Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
197. Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1645 Juli 20
–/ 197 /–
Münster 1645 Juli 20
Ausfertigung: KrA Fasz. 158 fol. 91–95’, praes. 1645 August 2.
Verhandlungen mit Oldenburg wegen bewilligter Römermonate. Deputat für die kaiserlichen
Bevollmächtigten.
Auf Grund der Weisung vom 22. Februar
Ferdinand III. an Nassau und Volmar, Prag 1645 Februar 22. Ausfertigung: Den Haag
A IV 1628 nr. 37 – Konzept: KrA Fasz. 157 fol. 189–194’ – Kopie: RK , FrA Fasz. 92
IV nr. 588 fol. 479–481’. Instruktion für die Verhandlungen mit Oldenburg. Unter dem
gleichen Datum wurde den Gesandten in Münster eine Vollmacht ausgestellt. Konzept: KrA
Fasz. 157 fol. 187–188’.
Oldenburg Verhandlungen über die 1641 und später bewilligten Römermonate geführt
worden. Wir haben nicht mehr als 7000 Reichstaler – zahlbar in drei Raten – erhal-
ten können. Am 7. Juli haben wir die erste Rate von 3000 Reichstalern empfangen.
Wir bitten, daß uns diese Gelder, weiln unß eben damahln fur 3 monat, alß den
Aprilum, Maium und Junium, unsere deputatgelder verfallen gewesen, in
banden gelassen werden, inmassen wir darumben ahn dero Kayserliches
hoffzahlambt gepührende quittungen einzuschicken erbietig seindt.
Waß aber die noch ruckständige 4000 reichsthaler anlangt, haben wir zwar
Ewer Kayserlicher Mayestätt fernerer disposition allerunderthänigst zu
erwarten. Nachdem sich iedoch dieselben allergnedigst zu erinnern, waß-
gestalten wir mehrmahlen sambt und sonders in underthänigkeit zu erken-
nen gegeben, daß wir unß wegen hiesiger ortten ereigender unkomblicheit
in herbeybringung allerhandt lebensnotturpften und bey zunemmender
menge der anlangenden gesandtschafften täglichs auffsteigender theurung
gegen anderen ahnwesenden königlichen gesandten bey den verordneten
deputatgelden nitt betragen, auch den andern bey weitem nitt gleich halten
köndten, wie es dan mitt solcher beschwerung, wie lenger ie mehr, zunem-
men thut, auch sönderlich von den Frantzösischen gesandten mitt großer
anzahl edelleuthen, auffwartern, dienern, edelknaben, lacquayen, aartschie-
ren , trabanten, wagen, pferdten, kleidungen, libereyen und solche stattliche
hoffhaltungen gefuhrt werden, daß es scheint, gleichsamb damitt Ewer
Kayserliche Mayestätt ein trutz erwiesen werden wolle. Eß führet der herr
königlich Spanische abgesandte graff Pigneranda auch einen großen anse-
hentlichen staatt und bekommen darzu selbige gesandte uberflußige depu-
tata und underhalt, und daruber noch ihre secretarien und cantzleyver-
wandten von selbigen königlichen höffen ihro ansehentliche besoldungen
haben.
So ist auch mitt mir, graffen von Nassaw, dahin kommen, daß, ob ich mich
zwar schuldig erkente, zu Ewer Kayserlichen Mayestätt gehorsambsten
diensten all mein vermögen zu spendiren und auffzusetzen, mir iedoch bey
so langwiriger und nuhn in das siebende jahr werender commission, in
welcher gantzen zeit nitt ein einiges mahl zu hauß hab sein können, daß
meinige zu bestellen, dardurch und daß bey mir und meinen armen under-
thanen daß leidige, landtsverderbliche kriegswesen alle zeit continuiret,
die mittel dermassen entgangen, daß ich weiter nitt fortzukommen weiß,
sondern neben deme ich mich bereits in schulden verstriken mussen in
ermanglung anderwerttigen zuschuß, nitt allein mitt meiner, sondern viel-
mehr mitt Ewer Kayserlichen Mayestätt nitt geringer verschimpffung under
solchem last darnider zu ligen und meinen ahn sich selbst ohne daß geringen
und gegen den Spanischen und Frantzösischen gesandten viel zu schlechten
staatt (ohnangesehen selbigen dergestaldt zu Ewer Kayserlicher Mayestätt
reputation biß anhero angestellet und geführet, daß biß auff heutigen tag
alle monat mehr dan zweyfach so viel, alß mein deputat sich belauffet, auß
meinen mitteln durch verkauffen und auffborgen bey diesen beschwerli-
chen zeiten zuschießen müssen, also daß mein beschehener zuschuß sich
albereit uber hundertundzwantzigtausendt florin Reinisch betragen thut)
noch ferners zu verringeren und abzustellen gezwungen sein werde.
Derentwegen so gelangt ahn Ewer Kayserliche Mayestätt unser allerunder-
thenigste bitten, die geruhen unß beyden oder wenigst mir, graffen von
Nassaw, alß auff deme deß fuhrenden staats halber vor anderen gesehen
wurdt, die bedeutte, noch außstehende 4000 thaler zu etwaß zu bueß uber
die verordnete deputatgelter allergnedigst zu uberlassen, welche dan auch
anderst nitt, dan zu mehrern diensten Ewer Kayserlichen Mayestätt spen-
dirt werden sollen, ja bereits dergestaldt anticipando auffgewandt worden
seindt, dan ich, der graff von Nassaw, ahn die sechstausendt reichsthaler
schulden uber obgemeldte, meinen albereit gethanen zuschuß dieses jahr
alhier habe machen mußen, so noch ohnbezahlet stehen und ohne den aller-
underthänigst nechstgebettenen zuschuß dießmahl nitt zu bezahlen weiß. …
Beilagen
A Graf Anton Günther von Oldenburg an Nassau und Volmar, Oldenburg 1645 Mai 12/22
Ausfertigung: KrA Fasz. 158 fol. 96.
Kreditiv für den oldenburgischen Rat Dr. Conrad Balthasar Pichtel.
B Promemoria Oldenburgs. Kopie: KrA Fasz. 158 fol. 98–102’, 119.
Abschlägiger Bescheid auf die kaiserliche Forderung nach 240 Römermonaten unter Hin-
weis auf 1630 von Ferdinand II. erteilte Befreiung von allen Lasten, Einquartierungen
und Kontributionen.
B 1 Schuldforderung Oldenburgs an den Kaiser. Kopie: KrA Fasz. 158 fol. 103.
B 8 Ferdinand III. an Reichspfennigmeister Hubert Bleyman, Wien 1642 März 29. Kopie:
KrA Fasz. 158 fol. 116.