Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
79. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1643 Oktober 22
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Osnabrück 1643 Oktober 22
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46c, Konv. c fol. 138–139’ = Druckvorlage – Kopie: ebenda
Fasz. 92 I ad nr. 56 fol. 370–370’, 377–377’; Giessen 203 fol. 533’–535’ – Druck: Gärtner
II nr. 32 S. 78–80.
Dänisches Drängen auf Aufhebung der Suspension der Amnestie und Admission der Reichsstände
zu den Friedensverhandlungen.
Ewer Kayserlichen Mayestätt verhalten wir allerunderthänigst nicht, nach-
dem der Dr. von Langerman mich, dem graffen von Awersperg, wegen
seines und deß Hamburgischen thumbcapittuls bey Ewer Kayserlichen
Mayestätt vorhabenden allerunderthänigsten anflehen (so ich, graff von
Awersperg, der zeitt kürtze halben anietzo nit, bey erster post aber aller-
gehorsambst uberschreiben kan und soll ) vor sich allein besucht, daß mit
solcher gelegenheit seine collegen bey uns anzubringen ihme auffgedragen
haben, aldieweiln sie von unterschidtlichen beglaubten hohen ortten ver-
nehmen müßen, daß die zu Franckfurth am Main anwesende deß reichß
fürsten und stände sich zum höchsten beschwerdt zu sein erkennen, daß sie
auff ihr bey Ewer Kayserlichen Mayestätt zum offteren gethanes hoch-
flehentlichstes allerunderthänigstes ansuchen, sowoll wegen auffhebung deß
effectus suspensivi der amnistie
Die Ausführung des in den Regensburger Reichsabschied von 1641 aufgenommenen Amnestie-
dekrets vom 20. August 1641 (vgl. F. Dickmann S. 102f., 373ff.; APW I 1 S. 247 Anm. 2)
wurde vom Kaiser zunächst suspendiert; die Amnestie ist erst durch ein Edikt vom 10. Oktober
1645 (Text: Meiern II S. 4–6 [= I 9,1 N 1]; Theatrum Europeum V S. 926–927)
in Kraft gesetzt worden; der Frankfurter Deputationstag hatte mehrmals für Aufhebung des
effectus suspensivus votiert, vgl. Meiern II S. 4 (= I 9,1).
stende, zu beobachtung ihrer gerechtsamb bey den bevorstehenden alge-
meinen friedenßhandlung sich persöhnlich oder dürch die ihrigen einfinden
könten, einige gewirige anthwortt biß noch nit erlangen mögen, darümben
auch theilß deren weithaußsehenden und gefehrlichen consiliis et mediis
albereith nachdencken und trachten thuen, und gleichwol aber beyzeiten
dhahin zu sehen, wie diesem bevorstehenden unheil raht geschafft werde,
die königliche würden zu Dennemarck auch ihro die beruhigung deß
heyligen Römischen reichß höchsts fleißes angelegen sein laßen und auf
verspührtem mangel beim gegentheil und erlangte satisfaction bey Ewer
Kayserlichen Mayestätt über ihre gethane postulata sich zu weiterer eröffnung
erbotten haben, daß er, von Langerman, in ihrer, seiner collegen, gesambten
nahmen unns ersuchen sölle, sölchs alles Ewer Kayserlichen Mayestätt zu
bäldister und beßerer vermittelung allerunderthänigst zu uberschreiben, in
fernerer erwegung auch, daß sie gleichwoll vor Ewer Kayserlichen Mayestät
rühmlicher auch zu erreichung deß nohtwendigen friedenzwecks vorträg-
licher zu sein erachten, daß denen ständen in ihren petitis anitzo alß hernach-
mahls auff zuwegbringung der frembden cronen, die dem danck gerne
werden verdienen oder sich dießer der ständen perplexitet zum vortheill
prauchen wollen, gewilfahret werde, weiln auch auff verlangte würckliche
amnistie kein standt deß reichß einige ursach oder anlaß haben noch nehmen
kan, dürch einige gravamina die erhebung deß friedens schwerer und über-
lästiger zu machen.
Hierauff haben wir unns kürtzlich zu ehister allerunderthänigsten hinder-
pringung hinwiderümb erbotten, sie, die gesandten, aber immittels ersucht,
sich nun und allezeitt versichert zu halten, daß Ewer Kayserliche Mayestät
eine aufrichtige intention und neigung zum frieden, auch sölche im werck
selbsten zu erweisen höchstes verlangen, im geringsten aber den gedancken
haben, deß Römischen reichß unnd dero gehorsamben chur-, fürsten unnd
stände bestes vornemblich nitt zu befordern, sondern vielmehr derselben
zu ruehestellung und aufnemben ihro allergnädigst werden angelegen sein
laßen, auch daß ob den religion- und profanfrieden, Prager friedenschluß
und den iüngsten reichßabscheidt (dan er, von Langerman, angezeigt, daß
die stende sich der religion halben, wan Ewer Kayserliche Mayestätt ohne
denselben tractiren und schließen sölten, mehistes befahren) festiglich
gehalten werde, unnd verhoffen dhabeneben, sie, die gesandten, werden alle
diejenige stende, so sich deßhalben auff gefaste ungleiche impression bey
ihnen oder ihre königliche würden zu Dennemarck angeben mögten,
sinceriren und alles guten versichern. So alles Ewer Kayserlichen Mayestätt,
weiln eß der sachen nohturfft erfordert, auch der von Langerman angezeigt,
daß waß täglich dergleichen beschwerung an die Schwedische gesandten
nach Minden und von dhaselbst zu seinen gnädigsten könig und herrn
gebracht unnd, dha eß anderst nicht remediirt würdt, newe motus gebehren
mögte, wir allerunderthänigst unnd begehrtermaßen berichten.