Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
235. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 September 21
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Osnabrück 1645 September 21
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 47–51’, praes.
1645 Oktober 2 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 VI ad nr. 824b fol. 140–143;
Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 206 nr. 60 S. 379–390 – Druck: Gärtner
VI nr. 43 S. 221–227.
Admission Magdeburgs und der übrigen exclusi.
Es bemühen sich immerforth die alhie anwesende fürstliche abgesandten,
nitt allein die ertzstiffts Magdeburgische, sondern auch alle excludendos
mitt zu den consultationen zu ziehen, zu welchem ende sie ein schreiben
an die zu Münster anwesende fürstliche abgehen laßen und das jüngste
Münsterische conclusum bey dem puncto admittendorum gar weitschichtig
auff alle und jede, so interesse bey dieser handtlung haben und nitt auff die
restriction des hergebrachten suffragii und sessionis bey reichstagen gerich-
tet haben wöllen. Sein auch gestern die fürstliche Sachsen Altenburgische,
Weymarische, Brauschweig Lüneburgische sambt beyder stätte Nürnberg
und Lübeck abgesandten, umb dies werck zu treiben, bey uns gewest, und
da dieselbe davon directe nichts proponiren dörffen, haben sie es per indi-
rectum herzugezogen, uns von denjenigen sachen und schrifften, so sie
deßwegen nach Münster abgehen laßen, beykommende abschrifft nr. 1, 2
und 3 zu unser information, wie sie vermeldeten, zugestelt und uns darbey
ersucht, das wier uns darin noch in ihrer gegenwarth ersehen undt so
ethwas darin gesetzt sein mögte, so einig bedencken haben köndte, ihnen
solches anzeigen wölten; verhofften uns darüber solche information zu
thun, das wier damit würden zufrieden sein.
Wier haben nach genohmenen bedacht undt nach verlesung solcher schriff-
ten geanthwortet, das wier uns der communication halben gebürlich theten
bedancken, hetten die schrifften durchsehen und soviel daraus vermerckt,
das es umb abfaßung des auffsatzs uber bemeltes Münsterische conclusum
zu thun, und die stände wie selbiges einzurichten under sich in communi-
cation begriffen sein. Nuhn seie dies eine sach, so die stände under sich
allein angehe, darzu uns was zu reden oder zu erinnern nitt gebühren wölle.
Die stände würden sich verhöffentlich dies concepts halben, wan sie anders
uber die materi einig sein, wohl vergleichen können, wan aber hernacher
die sach durch einen ördentlichen einhellichen schlus dem herkommen
gemes an uns würde gebracht werden, würden wier nitt underlaßen, die
notturfft darbey zu beobachten; wölten uns derohalben versehen, es wer-
den es die stände nitt ubel auffnehmen, das wier uns bis dahin der sachen
allerdings endtschlagen müsten. Vernehmen unserstheils ungern, das die
sachen von tagen zu tagen immer mehr und mehr wölle schwerer gemacht
werden, welches dan schädtliche verzöcherung der haubthandtlung gebe.
Mögten wünschen, das dergleichen neben- oder incidentsachen hetten
mögen beyseithen gesetzt und die hochnöhtige consultationes befördert
werden, maßen Ewer Mayestätt nichts höhers als die beförderung des frie-
dens verlangten, wier uns auch zu ablegung der proposition gefast hielten
und lieber heüd als morgen damit verfahren wölten, wan uns nuhr keine
verhindernüßen in weg gelegt würden.
Darauf die abgesandten was mehr ad speciem kommen und sonderlich des
Magdeburgischen voti gedacht, mitt erinnern, das sie sich nitt versehen
wölten, das es selbiger session und stimb halben, zumahl sich die Magde-
burgische des directorii nitt begehrten anzumaßen, bedencken haben würde.
Es wehren gleichwohl die Magdeburgische sowohl als andere stände hiebey
interessirt; hetten seithero alhie session und votum, sogar auch directorium
beym fürstenrath gehabt. Alle communicationes, so von hier aus nacher
Münster an die alda anwesende fürstliche beschehen, sein mitt zuziehung der
Magdeburgischen fürgangen, zu Münster ohne einige contradiction accep-
tirt und beanthworttet worden. Würden denselben schimpfflich fallen, wan
ietzo wieder solten abgewiesen oder zurückgesetzt werden, maßen uns die
sämbtliche alhie anwesende fürstliche und ubriger stände abgesandten
instendig ersuchen ließen, wier wolten das werck bey denen Münsterischen
dahin vermittlen helffen, damitt diese zulaßung nitt mögte difficultiert
werden; es würden sich die Magdeburgische bey gemeiner reichsversamb-
lung gern weisen laßen undt dergleichen session nitt praetendiren.
Wier haben dagegen erinnert, das es eine sach, so under die religionsgrava-
mina gehörig, darbey nitt allein Ewer Mayestätt, sondern sämbtliche stände
des reichs interessirt sein; darin stünden wier auch billich ahn, ob uns vor-
hero und ehe dan man der ubrigen interessierten stände gedancken würde
vernohmen haben, darzu was zu reden würde erlaubt sein, wie dem allem,
weiln es eine sach seie, so aeque principaliter auff den Münsterischen con-
vent mitt falle, wölten wier nitt underlaßen, mitt unsern herrn collegis
alda daraus zu communicieren, immittels würde auch die anthwortt von
denen Münsterischen auff das von hieraus in hac materia abgangenen
schreiben einkommen und der sachen ein mehrers licht geben. Undt damitt
wier die abgesandten soviell desto mehr zu begebung dieser praetension
disponieren mögten, haben wier discursweis erinnert, das aus der Schwe-
dischen proposition zu ersehen seie, das man die religionsgravamina alhier
wölle erledigt undt ohne verweisung zu andern tractaten vorgenohmen
haben; Magdeburg gehöre mitt under selbe gravamina, wie wehre ihme
aber, wan Keyserliche Mayestätt selben punct propositionis belieben undt
darzu einwilligen theten. Unsers geringfügigen ermeßens würde solcher-
gestalt Magdeburg beßer geholffen sein, als auff dem weg, so man vorhabe.
Die Keyserliche proposition würde noch zu vielen sachen gros licht geben,
darumb ersuchten wier die stände, das man dergleichen incidentsachen
beyseydten setzen und zuvorderist die proposition zur haubthandtlung
befördern helffen wölte.
Nuhn hatt diese apertur, soviell wier vermercken können, bey denen ge-
gesandten veränderung verursacht, und ist der Brauschweig Lüneburgische
alsobaldt mitt dieser redt herausgangen, so solte man dan die proposition
vorgehen laßen, selbige seie ein actus, so Keyserliche Mayestätt allein con-
cerniere ; wen wier, die Keyserische, würden darzu beruffen laßen, der
würde erscheinen, die ubrige aber zurückpleiben können. Es hatt aber der
statt Lübeckischer vermerckt, das der Lampadius in seinen discursen und
vorschlag zu weith gangen, darumb demselben ins wortt gefallen und erin-
nert , das die propositio nur angehört würde und es gleich sey, wer sich
darbey einfinde oder dieselbe anhöre, weiln dadurch niehmandt könne
praeiudiciert werden. Darauff der Lampadius sich corrigirt und den vor-
schlag gethan, das die Keyserliche ihre proposition coram deputatis in ihren
losamentern ablegen und darzu beruffen köndten, wer ihnen gefellich.
Wier haben aber unsere vorige erinnerung erwiedert, das wier uns versehen
wolten, die stände werden die incidentpuncten beyseithen setzen und es bey
dem herkommen im reich bewenden laßen.
So haben wier auch bey gedachter abgesandten vortrag vermerckt, das im
eingang der Henseestätte solchergestalt gedacht worden, das sich nemblich
die alhie anwesende fürsten auch der erbahren reichs- und Henseestätte
gesandten uber das Münsterische conclusum obangedeütetermaßen ver-
glichen hetten. Es hatt auch der Lübeckischer abgeordneter für dem Nüren-
bergischen bey dieser audientz den vorsitz gehabt, welches wir nuhr plos
dahin angesehen zu sein vermuhten, umb dadurch soviell desto mehr die
maximam bey dem puncto admittendorum quoad omnes interessatos zu
behaubten, derowegen wier, umb allerhandt praeiudicia zu entfliehen, bey
unser anthwortt undt erclehrung der Henseestädte niehmahln gedencken
wöllen noch sollen, sondern nuhr plos der reichsstätte gedacht und selbi-
gen terminum so deütlich undt emphatice exprimirt, das es die gesandten
wohl vermercken können, das wier die darunder gesuchte behendigkeit
schmeckten.
Nun werden dergleichen schädtliche consilia alhie kein end haben, solang
nitt den Magdeburgischen das directorium wierdt auß den handen gezogen
sein, maßen dieselbe auch bey letzter session sehr scharff wieder Chur-
sachsen selbst, wie wier von guttem ortt erfahren, sollen geredt haben.
Weiln sich aber die Magdeburgische deütlich erclehrt, keines directorii bey
herzukombst des Österreichischen ferners zu unterfangen, so wehre hoch
zu wünschen, das die besetzung des Österreichischen mögte befördert
werden.
Diese wochen ist alhie anstatt des baron de Rortee ein ander Frantzösischer
resident nahmens monsieur de la Barde
Jean de La Barde, baron de Marolles; über ihn vgl. APW [ II C 2 S. 4 Anm. 3. ]
1 Reichsstände in Osnabrück an Reichsstände in Münster, Osnabrück 1645 September 4/14.
Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 54–54’, 59 –
Druck: Gärtner VI nr. 8 S. 40–45; Meiern I S. 604–606 ( = I 6,13 N 3 ). [ Kopie:
StK FrA Karton 1 Westf. Friede XXIX fol. 45–47; ebenda Karton 10 S. 26–31;
Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 204 nr. 105 S. 889–912. ]
2 Conclusum des Fürstenrates in Münster, 1645 September 4. Kopie: RK , FrA 48a, Konv. c
( September – Dezember 1645 ) fol. 55–58 – Druck: Gärtner VI nr. 10 S. 60–66;
Meiern I S. 611–613 ( = I 6,16 ). [ Kopie: StK , FrA Karton 1 Westf. Friede XXIX
fol. 81–83; Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 204 nr. 103 S. 866–874. ]
3 Conclusum des Fürstenrates in Münster, 1645 September 2. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a,
Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 52–53 – Druck: Gärtner VI nr. 6 S. 28–31;
Meiern I S. 580–582 ( = I 6,9 N 1 ). [ Kopie: StK , FrA Karton 1 Westf. Friede XXIX
fol. 84–85’; Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 204 nr. 102 S. 862–866. ]