Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
149. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Mai 8

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 Mai 8

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai – August 1645 ) fol. 13–13’, 18–18’ =
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Druckvorlage – Kopien: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 660 fol. 735–735’; Den Haag A IV
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1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 192 S. 945–949 – Druck: Gärtner V nr. 10 S. 36–38.

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Geleitbriefe für die Mediatstädte. Beilegung der Mißhelligkeiten zwischen den kurmainzischen und
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den kurbrandenburgischen und schwedischen Bevollmächtigten.

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Wir haben die Weisung vom 19. April

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Ferdinand III. an Lamberg und Krane, Wien 1645 April 19. Ausfertigung: RK , FrA
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Fasz. 48b fol. 82–82’ – Konzept: ebenda Fasz. 48b fol. 81–81’, 84 – Kopie: ebenda
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Fasz. 92 IV ad nr. 660 fol. 737–737’; Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 188
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S. 931–933 – Druck: Gärtner IV nr. 180 S. 782–783. Rezepisse auf nr. 118 und nr. 122.
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Wegen der Geleitbriefe für die Mediatstände bleibe es bei der in nr. 128 gegebenen Weisung, daß
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sie sich dem Gutachten der Kurfürsten gemäß verhalten sollen. Bei künftig anfallenden zweifel-
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haften Sachen sollten sie auch das Gutachten der übrigen anwesenden ständischen Gesandten ein-
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holen .
erhalten. Am Freitag, den 5. Mai, haben
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wir uns mit den kurfürstlichen Bevollmächtigten wegen der Geleitbriefe für die Mediat-
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städte
laut beigefügten Protokolls einer gewißen fürantwortt

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Kopie dieser Vorantwort findet sich in MEA , FrA Fasz. 12 nr. 6 – Druck: Meiern I S. 400
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( = I 4,54 N 1 ).
verglichen, auch
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noch selbigen tags davon ahn die Schweedische durch den dechandt zu
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St. Johan uberbringen laßen. Dem antwortt aber ist fast hart gefallen, daß
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sich mit einiger proposition, solange ihnen in selbigem punct kheine satis-
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faction gegeben, weder khönten noch wölten heraußlaßen; heten pactum
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publicum für sich und zu beclagen ursach, quod non servetur data fides
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publica; gebe ihnen wunder, daß man itzo so religios und gewißenhafft in
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beobachtung der reichsständte ihrer privilegien sein wölle, dha man solchs
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hiebevorn weenig geachtet hette, und waß dergleichen spottrede mehr
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gewest. Und haben sich gleich zu selbiger zeitt, wie der dechandt sich bey
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den Schweedischen angeben, der monsieur de Servient, der Rosenhan und
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baron de Rortée bei denselben in conferentz befunden, in deren gegenwartt
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der dechandt seine commission abgelegt, und darauf die antwortt communi-
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cato consilio gegeben worden, under sich Frantzösisch geredet, so der
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dechandt nit verstandten; und ist gemelter Servient alsopaldt andern tags
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darnach wieder nacher Münster verreist.

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Hinsichtlich des Mißverständnisses zwischen den kurmainzischen und kurbranden-
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burgischen Bevollmächtigten wegen der von den Letzteren angenommenen schwedischen
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Visite ist es auf Vorschlag der kurfürstlichen Bevollmächtigten in Münster zu einem
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Vergleich gekommen, ebenso wegen der schwedisch-kurmainzischen Mißhelligkeiten

[p. 289] [scan. 317]


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wegen der Visite. Die Schweden haben daraufhin gestern Nachmittag bei den kur-
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mainzischen Bevollmächtigten die Visite abgelegt.

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Die kurbrandenburgischen Bevollmächtigten haben sich am 4. Mai mit denen
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Schweedischen außerhalb des thors underredet; sein alle drey hinaußge-
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west , unß zwar nichts dhavon, den Churmentzischen aber gesagt, daß selbe
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underredung nur wegen privatgeschefften

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Vgl. dagegen Urk. und Akten IV S. 377.
, so der churfürstlichen durch-
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lauchtt landt und leuthe betreffe, angestelt seie.


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Beilage


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[1] Extractus protocolli, Osnabrück 1645 Mai 5. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai –
10
August 1645 ) fol. 14–17 – Druck: Gärtner V nr. 8 S. 28–33; Meiern I S. 400–401
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( = I 4,54 N II ) ohne die Verhandlungen mit dem mecklenburgischen Bevollmächtigten.
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[ Kopie: RK , FrA Fasz. 92 IV ad nr. 660 fol. 739–742’; Den Haag A IV 1628 nr. 37;
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Giessen 205 nr. 193 S. 949–957.

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Vormittags im Hause Lambergs Beratungen mit den kurmainzischen Bevollmächtigten über
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die schwedische Forderung nach Geleitbriefen für die Mediatstädte. Die mainzischen Gesandten
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erklären instruiert zu sein, in Geleitbriefe für Mediatstände nicht einwilligen zu sollen. Da
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bei der reichsdeputation von dieser materi gehandlet worden, dha würde sich nun
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nit wol ein haubtsachlichs conclusum machen laßen, solange man nit wiße, wohin
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daß conclusum deputatorum ziele. Befünden die sach also bewandt, daß nit allein
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die herren churfürsten und ständte dhabei interessirt und heten sie, Churmentzische,
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billig bedencken, ohne mit denen interessirten vorhergehende communication sich
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zu waß haubtsachlichs herauszulaßen. Heten auch mit denen alhie anweesenden
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fürstlichen daraus communicirt und dieselbe mehrentheils dahin inclinirter zu sein
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befunden, daß man sich dieses puncti gegen die Schwedische nit begeben sölte;
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derhalben wölten sie der meinung sein, daß man derzeitt nur auff eine fürantwortt
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gehen, die sache in suspenso laßen und nichtsdestoweniger bei denen Schweedischen
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wegen beförderung der proposition antreiben sölte. Die Churbrandeburgische
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giengen auch dahin und hete es gestern gelegenheit geben, mit denselben daraus
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zu communiciren.

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Wir schlossen uns dieser Meinung an und schlugen vor, in der Vorantwort auf die notwendige
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Kommunikation mit den übrigen Reichsständen und auf die Beratungen in Frankfurt
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hinzuweisen. Sobald sich die Reichsdeputation in Münster einfinde, würden wir mit den Depu-
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tierten
sprechen und uns dann den Schweden gegenüber endgültig erklären. Die Schweden möchten
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indessen mit der Proposition herausrücken, in erwegung, die mediati ohne daß bei der
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handlung nit partes tractantes noch zu der proposition interessirt sein. – Nach der
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Konferenz begab ich, Krane, mich zu Dr. Fritze, der an der Konferenz wegen seines Podagra
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nicht teilnehmen konnte, und informierte ihn. Dieser stimmte dem Konzept der Vorantwort
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zu.

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Eodem a meridie hatt unß der fürstlich Mecklenburgischer abgesandter heimbge-
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sucht , deme wir von dem verlauff und der Schweeden praetension wegen vergleitung
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der mediatstätte parte geben, der sich deswegen höchlich bedanckt und dafür gebetten
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und gewarnet, daß man die erclehrung gegen die Schweedische also einrichten wölte,
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dhamit denen fürsten und ständten khein praeiudicium zugezogen werde. Einmahl
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würde sein gnädigster fürst und herr in ewigkeit nit zugeben, daß einige von seinen
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untergebenen stätten, alß etwoh Rostock oder Wießmar (wie er vernehme, daß die
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Schweedische darauf gedencken söllen) dahero sölten vergleitet werden, die heten
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nichts bei der handtlung zu thuen, und würde sein gnädigster fürst und herr schon

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für dieselbe, dahe es etwoh nötig seie, zu reden wißen, wüste auch wol, daß selbige
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stätte solche vergleitung nit suchten, die verlangten vielmehr von dem schweren
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kriegslast und joch der Schweeden, warunder sie liggen, erledigt zu werden. Seie zu
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beclagen, daß man auch in gegenwertiger höhister gefahr, dha daß gantze vatterlandt
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periclitire, under unß im reich auch nit in demienigen, waß zu errettung des vatter-
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landts nötig seie, khönne einig werden; seie eine scheinbarliche straff Gotts und mit
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menschlicher vernunfft nit zu begreiffen. – Wir haben dem Gesandten versichert, daß die
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Erklärung keinem Reichsstand zum Nachteil eingerichtet werde.

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