Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
160. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Mai 22
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Osnabrück 1645 Mai 22
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai – August 1645 ) fol. 41–47’, 53–53’, Auf-
lösung der Chiffre fol. 48 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 V nr. 675 a fol. 24–29’;
Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 218 S. 1114–1129 – Druck: Gärtner
V nr. 29 S. 134–143.
Aufschub der Erklärung an die Schweden wegen der Geleitbriefe für die Mediatstände auf Anraten
der kurbrandenburgischen Bevollmächtigten. Unterstützung der schwedischen Forderung durch Kur-
brandenburg . Verhandlungen mit den kurfürstlichen und den fürstlichen Bevollmächtigten über die
Geleitbrieffrage.
Wir haben das Rezepisse vom 3. Mai
schwedischen Vorschlag wegen der Geleitbriefe für die Mediatstände wollen wir
unsere Erklärung durch den Dechant von St. Johann an die Schweden bringen lassen,
haben aber vorhero, ehe dan dieselbe uberbracht worden, noch zum uber-
fluß unser abgefastes concept inhalts beilage sub nr. 1 beiden churfürstlich
Mentzischen und Brandeburgischen gesandten zu dem endt zu verlesen
eingeschickt, dhamit sie zum weenigsten de praeiudicio, wan etwas darin
gesetzt sein solle, so einem oder anderm standt zum nachtheil außgedeutet
werden khönte, erinnern möegten. Die Churmentzische haben unß darauf
wißen laßen, daß ihnen nichts zu nachtheil darin gesetzt seie, verplieben
aber bei ihrer vorigen außdingung, daß aus mangl noitiger instruction
ferners nichts darzu reden khönten, die Churbrandeburgische aber zu ver-
stehen geben, daß dem werck mit selbiger erclehrung nit würde geholffen
sein, es seie der graff von Wittgenstein wieder von Münster zuruckkhom-
men und aldha allerhandt sachen vernohmmen, warüber vorhero mit unß
communicirt werden müeste, wölte zu unß khommen und darab gebühren-
den bericht thuen, haben also mit solcher unser vorgehabter erclehrung zu-
ruckhalten müeßen. Nachdem nun darauf der graff von Wittgenstein neben
dem von Löwen bei unß erschienen, hatt der von Wittgenstein seine vor-
trage ohngefehr auf diesen schlag gethaen: Waß fur große bluttstürtzung
im Römischen reich furgehe, wieviel millionen seelen durch den krieg ver-
lohren würden, solchs seie leider offenbahr und fur augen, man lebe der
hoffnung, selbe bluttstürtzung solte vermitls gegenwertiger pacification
eingestelt und der liebe friedt wieder eingeführt werden; darauf habe die
gantze betrangte christenheit ihr höhistes verlangen und absehen, dahero
dieienige, so ein solches algemeinnütziges werck verhindern oder zuruck-
halten , eine schwere verantwortung bei Gott auf sich ladeten. Zu Münster
apprehendire man das werck recht und seie er, graff von Wittgenstein, nit
allein von den churfürstlichen, sondern auch von den königlichen Span-
ischen , ia sogar den Kayserlichen abgesandten selbst ersucht worden, bei
seiner zuruckkhombst alhie daß werck dahin zu befordern zu helffen, dha-
mit dermalneins die proposition möege eröffnet werden. Des herrn bischo-
ven zu Oßnabrück fürstliche gnaden heten sich darbei dieser formalien
gebraucht, daß man sich glückseelig schätzen würdte, wan man selbe pro-
position nur von weiten würde khönnen anzuschawen bekhommen. Er,
graff von Wittgenstein, hete es auf sich genommen, nach seinem vermöegen
darin alhi zu negotiiren, seie schon bei denen Schweedischen gewesen und
denselben daß werck zu gemüth geführt, die würffen aber die schuldt auf
die Kaiserliche, gleichsamb sich dieselbe bey dem punct wegen vergleitung
der mediatstätte wieder gebühr aufhielten, dha sie, Schweedische, anders
nit suchten, alß waß dem general Kaiserlichen gleidtsbrieff gemeeß seie
und deßen buchstab mit sich bringe. Er, graffe, hete zwar zu dergleichen
sachen nichts zu reden, gedeuchte ihme doch, daß selbe materi zu weenig
darzu seie, daß ein solchs wichtigs werck derentwegen solte aufgehalten
werden; ersuchte unß derhalben, wir wölten ahn unserm ortt darzu thuen,
dhamit dergleichen strietigkeit möege auß dem weeg geraumbt werden,
versichere unß hingegen, daß die königlich Schweedische, sopaldt ihnen
in diesem punct würde satisfaction wiederfahren sein, die proposition er-
öffnen würden.
Wir haben auf genhommenen bedacht geantwortet, daß unß selbe fürtrag
also vorkhomme, ob wolte die schuldt des verzugs der gegentheiliger pro-
position unß beigemeßen werden, verhofften nit, daß darzu solten ursach
gegeben haben. Unsere seithero bei der gantzen handtlung geführte actio-
nes , die vielfältige bei denen Schweedischen beschehene und seithero con-
tinuirte antreib- und erinnerung bezeugten es anders, daß es nhemblich ahn
dieser seithen wol nit ermanglet, sondern man nit hohers verlangt und ge-
trieben habe, alß daß dermalenseins die proposition vom gegentheil möegte
außgepreßet werden; bedörffe bei unß kheiner erinnerung, wüsten wol,
waß fur eine schwere verantwortung derselb auf sich lade, der dieß werck
verhindere. Dergleichen erinnerungen gehören für den gegentheil und nit
fur unß, die wir unß, bei dem puncto der vergleitung der mediatstette be-
treffendt , iederzeit auf den buchstaben des praeliminarschluß beruffen, und
zwar mit beßerm fundament alß der iegentheil, nichtsdestoweeniger aber
auch dahin erclehrt hetten, daß darbei der churfürstlichen abgesandten ein-
rathen und gutachten einfolgen wölten. Warumb sage man unß nit deut-
lich , daß man weichen und nachgeben solle. Wir heten es zum öfftern ange-
deutet , daß wir in unser instruction auf die churfürstliche verwiesen sein,
da stünde es in unser macht nit, ohne der churfürstlichen einrathen und zu-
thuen ichtwaß einzugeben oder nachzugeben; daß man unß aber dergestalt
ploßstelle, mit kheinem rahtt zur handt gehen und gleichwol dahin uber-
reden wölte, gleichsamb von unß in einem so wichtigem werck, so von den
churfürstlichen gesandten selbst für wichtig erachtet und deswegen zu der
reichsdeputation verwiesen worden, ichtwas eingegangen oder nachge-
geben werden khönte, dardurch würden wir in eine schwere condition ge-
setzt , und würden die Churbrandeburgische, daß wir unß diesorts ent-
schuldigen müesten, so weenig unß alß wir ihnen verdencken können, daß
sich bei diesem passu defectu mandati entschuldigt heten. Wie dem allem
aber, so wölten wir die sache ferners in bedacht ziehen und etwoh mit denen
churfürstlichen abgesandten zu Münster (weiln wir der alhie anweesenden
guttachten nit mächtig sein khönten) auch denen alhie anweesenden fürst-
lichen , alß dern principaln hiebei vornhemblich interessirt sein, darauß
reden. Würde unß lieb sein, wan der graff zu Wittgenstein etwoh ein mitl
oder temperamentum, wie der sache abgeholffen werden möegte, würde
ahn die handt zu geben, oder von einiger apertur, wozu etwoh die Schwee-
dische bei diesem punct inclinirten, veranlaßung zu thuen wißen; wir unser-
theils würden kheine billige mittel außchlagen.
Darauf der graff von Wittgenstein geantwortet, daß die Schweedische von
keinem temperamento oder medio hören wölten, die berieffen sich auf den
buchstaben deß salvi conductus generalis und wölten alle ihre adhaerenten
vergleitet haben. Er, graff, sähe auch nit, wie man solchs dießeiths würde
verweigern können, ligge ihme ein bedencken, warauf er nit wiße, wie man
dießeits werde antworten können, fur augen, nhemblich, daß die mediati
sowol alß immediati der sicherheit und aussöhnung vonnöthen haben,
sein doch soviel vornhembe cavagliern bei der Schweedischen armada, die
sich nit dergestalt auf eine ungewißheit, noch auch mit der generalamnistia,
wan schon dieselbe publicirt werden solte, würden abweisen laßen. Die
cron Schweeden setze ihre reputation darauf, daß sie denen, so ihro in sago
vel toga bedient gewest, alle sicherheit und indemnitet verschaffen wölte,
würde nit weichen wöllen, und wan ers recht Teutsch sagen solte, so fielen
unß mehrentheils der stendte ab und geben denen Schweedischen in ihren
praetensionen recht. Wir: eß seie unß solchs noch von kheinem standt
gesagt worden, verlangten, daß sich nit allein der stendte, sondern auch
herrn churfürstlichen gesandten deswegen gegen uns erclehren möegten, so
seie der sach geholffen. Man beruffe sich dießeidts auf den klaren buchstaben
des praeliminarschluß nach deßen context der generalgleidtsbrieff alß ein
executum zu verstehen seye und khönne selbiger generalgleidtsbrieff dem
gegentheil mehr nichts geben, alß der praeliminarvergleich selbst thue.
Daß bedencken, warauf der graff von Wittgenstein vermeine, daß
dießseits nit geantwortet werden khönte, hielten wir von der wichtichkeit
nit, daß darauß nothwendig auf die vergleitung der mediatorum
geschloßen werden möege, ein anders seie ein gleidt zur friedens-
handlung zu haben, ein anders, sich außzusöhnen. Die vergleitung gebe
kheine aussöhnung, die außöhnung seie den cavallieren, so in Schwee-
dischem dienst seithero gewest, nötig. Daß dieselbe aber derentwegen auch
hiehero khommen oder vergleitet werden müßen, solchs seie nit nöthig.
Die cron Schweeden würde fur alle sprechen und doch nit zugeben khön-
nen , daß alle alhie erscheinen sölten, weiln dern anderwerts würde von-
nöthen haben. Wan alle und iede, so der aussöhnung vonnöten haben, mit
einem absonderlichen glaidt versehen und hirzugelaßen werden müßen,
würde der platz alhie zu eng fallen. Der von Wittgenstein vermeint, daß
die churfürstliche durchlauchtt in Brandeburg wol würden zugeben, das
die stadt Stralsondt vergleitet würde, wiewol man wiße, daß es zu dero
nachtheil angesehen und selbe stadt nach standtserhöung trachte und gern
ein reichsstadt sein wölte; möegte auch etwoh schon von denen Schwee-
dischen vertröstung darauf haben, daß ihro darin solle assistirt werden.
Wegen der ubrigen stendte khönte daß werck mit einer reservatori clausula,
daß es denselben an ihrem iure superioritatis unnachtheilig sein solle, gnug-
samb verwahrt werden.
Der von Löwen erinnerte, daß die churfürstliche fundament heten, warumb
sie sich unser in praeliminaribus nit annemmen khönten, dan die praelimi-
naria seien ohne dern zuziehung geschloßen worden, so möegte man auch
sehen, wie man sie außführte. Darauf wir geantwortet, daß man uber alles,
waß in praeliminaribus vorgelauffen, mit den herrn churfürsten iedesmals
fleißig correspondirt hete. Der von Löwen: daß zeigten seine schwere
postritte, so er hin und wieder thuen müßen, wie man correspondentz ge-
halten . Wir haben zu dergleichen scharffen reden ferners nichts sagen möe-
gen , sondern auf unß genhommen, mit den anweesenden fürstlichen darauß
zu communiciren, maßen auch alsobaldt beschehen, und haben dieselbe
sich vernemmen laßen, wie beiverwahrtes prothocoll sub nr. 2 mit mehrerm
nachführt. Immitls hat gemelter graff von Wittgenstein, unangesehen dem-
selben wol bewust, daß sich die fürstliche gegen unß noch nichts erclehren
können, in erwegung, denselben daß werck allererst vorgestern fürgehalten
worden und dahero sopaldt unter sich zu communiciren nit möeglich ge-
west , der Dr. Lampadius auch selbigen tags bey den Churbrandebur-
gischen zum eßen gewest, und zweivelsohne von der fürstlichen noch nit
ahn unß hinderprachten gutachten wirdt berichtet haben, gestern bei mir,
dem graven von Lamberg, umb beforderung unser erclehrung erinnern
laßen.
Derentwegen weil unß solchergestalt wirdt zugesetzt und gleichwol an
nöthigem beistandt ermanglet, so werden wir genötigt, mit denen chur-
fürstlichen gesandten zu Münster darauß zu communiciren, und erhebe ich,
Crane, mich zu solchem endt noch heut dahin, so auch die Churmentzische
für gutt befinden, und werde ich, der graff von Lamberg, immitls alhie die
sachen mit denen Fürstlichen incaminiren.
Nun geruhen aber Ewer Kaiserliche Mayestätt auß oberzählten umb-
stendten allergnädigst zu erwegen, waß wir unß fur |:confidenz zue den
churfürstlich Brandenburgischen zu versehen haben, da dieselbe der Schwee-
den sach dergestalt übertragen helffen, sich defectu mandati, warin sie unß
beystehen solten, entschuldigen und darnach gleichwol die praeliminaria
in favorem partis adversae bey unß zu treiben und unß zue nachgebung
deßen zu vermöegen, warzu sie selbst nit einrathen wollen, keinen schew
tragen, der graf von Wittgenstein seine übernohmmene negotiation, so er bey
denen Schweeden verrichten sollen, gegen unß wendet und denn Schwee-
dischen recht und beyfal gibt.:|
So haben unß auch die fürstliche Darmbstattische zu verstehen geben, daß
es nit undienlich sein würde, wan auch der stätte abgeordtnete, alß dern
principaln mit hiebei interessirt, mit möegten herzugezogen und zugleich
deren guttachten vernommen werden.
Weiln wir aber darbei nit weenig anstehen, in erwegung, solchergestalt alge-
mach denen stendten daß ius suffragii zu nachtheil der reichsdeputation bei
der handlung eingeraumbt werden dörffte, benebens auch dero ferners zu-
khombt , daß sich die fürstliche Heßen Caßelische des gegebenen glaidts,
welches nur dahin gerichtet, ut sua peragant etc., immerforth mißbrauchen,
und denen Schweedischen in allen consultationibus beipflichten, ia sogar bei
gemelter reichsdeputation (wie unß die Heßen Darmbstattische angezeigt)
der session zu unterziehen gemeindt sein sollen, so erachten wir die reise
nacher Münster soviel desto mehr vonnöthen, dhamit von allem mit denen
churfürstlichen aldha soviel desto bestendiger darüber underredung ge-
pflogen werden möege.
1 Konzept einer Erklärung der kaiserlichen Bevollmächtigten wegen der Geleitbriefe für die
Mediatstände, Osnabrück 1645 Mai 18. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai – August
1645 ) fol. 49–49’ – Druck: Gärtner V nr. 27 S. 129–130; Meiern I S. 404 ( = I 4,55
N 2 ). [ Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 219 S. 1129–1131. ]
2 Extractus protocolli, Osnabrück 1645 Mai 20. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai –
August 1645 ) fol. 51–52’ – Druck: Gärtner V nr. 28 S. 131–133. [ Kopie: RK , FrA
Fasz. 92 V ad nr. 675a fol. 30–31; Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 204 nr. 19
S. 95–99; ebenda 205 nr. 220 S. 1131–1135. ]
Vormittags haben wir Lampadius aufgefordert, Stellung in der Frage der Geleitbriefe für die
Mediatstände zu beziehen. Er hat erklärt, seine Herrschaft würde bei vergleitung der mediat-
stette khein bedencken haben, doch habe er niemaln dahin gerathen, daß man gemelten
punct pure solte nachgeben, sondern auf ein temperament richten, etwoh solcher-
gestalt , daß mehr auf den effect der vergleitung alß die formalitet gesehen würde und
die vergleitung ungemeldet des praeliminarschluß beschehen solte. Nos: Sein willig,
die sach auf ein solch temperament zu richten, wan es nur beim gegentheil auch dahin
zu befordern. Ille: Wil sich selbst derentwegen bei denen Schweedischen bemüehen,
besorgt aber, daß nit ehender darin würde negotiiren khönnen, biß die Schweedische
proposition wieder zuruckkhomme, dan die Schweedische heten dieselbe denen
Frantzosen nacher Münster ad revidendum zugeschickt und begehrten dern meinung
zu vernemmen, ob sie dhamit zufrieden, daß auf solchen schlag, wie sie eingerichtet,
eröffnet werden möegte. Scheine, daß die Frantzosische gesandten darin nit einig sein.
Der Servient habe die proposition beliebt, der monsieur d’Avaux nit propter insertum
punctum religionis. Die Schweedische aber wölten gern consensum utriusque haben.
Eodem post meridiem circa primam. Der fürstlich Mecklenburgischer ad eandem
propositionem wil zwar nit zuwider sein, wan die sach durch ein temperament citra
praeiudicium statuum imperii gerichtet und dhadurch die proposition und haubtsach
befordert werden möegte, aber sein gnädiger fürst und herr werde selbst fur seine
unterthanen, wohe es noitig ist, reden und er, abgesandter, nit zugeben, daß einige
von denselben dahero solten vergleitet werden, wan er denselben auch ehender die
hälße zerbrechen solte. Betaurt es, daß wir im reich under unß so uneinig sein und unß
dergestalt von dieser frembden nation untertrücken und despectiren laßen.
Eodem circa quartam. Die fürstlich Darmbstattische finden solche rationes ex parte
Caesaris, daß man de iure zu weichen nit schüldig, wölten aber ihrestheils darzu
rathen, daß man auf ein temperament gehen solle, weiln man mit einer partheie zu
thuen, so kheine rationes bei sich gelten laße, wolten auch für gutt befinden, daß man
der stette gedancken auch vernhemmen solte, weiln dern principaln auch dhabei
interessirt und es sonst bei denselben offensiones geben dorffte. Sie, abgesandten,
wölten mit den ubrigen fürstlichen darauß communiciren und unß alßdan mit einem
gesambten guttachten zur handt gehen. Der Oxenstern hete sie sönsten zum andern-
mahl vertröstet gehabt, daß unangesehen gemeltes incidentpuncts (so man auf seithen
stellen wölte) zur proposition solte geschrietten werden, verwunderten sich ab dieser
veranderung.