Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
303. Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1645 November 24
–/ 303 /–
Münster 1645 November 24
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 49a fol. 132–133, praes. 1645 Dezember 4 ( es fehlen zwei
Blatt, Ergänzung nach Konzept ) = Druckvorlage – Konzept: ebenda Fasz. 92 VI nr. 914
fol. 489–491 – Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 206 nr. 159 S. 998–1007 –
Druck: Gärtner VI nr. 176 S. 811–816.
Klage der Vermittler über Unbeständigkeit der Reichsstände. Revers für die Admission Magde-
burgs . Bitte des baden-durlachischen Deputierten um Admission. Visite des Salvius: Vermittlung
in Osnabrück; des Salvius Vermutung über den Zweck der Publikation der Amnestie. Ent-
schädigung für Brandenburg.
Hinweis auf nr. 284 wegen der Titulaturen. Den herren mediatoribus haben
wir uf der catholischen chur- und fürstlichen räthen requisition das in
puncto admittendorum gefaste conclusum obgemelten vorgestrigen tags
angebracht. Die haben aber irestheils, sonderlich herr nuncius, darob kein
contento gehabt, sondern sich ab der unbestendigkeit diser ständen erclagt,
und seint fast der mainung, wann sie nit anderst auf der protestierenden
und zumalen der frembden cronen praetensiones an sich halten thüend, das
durch ir einrathen alles wurde vergeben werden müessen. Welcher anzeig
sie, mediatores, iedoch anderstwa nit gern vermähret sein wolten. Die pro-
testierende , so sich alhie befinden thuend, haben sich inmitlst eines revers
mit denn catholischen wegen Magdenburg verglichen, denselben auch nach
Oßnabrugg verschickht, und stehet dahin, ob die Magdenburgische wie
auch anderer ständten deputati Augspurgischer confession dennselben
undterschreiben werden, daran fast gezweiflet werden will, angesechen sie
bereits mit iren gravaminibus heraußzugehen gefast, auch ir guetachten
über Ewer Mayestät responsiones ebenmäsßig in ein weitläuffige schrifft
Die erste Fassung dieses Gutachtens war am 6. November fertiggestellt worden. Text: Meiern I
S. 740–765 (= I 8,2). In dieses Gutachten waren die Gravamina eingefügt. Die Beratungen
der evangelischen Stände über die Neufassung der Gravamina begannen am 17. November 1645,
vgl. Meiern I S. 779 ff.
zuesamengetragen und nochmaln alherzuschicken und der catholischen
ständen erclärungen darüber zu vernemmen vorhabens sein sollen.
Der Baden Durlachische deputatus hat sich nit weniger als von denn Hessen
Casßlischen beschechen, mit einem von seinem herrn principalen habendem
credenzschreiben bey uns angemelt, die ursach, warumb er solche besue-
chung so lang eingestelt, dahin bezogen, das ime noch andere heten bey-
geordnet werden sollen. Im übrigen bezeügt, daß seines herrn intention
und mainung nit seye, wider Ewer Kayserliche Mayestät und dess heyligen
reich hocheit, ehre, nutzen und frommen weder mit rath noch that im
geringsten nichts vorzenemmen, sondern vilmehr sich gegen deroselben
allerunterthänigsten gehorsams zu bezeigen, mit gehorsamster pitt, ime den
zutritt zu denn reichsräthen ferner nit ze sperren. Er wolte zwar wünschen,
die sachen also bewandt ze sein, daß sein herr den Prager friden one ferner
bedenkhen annemmen köndte, seitemalen aber sich bei disen congressibus
sowol von denn ständen als denn frembden cronen allerhandt einreden und
beschwerungen darwider erregen thuend, also verhöffte er, man werde es
seiner admission halber gleich wie mit denn Hessen Casselischen auff ietzt
gemeldte seine declaration und erbietten gestellt sein lassen; allermassen er
bevelcht sey, quoad publicum imperii statum allermaßen zu desselben und
der Kayserlichen auctoritet conservation ersprießlich sein möge, einrathen
ze helffen. Darauff wir ine dessen beschaiden, daß Ewer Kayserliche Maye-
stät es zwar ihrestheils darfür allergnädigst gehalten, nachdem alle gegen-
werttige stände sich zu bedeutten Prager friden bekennt und crafft desselben
biß daher mit Ewer Mayestät angehalten, auch anietzt seinem herrn princi-
palen durch daz edictum cassatorium suspensi effectus amnestiae die thür
zugleich darzu eröffnet worden, daß er in dessen namen sich darzu zu beken-
nen auch erbiettig sein werde. Alldieweil aber die catholischen stände allein
auff eine blosse und zwar von ime bereits erstattete submission eingerathen,
so wurden Ewer Mayestät es auch an ihrem ortt dabei bewenden lassen,
und stüende nur auf deme, daß er seinem erbietten gebürlich nachsetzen
thete.
Gestern nachmittag hatt unß der Schweedische plenipotentiarius Salvius
die revisita erstattet, mit andeüttung, daß er nunmehr seine geschäffte mit
denn Franzosen soweit in richtigkheit gebracht, daß er ehister tagen widerumb
nach Oßnabruck zu verraisen willens, und werden beede theil sich unver-
lengt ihrer replic gegen unß vernemmen lassen, allein sei inen zu Oßna-
bruck etwas beschwerlich fortzekommen wegen ermanglender mediation.
Es were zwar ein vorschlag obhanden gewesen, daß solcher abgang mit
gewisser maaß durch die churfürstlichen auch theils zugezogne andere
stände ersetzt werden sollen, darwider kommen aber sovil bedenkhen vor,
daß darmit auch nichts fruchtbarlichs außzerichten sein wöll. Sodann hatt
er sonderlich widerumb die vorgangne publication obberüertts edicti cassa-
torii geandet, mit vermelden, es were zwar in ihren propositionibus der
punctus amnestiae begriffen, aber noch nichts darüber verglichen; daher inen
fast verwunderlich vorkommen, daß Ewer Kayserliche Mayestät inmittelst
solche publication vorgenommen. Wolle daß ansehen haben, als begehre
man allein die stände solchergestalt von denn cronen ab und zu einigen
particulartractaten zu verlaitten, dahien selbe doch keinesweegs genaigt,
noch einige satisfaction darob empfangen hetten.
Wir haben nit unterlassen, ine darauff zu beanttwortten, daß diß eine sach
sey, so vom Regensburgischen reichstag herflüessen thet, daselbst mit ge-
meinen chur-, fürsten und ständen deß reichs consultirt und ungehindert,
wohien der außschlag deß kriegs sich wenden wurde, beständig also zu
halten geschlossen. Sodann auff dem deputationstag zu Frankfurt die cassa-
tion deß dan suspendirten effectus gantz instendig were eingerathen und
hiezwischen Ewer Mayestät umb dessen publication von unterschiedlichen
chur-, und fürsten unnachläßlich angelangt worden; daher diser actus dero-
selben nit in argem außzedeütten. Ewer Mayestätt suchten billich die einig-
kheit der ständen, begehrten aber auch zumalen mit denn cronen einen er-
baren und billichen friden ze treffen. Stüende allein an dennselben, ob sie
sich solcher sachen wolten vernemmen lassen, daß man darauff mit guettem
glimpf zu entlichem schluss mit inen gelangen könte.
Wir vernemmen noch nit, ob er mit denn Franzosen in puncto satisfactionis
einß worden, sondern will fast darfür gehalten werden, das die Schweedi-
sche gesandten noch weiterer resolution aus Schweeden gewertig, gleich-
wol gern sechen möchten, das Churbrandenburg mit einem wolgelegnen
bistumb anstatt Pommern etwas contento geschechen thet; darzue aber
die Franzosen nit einwilligen, sondern uf einen theil in Schleßien ir absechen
richten sollen.