Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
185. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Juli 6
Osnabrück 1645 Juli 6
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai – August 1645 ) fol. 110–111’, 121–121’,
praes. 1645 Juli 19 = Druckvorlage – Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 17; Giessen
205 nr. 267 S. 1458–1463.
Unterschiedliche Meinung der Reichsstände über den Verhandlungsmodus und die Reichsdeputation.
Wir haben nr. 174 erhalten. Wegen der Geleitbriefe für die Mediatstände Hinweis
auf die Forderungen der schwedischen Proposition und auf unsere früheren Relationen.
Am 22. Juni
Vgl. [ S. 357 Anm. 1 ] .
und stettischen gesandten, umb denselben die wieder die reichsdeputation
geschöpfte ungleiche gedancken zu benemmen und selbe reichsdeputation
dardurch zustandtzubringen, abgelegt worden. So haben unß entlich diese
wochen die fürstliche Coßnitzischer, Braunschweig Lüneburgischer und
stadt Nürrenbergischer gesandten selbiger stendte erclehrung lauth beyge-
fügten abschrifft zuruckpracht und darbei erinnert, daß sich darüber einer
einhelligen meinung nit vergleichen khönnen, derwegen zwey concept auf-
gesetzt worden, doch nur unverfenglich und discursweiß, gestalt auch von
denen stendten, wer sich zu ein oder andern bekhenne, nit unterschrieben
worden. Es hat unß aber bemelter fürstlich Coßnitzischer darbei in vertraw-
en berichtet, daß das erste sub nr. 1 gezeichnetes concept von ihme auf-
gesetzt und von denen fürstlich Heßen Darmbstättischen und Wirtenber-
gischen auch anfenglich dem stadt Nürrenbergischen beliebt worden, dieser
aber sich nachgehendts wieder geendert hatte. Die ubrige fürstliche und
stättische heten daß letzte aufgesetzt, und obzwar alle miteinander wol sahen
und erkenneten, daß es eine notturfft sein würde, auf eine reichsdeputation
zu gehen und andergestalt nit fortzukhommen seie, so seie doch dem meh-
ren theil der stendte die ordinari reichdeputation nach dem fueß, wie sie
in den reichsabschieden verordtnet, also zuwieder, daß sogar den nahmen
nit hören wöllen, vermeindtlich darumb, weiln darin die catholische die
maiora heten, und würden die gegenwertige ständte bey ihrem newen vor-
habenden modo deputandi nit auf die zur ordinari deputation verordtnete,
sondern auf andere stendte gehen; gestalt under andern zu solcher newer
deputation der graff von Wittgenstein wegen der graffen und herrn schon
im vorschlag seie. Es giengen auch die rede bey etlichen, daß man sich der
gegenwertigen occasion bedienen und gedencken müße aut nunc aut nun-
quam . Waraus dan zu ersehen, in waß fur unordtnung die sachen alhie noch
begrieffen, wie die hochnötige consultationes immerforth gesperret werden
und die reichsdeputation noch nit in ihren gang zu bringen.
Nun wirdt zwar bei der in loco intermedio vorhabenden conferentz (warzu
man bißhero wegen zu Münster angelangten Spanischen und Frantzösi-
schen gesandtschafft und darauf erfolgenden visiten nit gelangen khönen)
von diesem werck, und waß darbei ferners an handt zu nehmen, geredt,
auch von unß der herrn churfürstlichen gutachten gebührendt nachgangen
werden.
1 Erklärung des Bevollmächtigten von Konstantz
Vgl. APW [ II C 1 nr. 367, B ] .
FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai – August 1645 ) fol. 117–120 – Druck: Gärtner V
nr. 67 S. 298–306; Meiern I S. 457–460 ( = I 5, 13 N 2 ). [ Kopie: Den Haag A IV
1628 nr. 17; Giessen 204 nr. 66 S. 680–694; ebenda 205 nr. 260 S. 1405–1417. ]
2 Erklärung der Bevollmächtigten von Fürsten und Städten
Vgl. APW [ II C 1 nr. 367, ] A.
Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai – August 1645 ) fol. 112–115’ – Druck: Meiern
I S. 465–468 ( = I 5, 13 N 5 ). [ Kopie: RK , FrA Fasz. 48b fol. 4–6’, 24–24’; Den
Haag A IV 1628 nr. 17; StK , FrA Karton 7 S. 39–48; Giessen 204 nr. 69 S. 603–616;
ebenda 205 nr. 259 S. 1392–1404. ]