Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
267. Ferdinand III. an Nassau, Lamberg, Volmar und Krane Linz 1645 Oktober 27
[ 254, 257 ] / 267 / [ 288 ]
Linz 1645 Oktober 27
Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 18 [ praes. Münster 1645 November 8 ] Druckvor-
lage – Konzept: RK , FrA Fasz. 48b fol. 170–170’ – Kopie: ebenda Fasz. 92 VI nr. 891
fol. 414–415; Trauttmansdorff-Archiv Bb 1 fol. 134–135 – Druck: Gärtner VI
nr. 124 S. 577–579.
Ansinnen der französischen an die spanischen Bevollmächtigten auf vorrangige Behandlung der
italienischen Angelegenheiten. Admissio exclusorum. Befehl auf Abreise Wolkensteins nach
Osnabrück. Responsion auf die Propositionen der Kronen.
Wir halten die von den Spaniern in nr. 257,1 vorgebrachten Gründe, warum in eine
Absonderung der italienischen Angelegenheiten nicht zue willigen, sondern vil-
mehr dem generalwerkh, und daß eine antwortt auff alles und iedes, waß
die cron Franckreich an Spanien zue praetendieren vermaine, zugleich auff
einmahl gegeben werde, zue insistieren für sich selbsten wie auch destwe-
gen für erheblich, daß denen Franzosen wie sie nur ein tractat auß dem
andern spinnen wolten, besser nit alß durch diß mittel begegnet und damit
meniglich vor augen gestelt werden kan, daß sie kein ernstlichen lust zum
friden haben.
Anlangent fürs andere den punctum excludendorum, da lassen wir es bey
unserer iüngst unter dato den 24. diß an euch ergangnen resolution noch-
mahlß und disergestalt bewenden, daß im fahl, die stände wider verhoffen
etwo von ihrer exclusiva weichen oder auff ein anders temperament, alß
biß dahin vorkommen und von unß beliebet worden, einlassen wolten, ihr
euch zwar von denselben nicht separieret, iedoch dise unsere Kayserliche
resolution in bester geheimb haltet und von derselben ehe und zuvor der
casus wohl an euch komme, einige meldung nit thuet, weniger anlaß zue
einigem temperament gebet.
Waß unsers reichshoffraths, deß graven von Wolckenstein, fortreiß nacher
Oßnabrugg anreicht, wollen wir unß gnedigst versehen, es werde dieselbe
nunmehr volzogen sein. Im widrigen fahl hette er sich lenger nicht zue sau-
men , sondern alsobalt dorthin zu befürdern.
Belangent fürs dritte, die außliferung unserer Kayserlichen antwortten an
die Französische und Schwedische gesanten auff ihre propositiones, wollen
wir unß gleichsfalß gnedigst versechen, eß werde dieselbe auch beschehen
und bey dritten articul die zwen letzste von euch eingeruckte gradus auß-
gelassen worden sein und solchem nach selbige unsere antwortten, alß
welche dorthin nicht ad deliberandum gegeben werden, nicht pro opere
imperfecto, sondern für formbliche antwortten gehalten werden.