Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
79. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1643 Oktober 22

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Auersperg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1643 Oktober 22

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46c, Konv. c fol. 138–139’ = Druckvorlage – Kopie: ebenda
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Fasz. 92 I ad nr. 56 fol. 370–370’, 377–377’; Giessen 203 fol. 533’–535’ – Druck: Gärtner
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II nr. 32 S. 78–80.

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Dänisches Drängen auf Aufhebung der Suspension der Amnestie und Admission der Reichsstände
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zu den Friedensverhandlungen.

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Ewer Kayserlichen Mayestätt verhalten wir allerunderthänigst nicht, nach-
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dem der Dr. von Langerman mich, dem graffen von Awersperg, wegen
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seines und deß Hamburgischen thumbcapittuls bey Ewer Kayserlichen
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Mayestätt vorhabenden allerunderthänigsten anflehen (so ich, graff von
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Awersperg, der zeitt kürtze halben anietzo nit, bey erster post aber aller-
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gehorsambst uberschreiben kan und soll ) vor sich allein besucht, daß mit
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solcher gelegenheit seine collegen bey uns anzubringen ihme auffgedragen
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haben, aldieweiln sie von unterschidtlichen beglaubten hohen ortten ver-
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nehmen müßen, daß die zu Franckfurth am Main anwesende deß reichß
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fürsten und stände sich zum höchsten beschwerdt zu sein erkennen, daß sie
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auff ihr bey Ewer Kayserlichen Mayestätt zum offteren gethanes hoch-
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flehentlichstes allerunderthänigstes ansuchen, sowoll wegen auffhebung deß
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effectus suspensivi der amnistie

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Die Ausführung des in den Regensburger Reichsabschied von 1641 aufgenommenen Amnestie-
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dekrets vom 20. August 1641 (vgl. F. Dickmann S. 102f., 373ff.; APW I 1 S. 247 Anm. 2)
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wurde vom Kaiser zunächst suspendiert; die Amnestie ist erst durch ein Edikt vom 10. Oktober
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1645 (Text: Meiern II S. 4–6 [= I 9,1 N 1]; Theatrum Europeum V S. 926–927)
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in Kraft gesetzt worden; der Frankfurter Deputationstag hatte mehrmals für Aufhebung des
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effectus suspensivus votiert, vgl. Meiern II S. 4 (= I 9,1).
alß begehrter verstattung, daß sie, die
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stende, zu beobachtung ihrer gerechtsamb bey den bevorstehenden alge-
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meinen friedenßhandlung sich persöhnlich oder dürch die ihrigen einfinden
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könten, einige gewirige anthwortt biß noch nit erlangen mögen, darümben
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auch theilß deren weithaußsehenden und gefehrlichen consiliis et mediis
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albereith nachdencken und trachten thuen, und gleichwol aber beyzeiten
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dhahin zu sehen, wie diesem bevorstehenden unheil raht geschafft werde,
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die königliche würden zu Dennemarck auch ihro die beruhigung deß
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heyligen Römischen reichß höchsts fleißes angelegen sein laßen und auf
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verspührtem mangel beim gegentheil und erlangte satisfaction bey Ewer
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Kayserlichen Mayestätt über ihre gethane postulata sich zu weiterer eröffnung
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erbotten haben, daß er, von Langerman, in ihrer, seiner collegen, gesambten
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nahmen unns ersuchen sölle, sölchs alles Ewer Kayserlichen Mayestätt zu

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bäldister und beßerer vermittelung allerunderthänigst zu uberschreiben, in
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fernerer erwegung auch, daß sie gleichwoll vor Ewer Kayserlichen Mayestät
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rühmlicher auch zu erreichung deß nohtwendigen friedenzwecks vorträg-
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licher zu sein erachten, daß denen ständen in ihren petitis anitzo alß hernach-
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mahls auff zuwegbringung der frembden cronen, die dem danck gerne
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werden verdienen oder sich dießer der ständen perplexitet zum vortheill
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prauchen wollen, gewilfahret werde, weiln auch auff verlangte würckliche
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amnistie kein standt deß reichß einige ursach oder anlaß haben noch nehmen
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kan, dürch einige gravamina die erhebung deß friedens schwerer und über-
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lästiger zu machen.

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Hierauff haben wir unns kürtzlich zu ehister allerunderthänigsten hinder-
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pringung hinwiderümb erbotten, sie, die gesandten, aber immittels ersucht,
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sich nun und allezeitt versichert zu halten, daß Ewer Kayserliche Mayestät
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eine aufrichtige intention und neigung zum frieden, auch sölche im werck
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selbsten zu erweisen höchstes verlangen, im geringsten aber den gedancken
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haben, deß Römischen reichß unnd dero gehorsamben chur-, fürsten unnd
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stände bestes vornemblich nitt zu befordern, sondern vielmehr derselben
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zu ruehestellung und aufnemben ihro allergnädigst werden angelegen sein
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laßen, auch daß ob den religion- und profanfrieden, Prager friedenschluß
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und den iüngsten reichßabscheidt (dan er, von Langerman, angezeigt, daß
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die stende sich der religion halben, wan Ewer Kayserliche Mayestätt ohne
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denselben tractiren und schließen sölten, mehistes befahren) festiglich
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gehalten werde, unnd verhoffen dhabeneben, sie, die gesandten, werden alle
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diejenige stende, so sich deßhalben auff gefaste ungleiche impression bey
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ihnen oder ihre königliche würden zu Dennemarck angeben mögten,
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sinceriren und alles guten versichern. So alles Ewer Kayserlichen Mayestätt,
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weiln eß der sachen nohturfft erfordert, auch der von Langerman angezeigt,
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daß waß täglich dergleichen beschwerung an die Schwedische gesandten
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nach Minden und von dhaselbst zu seinen gnädigsten könig und herrn
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gebracht unnd, dha eß anderst nicht remediirt würdt, newe motus gebehren
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mögte, wir allerunderthänigst unnd begehrtermaßen berichten.

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