Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
164. Lamberg und Krane an Nassau und Volmar Osnabrück 1645 Mai 29
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Osnabrück 1645 Mai 29
Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 37 = Druckvorlage – Kopie: RK , FrA Fasz. 92 V
nr. 679 fol. 49–49’.
Widerlegung französischer Behauptungen. Waffenstillstandsverhandlungen zwischen Kurbayern und
Frankreich. Gewinnung des Salvius. Geleitbrieffrage für die Mediatstände.
Eur Liebden und Excellenz schreiben vom 25. dieß haben wir zurecht
empfangen und ist unß lieb, daß unß selbiger bericht über die von den
Frantzößischen plenipotentiariis spargierte puncta zukommen. Haben es wol
erachten können, daß es nur ein erdichtetes werck sein würde, maßen wir
solchs gegen die reichsständte alhie seithero behaubtet und nuhmehr fer-
ners zu behaubten soviel desto mehr ursach haben. Werden unß selbigs
berichts bei denen stendten nützlich zu bedienen wißen.
Wöllen auch über daßienig, waß de suspensione armorum und anderer
sachen halben bei dem monsieur de Servient angebracht sein solle, fleißige
nachfrag haben und versuchen, ob deswegen waß mehr in erfahrung brin-
gen khönten.
Deß Salvii ehr- und geldtgeitz ist unß gnugsamb bekhandt; sein auch dem-
selben schon hiebevorn gute offerta
Vgl. APW [ II A 1 nr. 7 ] , [ nr. 13 ] und [ nr. 26. ]
daß es mehr geschadt alß genützt, und ethwo beßer gewest wehre, daß der-
gleichen anwurff bei ihm niemalen beschehen wehre, weilen er dhadurch
von seiner begirdt deßen, waß er ihm vorgesetzt, nit nachlassen, sondern
noch beneben daßienig, wadurch man ihnen zu gewinnen verhofft, darzu
haben wollen. Und ist der Schweeden natur nit anders.
Von denjenigen sachen, so bei iüngster conferentz zu Münster wegen ver-
gleittung der mediatstette vorgelauffen, hat biß dato wegen des monsieur
d’Avaux gegenwart nichts uberbracht werden khönnen, wiewol es beide
churfürstliche Mentzische und Brandenburgische selbst zu thuen auf sich
genohmen. Soll uber den gantzen verlauf, sobaldt es wirdt verrichtet sein,
ein ordentlichs prothocoll
Vgl. [ nr. 167,2. ]
außer acht zu laßen, daß dieß werck eine gemeine sach ist, dhabei sowol
der Münsterische alß dieser convent interessiert, weilen sowol die Frant-
zosen alß die Schweeden den generalpaßbrieff sub iisdem verbis et forma
expedierter haben, und beide generalpaßbrieffe nur mutatis mutandis fur
Frantzösische und Schwedische verfertigt worden. Also die resolutio alhie
ein consequentz auf den Münsterischen convent nach sich ziehen wirdt.
Daher so viel desto mehr zu verwundern, weilen die Frantzosen dergleichen
glossas und auslegungen uber ihren in handt habenden Kaiserlichen ge-
neralpaßbrieff nit machen, warumb es dan den Schweeden zu machen sich
understehen sollen.