettres IV S. 102.
. Die französische Armee bewegte sich danach auf die Nordseeküste zu. Am 31. Juli 1646 nahm der Herzog von Orléans Bergues-Saint-Vinox
Nr.n 94 und 111;
Chéruel ,
Minorité II S. 231f.
, am 25. August ergab sich Mardijk. Die französischen Angreifer wurden, nach langem Drängen, nun auch durch die Flotte der Generalstaaten unterstützt, doch die im Landesinnern erwartete, weitere Entlastung durch den Prinzen von Oranien blieb aus. Mit der
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Einnahme Mardijks war der Weg frei für die Blockade Dünkirchens, die am 19. September 1646 begann und am 11. Oktober mit der Übergabe der Stadt an den Herzog von Enghien endete. Frankreich zahlte jedoch für seine Siege an der flan- drischen Küste mit hohen Verlusten
Nr.n 105, 115, 117, 124, 193, 196, 197;
Chéruel , Minorité II S. 232ff. und S. 253–257.
.
In Deutschland gestaltete sich der Feldzug
Zu seinem Verlauf s. die Karten bei
Croxton
S. [362–365],
Bérenger
S. [536] und
Fe- mern
S. [168], [180].
zeitweilig heikel. Die Beschädigung einer Schiffbrücke bei Oberwesel verhinderte einen raschen Rheinübergang der französischen Armee. Sie marschierte unter dem Befehl Turennes über 200 km rheinabwärts, bis sie auf der Höhe von Wesel, in Gegenwart der französischen Gesandten, die den Empfang der Herzogin von Longueville zum Anlaß genom- men hatten, der Operation selbst beizuwohnen, den Strom am 19. Juli 1646 über- querte
Bérenger
S. 232f.; nr. 91; Turenne an Mazarin, Schwartzenstein 1646 Juli 21, Ausf.:
AE
,
CP
All.
66 fol. 188–189; Druck:
Marichal S.
285ff.
. Durch den verspäteten Rheinübergang verzögerte sich auch die geplante Vereinigung der französischen mit den schwedischen Truppen. Die schwedische Armee, in der Carl Gustav Wrangel das Oberkommando im Reich zunächst in- formell , ab Juni 1646 offiziell anstelle des schwerkranken Torstenson übernom- men hatte, brachte dies in eine bedrohliche Lage, denn zwischen ihr und ihren Verbündeten stand die vereinigte kaiserlich-bayrische Reichsarmada
Nr. 7; zur Situation der schwed. Armee s.
Steckzén S. 58–84. Turenne berichtete den Ge- sandten am 21. Juni von der Vereinigung der ksl. mit der bay. Armee bei Frankfurt (Turenne an Longueville, d’Avaux und Servien, Oberwesel 1646 Juni 21, Kopie:
AE
,
CP
All. 66 fol. 78). Salvius machte in Schreiben an Königin Christina vom 6./16. Juli und vom 27. Juli/6. August 1646 den langsamen Marsch Turennes unmittelbar für militärische Rückschläge Schwedens verantwortlich;
APW II C 2 nr. 147 S. 365 und nr. 157 S. 397f.
. Den Fran- zosen kam die Verzögerung nicht ungelegen. Ihnen wäre eine Konzentration der eigenen Kräfte zum weiteren Vorstoß auf Luxemburg und damit auf habsburgi- sches Gebiet lieber gewesen als ein französisch-schwedischer Zug nach Süddeutsch- land und damit Bayern, zumal ein erfolgreicher Feldzug in Flandern und zu- gleich in Luxemburg demonstriert hätte, daß Frankreich selbst ohne Verbündete eine erfolgreiche Militärmacht sei
. Lange hatte die französische Regierung mit den Bevollmächtigten in Münster diskutiert, ob sich die Truppenvereinigung nicht doch noch vermeiden lasse. Man stand dabei vor einem Dilemma: Verzö- gerte oder vermied man die Vereinigung, setzte man Schweden unkalkulierbaren Risiken aus. Einzig d’Avaux scheute diese nicht und wünschte den Schweden an- gesichts ihrer bedrohlich werdenden Stärke im Reich durchaus ein zweites Lüt- zen
Nr. 31; vgl. auch nr.n 8 und 19.
. Seine Kollegen und die Regierung in Paris dagegen fürchteten nicht nur eine empfindliche militärische Schwächung des Verbündeten bei Vermeidung der Truppenvereinigung, sondern auch dessen Mißtrauen gegenüber Frankreich, das katastrophale politische Folgen nach sich ziehen könne. Vereinigten sich allerdings
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die französischen mit den schwedischen Truppen, gerieten Bayern und andere ka- tholische Reichsstände in höchste Gefahr. Eine allgemeine Waffenruhe, die die Franzosen den Bayern im Frühjahr 1646 in Aussicht gestellt hatten, scheiterte am Widerstand Schwedens. Eine Waffenruhe Schwedens und Frankreichs mit Bayern allein konnte ebenfalls nicht erreicht werden
Nr.n 10, 11; APW
IIB 3 S. LXVII.
. Erst im Oktober zeichneten sich ernsthafte Verhandlungen darüber ab, die 1647 in die Ulmer Waffenstillstands- gespräche mündeten
Nr. 222; vgl.
Immler
S. 398–408.
. Mazarin entschied schließlich, daß eine Gefährdung des Bündnisses nicht riskiert werden dürfe, ja er hoffte, daß zusätzlicher militärischer Druck auf den Kaiser und auf Bayern vielleicht auch Nachgiebigkeit bei dem einen oder dem anderen bewirken würde. Die Truppenvereinigung wurde im Juni 1646 angeordnet
Zur Diskussion und Entscheidung darüber s. nr.n 7, 8, 10, 11, 15, 19, 22, 23, 30, 31; vgl. auch nr.n 135, 222; zur bayrischen Fehleinschätzung, wie Frankreich sich nach Regelung seiner Satisfaktion militärisch verhalten werde, s.
Immler
S. 392.
.
Wie politisch berechtigt diese strategische Entscheidung war, zeigte sich bald. Als sich Turennes Rheinübergang und damit der Marsch in Richtung der schwedi- schen Armee noch verzögerte, konfrontierte Oxenstierna die französischen Ge- sandten auf dem Kongreß nicht nur mit Beschwerden, sondern auch mit Gerüch- ten über den Abschluß einer separaten französisch-bayrischen Waffenruhe
Nr.n 60 und 71; vgl.
APW II C 2 nr. 142 S. 355 und nr. 150 S. 371f.
. Zu- dem registrierten die Franzosen angesichts der verzögerten Militäraktionen bei ihren Gegnern eine nachlassende Verhandlungsbereitschaft
. Sie konnten ihren Verbündeten mit der Zuführung eines Kontingents neu ausgehobener Truppen unter Tracy beruhigen
Nr.n 84, 85, 87; d’Avaugour an Mazarin, Feldlager bei Amöneburg 1646 Juli 17, Ausf.:
AE
,
CP
Suède
8 fol. 568–571’; Tracy an Mazarin, Staufenberg 1646 August 1, Ausf.:
AE
,
CP
All.
66 fol. 215–216; Druck:
Marichal
S. 291ff. Vgl.
Croxton
S. 290.
, und am 10. August 1646 kam es schließlich zwischen Gießen und Wetzlar zur geplanten Truppenvereinigung unter Turenne und Wrangel
Bérenger
S. 233; nr. 112; die näheren Umstände werden geschildert in dem Advis du camp près de Hanau,
1646 August 18, Kopie:
AE
,
CP
All.
66 fol. 258–259’. Trauttmansdorff schätzte die Lage für die Reichsarmada nach der erfolgten frz.-schwed. Vereinigung als be- drohlich ein; s. APW
II A 4 nr. 314.
.
Turenne verstand es, die Reichsarmada geschickt auszumanövrieren, so daß er mit seinen Verbündeten weitgehend kampflos in südöstliche Richtung marschieren konnte. Sie überschritten die Donau, fielen in Bayern ein und wandten sich dann wieder westwärts. Die Belagerung von Augsburg jedoch scheiterte am 13. Okto- ber 1646, was die Franzosen mit einer gewissen Erleichterung zur Kenntnis nah- men . Sie hofften, Schweden werde sich nun in den Verhandlungen kompromißbe- reiter zeigen. Die französischen und schwedischen Truppen zogen sich aus Bayern zurück und unternahmen, abgesehen von einem nochmaligen kleinen Vorstoß,
[p. XLV]
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keine Aktion mehr in diese Richtung. Mit ihrem Winterquartier im schwäbischen Gebiet jenseits des Lech
Zu den Winterquartieren s. die Karte
Femern
S. [188].
standen sie indes zum Angriff auf Bayern bereit. In Münster hatten die französischen Gesandten sich mit den bitteren Klagen der bayrischen Deputierten Haslang und Krebs über den geschilderten militärischen Vorstoß auseinanderzusetzen. Kurfürst Maximilian hatte sich in den ersten Mona- ten des Jahres 1646 beim Kaiser erfolgreich für die französische Satisfaktion ein- gesetzt . Die französischen Gesandten hatten im Gegenzug ihre Absicht erklärt, sich für die Interessen Bayerns und für eine allgemeine Waffenruhe zu verwenden. Eine offizielle Verpflichtung waren sie freilich nicht eingegangen
Zur Rolle Bayerns bei der Durchsetzung der frz. Satisfaktion gegenüber dem Ks. sowie zur frz.-bay. Kongreßpolitik zwischen März und Juni 1646 siehe
APW II B 3 S. XXXVIIIf, XLV, LIII-LVI, LXVII-LXX;
Immler
S. 219–250.
. Servien ver- trat ohnehin die Ansicht, es sei erforderlich, daß Bayern seine Forderungen zu- rückschraube . Als die Gesandten des Kurfürsten zudem versuchten, zugunsten Lothringens zu vermitteln, wies er sie rüde an, sich aus diesen Angelegenheiten herauszuhalten
.
Allgemein sah sich die französische Regierung durchaus verpflichtet, fest für die bayrischen Interessen einzustehen
, doch stand diese Verpflichtung in Wider- spruch zur Bündnispolitik gegenüber Schweden. Als Krebs und Haslang darauf verwiesen, daß Bayern sich nachdrücklich für die französischen Interessen einge- setzt habe und daß die bayrische Armee angewiesen sei, keine Angriffe gegen fran- zösische Stellungen zu unternehmen
Vgl. auch
Immler S.
311f.
, verteidigten die französischen Unterhänd- ler sich mit dem Hinweis, daß Frankreich die Truppenvereinigung so lange wie möglich verhindert habe und Turenne mehrmals aufgefordert worden sei, Bayern möglichst zu schonen. Sie waren über das weite Vordringen, das im übrigen auch durch erhebliche Führungsfehler der kaiserlichen und bayrischen Befehlshaber er- möglicht worden war
Immler S. 320ff.;
Steckzen S. 94; vgl. auch
Ruppert
S. 142 Anm. 27.
Croxton S. 111f sieht in der Unfähigkeit der ksl. Befehlsführung – angefangen bei den Oberbefehlshabern Ehg. Leopold Wilhelm und Peter Melander selbst –, mit der bay. zusammenzuarbeiten, den eigent- lichen Grund für die Schwächung der militärischen Position Bayerns, die dann zu den Ulmer Waffenstillstandsverhandlungen führte. Vgl. auch Kf. Maximilians Beschwerden über das mi- litärische Vorgehen Ehg. Leopold Wilhelms in den folgenden Monaten, die Ende 1646 mit dessen Rücktritt endeten;
APW II A 5 nr. 27 Beilage [2] S. 49f., nr. 33 Beilage [1] S. 63f. swie S. XLIX.
, selbst nicht glücklich, konnten aber nicht ihre Kriegsgeg- ner um den Preis einer Entzweiung mit den Verbündeten schonen. Das einzige Angebot, zu dem sie sich bereit zeigten, war der Abschluß einer separaten Waffen- ruhe Bayerns mit den verbündeten Mächten
Nr.n 188, 202, 203, 207, 235.
.
Eine empfindliche Niederlage erfuhr die französische Kampagne 1646 in Katalo- nien . Seit Mai 1646 belagerte Harcourt Lérida. Die Belagerung zog sich über ein
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halbes Jahr hin. Trotz der langen Dauer und der Tatsache, daß die Stadt stark befestigt war und gut verteidigt wurde, hatten die Franzosen zunächst kaum Zweifel, daß ihnen die Eroberung gelingen werde. Für die Spanier war dieser Ort eine Schlüsselposition zur Rückgewinnung Kataloniens, für die Franzosen war er ein zentraler Stützpunkt zu dessen militärischer Sicherung, der gegebenenfalls als Einfallstor nach Aragón dienen konnte
Zur Bedeutung Léridas vgl. nr.n 193 und 197.
. Die Spanier, die Lérida erst 1644 er- obert hatten, waren fest entschlossen, die Stadt zu halten. In Frankreich jedoch rechnete man mit einem Sieg und richtete die Verhandlungen an dieser Erwar- tung aus
. Erst Mitte Oktober äußerte Mazarin gegenüber den Bevollmächtigten in Münster Zweifel an den optimistischen Lageberichten Harcourts
Nr.n 195 und 197; positive Aussichten vermittelte dennoch weiterhin Brienne in nr. 208.
, und der Zweifel war berechtigt: In der Nacht vom 21. auf den 22. November 1646 ge- lang es einem spanischen Heer unter Leganes, den Ort zu entsetzen – ein militä- risches Ereignis von großem politischem Gewicht
Chéruel ,
Minorité II S. 63, 301–304.
.
2. Die französische Gesandtschaft
Die zweite Hälfte des Jahres 1646 brachte für die französische Gesandtschaft in mehrfacher Hinsicht Veränderungen: Zum einen trafen Longuevilles Gattin Anne Geneviève und seine Tochter Marie in Münster ein
Die Gesandten reisten den Damen nach Wesel entgegen und geleiteten sie nach Münster. Siehe nr.n 83, 84, 85. Am 26. Juli 1646 fand der feierliche Einzug statt (s.
[ nr. 96 Anm. 2 ] ); dazu der Bericht [Préfontaines], o. O., o. D., Kopie:
BN F.
fr. 3784 fol. 71–74’. Über den Aufenthalt der Hg.in in Münster s.
Lahrkamp , Aufenthalt.
, deren Aufenthalt die Ge- sandten teilweise zu euphorischen Äußerungen veranlaßte und den gesellschaftli- chen Höhepunkt des Kongresses darstellte
D’Avaux berichtete seinem Freund Vincent Voiture am 29. August 1646 von der Bewunde- rung des gesamten Kongresses für die Herzogin
(Roux S. 16) und erging sich in einem weite- ren Brief am 6. Dezember 1646 in seitenweisem Lob ihrer Person;
ebd. S. 19–23.
. Zum anderen wechselte schon zum zweiten Mal der französische Resident in Osnabrück, da La Barde auf eigenen Wunsch Anfang Juni abberufen wurde
Nr.n 5, 27; APW
II B 3 nr. 292.
. Servien und Lionne gelang es, ihrem Freund und weitläufigen Verwandten
La Courts 1635 verstorbene Schwester Marie Groulart hatte einen Vetter Serviens geheiratet;
Cras T. 3 S. 48 und T. 4 S. 111;
Frondeville S. 70f.
, Henri Groulart de La Court, die Nach- folge zu verschaffen, nachdem sie bereits mehrmals erfolglos versucht hatten, ihm einen diplomatischen Posten zu vermitteln
S.
APW II B 1 nr. 109 S. 205, nr. 287 S. 609 und nr. 293 S. 631;
APW II B 2 nr. 182 S. 570.
. 1645 bei der Abreise des französi- schen Residenten in Osnabrück, Rorté, hatten sie sich für La Court Hoffnungen gemacht
S. APW
II B 2 nr. 76 S. 244.
. Bei dem neuerlichen Residentenwechsel setzten sich Servien und
[p. XLVII]
[scan. 47]
Lionne nun frühzeitig zugunsten La Courts ein
Nr. 5; APW
II B 3 nr.n 292.
, so daß d’Avaux’ Versuche, Saint-Romain oder einen anderen Deutschland-Kenner aus seiner eigenen Klien- tel nach Osnabrück zu bringen, scheiterten
.
La Barde verließ Osnabrück am 2. Juli 1646
Beilage 1 zu APW
II A 4 nr. 238.
, La Court traf allerdings erst am 19. Oktober 1646 dort ein
APW
II A 5 nr. 82 S. 145.
. Frankreich blieb also dreieinhalb Monate ohne einen Vertreter bei den schwedischen Gesandten, und dies zu einer Zeit, da das Verhält- nis zu den Alliierten ohnehin gespannt war. Mazarin war verärgert über La Courts langes Ausbleiben
, das dieser damit begründete, daß seine Reisevorberei- tungen durch die höfische Administration unnötig verzögert worden seien. Insbe- sondere die Geldzuweisung sei nur langsam erfolgt
Nr. 82; La Court an Servien, Paris 1646 August 3, Ausf:
AE
,
CP
All. 66 fol. 217, 218, 217’.
. La Court verschlechterte den Eindruck, den Mazarin von ihm gewonnen hatte, durch einen selbst nach Lionnes Urteil
Lionne an Servien, Paris 1646 November 30, Ausf.:
AE
,
CP
All.
78 fol. 457–457’.
überflüssigen Rangstreit mit d’Avaux’ Protegé Saint-Romain, dem Residenten in Münster, der dort, am Ort seiner Residenz, die Präzedenz vor dem Residenten aus Osnabrück forderte
Nr. 265; Saint-Romain an Mazarin, Münster 1646 November 19, Ausf.:
AE
,
CP
All. 62 fol. 301–302’; La Court an Brienne, Münster 1646 November 19, Kopie:
ebd. fol. 294–295.
.
Dennoch hatte Servien gegenüber d’Avaux einen entscheidenden Vorteil gewon- nen , als er die Entsendung seines Vertrauten nach Osnabrück erreichte. La Court pflegte freundschaftliche Beziehungen zu Longueville, aber gegenüber d’Avaux verhielt er sich von Anfang an distanziert, während dieser laut Vorwürfen Ser- viens die Amtsführung des Residenten zu boykottieren versuchte
. Serviens Neffe Lionne baute derweil seine Stellung in der französischen Regierung weiter aus, indem er am 13. August 1646 das Amt eines
secrétaire des commandements Königin Annas, auf deren besonderen Gunsterweis hin ohne finanzielle Aufwen- dung , erhielt
Nr.
89 Anm. 5; nr.n 97, 118, 128;
Cras
S. 119.
.
Zwischen den Gesandten d’Avaux und Servien war es seit der Ankunft Longue- villes im Juni 1645 nicht mehr zu eklatanten Auseinandersetzungen gekommen, wie sie die Zeit davor bestimmt hatten. Es gab aber kleinere Streitigkeiten und Spitzen gegeneinander in der Korrespondenz mit dem Hof. Die Anschuldigungen, welche Servien seinem Neffen Lionne berichtete, der sie an Mazarin weitergab, gewannen wieder an Schärfe, doch wirkte sich Longuevilles Anwesenheit offenbar ausgleichend aus, so daß eine Atmosphäre erhalten blieb, die gemeinsames Arbei- ten ermöglichte.
[p. XLVIII]
[scan. 48]
Im Juli 1646 jedoch beging d’Avaux eine diplomatische Unvorsichtigkeit, die wohl auch ein entspannteres Verhältnis als das zwischen ihm und Servien belastet hätte.
Der französische Hof hatte mitgeteilt, die Interessen Portugals dürften den Frie- den nicht aufhalten. Das war eine eindeutige Genehmigung, das aufständische Königreich zum gegebenen Zeitpunkt zugunsten des Vertragsschlusses fallenzulas- sen . Allerdings sollte, dies war ausdrücklich hinzugefügt, dieser Trumpf erst zum passenden Zeitpunkt ausgespielt und auf dem Einschluß Portugals in den Frie- densvertrag bis dahin fester denn je beharrt werden
. D’Avaux aber führte bereits kurz darauf, am 29. Juli 1646, ein persönliches Gespräch mit Trauttmansdorff, in dem er offenbar den Spaniern durch den kaiserlichen Gesandten Portugal und Katalonien im Tausch gegen Cambrai oder die Freigrafschaft Burgund in Aus- sicht stellte. Trauttmansdorff fertigte während der Unterredung eine lateinische Mitschrift an, auf deren Geheimhaltung er nach eigener Aussage größten Wert legte. Er übertrug sie in ein deutsches Protokoll, das er dem Kaiser übersandte
Beilage [1] zu
APW II A 4 nr. 279.
und zeigte die Mitschrift selbst nur Peñaranda, der davon eine Kopie nahm. Trauttmansdorffs und Peñarandas Sekretäre verglichen kurz darauf diese Kopie mit Trauttmansdorffs Mitschrift und stellten bereits fest, daß Peñaranda dem Wortlaut eine kurze Passage hinzugefügt hatte, wie sich später herausstellte, eine Beleidigung Mazarins
(mendax est)
. Peñaranda sandte am 30. Juli eine Kopie seines Textes an Castel Rodrigo
Als Beilage zu: Peñaranda an Castel Rodrigo, Münster 1646 Juli 30, Kopie:
AGS E. leg. 2066 unfol.; Peñaranda bezweifelte sofort, daß es sich um ein tatsächliches Angebot handele.
und gab zu, eine weitere an Terranova ge- schickt zu haben
Gegenüber Trauttmansdorff bestätigte Peñaranda, daß er Kopien an Castel Rodrigo und Ter- ranova gesandt habe;
APW II A 4 nr. 298.
. Bald kursierten von der lateinischen Protokoll-Fassung unter- schiedliche , auch im Text variierende Abschriften
Conversatio a Trautmansdorff habita cum comite d’Avaux,
Kopien:
AE
,
CP
All.
61 fol. 195–195’;
AE
,
CP
All.
66 fol. 201–202; Godefroy-Kopien: AN K
1336 n° 13; BN
Coll.
Dupuy 739 fol.
90–91’.
. Trauttmansdorff monierte so- wohl das Bekanntwerden des Protokolls selbst als auch die hinzugefügte Beleidi- gung Mazarins. Da letztere auf die Kanzlei Peñarandas zurückging, vermutete er zu Recht, daß die Verbreitung der Kopien ebenfalls von dort – respektive von Castel Rodrigo oder Terranova, die von dort Kopien erhalten hatten
– ausgegan- gen sei
APW II A 4 nr. 298. Daß die Beleidigung Mazarins von Peñaranda selbst hinzugefügt wurde, bestätigt nicht nur Trauttmansdorffs Bericht, sondern auch die Tatsache, daß diese Beleidigung sich ebenfalls in der an Castel Rodrigo übersandten Kopie findet.
.
Das Portugal-Katalonien-Angebot d’Avaux’ allerdings findet sich in allen Versio- nen des Protokolls. D’Avaux jedoch, der Mazarin unverzüglich selbst vom Be- kanntwerden des Protokolls informierte, bestritt, ein derartiges Angebot gemacht
[p. XLIX]
[scan. 49]
zu haben, und behauptete vielmehr, er selbst habe einen solchen Vorschlag Trautt- mansdorffs zurückgewiesen
Nr. 113. Mazarin waren entsprechende Gerüchte mittlerweile schon aus Brüssel mitgeteilt worden; vgl. nr. 127.
. Die Aussagen d’Avaux’ und Trauttmansdorffs ste- hen gegeneinander. Trauttmansdorff, dem die Veröffentlichung eines vertrauli- chen Gespächs grundsätzlich unangenehm war, äußerte sich dazu nicht weiter. Ein Interesse, dem Kaiser ein Protokoll mit einem angeblichen französischen An- gebot zu überschicken, welches tatsächlich sogar zurückgewiesen worden war, ist schwer zu entdecken. Eher wäre daran zu denken, daß Trauttmansdorff auf diese Weise ein Angebot Peñarandas herauslocken wollte. Es spricht aber auch einiges dafür, daß d’Avaux sich in Kenntnis der Pariser Bereitschaft, auf Katalonien und Portugal zu verzichten, zu dieser Offerte vorwagte, um die Spanier aus der Re- serve zu locken. Er mag gehofft haben, daß Paris auf einen entsprechenden Vor- schlag von der spanischen Seite eingehen werde.
Von französischer Seite wurde die gesamte Angelegenheit zwar als böswillige geg- nerische Verleumdung behandelt, doch rief der Vorfall einmal mehr das Miß- trauen Serviens gegen d’Avaux wach, insbesondere gegen dessen Einzelkonfe- renzen . Darüber hinaus störte er nachhaltig das Vertrauensverhältnis zwischen d’Avaux und Trauttmansdorff und generell das Verhältnis Frankreichs zu Portu- gal und Katalonien
Vgl. nr.n 127, 142, 156, 167 und
APW II A 4 nr. 298.
.
Unruhe brachte in der zweiten Hälfte des Jahres 1646 Longueville in die Ge- sandtschaft . Der Herzog, dessen Aufenthalt in Münster einer ehrenvollen Verban- nung gleichkam
, bemühte sich nach dem Tod Brézés darum, dessen einflußreiche Ämter, die
surintendance générale de la navigation et du commerce und das Gouvernement von Brouage, zu übernehmen. Die Königin wollte diese Ämter weder Longueville noch seinem Schwager Enghien überlassen und entschied, sie der Krone zu übertragen. Obwohl sie sich bemühte, Longueville dabei nicht zu brüskieren, reagierte er auf den Entschluß, gegen den formal wenig einzuwenden war, ungewöhnlich heftig. In der gemeinsamen Stellungnahme mit seinen Kolle- gen zur Vorlage im Conseil war Longueville gezwungen, den Entscheid zu akzep- tieren
Nr. 70; vgl. nr. 65. Die Zustimmung erfolgte laut Servien in nr. 75 mit Rücksicht auf Longue- ville zurückhaltend.
, in persönlichen Schreiben an Mazarin aber wies er auf die ständige Miß- achtung seiner Verdienste hin, zählte minuziös auf, wer außer ihm in letzter Zeit Kronämter erhalten habe, und beschwor den Kardinal, sich für seine Interessen zu verwenden. Als die erwünschte Reaktion ausblieb, wechselte er im Ton zu Selbst- mitleid und Beleidigungen und demonstrierte offen seine Unzufriedenheit. Maza- rin vermied eine Konfrontation, wies Longuevilles Anschuldigungen kühl zurück, und die Königin blieb bei ihrem Beschluß
Longueville an Mazarin, Münster 1646 Juli 30; Ausf.:
AE
,
CP
All. 61 fol. 205–206; nr.n 62, 65, 78, 79, 136, 138.
. D’Avaux wurde durch Brienne auf-
[p. L]
[scan. 50]
gefordert , mäßigend auf den Herzog einzuwirken, sah sich dazu aber nicht im- stande
. Dennoch glaubte Servien, seit dieser Angelegenheit ein engeres Verhält- nis zwischen d’Avaux und Longueville zu bemerken, und beschuldigte d’Avaux gegenüber Lionne, Longuevilles Unzufriedenheit zu schüren, um ihn für seine eigenen Interessen gewinnen zu können
.
3. Die Friedensverhandlungen
a. Die Verhandlungen mit dem Kaiser
Vom französischen Standpunkt aus waren Anfang Juni 1646 die wesentlichen Punkte der Verhandlungen mit den Kaiserlichen schon geregelt. Nachdem am 29. Mai mit der kaiserlichen
Postrema declaratio zur französischen Satisfaktion
Beilage 1 zu APW
IIB 3 nr. 304; Druck:
Gärtner
IX S. 952–961;
Meiern
III S.
31–35
;
Nég.
secr.
III S. 429–434.
Siri
VII S. 1209–1218 (it. ÜS). S. auch
Ruppert
S. 175.
Frankreich nach den vorherigen Zugeständissen – die Besitzungen im Elsaß
Das Elsaß umfaßte bekanntlich an habsburgischem Besitz die Landgrafschaft Oberelsaß, in der habsburgisches Herrschaftsrecht und territoriale Ausdehnung größtenteils deckungsgleich wa- ren , im Unterelsaß dagegen wenig: die Reichslandvogtei Hagenau mit ihren Reichsdörfern und der – größtenteils oberelsässischen – Dekapolis. Zum frz. Kenntnisstand dieser Verhält- nisse sowie der Frage, was die ksl. Angebote angesichts dieser Situation eigentlich umfaßten, siehe nunmehr Bosbach,
APW II B 3 S. XXXVIIf, XL-LX;
Repgen , Zusammenhang.
so- wie Metz, Toul und Verdun, Pinerolo und Moyenvic – nun noch Breisach bewil- ligt worden war, stand einer Fixierung der Satisfaktionsartikel nach Ansicht der französischen Delegation nicht mehr viel im Weg. Sie erhofften einen solchen er- folgreichen Abschluß ihrer Gespräche mit den Kaiserlichen umso mehr, als er es ermöglicht hätte, den Schwerpunkt auf andere Verhandlungen des Kongresses zu verlagern und die Separatverhandlungen zwischen den Spaniern und den Gene- ralstaaten zu stören
. In den noch offenen Punkten mit dem Kaiser – Höhe der Entschädigungssumme für die Innsbrucker Erzherzöge, Abtretung Philippsburgs an Frankreich, Status der Reichsunmittelbaren im Elsaß, Satisfaktion Hessen-Kassels – sahen sie kaum noch langwierige Hindernisse
.
Die Kaiserlichen freilich hofften, Frankreich mit Fixierung der Satisfaktionsarti- kel auch verpflichten zu können, Druck auf die Schweden zur Mäßigung ihrer Satisfaktionsforderungen auszuüben. Vor allem die schwedische Forderung nach Abtretung ganz Pommerns mit Zustimmung Kurbrandenburgs wollten sie gemil- dert sehen. Die französischen Gesandten wiesen diesen Vorstoß aber entschieden zurück und weigerten sich, die kaiserliche
Ulterior declaratio vom 5. Juni 1646
formell entgegenzunehmen, um sich nicht dem Mißtrauen ihrer Alliierten auszu-
[p. LI]
[scan. 51]
setzen . Aus dem gleichen Grund ließen sie nun auch Verhandlungspunkte, die sie bereits hätten klären können, weiterhin offen
.
Trauttmansdorff reiste am 7. Juni nach Osnabrück, ohne in den Verhandlungen mit den Schweden etwas erreichen zu können. Das fehlende Entgegenkommen bei den französischen und schwedischen Gesandten und die offensichtliche gegnerische Bereitschaft, den militärischen Vorstoß im Reich trotz der bereits erfolgten Zuge- ständnisse gegenüber Frankreich weiter fortzuführen, ließen Trauttmansdorff schließlich an Abreise denken, in der Hoffnung, doch noch auf die militärische Karte setzen zu können
Ruppert S. 184; Trauttmansdorff hatte allerdings auch am 27. Mai 1646 dem Kaiser berich- tet , d’Avaux habe ihm zur Vortäuschung von Abreiseabsichten geraten, um die Verhandlungen voranzutreiben;
APW II A 4 nr. 128.
. Mazarin hielt dies für keine ernsthafte Gefahr. Er sah in Gerüchten über einen bevorstehenden Abbruch des Friedenskongresses sogar ein geeignetes Mittel, die Schweden in der Satisfaktionsfrage zum Einlenken zu bewe- gen
. Die unentschlossen scheinende und taktierende Haltung der Kaiserlichen, ihr Versuch, Frankreich zum Engagement gegen seine Verbündeten zu bewegen, schürte aber den Argwohn der Franzosen, die fürchteten, Absicht der Gegner sei es, wie schon so oft in den Verhandlungen der letzten Jahre, Frankreich von sei- nen Verbündeten zu isolieren und Mißtrauen zwischen ihnen zu säen. So nahmen sie auch die
Ultima generalis declaratio vom 31. August 1646
formell nicht entgegen, mit der die Kaiserlichen nochmals versuchten, Frankreich zum Einwir- ken auf seine Verbündeten zu gewinnen. Überrascht waren die Franzosen zudem von der Hartnäckigkeit, mit der die Kaiserlichen auf der Bedingung des gleich- zeitigen Friedensschlusses mit Spanien bei der endgültigen Vertragsunterzeich- nung und auf einer Restitution Lothringens beharrten
.
Betrachtet man die Verhandlungssituation im Sommer 1646 aus diesen gegensätz- lichen Perspektiven, war das Zustandekommen einer Übereinkunft zur französi- schen Satisfaktion zeitweilig ernsthaft gefährdet, obwohl fast alle wesentlichen Forderungen zugestanden worden waren. Das unerwartete Vordringen der fran- zösisch-schwedischen Armee nach der Truppenvereinigung und das Scheitern der Hoffnung, im Reich noch einen militärischen Schulterschluß gegen die Feinde zu erreichen, zwangen Trauttmansdorff aber, das Arrangement mit Frankreich zu suchen, um nicht das in diesen Verhandlungen Erreichte wieder in Frage zu stel- len
[Trauttmansdorff], Nassau und Volmar plädierten in einem Schreiben an Ferdinand III. vom 21. August 1646 dafür, angesichts der militärischen Lage das ksl.-frz. Übereinkommen voran- zutreiben ;
APW II A 4 nr. 314; vgl. auch
ebd. nr. 321;
Ruppert S. 185. D’Avaux berichtete Anfang September in nr. 141 von seinem Eindruck, Trauttmansdorff forciere nun die Ver- handlungen .
. Dies war auch im Interesse der Franzosen, denen die spanisch- niederländi- schen Verhandlungen immer mehr entglitten. Zudem wollten sie ihre Satisfaktion
[p. LII]
[scan. 52]
formuliert sehen, um das Zugestandene nicht zu gefährden und sich von dem Vor- wurf zu befreien, mit ihren Territorialforderungen den Friedensschluß zu verzö- gern . Wenn sie auch die kaiserliche
Ultima generalis declaratio nicht formell annahmen und nicht durch einen Gegenentwurf als Verhandlungsgrundlage ak- zeptierten , waren sie doch bereit, über die Satisfaktionspunkte weiter zu verhan- deln , zumal ihnen in diesem Schriftsatz das französische Besatzungsrecht für Phi- lippsburg grundsätzlich eingeräumt wurde. Der Trierer Kurfürst Philipp Chri- stoph von Sötern als Bischof von Speyer hatte dieses Besatzungsrecht in einem Geheimvertrag mit Ludwig XIV. am 19. Juli 1646
Beilage 1 zu nr. 98. Zu den Verhandlungen s.
Abmeier S. 76–8
5.
bereits zugestanden, aber die französischen Gesandten waren sich bewußt, daß das kaiserliche Placet
plu- tost souhaitté qu’espéré worden sei
.
Die Franzosen erhielten nach dem 2. September die Kapitel III und IV der kai- serlichen
Ultima generalis declaratio als gesonderten Schriftsatz
Kopie (mit Korrektur Serviens), datiert auf den 31. August 1646:
AE
,
CP
All. 66 fol. 276–281.
und teilten ihre Einwände den Mediatoren mündlich mit, die sie schriftlich niederlegten
Zu diesem Vorgehen s. nr.n 139, 140, 141;
Repgen , Satisfaktionsartikel S. 186f.;
Repgen , Salvo, Anhang 1 A III S. 550; vgl.
Ruppert
S. 193 Anm. 276. Zur gleichen Zeit ließ Maza- rin Servien durch Lionne in nr. 147 zum baldigen Abschluß drängen.
. Unei- nigkeit herrschte noch über die Frage, ob der künftige Gouverneur Philippsburgs den Eid gleichermaßen auf den französischen König wie auf Bischof und Domka- pitel von Speyer ablegen solle. Auch die Höhe der Entschädigungssumme für die Erzherzöge war weiterhin umstritten, ebenso der rechtliche Status der Lehen Reichsunmittelbarer in den Gebieten der Hochstifte Metz, Toul und Verdun und im Elsaß. Darüber hinaus wurden nun alle Punkte, die die französische Satisfak- tion nicht direkt betrafen, ausgeklammert. Man verblieb so, daß die Kaiserlichen ihre Vorbehalte zugunsten Spaniens und Karls von Lothringen, die Franzosen aber ihre Vorbehalte zugunsten der Satisfaktion Schwedens und Hessen-Kassels den künftigen Vereinbarungen hinzufügen könnten
.
Longueville, d’Avaux und Servien stellten den Kaiserlichen mündlich in Aussicht – ohne sich freilich in irgendeiner Form zu verpflichten –, auf die Schweden mäßigend einwirken zu wollen
. Bei der Satisfaktion Hessen-Kassels gingen sie keinen Kompromiß ein, obwohl sie der von Landgräfin Amalie Elisabeth erhobe- nen Forderung nach kirchlichen Gütern – darunter die Hochstifte Münster und Paderborn – distanziert gegenüberstanden und sich intern um eine Modifizierung bemühten. Hessen-Kassel war nach Lage der Dinge Frankreichs treuester Verbün- deter . Die Regierung in Paris hob ebenso wie ihre Bevollmächtigten am Kongreß immer wieder rühmend hervor, daß aus Hessen-Kassel trotz schwerer Kriegsla- sten keine Klagen kämen und daß dieser Alliierte fest an der Seite Frankreichs
[p. LIII]
[scan. 53]
stehe. Sie revanchierten sich mit ihrem Beharren auf den Interessen Hessen- Kas- sels . Die kaiserlichen Gesandten verwiesen zur Beilegung des Marburger Erbfol- gestreits
, in dem Landgräfin Amalie Elisabeth eine Regelung zugunsten der von ihr vertretenen Linie gegen die Ansprüche Hessen-Darmstadts forderte, vergeb- lich auf die Erbverbrüderung
zwischen Hessen, Sachsen und Brandenburg. Die- ser Streit sei, argumentierten die Kaiserlichen, in einer
amicabilis compositio durch die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg zu entscheiden. Insbesondere der Kurfürst von Sachsen werde einem anderen Vorgehen heftigen Widerstand entgegensetzen. Trauttmansdorff räumte zwar gegenüber d’Avaux ein, daß der Kaiser kein unmittelbares Interesse daran habe, ob die marburgische Erbfolge zu- gunsten der einen oder der anderen hessischen Linie entschieden werde. Der darmstädtische Gesandte Dr. Sinold gen. Schütz beharrte aber gegenüber Lam- berg und Krane darauf, nur auf eine
amicabilis compositio eingehen zu können. Die französischen Bevollmächtigten wiederum sahen die französische Politik in diesem Punkt auf die Entscheidung Landgräfin Amalie Elisabeths verpflichtet
Nr.n 7, 8, 10, 33, 60, 76, 77, 91, 92, 105;
APW II A 4 nr. 312.
. Die französisch-kaiserlichen Gespräche über die französische Satisfaktion intensi- vierten sich in den ersten beiden Septemberwochen. Den Verhandlungsdurch- bruch stellte der von den Franzosen am 9. September 1646 den Mediatoren über- gebene Entwurf
dar, mit dem sie erstmals seit gut vier Monaten wieder einen Schriftsatz präsentierten und sich in der Satisfaktionsfrage endlich festlegten
Nr.n 148, 149. Eine genaue Darstellung der Vorverhandlungen sowie der Ereignisse des 13. September 1646 gibt
Repgen , Satisfaktionsartikel; vgl. auch
Ruppert S. 193.
. Am 13. September 1646 wurden die französisch-kaiserlichen Satisfaktionsartikel
bei einer Zusammenkunft der drei französischen Unterhändler mit den Kaiserli- chen im Quartier Trauttmansdorffs durch den Nuntius Chigi, in Anwesenheit Contarinis, verlesen, von beiden Vertragsparteien vor den Vermittlern gebilligt und dann bei Nuntius Chigi hinterlegt
Das von Chigi verlesene und in den von ihm als Vermittler gesammelten Akten aufbewahrte Exemplar druckt
Repgen , Satisfaktionsartikel, Anhang I.
. D’Avaux und Volmar hatten ein Exem- plar des zu verlesenden Textes vorher von Chigi erhalten. Die Franzosen ver- sahen den Text mit erläuternden Marginalien und übersandten ihr Exemplar durch den Neffen d’Avaux’, d’Herbigny, an den Hof
Nr.n 159, 160;
APW III C 1,1 S. 319;
APW II A 4 nr. 344;
APW III C 2, 1 S. 699 und 702. D’Avaux’ an den Hof gesandtes Exemplar
(
AE
,
MD
All. 9 fol. 208–215) enthält noch die Streichung eines Artikels über die Festung Ehrenbreitstein, so daß die Artikelzählung nicht mehr mit der verbindlichen Version übereinstimmt (vgl.
[ nr. 159 Anm. 1 ] ).
.
In den Artikeln gestand der Kaiser Frankreich als Satisfaktion die Abtretungen im Elsaß und Breisach, die Bistümer Metz, Toul und Verdun sowie Moyenvic, Pinerolo und das Garnisonsrecht für Philippsburg zu. Frankreich behielt sich aus-
[p. LIV]
[scan. 54]
drücklich die Regelung der Satisfaktion Schwedens und Hessen-Kassels bei Ver- tragsschluß vor, der Kaiser den Einschluß Spaniens und Lothringens, wogegen die französischen Bevollmächtigten wiederum einen Vorbehalt in die Artikel aufneh- men ließen. Im übrigen waren sie nicht unzufrieden damit, daß zunächst die französische Satisfaktion geregelt worden war, konnte Frankreich doch nun dar- auf verweisen, daß nicht seine Interessen, sondern die Forderungen Schwedens und Hessen-Kassels den Frieden mit dem Kaiser aufhielten
Nr.n 157, 159. Salvius befürchtete in einem Brief an Kg.in Christina vom 7./17. September 1646, daß nun, nach Regelung der frz. Satisfaktion, eine allgemeine Schuldzuweisung an Schweden für die Friedensverzögerung erfolge;
APW II C 2 nr. 186 S. 445.
. Die Artikel vom 13. September 1646 waren aufgrund ihrer Entstehung und Ver- wendung weder datiert noch unterzeichnet oder besiegelt. Sie trugen den rechtlich schwer definierbaren Charakter einer mündlichen und vorläufigen Vereinbarung, an welche die Parteien bis Ende September gebunden sein sollten. Bei den Artikeln des 13. September handelt es sich also nicht um einen veritablen „Vorvertrag“ – wie die kaiserlich-schwedischen Vereinbarungen vom 18. Februar 1647 oder die kaiserlich-französischen Abmachungen vom November 1647 –, obgleich diese Bezeichnung gelegentlich in der neueren Literatur verwendet worden ist
So
Ruppert S. 184;
Dickmann S. 300 spricht irrtümlich sogar von einer Unterzeichnung. Schon Frk.s Alliierte sahen in den Vereinbarungen einen tiefen Einschnitt. Salvius sprach von einem Abschluß und fürchtete, Frk. werde trotz des Vorbehalts nach Regelung seiner Satisfak- tion nicht zugunsten seiner Verbündeten im Krieg bleiben wollen;
APW II C 2 nr. 186 S. 448. Zur befristeten Geltung der Satisfaktionsartikel s.
Repgen , Satisfaktionsartikel.
. Die französischen Unterhändler nannten die Septembervereinbarung
les articles dont nous sommes convenus, sprachen von
convention(s), von
accord o der schlicht von
l’escrit
. Dies entspricht präzise der befristeten Verbindlichkeit der Satisfak- tionsartikel . Tatsächlich ist zwar für den Vorvertrag im November 1647 und für das endgültige Instrumentum Pacis Monasteriense im September/Oktober 1648 auf den Wortlaut vom September 1646 zurückgegriffen worden, aber nicht un- verändert . Die Septemberartikel beanspruchten nicht endgültige Verbindlichkeit bis zur Aufnahme in den Friedensvertrag
Zur Verbindlichkeit der Septemberartikel s.
Repgen ,
Satisfaktionsartikel. Brienne erläuterte in nr. 221 mit bezug auf die frz.-span. Verhandlungen: Il est certain que touttes les condi- tions dont on convient n’obligent à rien que le traitté ne soit signé, mais chaque article arresté en doibt faire une partie, et il n’est pas permis de révoquer en doubte ce dont on est demeuré d’accord, sur le présupposé allégué, aultrement il n’y auroit pas moyen d’adjuster un traitté qui doibt contenir divers chefs et articles.
Vgl. auch aus dem Bericht Saint-Romains an [Chavigny] vom 18. September 1646: [Les articles] n’ont point esté signez de part ni d’autre, mais on les a déposez entre les mains de messieurs les médiateurs pour estre insérez dans le traitté général de l’Empire s’il plaît Dieu qu’il s’achève; Ausf.:
AE
,
CP
All.
66 fol. 442–443.
.
Ausführlich diskutiert, aber am 13. September 1646 nicht endgültig geklärt, blieben die Zessionbestimmungen für das Elsaß. Das kaiserliche Angebot seit dem 17. Mai 1646, die elsässischen Territorien vom Reich nicht zu Lehen, sondern als
[p. LV]
[scan. 55]
souveräne Herrschaft zu übernehmen, hatte die Adressaten in Münster und Paris eher ratlos hinterlassen
Am 17. Mai 1646 stellte Trauttmansdorff d’Avaux die Souveränität erstmals in einem Ge- spräch in Aussicht; APW
II B 3 S. LXII;
Repgen ,
Salvo S. 530f. Einige Tage später erhielten die ksl. Gesandten das Gutachten der ksl. Räte für ein definitives Angebot, daß das Elsaß weder iure feudi noch allodii der cron Franckreich uberlassen, sonder vilmehr totaliter von dem Reich eximiert und der cron [...] incorporiert werde; APW
II A 4 nr. 108 Bei- lage 1. Schon die bay. Gesandten berichteten am 31. Mai 1646 an Kf. Maximilian von ihrem Eindruck, die Art der Zession des Elsaß scheine den Franzosen eher gleichgültig zu sein;
Imm- ler S.
261.
. Bei Überlegungen zur Formulierung der französischen Satisfaktionsforderungen im August 1645 hätten Longueville, d’Avaux und Ser- vien es zwar grundsätzlich vorgezogen, wenn Frankreich seine neuen Territorien zu souveränem Besitz erhalten würde. Mit Rücksicht auf die Reichsstände wären sie aber auch zur Lehensnahme bereit gewesen
APW
II B 2 nr. 198 S. 633.
. Die Elsaß-Verhandlungen von 1646 waren dann auf dieser Grundlage begonnen worden, wobei Frankreich sich die habsburgischen Rechte über die elsässischen Reichsstände sowie Sitz und Stimme im Reichstag ausbedungen hatte
APW
II B 3 S. LV und LIXf.
. Der Jurist und Historiker Théodore Godefroy, der der Gesandtschaft beratend zur Seite stand, warnte vor einer Le- hensnahme durch den französischen König selbst und empfahl die Übertragung des Elsaß auf eine Seitenlinie der Bourbonen
. Darüber hinaus bestand vor dem 17. Mai 1646 keine Notwendigkeit, die Frage nach der rechtlichen Art der Ze- dierung zu diskutieren.
Von kaiserlicher Seite war das Souveränitätsangebot ein Versuch, Frankreich durch größere Rechte über das ohnehin abzutretende Elsaß zu einem Verzicht auf Breisach zu bewegen, ein Versuch, der schon im Ansatz scheiterte. Die Franzosen argwöhnten, daß ein Zugeständnis, welches gar nicht gefordert gewesen war, mit einem erheblichen Vorteil für den Anbieter selbst verbunden sein müsse. Weitere Absicht des kaiserlichen Angebots war es in der Tat, eine französische Reichs- standschaft zu verhindern. Der Kaiser wollte eine französische Reichstagsvertre- tung mit Stimmrecht umgehen. Eine solche hatte es zwar zuvor für das Elsaß nicht gegeben, aber aus lehensrechtlichen und politischen Gründen hätte die kai- serliche Seite sie schlecht abschlagen können
APW II A 4 nr. 43 mit Beilagen, nr. 58, nr.n 108 und 110 mit Beilagen, nr. 127;
APW II B 3 nr.n 279, 282;
Ruppert
S. 174 und 182f.;
Lehr
S. 8. Der bay. Geh. Ratskanzler Bartholomäus Richel hatte vor dem kaiserlichen Souveränitätsangebot ein Gutachten darüber angefertigt, wie sich die rechtlichen Beziehungen Frk.s respektive Schwedens zu Kaiser und Reich nach der Belehnung mit dem Elsaß bzw. mit Pommern gestalten sollten. Dieses Gutach- ten bildete die Grundlage der Politik Kf. Maximilians in dieser Frage, der ebenfalls zu dem Urteil gelangt war, die Übertragung in Souveränität sei primär in habsburgischem Interesse;
Immler
S. 261ff.
.
Von französischer Seite wurde das Souveränitätsangebot zunächst dahingehend interpretiert, daß darin nun auch der Besitz der im Elsaß liegenden Immediat-
[p. LVI]
[scan. 56]
stände enthalten sei, einschließlich der in der Dekapolis zusammengeschlossenen Reichsstädte
Zu den ersten Reaktionen der frz. Gesandten auf das Souveränitätsangebot und die daraus abgeleitete Forderung nach den Immediatständen siehe
APW II B 3 S. LXIII-LXX.
. Die französische Regierung und ihre Bevollmächtigten in Münster wollten das Angebot als Angebot der Souveränität über alle elsässischen Herr- schaftsrechte verstanden wissen. Gesandte und Räte des Kaisers hingegen hatten vorausgesetzt, daß die Souveränität nur die habsburgischen Herrschaftrechte um- fasse . Die Forderung nach Souveränität über die Immediatstände war für sie keine zulässige Interpretation ihres Angebotes, sondern eine neue Forderung. Würde man ihr stattgeben, so urteilten sie zu Recht, schädige man die anderen Herrschaftsträger im Elsaß sowie das Reich selbst, dem man damit die gesamte Provinz endgültig entziehe
APW II A 4 nr.n 129, 155 und Beilage 1 zu nr. 191.
. Trauttmansdorff gab dennoch zu bedenken, ob man nicht die Souveränität in der geforderten Form anbieten solle, da den betrof- fenen Ständen angesichts der französischen Übermacht ohnehin die Mediatisie- rung drohe
. Die kaiserlichen Räte rieten davon ab, aber der Kaiser gestand zu, gegebenenfalls ein ständisches Gutachten einzuholen
APW II A 4 nr. 121 und nr. 191 mit Beilage 1.
. Doch die französische Seite beharrte nicht nachdrücklich auf ihrer Forderung. Nach Aussagen Longue- villes nahm man wiederum Rücksicht auf die Reichsstände und forderte die Sou- veränität über die Immediatstände nur noch aus taktischen Gründen
Nr. 7; zum weiteren Beharren auf der Forderung siehe nr. 60.
.
Die französische Regierung hatte die kaiserliche Intention des Souveränitäts- angebotes richtig beurteilt und erkannt, daß dem Kaiser daran gelegen war, zu verhindern, daß Frankreich als Reichsstand am Reichstag vertreten sei und als solcher die Reichspolitik beeinflusse. Da mit der Vasallität aber zahlreiche lehens- rechtliche Fußangeln verbunden gewesen wären, erkannte man in Paris zugleich die Vorteile des Souveränitätsangebots und forderte die Gesandten, denen ihrer- seits neben dem genannten Memorandum Godefroys ein Memorandum Josias Glasers
Memorandum Glasers vom 1. Juni 1646 = Anhang 7 zu
APW II B 3. Der Straßburger Lu- theraner Josias Glaser (1588-nach 1648) hatte sich zunächst im Dienst seiner Heimatstadt, dann Schwedens und Frankreichs befunden. 1639 hatte er Ludwig XIII. geraten, das Elsaß zu annektieren. 1646 beriet der die französischen Gesandten in das Elsaß betreffenden Fragen; vgl.
NDBA n° 13 S. 1199;
APW II B 3 S. LXVIII Anm. 165;
Stein S. 85 Anm. 81. Lam- berg und Krane vermuteten bei der Abberufung La Bardes, Glaser werde diesem als Resident in Osnabrück nachfolgen oder dem künftigen frz. Residenten in Osnabrück beigeordnet;
APW II A 4 nr. 225. Glaser kehrte jedoch im September 1646 nach Straßburg zurück, von wo aus er mit Longueville, d’Avaux und Servien korrespondierte; vgl. seine Briefe vom 12./22. Ok- tober 1646 (Ausf:
AE
,
CP
All. 67 fol. 123), vom 16./26. Oktober 1646 (Kopie:
ebd.
fol. 161) und vom 2. November 1646 (Kopie:
ebd. fol. 165).
zugunsten einer Lehensnahme des Elsaß vorlag, am 22. Juni 1646 zu einer Stellungnahme auf
.
[p. LVII]
[scan. 57]
Servien hatte indes bereits acht Tage zuvor ein Memorandum
zu dieser Frage an Lionne geschickt und angedeutet, daß innerhalb der französischen Gesandt- schaft keine Einigkeit darüber herrsche. Er selbst bezog hier nicht Position, son- dern referierte Vor- und Nachteile: Für eine Lehensnahme sprächen die Reichs- standschaft mit ausbedungenem Sitz und Stimme am Reichstag, eine
familiarité avec les Allemands, wenn diese die Franzosen als
compatriotes und Reichsmit- glieder betrachteten. Aus dieser Position heraus könnten die französischen Könige ungehindert Umgang mit den Reichsständen pflegen und Bündnisse schließen so- wie vielleicht zum Kaisertum aufsteigen und so die dominante Stellung des Hau- ses Habsburg endgültig beseitigen. Für die Souveränität, in der Servien zunächst einmal einen Vorteil für den Kaiser sah, spreche allerdings die Unabhängigkeit vom Reichsoberhaupt, für einen souveränen König
In der gesamten Diskussion wird in der Souveränität des Königs zwar ein bedeutender politi- scher Einwand gegen die Lehensnahme gesehen, nicht aber ein formal-rechtliches Hindernis.
ein gewichtiges Argument. Ein Sitz im Reichstag sei dagegen kein so bedeutender Vorteil, würde diese Ver- sammlung doch meist zur Verabschiedung von Reichssteuern oder eine andere
affaire de cette nature einberufen. Die Reichsstandschaft sei im übrigen weder erforderlich, um Gesandte zu den Reichstagen zu schicken, noch notwendig, um sich zum Kaiser wählen
Es gab mit Richard von Cornwall und Alfons von Kastilien mittelalterliche Vorbilder für die Wahl von Nicht-Reichsangehörigen zum röm. Kg., aber die Legitimität eines solchen Vor- gangs war in der juristischen Publizistik des 17. Jh.s umstritten; s.
Duchhardt , Germani.
zu lassen. Ein wichtiges Argument war zudem, daß man ein als souveräne Herrschaft zediertes Gebiet der französischen Krone inkor- porieren könne, während bei einer Lehensnahme des Elsaß der Heimfall und da- mit ein erneuter Verlust ständig möglich bleibe.
Da Serviens Memorandum an seinen Neffen nicht zur offiziellen Korrespondenz gehörte, nahmen die Gesandten in einem gemeinsamen Memorandum
am 9. Juli wie erbeten Stellung. Die erste Hälfte des Schreibens ist mit dem von Servien identisch. Die zweite Hälfte wurde von d’Avaux konzipiert, der zugleich Brienne anvertraute, daß er die Entscheidung dieser Frage insgesamt für nicht sonderlich bedeutsam halte
. Er betonte grundsätzlich nochmals den Wert der Souveräni- tät , fügte aber vor allem den Argumenten für eine Lehensnahme weitere hinzu. In dem gesamten Memorandum wurde keine Entscheidung nahegelegt, während das gemeinsame Schreiben
, mit dem die Gesandten es überschickten, wiederum auf eine Meinungsverschiedenheit in diesem Punkt verwies, aber zur Übernahme als souveränem Besitz riet.
Paris, wo man selbst unentschieden war, zeigte sich mit dieser unentschlossenen Stellungnahme unzufrieden
. Die Vereinbarung der französisch-kaiserlichen Sa- tisfaktionsartikel wurde dadurch nicht verhindert. Man einigte sich auf jene inter-
[p. LVIII]
[scan. 58]
pretationsfähigen Formulierungen für die Zession, welche 1648 in das
IPM
IPM §§ 73–91. Den kaiserlichen Entwürfen, die superioritas
in den zedierten Gebieten ab- zutreten , hatten die Franzosen in ihrem Entwurf vom 9. September 1646 (vgl.
[ nr. 148 Anm. 1 ] ) die Abtretung des
supremum dominium
hinzugefügt, was die Kaiserlichen kommen- tarlos akzeptierten. Dazu
Repgen ,
Salvo;
Dickmann
S. 295ff.
übernommen worden sind. Zwischen Münster und Paris ging die Diskussion indes weiter. Servien verwarf zwar das von Godefroy ins Feld geführte Argument einer ständig drohenden Konfiskation des Elsaß bei einer Lehensnahme, da er die Stel- lung des Kaisers im Reich zu schwach für ein solches Vorgehen hielt, plädierte aber nun eindeutig für die Souveränität
Nr. 231. Bei der Zusammenstellung der Vor- und Nachteile in nr. 12 hatte Servien diese Möglichkeit ebenfalls genannt. Zu den Argumenten Godefroys vgl.
APW II B 3 Anhang 4.
. Ein großes Hindernis für die freie Herrschaftsausübung sah er indes in der Lehensnahme nicht. Offen formulierte er bereits, daß selbst die uneingeschränkte Herrschaft über die Reichsunmittelbaren, deren Zugeständnis Frankreich von den Kaiserlichen nicht hatte erlangen kön- nen
Nr.n 91, 141. Auf Initiative Volmars hatten die Kaiserlichen selbst dieses Angebot nochmals erwogen, aber nach Bedenken Trauttmansdorffs unterlassen;
Ruppert
S. 174.
, nach Lage der Dinge nur eine Frage der Zeit sei, obwohl die ausdrückliche Wahrung der Rechte dieser Stände fixiert worden war
. D’Avaux plädierte hin- gegen für die Lehensnahme des Elsaß
. Den Rechtsvorbehalt zugunsten der Reichsunmittelbaren nahm er dabei ernster als Servien und verwies später darauf, daß das Unterelsaß ein nur geringer Gewinn für Frankreich sei, weil es neben der Landvogtei Hagenau eben zahlreiche Reichsunmittelbare umfasse
. Brienne war ebenfalls für Lehensnahme
Nr. 76. Brienne hatte bereits in
APW II B 3 nr. 293 Einwände gegen die Souveränität geäu- ßert , insbesondere wenn diese nicht auf die Immediatstände ausgedehnt werde.
, und Mazarin schloß sich dieser Meinung nach eini- gem Überlegen an. Er forderte d’Avaux auf, eine gemeinsame Depesche der Ge- sandten in diesem Tenor anzuregen, der dann der königliche Entscheid folgen solle
Nr.n 146 und 212; die Aufforderung an d’Avaux in nr. 200.
. Eine einmütige Empfehlung unterblieb jedoch, und in Paris blieb die Frage unentschieden
.
b. Die Verhandlungen mit Spanien
Nachdem die französisch-spanischen Verhandlungen seit der ablehnenden Reak- tion der Franzosen auf ein spanisches Angebot am 24. April 1646 stockten
Vgl.
APW II B 3 nr.n 248 und 250 mit Beilagen.
, brachten zwei Faktoren sie im September 1646 wieder in Gang: Zum einen schritten die spanisch-niederländischen Verhandlungen überraschend schnell voran. Das beunruhigte die Franzosen, zwang aber die Generalstaaten ebenfalls zum Handeln, waren sie doch vertraglich auf einen gemeinsamen Verhandlungs- erfolg mit Frankreich festgelegt. Bereits seit Juni und verstärkt im Juli 1646 be-
[p. LIX]
[scan. 59]
mühten sich die Generalstaaten als Vermittler ohne formellen Auftrag, die Gegner einander anzunähern
Nr.n 7, 60, 61, 62, 63. Am 16. Juli, in nr. 71, berichteten Longueville, d’Avaux und Servien in einem Memorandum dem Kg., die ndl.
Ges.
hätten sich erboten,
de s’interposer et d’i rendre tous bons offices.
. Zunächst blieb dieses Bemühen ohne konkreten Erfolg. Die Franzosen fürchteten, Spanien sei nicht an einem Vertrag mit Frankreich interessiert, sondern wolle allein mit den Generalstaaten abschließen, den Ver- tragsschluß für das Reich aber verhindern
Longueville, d’Avaux und Servien an Erlach, Münster 1646 Juli 6,
Mss.
Hist.
Helv.
XXVII 72
n° 67; nr. 60.
. Auch die offiziellen Mediatoren, Chigi und Contarini, versuchten nochmals, an die Verhandlungen vom April an- zuknüpfen , und bewogen die Franzosen im August zu einem Entgegenkommen: Diese waren gerade erst vom Hof mit der Weisung versehen worden, Portugal dürfe den Frieden nicht aufhalten. Eine Konzession in dieser Frage aber, das hatte Mazarin klargestellt, sollte Ultima Ratio sein
. D’Avaux aber hatte daraufhin, wie bereits erwähnt, Trauttmansdorff für Spanien vielleicht mehr in Aussicht ge- stellt , als ihm gestattet war. In dieser Situation ließen die Franzosen am 10. Au- gust 1646 die Mediatoren in allergrößter Vertraulichkeit wissen, daß die Spanier in bezug auf Portugal eine zufriedenstellende Antwort erhalten würden, falls sie ein formelles Angebot vorlegten, das die französischen Eroberungen in den Spani- schen Niederlanden, dazu das Roussillon mit Rosas und einen Waffenstillstand für Katalonien von mindestens fünfzehn bis zwanzig Jahren enthalte
. Damit hatten die Franzosen ihre Instruktionen ausgeschöpft, aber die erwartete spanische Reak- tion blieb aus.
Erst ein weiterer Umstand, der Abschluß der französisch-kaiserlichen Satisfak- tionsartikel vom 13. September, brachte auch die Spanier in Zugzwang, mußten sie sonst doch eine Isolierung ihres Königs vom Kaiser fürchten. Mazarin meinte deshalb, daß es feste Absicht Spaniens sei, bei einem französischen Friedensschluß mit dem Reich seinerseits ebenfalls mit Frankreich Frieden zu schließen
. Hinzu kam, daß die Franzosen trotz der weitgehenden militärischen Zurückhaltung der Generalstaaten einen erfolgreichen Flandern-Feldzug führten.
Während die französischen Gesandten in Osnabrück weilten, bewegten Pauw, Clant und Donia die Spanier am 17. September schließlich dazu, sie definitiv als Vermittler anzuerkennen, um auf der Basis der letzten französischen Vorschläge
– Zedierung der Eroberungen in den Spanischen Niederlanden und in der Fran- che -Comté sowie des Roussillon mit Rosas, außerdem ein Waffenstillstand für Ka- talonien und Stillschweigen über Portugal – die Verhandlungen neu zu beginnen. Die Niederländer reisten daraufhin unter einem Vorwand nach Osnabrück, wo sie die Franzosen von der spanischen Verhandlungsbereitschaft überzeugten
Von französischer Seite wurden die nun beginnenden Verhandlungen mit Spanien später in einem Resümee zusammengefaßt: Discours de la négociation du traicté de Munster entre leurs Majestés de France et d’Espagne,
o. D., Kopie: BN F.
fr.
10645 fol. 125–139’; Druck:
Nég.
secr.
III S. 461–466. S. des weiteren nr.n 168, 169, 171; CDI
82 S. 408–411;
Truchis
de
Varenne
S. 343;
Poelhekke S.
340f.
.
[p. LX]
[scan. 60]
Die französischen Gesandten gingen mit Kompromißmöglichkeiten in diese neuen Verhandlungen. Mazarin stellte ihnen nicht nur frei, Portugal aufzugeben, son- dern er zog sich auch von dem Plan zurück, Katalonien gegen die Spanischen Niederlande zu tauschen. Er hatte diesen auf eine vermeintliche spanische Bereit- schaft hin im Dezember 1645 aufgegriffen und in den Folgemonaten hartnäckig verfolgt, ohne daß es zu Verhandlungen darüber kam
APW II B 3 nr.n 10, 72, 73, 74 und S. LXXVI–LXXIX.
. An eine Zedierung der Spanischen Niederlande in Form einer Mitgift für die Infantin Maria Theresia im Falle ihrer Verheiratung mit Ludwig XIV. war ohnehin nicht mehr zu den- ken , als am 9. Oktober der Infant Balthasar Karl starb und Maria Theresia an die erste Stelle in der spanischen Thronfolge rückte
. Schon am 17. August 1646 aber hatte ein königliches Memorandum
den französischen Bevollmächtigten in Aussicht gestellt, eventuell auf nun bescheidenere Tauschvorschläge eingehen zu können. Gedacht war daran, bei einer Abtretung von Cambrai und dem Cam- brésis einen Waffenstillstand für Katalonien zu schließen, den Spaniern aber in geheimen Vereinbarungen die Rückgewinnung der aufständischen Grafschaft zu- zusichern . Servien allerdings hatte sich zuvor, in einem Memorandum
für Lionne, dagegen ausgesprochen, die französische Politik aller Optionen für Portu- gal und Katalonien zu berauben. Alle Regelungen in diesen Angelegenheiten soll- ten nach seinem Dafürhalten in der Schwebe bleiben, selbst wenn damit der Ab- bruch der Verhandlungen riskiert würde. Langfristig nämlich erhoffte er sich als Gegenleistung für ein Nachgeben in diesen beiden Punkten doch noch die Abtre- tung der gesamten Spanischen Niederlande an Frankreich.
Darüber hinaus signalisierte der französische Hof seinen Gesandten im Verlauf des Septembers zunehmende Bereitschaft, auch die lothringischen Belange in Mün- ster zu verhandeln
. D’Avaux interpretierte dies als echtes Entgegenkommen ge- genüber Herzog Karl und griff sogleich Vorschläge der Generalstaaten auf, um Mazarin recht phantastisch anmutende Kompromisse zu unterbreiten: eine Abtre- tung des Elsaß entweder an Herzog Karl oder aber die Rückgabe des Elsaß an die Innsbrucker Erzherzöge bei entsprechender Entschädigung des Lothringers mit Schlesien. Dies hätte Frankreich zwar Lothringen gesichert, aber den größten Ge- winn der Septemberartikel gekostet
. Mazarin wiederum dachte – falls Spanien nicht sehr weit entgegenkomme
Nr. 185 nennt als Bedingung für Verhandlungen mit Hg. Karl und einer Teilrestitution ein span. Nachgeben in bezug auf Portugal.
– offenbar nicht an ein Nachgeben gegenüber Herzog Karl oder an eine Restitution seiner Länder. Sie waren strategisch für
[p. LXI]
[scan. 61]
Frankreich zu wichtig, und der Lothringer galt als zuwenig vertrauenswürdig
Dies betonte auch d’Avaux in nr. 239; rein theoretisch hatte er die Möglichkeit allerdings in nr. 132 erwogen.
. Folglich zielte der Kardinal auf die vertragliche Zustimmung Spaniens zur dau- erhaften Enteignung des Herzogs gegen eine finanzielle Abfindung, gegebenenfalls gegen eine territoriale Entschädigung in der Franche-Comté. Das hätte die spani- sche Forderung einer Einbeziehung des Herzogs in den Friedensvertrag erfüllt und Frankreich eine Garantie für Lothringen und Bar gegeben. Zudem wünschte man in Paris eine vertragliche Regelung, die Spanien keine Möglichkeit ließ, nach Friedensschluß durch Herzog Karl einen Stellvertreterkrieg zu führen
Nr. 248; vgl. nr.n 198, 210, 211.
. Es war aber fraglich, ob Spanien sich auf eine derartige Lösung, die eine völlige Preisgabe seines Verbündeten bedeutet hätte, einlassen würde.
Zu einem französischen Angebot an Spanien ist es jedoch nicht gekommen. In internen Diskussionen der Gesandtschaft in Münster konnte d’Avaux sich nicht durchsetzen. Die gemeinsame Entscheidung lautete, weiterhin auf dem Ausschluß Herzog Karls zu bestehen
Nr. 236; d’Avaux schrieb zugleich in nr. 238 an Brienne, daß er weiterhin dafür sei, die lothringischen Belange in Münster zu verhandeln. Zudem berichtete Saint-Romain Chavigny von der Diskussion, in der Longueville und Servien sich gegen d’Avaux durchsetzten; Münster 1646 November 5, Ausf:
AE
,
CP
All. 67 fol. 244–245. Vgl. auch nr. 241.
, nicht zuletzt, weil über die wahren Absichten der eigenen Regierung keine Klarheit herrschte
.
Die französisch-spanischen Verhandlungen kamen indes ab Mitte September 1646 in Bewegung: Nachdem Pauw, Clant und Donia die französischen Gesandten in Osnabrück aufgesucht und dort mehrmals mit ihnen konferiert hatten, übergaben die Franzosen ihnen am
22. September einen Schriftsatz über die mit Spanien zu regelnden Punkte
Poincts plus importans desquels les plénipotentiaires de France et d’Espagne doivent convenir avant touttes choses =
Beilage zu nr. 171.
. Hauptforderung war wie zuvor die vertragliche Zedierung der französischen Eroberungen in den Spanischen Niederlanden und in der Fran- che -Comté, die Abtretung des Roussillon mit Rosas sowie ein Waffenstillstand für Katalonien von gleicher Dauer wie der künftige Waffenstillstand zwischen Spa- nien und den Generalstaaten, des weiteren: die Rückgabe der Eroberungen in Pie- mont und im Montferrat durch Spanien und Frankreich an Savoyen und Man- tua , ausgenommen Pinerolo, dessen Besitz der Kaiser Frankreich bereits in den Satisfaktionsartikeln vom 13. September konzediert hatte; die Sicherung des dau- erhaften Verbleibs von Casale bei Mantua; die Bestätigung der über Graubünden und das Veltlin geschlossenen Verträge sowie des Vertrages von Cherasco; der Abschluß einer italienischen Liga; eine Satisfaktion Savoyens bei der Zahlung der umstrittenen Mitgift Infantin Katharinas
; eine Restitution der Personen, die ihrer Besitzungen in diesem oder früheren Konflikten aufgrund eines Bündnis- wechsels verlustig gingen; eine Aufnahme der gegenseitigen Rechtsvorbehalte, ins-
[p. LXII]
[scan. 62]
besondere betreffend Navarra nach dem Vorbild des Friedens von Vervins von 1598; die Freilassung aller Kriegsgefangenen einschließlich Eduards von Bra- ganza ohne Lösegeldzahlungen. Der spanische König sollte versprechen, Herzog Karl von Lothringen weder direkt noch indirekt zu unterstützen. Die Aufnahme des Königs von Portugal in den Vertrag hatten die französischen Gesandten eben- falls als Forderung genannt. Sie waren nicht bereit nachzugeben, bevor Spanien die anderen Punkte zugestanden hatte, und beharrten daher in den folgenden Ver- handlungen auf diesem Postulat.
Die spanische Responsion
Beilage 1 zu nr. 188. In der span. Überlieferung sind die französischen Poincts plus impor- tans
mit der spanischen Responsion als ein einziges Aktenstück unter dem Lemma Puntos que el consejero Brum tomo por escrito de los plenipotenciarios de Olanda en Munster a 26 de septiembre de 1646 con la respuesta de los ministros de Su Magestad al fin de cada uno
als Beilage zu einem Brief Peñarandas an Philipp IV. aus Münster vom 27. September 1646 (beide als Kopie in AGS E.
leg. 2347 unfol.; Druck des Briefes: CDI
82 S. 415f.) überlie- fert .
wurde den Franzosen am 1. Oktober 1646 von den niederländischen Gesandten übergeben, die bereits zwei Tage später eine französi- sche Replik
Beilage 2 zu nr. 188. Zu den frz.-span. Verhandlungen s. nr. 210 sowie von span. Seite: Re- lacion de lo que paso al señor de Brum con los plenipotenciarios de Olanda en Munster a 27 de septiembre de 1646
als Beilage zu einem Brief Peñarandas an Philipp IV. aus Münster vom 27. September 1646 (beide als Kopie in AGS E.
leg. 2347 unfol.; Druck des Briefes: CDI
82 S. 415f.).
erhielten. Über viele Punkte war überraschend schnell eine Eini- gung erzielt worden. Als zentrale Divergenzen kristallisierten sich zwei Dinge heraus: einmal die Behandlung Lothringens und zweitens die Forderung nach Freilassung Eduards von Braganza, den Spanien nicht als Kriegsgefangenen be- trachtete , sondern als Untertanen der Krone, dessen Bruder mit der Lösung Por- tugals von Kastilien Hochverrat begangen habe.
Diese beiden grundsätzlichen Probleme wurden von der spanischen Duplik
Beilage 1 zu nr. 202. Die spanische Duplik wiederum in einem Stück mit der französischen Replik: Lo que el consejero Brum apunto de lo que Olandeses respondieron de parte de Franceses en Munster 5 de octubre 1646 con la respuesta de los señores plenipotenciarios de Su Magestad,
Kopie: BN
Madrid
Ms. 10200 fol. 47–49, als Beilage zu: Peñaranda an Philipp IV., Münster 1646 Oktober 8, Kopie: BN
Madrid
Ms. 10200 fol. 46.
, de- ren Mitteilung durch die niederländischen Vermittler am 11. Oktober erfolgte, nicht behoben. Die Spanier stimmten jetzt jedoch der Zession von Rosas zu, das sie eigentlich zu Katalonien, nicht zum Roussillon rechneten und mit dessen Ge- biet Frankreich einen Stützpunkt jenseits der Pyrenäen gewonnen hätte. In den weiteren Verhandlungen fügten sich die Spanier noch zusätzlich in die Abtretung von Cadaqués in Katalonien
. Den Wunsch nach einer italienischen Liga wie- derum hatte man in Frankreich mittlerweile selbst fallengelassen
, wenn auch die Bedingung nach außen hin noch aufrecht erhalten wurde. Überraschend for- derten die Spanier in ihrer Duplik, daß unter den Rechtsvorbehalten auch ihr Anspruch auf das Herzogtum Burgund aufgenommen werde, den sie der Sache
[p. LXIII]
[scan. 63]
nach mit Frankreichs Anspruch auf Navarra gleichsetzten. Dies wies die Tri- plik
, welche die Franzosen am 14. Oktober den niederländischen Gesandten aushändigten, ebenso zurück wie die Forderung nach einem Junktim der französi- schen Verträge mit Spanien und dem Kaiser.
Alles in allem schritten die französisch-spanischen Verhandlungen, die beide Sei- ten so geheim wie möglich führen wollten, rasch voran, so daß bei den Franzosen bereits die Befürchtung aufkam, man werde sie zum Abschluß bringen, bevor Lé- rida eingenommen sei. Dennoch blieb ein gewisses Mißtrauen gegenüber den Ab- sichten sowohl der Spanier als auch der vermittelnden Generalstaaten, und man hielt es durchaus für möglich, dem spanischen Entgegenkommen liege tatsächlich die Absicht zugrunde, die Verhandlungen zum Schluß scheitern zu lassen und dann die Generalstaaten doch noch von Frankreich zu separieren
. Im Verlauf der weiteren Verhandlungen
Weitere Verhandlungsakten erhielten bzw. präsentierten die Franzosen vermittels der ndl.
Ges.
am 22. Oktober (= Beilage 1 zu nr. 218), am 25. Oktober (= Beilage 1 zu nr. 226) und am 11. November 1646 (= Beilage 1 zu nr. 250). Der letzte, für den hier zu behandelnden Zeitraum relevante Schriftsatz wurde von den Franzosen am 16. November den ndl.
Ges.
übergeben und am 24. November 1646 übersandt (= Beilage 3 zu APW II B 5 nr. 2).
wurden die unterschiedlichen Positio- nen in den genannten zwei Punkten nicht überwunden: Zum einen verweigerte Spanien die Freilassung Eduards von Braganza, während Frankreich nicht bereit war
Servien sah indes in nr. 255 in den Bedingungen für die Freilassung Eduards von Braganza kein Hindernis.
, auf eine mit Bedingungen verknüpfte Freilassung – zur Diskussion stand beispielsweise eine Überstellung Eduards nach Frankreich, bei der er weiteren Einschränkungen unterworfen geblieben wäre – einzugehen. Zum anderen war es nach wie vor umstritten, ob Lothringen in den Vertrag aufzunehmen sei. Die französische Seite urteilte aber, daß diese beiden Punkte keine wirklichen Hinder- nisse für den Frieden darstellten, schon weil Spanien selbst eine Einigung nicht an diesen Fragen scheitern lassen würde. Französischerseits glaubte man, kurz vor der Nachricht vom endgültigen Scheitern der Belagerung Léridas, die Verhand- lungsergebnisse bald auch mit Spanien fixieren zu können
Nr.n 251, 252, 253, 258, 267.
.
4. Frankreich und seine Verbündeten
Frankreichs Bündnispartner, die Generalstaaten und Schweden, ohne die es seinen erfolgreichen Krieg gegen das Haus Habsburg nicht hätte führen können, bereite- ten 1646 beinahe mehr Schwierigkeiten als die eigentlichen Gegner. Während die Franzosen im September ihre Verhandlungen mit dem Kaiser zu einem erfolgrei- chen vorläufigen Abschluß gebracht hatten und danach intensiv mit den Spaniern
[p. LXIV]
[scan. 64]
verhandelten, erwies sich zur gleichen Zeit das Bündnis mit den Generalstaaten als brüchig, und die Allianz mit Schweden wurde zu einer schweren Belastung. Die spanisch-niederländischen Verhandlungen waren zügig vorangeschritten, und die Generalstaaten wollten den erfolgreichen Abschluß immer weniger von der französischen Politik abhängig machen. Die Franzosen sahen bereits im Juni vor- aus , daß Spanier und Niederländer diesmal einen Waffenstillstand schließen wollten, der faktisch Frieden bedeute
; am 16. November 1646 beschlossen die Generalstaaten in Den Haag, die Waffenstillstandsverhandlungen fortan als Frie- densverhandlungen zu führen
Auszug aus dem Beschlußregister der Generalstaaten, [Den Haag] 1646 November 16, Ko- pien :
AE
,
CP
Holl. 37 fol. 369–371;
AE
,
CP
Holl. 39 fol. 196–198’. Die Datierung auf den 26. November bei
Dickmann
S. 303 geht von der irrigen Annahme einer Datierung nach altem Stil aus. Zu den Bemühungen der Provinz Holland, den Beschluß vom 16. No- vember herbeizuführen s. nr. 175.
.
Die niederländischen Bevollmächtigten in Münster waren ebenso wie ihre Repu- blik in verschiedene Lager gespalten. Eine pro-spanische Faktion sammelte sich in Münster um Pauw, den Longueville vergeblich durch
espérance et crainte zu gewinnen suchte
. Die Franzosen konnten sich hingegen auf die Loyalität Reedes van Nederhorst verlassen. Eine große Unterstützung war ihnen der niederländi- sche Gesandtschaftssekretär van der Burgh, der zahlreiche Informationen aus sei- ner Gesandtschaft an sie weitergab
Van der Burghs Informationen gingen über die Reedes van Nederhorst hinaus; vgl. nr. 19. Zur pro-französischen Haltung Reedes und van der Burghs siehe auch
Poelhekke S. 301.
. Frankreich versuchte auch, über La Thuil- lerie und Brasset einerseits und d’Estrades
D’Estrades trat Mitte Juni erneut eine Reise zum Pz.en von Oranien an; Mazarin an La Thuillerie, Amiens 1646 Juni 9; Kopie:
AE
,
CP
Holl. 35 fol. 370–370’; Mazarin an La Thuillerie, Amiens 1646 Juni 9, Kopie:
AE
,
CP
Holl. 35 fol. 371–371’. Am 10. Juli traf auch La Thuillerie zu einem Aufenthalt in Breda ein; La Thuillerie und d’Estrades an Maza- rin , Breda 1646 Juli 12, Ausf.:
AE
,
CP
Holl. 37 fol. 32–36’; vgl.
Poelhekke , Frederik Hendrik S. 549, 551.
andererseits direkt auf die General- staaten in Den Haag und auf den – aufgrund fortschreitender Krankheit zuneh- mend handlungsunfähigen
Im Juli 1646 erlitt der Generalstatthalter einen ersten Schlaganfall und verfiel danach ge- sundheitlich immer mehr;
Poelhekke , Frederik Hendrik S. 549ff.; d’Estrades berichtete dar- über an Chavigny (Breda 1646 Juli 10, Ausf.:
AE
,
CP
Holl. 37 fol. 25–25’) und Mazarin (Zelzate 1646 Juli 18, Ausf.:
AE
,
CP
Holl. 37 fol. 44–45).
– Prinzen von Oranien und seine Gemahlin einzu- wirken
Nr.n 1, 13, 19, 23, 41. Die frz. Regierung versuchte, die Pz.in von Oranien, die ihr als spanienfreundlich galt, durch Geldgeschenke zu gewinnen; Mazarin an La Thuillerie, Paris 1646 Juli 12, Kopie:
AE
,
CP
Holl. 35 fol. 430’-432’; Mazarin an La Thuillerie, Fontaine- bleau 1646 August 3, Kopie:
AE
,
CP
Holl. 35 fol. 457’-459.
. Dabei stellte man aber fest, daß nicht Breda und Den Haag allein die Entscheidungszentren der Niederlande waren, sondern nur einzelne Faktoren in- nerhalb des politischen Systems dieses Staatsgebildes. Die niederländischen Ge- sandten umgingen nämlich die Generalstaaten und den Generalstatthalter, indem
[p. LXV]
[scan. 65]
sie sich direkt an ihre Heimatprovinzen wandten. Ob die niederländischen Ge- sandten ihren Provinzen, durch die sie bevollmächtigt waren, oder den General- staaten in Den Haag unmittelbar verpflichtet wären, war zwischen ihnen selbst umstritten
Nr. 51; Reede van Nederhorst rügte laut Servien in nr. 19 ausdrücklich ces gens-cy qui veu- lent pervertir l’ordre de l’Estat en informant chaque province |:de ce qui se passe icy, auparavant que d’en avoir rendu compte:| à l’assemblée généralle qui est à La Haye.
Vgl. auch nr. 140. Zur Diskussion in den Generalstaaten und zur Rolle Reedes van Nederhorst s.
Poelhekke
S. 300–307.
.
Angesichts sich verdichtender Gerüchte, daß die Generalstaaten ihre außenpoliti- schen Interessen von denen Frankreichs trennen wollten, versuchten die französi- schen Gesandten vergeblich, von den niederländischen Gesandten ein klares, mög- lichst schriftliches Bekenntnis zu den Bündnisverpflichtungen zu erlangen. Darauf reagierten die Niederländer mit Ausflüchten und wollten ihre Verpflichtungen weder leugnen noch definitiv bestätigen. Indem sie den Franzosen
bonnes parol- les et peu d’effetz
Longueville, d’Avaux und Servien an La Thuillerie, Münster 1646 Juni 10, Kopie:
AE
,
CP
Holl. 35 fol. 364’-370; Longueville, d’Avaux und Servien an La Thuillerie, Münster 1646 Juli 13, Kopie:
AE
,
CP
Holl. 35 fol. 429–430’.
zukommen ließen, schürten sie deren Mißtrauen
Nr.n 17, 28, 29; Servien an La Thuillerie, Münster 1646 Juni 8, Kopie:
AE
,
CP
Holl. 35 fol. 361–362’.
. Anderer- seits berichtete Brasset vertraulich aus Den Haag, daß die Generalstaaten zu ih- ren Verträgen stünden, wenn auch die Kommunikation zwischen den Bündnis- partnern am Kongreß nicht störungsfrei sei
Brasset an Mazarin, Den Haag 1646 Juni 11, Ausf.:
AE
,
CP
Holl.
36 fol. 347–352.
.
Der Feldzug des Jahres 1646 in den Spanischen Niederlanden galt den Franzosen als Gradmesser der niederländischen Zuverlässigkeit
, insbesondere nachdem aus Brüssel Gerüchte kamen, daß die Generalstaaten den Spaniern für 1646 Stillhal- ten zugesagt hätten
. Knuyt äußerte schließlich gegenüber d’Avaux, daß die Generalstaaten, wenn Frankreich auf Erfüllung der Vertragspflichten in vollem Umfang bestünde, dies durch militärische Passivität boykottieren könnten
. Der tatsächliche Verlauf des Feldzugs von 1646 bestätigte die französischen Befürch- tungen .
Den schwersten politischen Schlag erhielt das französisch-niederländische Bündnis mit der Unterzeichnung von siebzig niederländisch-spanischen Artikeln durch Gent, Pauw und Knuyt Anfang Juli 1646, während der Abwesenheit ihrer Kolle- gen . Es war wiederum van der Burgh, der die Franzosen kurz vor der Unter- zeichnung von der Redigierung der Artikel informierte und ihnen später eine Ko- pie überbrachte
Beilage 4 zu nr. 110. Zur unsicheren Datierung der Artikel, eventuell auf den 1. Juli, s.
ebd. Anm. 3. Zur Informierung der Franzosen über die Redaktion der Artikel s. nr. 50.
. La Thuillerie und Brasset protestierten bei den Generalstaaten
[p. LXVI]
[scan. 66]
gegen die Unterzeichnung
Note Brassets an die Generalstaaten, Den Haag 1646 Juli 27, s.
[ nr. 105 Anm. 7 ] . Proposition La Thuilleries an die Generalstaaten, Den Haag 1646 August 7, auf Wunsch der Generalstaa- ten schriftlich präsentiert 1646 August 8, s.
[ nr. 124 Anm. 2 ] .
. Deren formelle Antwort
, daß es sich bei den un- terzeichneten Artikeln um keinen Vertrag handele, sondern um einen
recueil, welcher in einen zukünftigen Vertrag eingefügt werde
Eine am 17. August erfolgte Deliberation der Generalstaaten (Kopie:
AE
,
CP
Holl. 37 fol. 143) war zunächst weiter gegangen und hatte die derzeitige Form der Artikel für
imparfaict et sans effect erklärt. Dahinter blieben die endgültige Responsion und Deklaration zurück. Wie die Artikel angesichts der Unterzeichnung durch drei Gesandte zu bewerten sind, ist völkerrechtlich schwer zu beurteilen. Die unterschiedlichen Interpretationen von span., ndl. und frz. Seite stellt
Poelhekke
S. 298–302 dar. Die Bezeichnung als „vorläufiger Vertrag“ bei
Dickmann
, S. 302, geht vielleicht zu weit.
, konnte die Franzosen kaum beruhigen. Auch das niederländische Bekenntnis zu den Bündnisverpflich- tungen gemäß dem Vertrag von 1644 blieb hinter den französischen Wünschen zurück
Eine Zusammenstellung der frz. Interpretation der ndl. Verpflichtungen unternahm Servien in nr. 152.
, doch zeigte man in Paris und Münster verhaltenen Optimismus, zumal die Artikel nicht von allen niederländischen Gesandten unterzeichnet worden waren
Nr.n 144, 151. Clant und Ripperda, die die Artikel nicht unterzeichnet hatten, versicherten im September gemeinsam mit Pauw den Franzosen, den Spaniern erklärt zu haben, es werde ohne Frk. keinen Verhandlungsfortschritt geben; s. nr. 139.
.
Insgesamt wurde der französischen Regierung jedoch klar, daß das niederlän- disch-spanische Verhältnis eine Qualität erreicht hatte, die eine Neubewertung des französisch-niederländischen Bündnisses erforderlich machte. Servien stellte frühzeitig die Optionen für eine offizielle Trennung der niederländischen und französischen Interessen zusammen, die allerdings in dieser Form – die Spani- schen Niederlande sollten neutralisiert werden und die Generalstaaten in weitem Umfang gegen Spanien verpflichtet bleiben – für Spanien und die Generalstaaten kaum annehmbar waren
. Im August kam es, da der französische Botschafter La Thuillerie aus Krankheitsgründen aus Den Haag beurlaubt war, erstmals zu Überlegungen, d’Avaux oder Servien sollten nach Den Haag reisen, um mit den Generalstaaten in einem neuen Vertrag die französischen Interessen zu fixieren
, wobei die Frage der Garantie eines französisch-spanischen Friedens durch die Ge- neralstaaten immer weiter in den Vordergrund rückte
. Servien unternahm diese Mission 1647.
Frankreichs Problem mit Schweden war im Grunde genau umgekehrt wie seine Sorgen mit den Generalstaaten: Die schwedischen Kriegsziele wurden für Frank- reich zunehmend schwerer vertretbar, aber anders als die Niederlande konnte es seinem unbequemen Partner nicht mit Trennung drohen, weil das Bündnis mit Schweden die Basis der französischen Kriegspolitik im Reich war.
[p. LXVII]
[scan. 67]
Die schwedischen Satisfaktionsforderungen trafen die französische Politik aller- dings im Kern ihres Selbstverständnisses. Die Forderung nach ganz Pommern un- ter Zustimmung Kurbrandenburgs war eine Crux für den Frieden im Reich, dem Frankreich sich nach Abschluß der französisch-kaiserlichen Satisfaktionsartikel schon nahe sah. Hinzu kam, daß Schwedens Vorgehen – die Beraubung eines neutralen Fürsten – dem allgemeinen Rechtsempfinden widerstrebte, während Frankreich sich zugute halten konnte, das Elsaß einem Kriegsgegner, zudem gegen Zahlung einer Entschädigung, abgewonnen zu haben
So die Argumentation d’Avaux’ in nr. 113. Die Gesandten hatten dies bereits zuvor den Schweden zu bedenken gegeben; nr. 71.
. Vor allem aber der Griff der schwedischen Krone für sich oder ihre Adhärenten nach katholischen oder im Ansatz rekatholisierten Gebieten – Minden, Osnabrück, die Rede war sogar von Münster
Zum Hintergrund dieser Gerüchte s. Anm. 2 zu nr. 19.
– beunruhigte die französische Regierung und ihre Bevollmächtigten. Die schon länger gehegte Befürchtung
D’Avaux und Servien hatten bereits über die schwedische Proposition II Entsetzen und die Befürchtung geäußert, Schweden wolle Frankreich in einen Religionskrieg gegen den Katholi- zismus verwickeln;
APW II B 2 nr. 101 S. 328; vgl. auch
ebd. nr. 185 S. 587.
verstärkte sich, daß Schweden seine Sa- tisfaktionsforderungen zum Motor der Ausbreitung des Protestantismus mache
Dieser Punkt führt tief in die bis heute umstrittene Frage nach der Motivation schwedischer Politik im Dreißigjährigen Krieg. D’Avaux fürchtete bereits, für Schweden könne die Ver- breitung des Protestantismus einen konkreten politischen Hintergrund, die Stärkung der eige- nen Einflußnahme auf protestantische Mächte, haben; vgl. nr. 151.
und Frankreich in einen Religionskrieg ziehe, in dem es dann gegen die katholi- sche Religion stünde. Hinzu kam die Erwägung, ein übermächtiges Schweden werde auch Frankreich sein Diktat oktroyieren. Die französisch-schwedischen Be- ziehungen zwischen Juni und November 1646 waren geprägt von dem Eindruck, daß sich Schweden zu einem unbequemen, wenn nicht gefährlichen, aber unent- behrlichen Verbündeten entwickle
Nr.n 15, 19, 23, 31, 38, 45, 110, 213, 219.
.
Das französische Verhalten vor der Vereinigung der Truppen Turennes und Wrangels im August 1646 war symptomatisch für das Lavieren Frankreichs ge- genüber seinem gefürchteten und unentbehrlichen Alliierten. Man wollte Schwe- den zum Einlenken bringen, ohne ihm offen entgegenzutreten, insbesondere ohne den Eindruck zu erwecken, nach Regelung der eigenen Satisfaktion stehe Frank- reich nicht mehr zu seinen Bündnispflichten. Man wollte Schweden im Reich nicht noch stärker werden lassen, es aber nicht so geschwächt sehen, daß Frank- reichs Politik gefährdet wäre
Eine Ausnahme bildet d’Avaux, der die Absicht des frz.-schwed. Bündnisses offenbar weitge- hend erfüllt sah und nun, da sich die Bedrohung eher von schwed. Seite abzeichnete, die Schwächung Schwedens wünschte; s. nr. 31.
. Nach Möglichkeit sollte dabei nichts von den Divergenzen nach außen dringen
Nr.n 23, 38. Brienne wies in Paris Versuche Dohnas, Frk. gegen den schwed. Anspruch auf Pommern zu gewinnen, konsequent zurück; s. nr. 22.
.
[p. LXVIII]
[scan. 68]
Grundsätzlich waren die Franzosen unsicher, wie die schwedische Politik zu be- werten sei. Saint-Romain brachte im Juni 1646 von seiner Mission nach Stock- holm den Eindruck mit, das Königreich bedürfe wirtschaftlich und politisch dringend des Friedens
Dazu Saint-Romains Berichte, nr.n 32, 52.
. Schwedens immer wieder betonte Friedensbereitschaft verdichtete sich allerdings nicht zu einem tatsächlichen Wandel der schwe- dischen Verhandlungsführung in Osnabrück, so daß die Franzosen schließlich überlegten, ob man dem Verbündeten gegenüber nicht entschlossener auftreten müsse
.
Sie nahmen zudem wahr
Dazu ebenfalls die Berichte Saint-Romains, nr.n 32 und 52.
, daß sich am schwedischen Hof ein Machtkampf ab- zeichnete zwischen der regierenden, stärker kriegsbetonten Gruppe Oxenstierna und den mit Königin Christinas Protektion aufsteigenden Familien, darunter die Familie La Gar die, der Salvius zuneigte und die für eine eher friedensorientierte Politik stand. Ob die französische Politik diese innerschwedischen Auseinanderset- zungen nutzen könne und solle, war umstritten. Es herrschte Einigkeit, daß Frankreich bei einem Aufstieg der Faktion um La Gardie und Salvius nur gewin- nen könne und daß Johan Oxenstiernas unzuverlässiger Charakter ihn politisch unkalkulierbar mache. Servien warnte dennoch davor, sich von Salvius in den Machtkampf hineinziehen zu lassen. Dessen Ausgang sei unabsehbar, und Servien urteilte, Kanzler Axel Oxenstierna bleibe in jedem Fall ein Faktor, mit dem man rechnen müsse. Er plädierte deshalb dringend dafür, sich alle Optionen offenzu- halten und Frankreichs Einfluß in Schweden nicht durch vorzeitige und einseitige Parteinahme zu gefährden
. Dagegen reagierten Longueville und d’Avaux posi- tiv auf Salvius’ Anregung, sich bei Königin Christina selbst für den Frieden zu engagieren und ihr so ein Argument gegen die Opposition im eigenen Land zu verschaffen
Nr.n 168, 169, 171, 182; Beilage 3 zu nr. 188.
.
D’Avaux konzipierte bis zum 1. Oktober 1646 im Namen der drei Bevollmäch- tigten einen Brief an die Königin von Schweden
, der im Kern auf die Unmög- lichkeit hinwies, die schwedischen Satisfaktionsforderungen im derzeit vorgestell- ten Umfang zu erlangen, und riet, sich mit Vorpommern, Rügen, Bremen, Ver- den und einem Kondominium für Wismar zu begnügen. Servien lehnte es ab, diesen Brief zu unterschreiben
Vgl. die unterschiedlichen Darstellungen in nr. 191 und 192.
. Er ging auch nicht auf d’Avaux’ Angebot ein, den Brief gemeinsam zu überarbeiten, sondern formulierte seine Kritik in fünf- undzwanzig Punkten, die er an Lionne sandte. Es ging dabei offensichtlich primär weniger um den Inhalt als um die Form des Schreibens: Servien lehnte einen direkten Brief der Gesandten an die Königin ab, da ein solches Vorgehen unüblich sei und angesichts des Inhalts als Affront empfunden werden könne. Einen offiziell
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an die Königin ausgefertigten Brief könne man weder zurückziehen noch modifi- zieren . Servien wollte es deshalb bei einem Schreiben an Chanut belassen, damit dieser, wenn es opportun scheine, mit den entsprechenden französischen Wünschen bei der Königin vorstellig würde. Mit dem von d’Avaux’ vorgeschlagenen Vorge- hen , so Serviens gewichtigstes Argument, setze man das Bündnis unkalkulierbaren Risiken aus.
Die französische Regierung ging zunächst davon aus, daß der Brief an Königin Christina bereits abgesandt worden sei, und reagierte durchaus positiv
. Maza- rin änderte seine Meinung jedoch aufgrund der Kritik Serviens
Lionne an Servien, [Paris] 1646 Oktober 19, Ausf:
AE
,
CP
All.
78 fol. 196–197.
. Als sich dieser trotz der Zustimmung Longuevilles und d’Avaux’ weiterhin weigerte, den Brief zu unterzeichnen, scheiterte das Unternehmen schließlich.
Die französische Politik gegenüber Schweden blieb folglich moderat, trotz aller Unzufriedenheit mit dem Verbündeten. Es war vor allem Servien, der sich mit dem Urteil durchsetzte, daß die Allianz mit Schweden und mit den Generalstaaten für die französische Politik so wesentlich sei, daß ihre Sicherung handlungslei- tende Prioriät habe
.
5. Die Einrichtung der Edition
Zur Einrichtung der Edition und den dafür herangezogenen archivalischen Be- ständen sei grundsätzlich auf die Darstellung in der Einleitung des ersten Bandes dieser Serie sowie die Ergänzungen in den beiden Folgebänden verwiesen
APW
II B 1 S. LXXXVI-XC; APW
II B 2 S. XLVIf; APW
II B 3 S. LXXXII.
. Ein einzelnes Schreiben d’Avaux’ an Brienne aus dem Zeitraum dieses Bandes ist in der Autographensammlung Victor Cousins in der Bibliothek der Sorbonne überliefert
.
Erstmals werden zudem jene Kopien herangezogen, die 1656 unter der Aufsicht Colberts angefertigt wurden und sich heute innerhalb der Serie
Correspondance politique im Archiv des französischen Außenministeriums befinden. Sie enthalten verschiedene Stücke aus dem Zeitraum zwischen dem 9. Juni und dem 23. No- vember 1646, deren Ausfertigungen, Konzepte oder Kanzleikopien in den ein- schlägigen Beständen nicht ermittelt werden konnten
Darunter das Hauptschreiben nr. 63A. Für den genannten Zeitraum kamen die Archivbände
AE
,
CP
All. 73 und 74 infrage. Zum Gesamtumfang dieser Kopiensammlung vgl.
APW II B 1 S. LXXXVI Anm. 2. Diese Kopien sind mit Vorbehalt zu benutzen: So stammt ein
AE
,
CP
All. 73 fol. 290–291 kopiertes vermeintliches Schreiben d’Avaux’ an Brienne vom 3. No- vember 1646 tatsächlich vom 3. März 1646 =
APW II B 3 nr. 145.
.
Der Umstand, daß die politischen Papiere Serviens weitgehend geschlossen in das Archiv des französischen Außenministeriums übernommen wurden, bringt es mit
[p. LXX]
[scan. 70]
sich, daß aus Serviens Kanzlei verstärkt Konzepte von Schreiben vorliegen, die anderweitig nicht überliefert sind. Die Art dieser Überlieferung birgt mehrere Probleme: Einerseits sind diese Stücke sowohl im Aufbau als auch in der Satz- struktur zum Teil skizzenhaft unvollständig. Nicht immer ist zu ersehen, worauf diese Konzepte Bezug nehmen, und es kann nicht ausgeschlossen werden, daß sie nicht in der überlieferten Form ausgefertigt wurden. Zum anderen sind Serviens eigenhändige Passagen zum Teil schwer transkribierbar, einerseits aufgrund seiner schwierigen Individualschrift, andererseits wegen seiner Angewohnheit, Einschübe am Rand hinzuzufügen, die durch die spätere Bindung im Archiv verklemmt wurden. So ist es zu erklären, daß einige der hier edierten Memoranden Serviens in der Form von der übrigen Korrespondenz abweichen
Exemplarisch für die genannten Probleme ist das nach einem Konzept Serviens edierte Stück nr. 152.
. Auf die Berücksichti- gung zweier Konzepte Serviens wurde verzichtet, da sie derart fragmentarischen Charakters sind, daß sie sich weder zeitlich noch inhaltlich sinnvoll einordnen lassen
Das eine Konzept wurde von fremder Hand überschrieben mit Mémoires des Plé nipoten- tiaires ;
AE
,
CP
All.
52 fol. 252–254’. Das andere ist ein ebenfalls undatiertes Fragment eines wahrscheinlich an Lionne gerichteten Schreibens;
AE
,
CP
All.
53 fol. 32–32’.
.
Beilagen innerhalb der französischen Korrespondenz wurden von den Korrespon- denten nicht gesondert ausgewiesen oder numeriert. Die in der Edition vorge- nommene Numerierung ist eine Ergänzung der Bearbeiterin, die sich an der Rei- henfolge der Erwähnung der Beilagen im Hauptschreiben oder an ihrer archiva- lischen Überlieferung orientiert.
Den Mitarbeitern aller benutzten Archive und Bibliotheken sei für ihre freundli- che und kompetente Hilfe bei der Nutzung der Bestände gedankt. In den Dank eingeschlossen seien ausdrücklich auch alle Mitarbeiter jener Archive und Biblio- theken , die Anfragen beantworteten, deren Bestände aber nicht in diesen Band Eingang fanden. Stellvertretend für zahlreiche andere sei hier Frau Chantal Bie- nenfeld ,
Conservateur chargé des fonds patrimoniaux der
Bibliothèque muni- cipale von Bourges, genannt. Die Bände 271, 272 und 273 der Manuskriptabtei- lung der
Bibliothèque municipale von Bourges umfassen eine Kopiensammlung französischer Korrespondenz und anderer, den Westfälischen Frieden betreffender Stücke, die im Auftrag von Anne de Lévis de Ventadour während seiner Amtszeit als Erzbischof von Bourges 1651–1662 angefertigt wurde. Die Überprüfung für den Zeitraum zwischen dem 9. Juni und dem 23. November 1646 brachte aller- dings keine unbekannten Stücke zutage, so daß auf die Benutzung der Kopien- sammlung verzichtet wurde.
Zur Erschließung von spanischen Archivalien aus dem Archivio General
von Si- mancas und der Manuskriptabteilung der Biblioteca Nacional
in Madrid konnte ich mich auf Vorarbeiten stützen, die mir in der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e. V.
in Bonn dankenswerterweise zur Verfügung ge- stellt wurden.
[p. LXXI]
[scan. 71]
Darüber hinaus danke ich Frau Nicole Léva-Jordan für die Erlaubnis zur Benut- zung ihrer thèse
über Théodore Godefroy
Vgl.
Malettke
S. 155 Anm. 8.
sowie Herrn Prof. Dr. Franz Bos- bach (Bayreuth) für die Überlassung einer Kopie dieser Arbeit. Herrn Jérôme Cras danke ich dafür, daß er der Bibliothek der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e. V.
ein Exemplar seiner thèse
über Hugues de Lionne zur Verfügung stellte.
Schließlich gilt mein herzlicher Dank allen, die mich bei der Fertigstellung des Manuskripts tatkräftig unterstützten: Frau Dr. Antje Oschmann, Geschäftsführe- rin der
Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e. V., stand mir in allen Phasen der Bearbeitung bei der Bewältigung der unterschiedlichsten Pro- bleme mit Rat und Tat zur Seite. Zahlreiche wertvolle Hinweise und die Korrek- tur des Manuskripts meiner Einleitung verdanke ich Frau Dr. Maria-Elisabeth Brunert und Herrn Guido Braun, der darüber hinaus mit Frau Dagmar Blüm einen Teil der Kollationierung von Parallelkopien übernahm. Abschriften erledig- ten die Herren Sebastian Hebler, Stephan Prinz zu Löwenstein und Malte Stein. Herr Jens Schneider half mir bei der Redigierung des Manuskripts.
An erster Stelle jedoch gilt mein Dank dem Herausgeber der
Acta
Pacis
West- phalicae , Herrn Professor Dr. Dr. h. c. Konrad Repgen, für das Vertrauen und die Förderung, die er mir gewährte, indem er mich mit der Bearbeitung dieses Bandes beauftragte, und für den kritischen Rat, mit dem er diese Arbeit beglei- tete .
Anuschka Tischer