Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
160. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Mai 22

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–/ 160 /–

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 Mai 22

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai – August 1645 ) fol. 41–47’, 53–53’, Auf-
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lösung
der Chiffre fol. 48 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 V nr. 675 a fol. 24–29’;
6
Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 218 S. 1114–1129 – Druck: Gärtner
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V nr. 29 S. 134–143.

8
Aufschub der Erklärung an die Schweden wegen der Geleitbriefe für die Mediatstände auf Anraten
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der kurbrandenburgischen Bevollmächtigten. Unterstützung der schwedischen Forderung durch Kur-
10
brandenburg . Verhandlungen mit den kurfürstlichen und den fürstlichen Bevollmächtigten über die
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Geleitbrieffrage.

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Wir haben das Rezepisse vom 3. Mai

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Ferdinand III. an Lamberg und Krane, Wien 1645 Mai 3. Ausfertigung: RK , FrA Fasz.
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48b fol. 2–2’ – Konzept: ebenda Fasz. 48b fol. 1–1’, 4 – Kopie: Giessen 205 nr. 215
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S. 1099–1101 – Druck: Gärtner V nr. 4 S. 16–17. Rezepisse auf nr. 127 und nr. 129.
erhalten. Hinweis auf nr. 158. Auf den
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schwedischen Vorschlag wegen der Geleitbriefe für die Mediatstände wollen wir
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unsere Erklärung durch den Dechant von St. Johann an die Schweden bringen lassen,
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haben aber vorhero, ehe dan dieselbe uberbracht worden, noch zum uber-
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fluß unser abgefastes concept inhalts beilage sub nr. 1 beiden churfürstlich
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Mentzischen und Brandeburgischen gesandten zu dem endt zu verlesen
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eingeschickt, dhamit sie zum weenigsten de praeiudicio, wan etwas darin
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gesetzt sein solle, so einem oder anderm standt zum nachtheil außgedeutet
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werden khönte, erinnern möegten. Die Churmentzische haben unß darauf
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wißen laßen, daß ihnen nichts zu nachtheil darin gesetzt seie, verplieben
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aber bei ihrer vorigen außdingung, daß aus mangl noitiger instruction
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ferners nichts darzu reden khönten, die Churbrandeburgische aber zu ver-
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stehen geben, daß dem werck mit selbiger erclehrung nit würde geholffen
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sein, es seie der graff von Wittgenstein wieder von Münster zuruckkhom-
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men und aldha allerhandt sachen vernohmmen, warüber vorhero mit unß
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communicirt werden müeste, wölte zu unß khommen und darab gebühren-
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den bericht thuen, haben also mit solcher unser vorgehabter erclehrung zu-
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ruckhalten müeßen. Nachdem nun darauf der graff von Wittgenstein neben
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dem von Löwen bei unß erschienen, hatt der von Wittgenstein seine vor-
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trage ohngefehr auf diesen schlag gethaen: Waß fur große bluttstürtzung
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im Römischen reich furgehe, wieviel millionen seelen durch den krieg ver-
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lohren würden, solchs seie leider offenbahr und fur augen, man lebe der
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hoffnung, selbe bluttstürtzung solte vermitls gegenwertiger pacification
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eingestelt und der liebe friedt wieder eingeführt werden; darauf habe die
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gantze betrangte christenheit ihr höhistes verlangen und absehen, dahero

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dieienige, so ein solches algemeinnütziges werck verhindern oder zuruck-
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halten , eine schwere verantwortung bei Gott auf sich ladeten. Zu Münster
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apprehendire man das werck recht und seie er, graff von Wittgenstein, nit
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allein von den churfürstlichen, sondern auch von den königlichen Span-
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ischen , ia sogar den Kayserlichen abgesandten selbst ersucht worden, bei
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seiner zuruckkhombst alhie daß werck dahin zu befordern zu helffen, dha-
7
mit dermalneins die proposition möege eröffnet werden. Des herrn bischo-
8
ven zu Oßnabrück fürstliche gnaden heten sich darbei dieser formalien
9
gebraucht, daß man sich glückseelig schätzen würdte, wan man selbe pro-
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position nur von weiten würde khönnen anzuschawen bekhommen. Er,
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graff von Wittgenstein, hete es auf sich genommen, nach seinem vermöegen
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darin alhi zu negotiiren, seie schon bei denen Schweedischen gewesen und
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denselben daß werck zu gemüth geführt, die würffen aber die schuldt auf
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die Kaiserliche, gleichsamb sich dieselbe bey dem punct wegen vergleitung
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der mediatstätte wieder gebühr aufhielten, dha sie, Schweedische, anders
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nit suchten, alß waß dem general Kaiserlichen gleidtsbrieff gemeeß seie
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und deßen buchstab mit sich bringe. Er, graffe, hete zwar zu dergleichen
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sachen nichts zu reden, gedeuchte ihme doch, daß selbe materi zu weenig
19
darzu seie, daß ein solchs wichtigs werck derentwegen solte aufgehalten
20
werden; ersuchte unß derhalben, wir wölten ahn unserm ortt darzu thuen,
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dhamit dergleichen strietigkeit möege auß dem weeg geraumbt werden,
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versichere unß hingegen, daß die königlich Schweedische, sopaldt ihnen
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in diesem punct würde satisfaction wiederfahren sein, die proposition er-
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öffnen würden.

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Wir haben auf genhommenen bedacht geantwortet, daß unß selbe fürtrag
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also vorkhomme, ob wolte die schuldt des verzugs der gegentheiliger pro-
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position unß beigemeßen werden, verhofften nit, daß darzu solten ursach
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gegeben haben. Unsere seithero bei der gantzen handtlung geführte actio-
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nes , die vielfältige bei denen Schweedischen beschehene und seithero con-
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tinuirte antreib- und erinnerung bezeugten es anders, daß es nhemblich ahn
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dieser seithen wol nit ermanglet, sondern man nit hohers verlangt und ge-
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trieben habe, alß daß dermalenseins die proposition vom gegentheil möegte
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außgepreßet werden; bedörffe bei unß kheiner erinnerung, wüsten wol,
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waß fur eine schwere verantwortung derselb auf sich lade, der dieß werck
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verhindere. Dergleichen erinnerungen gehören für den gegentheil und nit
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fur unß, die wir unß, bei dem puncto der vergleitung der mediatstette be-
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treffendt , iederzeit auf den buchstaben des praeliminarschluß beruffen, und
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zwar mit beßerm fundament alß der iegentheil, nichtsdestoweeniger aber
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auch dahin erclehrt hetten, daß darbei der churfürstlichen abgesandten ein-
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rathen und gutachten einfolgen wölten. Warumb sage man unß nit deut-
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lich , daß man weichen und nachgeben solle. Wir heten es zum öfftern ange-
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deutet , daß wir in unser instruction auf die churfürstliche verwiesen sein,
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da stünde es in unser macht nit, ohne der churfürstlichen einrathen und zu-

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thuen ichtwaß einzugeben oder nachzugeben; daß man unß aber dergestalt
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ploßstelle, mit kheinem rahtt zur handt gehen und gleichwol dahin uber-
3
reden wölte, gleichsamb von unß in einem so wichtigem werck, so von den
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churfürstlichen gesandten selbst für wichtig erachtet und deswegen zu der
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reichsdeputation verwiesen worden, ichtwas eingegangen oder nachge-
6
geben werden khönte, dardurch würden wir in eine schwere condition ge-
7
setzt , und würden die Churbrandeburgische, daß wir unß diesorts ent-
8
schuldigen müesten, so weenig unß alß wir ihnen verdencken können, daß
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sich bei diesem passu defectu mandati entschuldigt heten. Wie dem allem
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aber, so wölten wir die sache ferners in bedacht ziehen und etwoh mit denen
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churfürstlichen abgesandten zu Münster (weiln wir der alhie anweesenden
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guttachten nit mächtig sein khönten) auch denen alhie anweesenden fürst-
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lichen , alß dern principaln hiebei vornhemblich interessirt sein, darauß
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reden. Würde unß lieb sein, wan der graff zu Wittgenstein etwoh ein mitl
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oder temperamentum, wie der sache abgeholffen werden möegte, würde
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ahn die handt zu geben, oder von einiger apertur, wozu etwoh die Schwee-
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dische bei diesem punct inclinirten, veranlaßung zu thuen wißen; wir unser-
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theils würden kheine billige mittel außchlagen.

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Darauf der graff von Wittgenstein geantwortet, daß die Schweedische von
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keinem temperamento oder medio hören wölten, die berieffen sich auf den
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buchstaben deß salvi conductus generalis und wölten alle ihre adhaerenten
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vergleitet haben. Er, graff, sähe auch nit, wie man solchs dießeiths würde
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verweigern können, ligge ihme ein bedencken, warauf er nit wiße, wie man
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dießeits werde antworten können, fur augen, nhemblich, daß die mediati
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sowol alß immediati der sicherheit und aussöhnung vonnöthen haben,
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sein doch soviel vornhembe cavagliern bei der Schweedischen armada, die
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sich nit dergestalt auf eine ungewißheit, noch auch mit der generalamnistia,
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wan schon dieselbe publicirt werden solte, würden abweisen laßen. Die
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cron Schweeden setze ihre reputation darauf, daß sie denen, so ihro in sago
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vel toga bedient gewest, alle sicherheit und indemnitet verschaffen wölte,
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würde nit weichen wöllen, und wan ers recht Teutsch sagen solte, so fielen
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unß mehrentheils der stendte ab und geben denen Schweedischen in ihren
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praetensionen recht. Wir: eß seie unß solchs noch von kheinem standt
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gesagt worden, verlangten, daß sich nit allein der stendte, sondern auch
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herrn churfürstlichen gesandten deswegen gegen uns erclehren möegten, so
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seie der sach geholffen. Man beruffe sich dießeidts auf den klaren buchstaben
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des praeliminarschluß nach deßen context der generalgleidtsbrieff alß ein
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executum zu verstehen seye und khönne selbiger generalgleidtsbrieff dem
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gegentheil mehr nichts geben, alß der praeliminarvergleich selbst thue.
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Daß bedencken, warauf der graff von Wittgenstein vermeine, daß
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dießseits nit geantwortet werden khönte, hielten wir von der wichtichkeit
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nit, daß darauß nothwendig auf die vergleitung der mediatorum
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geschloßen werden möege, ein anders seie ein gleidt zur friedens-

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handlung zu haben, ein anders, sich außzusöhnen. Die vergleitung gebe
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kheine aussöhnung, die außöhnung seie den cavallieren, so in Schwee-
3
dischem dienst seithero gewest, nötig. Daß dieselbe aber derentwegen auch
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hiehero khommen oder vergleitet werden müßen, solchs seie nit nöthig.
5
Die cron Schweeden würde fur alle sprechen und doch nit zugeben khön-
6
nen , daß alle alhie erscheinen sölten, weiln dern anderwerts würde von-
7
nöthen haben.

42
7 Wan alle und iede – vonnöten haben] ergänzt nach der Kopie in Fasz. 92 V.
Wan alle und iede, so der aussöhnung vonnöten haben, mit
8
einem absonderlichen glaidt versehen und hirzugelaßen werden müßen,
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würde der platz alhie zu eng fallen. Der von Wittgenstein vermeint, daß
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die churfürstliche durchlauchtt in Brandeburg wol würden zugeben, das
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die stadt Stralsondt vergleitet würde, wiewol man wiße, daß es zu dero
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nachtheil angesehen und selbe stadt nach standtserhöung trachte und gern
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ein reichsstadt sein wölte; möegte auch etwoh schon von denen Schwee-
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dischen vertröstung darauf haben, daß ihro darin solle assistirt werden.
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Wegen der ubrigen stendte khönte daß werck mit einer reservatori clausula,
16
daß es denselben an ihrem iure superioritatis unnachtheilig sein solle, gnug-
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samb verwahrt werden.

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Der von Löwen erinnerte, daß die churfürstliche fundament heten, warumb
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sie sich unser in praeliminaribus nit annemmen khönten, dan die praelimi-
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naria seien ohne dern zuziehung geschloßen worden, so möegte man auch
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sehen, wie man sie außführte. Darauf wir geantwortet, daß man uber alles,
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waß in praeliminaribus vorgelauffen, mit den herrn churfürsten iedesmals
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fleißig correspondirt hete. Der von Löwen: daß zeigten seine schwere
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postritte, so er hin und wieder thuen müßen, wie man correspondentz ge-
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halten . Wir haben zu dergleichen scharffen reden ferners nichts sagen möe-
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gen , sondern auf unß genhommen, mit den anweesenden fürstlichen darauß
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zu communiciren, maßen auch alsobaldt beschehen, und haben dieselbe
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sich vernemmen laßen, wie beiverwahrtes prothocoll sub nr. 2 mit mehrerm
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nachführt. Immitls hat gemelter graff von Wittgenstein, unangesehen dem-
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selben wol bewust, daß sich die fürstliche gegen unß noch nichts erclehren
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können, in erwegung, denselben daß werck allererst vorgestern fürgehalten
32
worden und dahero sopaldt unter sich zu communiciren nit möeglich ge-
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west , der Dr. Lampadius auch selbigen tags bey den Churbrandebur-
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gischen zum eßen gewest, und zweivelsohne von der fürstlichen noch nit
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ahn unß hinderprachten gutachten wirdt berichtet haben, gestern bei mir,
36
dem graven von Lamberg, umb beforderung unser erclehrung erinnern
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laßen.

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Derentwegen weil unß solchergestalt wirdt zugesetzt und gleichwol an
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nöthigem beistandt ermanglet, so werden wir genötigt, mit denen chur-
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fürstlichen gesandten zu Münster darauß zu communiciren, und erhebe ich,
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Crane, mich zu solchem endt noch heut dahin, so auch die Churmentzische

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für gutt befinden, und werde ich, der graff von Lamberg, immitls alhie die
2
sachen mit denen Fürstlichen incaminiren.

3
Nun geruhen aber Ewer Kaiserliche Mayestätt auß oberzählten umb-
4
stendten allergnädigst zu erwegen, waß wir unß fur |:confidenz zue den
5
churfürstlich Brandenburgischen zu versehen haben, da dieselbe der Schwee-
6
den sach dergestalt übertragen helffen, sich defectu mandati, warin sie unß
7
beystehen solten, entschuldigen und darnach gleichwol die praeliminaria
8
in favorem partis adversae bey unß zu treiben und unß zue nachgebung
9
deßen zu vermöegen, warzu sie selbst nit einrathen wollen, keinen schew
10
tragen, der graf von Wittgenstein seine übernohmmene negotiation, so er bey
11
denen Schweeden verrichten sollen, gegen unß wendet und

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11 denn Schweedischen recht und] ergänzt nach der Kopie in Fasz. 92 V.
denn Schwee-
12
dischen recht und beyfal gibt.:|

13
So haben unß auch die fürstliche Darmbstattische zu verstehen geben, daß
14
es nit undienlich sein würde, wan auch der stätte abgeordtnete, alß dern
15
principaln mit hiebei interessirt, mit möegten herzugezogen und zugleich
16
deren guttachten vernommen werden.

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Weiln wir aber darbei nit weenig anstehen, in erwegung, solchergestalt alge-
18
mach denen stendten daß ius suffragii zu nachtheil der reichsdeputation bei
19
der handlung eingeraumbt werden dörffte, benebens auch dero ferners zu-
20
khombt , daß sich die fürstliche Heßen Caßelische des gegebenen glaidts,
21
welches nur dahin gerichtet, ut sua peragant etc., immerforth mißbrauchen,
22
und denen Schweedischen in allen consultationibus beipflichten, ia sogar bei
23
gemelter reichsdeputation (wie unß die Heßen Darmbstattische angezeigt)
24
der session zu unterziehen gemeindt sein sollen, so erachten wir die reise
25
nacher Münster soviel desto mehr vonnöthen, dhamit von allem mit denen
26
churfürstlichen aldha soviel desto bestendiger darüber underredung ge-
27
pflogen werden möege.


28
Beilagen


29
1 Konzept einer Erklärung der kaiserlichen Bevollmächtigten wegen der Geleitbriefe für die
30
Mediatstände, Osnabrück 1645 Mai 18. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai – August
31
1645 ) fol. 49–49’ – Druck: Gärtner V nr. 27 S. 129–130; Meiern I S. 404 ( = I 4,55
32
N 2 ). [ Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 219 S. 1129–1131. ]

33
2 Extractus protocolli, Osnabrück 1645 Mai 20. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai –
34
August 1645 ) fol. 51–52’ – Druck: Gärtner V nr. 28 S. 131–133. [ Kopie: RK , FrA
35
Fasz. 92 V ad nr. 675a fol. 30–31; Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 204 nr. 19
36
S. 95–99; ebenda 205 nr. 220 S. 1131–1135. ]

37
Vormittags haben wir Lampadius aufgefordert, Stellung in der Frage der Geleitbriefe für die
38
Mediatstände zu beziehen. Er hat erklärt, seine Herrschaft würde bei vergleitung der mediat-
39
stette khein bedencken haben, doch habe er niemaln dahin gerathen, daß man gemelten
40
punct pure solte nachgeben, sondern auf ein temperament richten, etwoh solcher-
41
gestalt , daß mehr auf den effect der vergleitung alß die formalitet gesehen würde und
42
die vergleitung ungemeldet des praeliminarschluß beschehen solte. Nos: Sein willig,
43
die sach auf ein solch temperament zu richten, wan es nur beim gegentheil auch dahin

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1
zu befordern. Ille: Wil sich selbst derentwegen bei denen Schweedischen bemüehen,
2
besorgt aber, daß nit ehender darin würde negotiiren khönnen, biß die Schweedische
3
proposition wieder zuruckkhomme, dan die Schweedische heten dieselbe denen
4
Frantzosen nacher Münster ad revidendum zugeschickt und begehrten dern meinung
5
zu vernemmen, ob sie dhamit zufrieden, daß auf solchen schlag, wie sie eingerichtet,
6
eröffnet werden möegte. Scheine, daß die Frantzosische gesandten darin nit einig sein.
7
Der Servient habe die proposition beliebt, der monsieur d’Avaux nit propter insertum
8
punctum religionis. Die Schweedische aber wölten gern consensum utriusque haben.

9
Eodem post meridiem circa primam. Der fürstlich Mecklenburgischer ad eandem
10
propositionem wil zwar nit zuwider sein, wan die sach durch ein temperament citra
11
praeiudicium statuum imperii gerichtet und dhadurch die proposition und haubtsach
12
befordert werden möegte, aber sein gnädiger fürst und herr werde selbst fur seine
13
unterthanen, wohe es noitig ist, reden und er, abgesandter, nit zugeben, daß einige
14
von denselben dahero solten vergleitet werden, wan er denselben auch ehender die
15
hälße zerbrechen solte. Betaurt es, daß wir im reich under unß so uneinig sein und unß
16
dergestalt von dieser frembden nation untertrücken und despectiren laßen.

17
Eodem circa quartam. Die fürstlich Darmbstattische finden solche rationes ex parte
18
Caesaris, daß man de iure zu weichen nit schüldig, wölten aber ihrestheils darzu
19
rathen, daß man auf ein temperament gehen solle, weiln man mit einer partheie zu
20
thuen, so kheine rationes bei sich gelten laße, wolten auch für gutt befinden, daß man
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der stette gedancken auch vernhemmen solte, weiln dern principaln auch dhabei
22
interessirt und es sonst bei denselben offensiones geben dorffte. Sie, abgesandten,
23
wölten mit den ubrigen fürstlichen darauß communiciren und unß alßdan mit einem
24
gesambten guttachten zur handt gehen. Der Oxenstern hete sie sönsten zum andern-
25
mahl vertröstet gehabt, daß unangesehen gemeltes incidentpuncts (so man auf seithen
26
stellen wölte) zur proposition solte geschrietten werden, verwunderten sich ab dieser
27
veranderung.

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