Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
290. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Linz 1645 November 13
Linz 1645 November 13
Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 18 [ praes. 1645 November 29 ] = Druckvorlage –
nicht bebändigte Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 47b fol. 217–217’; 222–222’. Kanzleiver-
merk : ist aus befehl ihr K. M. alhie pliben – Konzept: ebenda Fasz. 47b fol. 218–220 –
Kopie: ebenda Fasz. 92 VI nr. 921a fol. 512–514’; Giessen 206 nr. 173 S. 1068–1075 –
Druck: Gärtner VI nr. 152 S. 699–704.
Rüge der Verhandlungen in der pfälzischen Sache und der achten Kur. Titulatur für Longue-
ville . Vorschlag Contarinis auf gleichzeitige Bekanntgabe aller französischen Forderungen gut-
geheißen . Admissio exclusorum. Marburger Successionsstreit. Anfrage der Vermittler nach
den Grenzen der Verhandlungsbereitschaft der Kaiserlichen.
Wir haben ewere gehorsamiste relationes vom 24. undt 27. Octobris iüngst-
hin zu recht empfangen, sonderlich aber unß gehorsamist referiren lassen,
waß ihr zwar nur pro memoria den mediatoribus auch schrifftlich zuege-
stelt
Am 26. Oktober 1645 hatten die Gesandten den Vermittlern ein Memorial circa causam
Palatinianum et satisfactionem praetensam Gallorum jedoch nur zu ihrer Information
überreicht. Das Konzept desselben findet sich in RK , FrA Fasz. 92 VI nr. 868 fol. 340–
343; eine Abschrift wurde wahrscheinlich mit nr. 268 an den Kaiserbof gesandt. Ferdinand III.
teilte am 13. November Trauttmansdorff ( Ausfertigung: Trauttmansdorff-Archiv ,
Z 3 N 44 – Konzept: RK , FrA Fasz. 50c fol. 58–59 ) das Memorial wie auch nr. 265 und
nr. 268 mit.
vernommen, nit allein daß solches ohne allen unseren befehl sowohl mündt-
alß schrifftlich dergestalt erfolgt, sondern auch daß wir hierauff allerhandt
inconvenienzien künfftig noch zu besorgen haben, dan geschweigendt, daß
darin die gebüehrende churfürstliche praedicata des churfürsten von Bayrn
liebden übergangen undt der pfalzgraff ein expalatinus, da wir doch in den
handlungen content gewesen, daß er möchte pfalzgraff titulirt werden,
genent wirdt. So findt sich in der haubtsachen selbst, daß wo ihr de alter-
nativa redet, dieselbe indistincte sezet, also daß hierauß nit zu sehen, ob
sogar de praesenti selbe de persona ad personam verstanden, oder uff meh-
rere gradus oder lineas gesezt ist. Müessen besorgen, die Pfalzischen wer-
den dieses wollen de persona ad personam, verstehen undt Churbayrn lieb-
den undt der haubtsach selbst solches zu großer empfindtligkheit undt
schaden geraichen. So ist auch, waß de octavo electoratu gemelt, zumahln
ohne unsern befehl von euch proponirt, da vielmehr zu erwarten gewest
wäre, auch unser intention dahien allein gangen, daß ihr vernehmen möcht,
auf waß temperament in negotio Palatiniano oder die cron oder die ständt
auch selbst fallen möchten; deßgleichen finden wir in ewerm memorial,
daß wegen der Undern Pfalz ihr euch auch ein- und des andern vorschlags-
weiß heraußlasset, undt vernehmen gleichwohl, daß sowohl über diesen
des königs von Spanien liebden absonderlich concernirenden passum von
euch mit denn Spanischen nichts communicirt, undt auch nit allein den
ständen die zween gradus in articulo tertio unserer responsion, sondern
auch den cronen nunmehr selbst, beedes ohne darüeber erfolgter communi-
cation mit den Spanischen gesanten undt zwar auch wider unsere intention,
die wir dieses werckh vor dießmahl allein uff die dilatoriam gestelt, hinauß-
geben habt. Habt dahero in das künfftige bevorab in außhendigung schrifft-
licher errinderungen behuetsamer in ein- und anderm zu verfahren; mas-
sen wir dan eben im werck begriffen deliberiren zu lassen, wie etwan ein-
und anderm wider soviel möglich geholffen undt weitere inconvenientien,
so hierauß entspringen könten, vorgebawet möchte werden, ob aber undt
wie solches ein- undt anderseits geschehen solle, dessen allen wollen wir
euch mit negstem weiter gnedigst errindern
Am 24. November befahl Ferdinand seinen Gesandten, Volmar solle den Vermittlern andeuten,
daß die von ihm ihnen übergebene Schrift nicht auf kaiserlichen Befehl ausgehändigt worden sei,
sondern allein aus denen über solche materie vorgewesenen … discoursen und zu ihrem
besseren Gedächtnis. Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 38 – Kopie: Trautt-
mansdorff -Archiv Z 3 N 44; Giessen 206 nr. 181 S. 1112–1115 – Druck: Gärtner
VI nr. 178 S. 819–821.
So khombt unß auch vor, daß von dir, Volmar, dem duca de Longeville
der titul altezza gegeben worden seye, welches wie es zumahlen wider un-
sern gemeßenen befehl geschehen, also wollen wir derentwegen des fernern
protocolls iüngstbegehrtermaßen, wie man sich sowohl der titulatur halben
alß sonst mit dem Longeville verhalten, nechst gewertig sein. Im übrigen
stehet zu erwarten, waß weiter erfolgt uff die zwischen den Schwedischen
undt Französischen vorstehende conferenz.
Undt waß nun ferners den vorschlag des Venedischen pottschaffters be-
trifft , wie man die tractaten fortzusezen, lassen wir unß denselben gnedigst
soweit gefallen, daß zuvorderist ahn die Französische gesanten zu begehren,
daß sie all ihre praetensiones auf einmahl eröffnen sollen, umb darauß zu
erkennen, ob einige hoffnung zum frieden seye, ehe man wegen der session
undt anderer incidentien zum bruch khombe. Gleichwie wir aber mit dem
nechsten fernern nachricht darüeber gewertig seindt, also halten wir nicht
für rathsamb, daß man sich gedachtes Venedischen pottschaffters arbitrium
in puncto reversalium oder einiges andern temperamenti belieben solle,
man were dann zuvor genuegsamb versichert, daß solches unß undt andern
chur-, fürsten und ständen zumahln unpraeiudicirlich were.
Fürs ander den punctum excludendorum undt in specie Magdeburg belan-
gend , bleibt es bey dem, waß destwegen von unß ahn des churfürsten von
Sachsen liebden geschrieben undt euch berait von unsern gesanten zu Oßna-
brugg communicirt ist.
Anraichend die Marpurgische successionsach, ist euch vor lengst befohlen
worden, denen Französischen ministris zu gemüet zu füehren, daß dieß eine
sach, so durch recht undt urtheil decidirt, darüeber auch eine iurata trans-
actio erfolgt, undt wan dasselbe wider retractirt werden solte, entlich nichts
zuverleßiges noch bestendiges gehandlet oder geschlossen werden könte;
darbey wir es nochmals allergnedigst bewenden lassen.
Entlichen haben wir waargenommen, daß die mediatores nun zu mehrmah-
len ahn euch gesetzt undt dahin coangustiren wollen, euch zu erkleren, ob
man dieß oder ienes so weit zu behaubten gemeint, das im widrigen fahl
es nicht zu erhalten, man die tractaten aufzustossen resolvirt. Wann nun
dieses ein hartes undt solches zuemuethen, durch welches die entdeckhung
der innersten intentionen gleichsamb erzwungen werden will, also heftet
ihr, im fahl dergleichen euch inskünfftig zugemuetet werde, gedachten media-
toribus mit guetem glimpff anzudeuten, daß sie euch mit dergleichen ver-
schonen wolten.