Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
149. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Mai 8
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Osnabrück 1645 Mai 8
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai – August 1645 ) fol. 13–13’, 18–18’ =
Druckvorlage – Kopien: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 660 fol. 735–735’; Den Haag A IV
1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 192 S. 945–949 – Druck: Gärtner V nr. 10 S. 36–38.
Geleitbriefe für die Mediatstädte. Beilegung der Mißhelligkeiten zwischen den kurmainzischen und
den kurbrandenburgischen und schwedischen Bevollmächtigten.
Wir haben die Weisung vom 19. April
Ferdinand III. an Lamberg und Krane, Wien 1645 April 19. Ausfertigung: RK , FrA
Fasz. 48b fol. 82–82’ – Konzept: ebenda Fasz. 48b fol. 81–81’, 84 – Kopie: ebenda
Fasz. 92 IV ad nr. 660 fol. 737–737’; Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 188
S. 931–933 – Druck: Gärtner IV nr. 180 S. 782–783. Rezepisse auf nr. 118 und nr. 122.
Wegen der Geleitbriefe für die Mediatstände bleibe es bei der in nr. 128 gegebenen Weisung, daß
sie sich dem Gutachten der Kurfürsten gemäß verhalten sollen. Bei künftig anfallenden zweifel-
haften Sachen sollten sie auch das Gutachten der übrigen anwesenden ständischen Gesandten ein-
holen .
wir uns mit den kurfürstlichen Bevollmächtigten wegen der Geleitbriefe für die Mediat-
städte laut beigefügten Protokolls einer gewißen fürantwortt
Kopie dieser Vorantwort findet sich in MEA , FrA Fasz. 12 nr. 6 – Druck: Meiern I S. 400
( = I 4,54 N 1 ).
noch selbigen tags davon ahn die Schweedische durch den dechandt zu
St. Johan uberbringen laßen. Dem antwortt aber ist fast hart gefallen, daß
sich mit einiger proposition, solange ihnen in selbigem punct kheine satis-
faction gegeben, weder khönten noch wölten heraußlaßen; heten pactum
publicum für sich und zu beclagen ursach, quod non servetur data fides
publica; gebe ihnen wunder, daß man itzo so religios und gewißenhafft in
beobachtung der reichsständte ihrer privilegien sein wölle, dha man solchs
hiebevorn weenig geachtet hette, und waß dergleichen spottrede mehr
gewest. Und haben sich gleich zu selbiger zeitt, wie der dechandt sich bey
den Schweedischen angeben, der monsieur de Servient, der Rosenhan und
baron de Rortée bei denselben in conferentz befunden, in deren gegenwartt
der dechandt seine commission abgelegt, und darauf die antwortt communi-
cato consilio gegeben worden, under sich Frantzösisch geredet, so der
dechandt nit verstandten; und ist gemelter Servient alsopaldt andern tags
darnach wieder nacher Münster verreist.
Hinsichtlich des Mißverständnisses zwischen den kurmainzischen und kurbranden-
burgischen Bevollmächtigten wegen der von den Letzteren angenommenen schwedischen
Visite ist es auf Vorschlag der kurfürstlichen Bevollmächtigten in Münster zu einem
Vergleich gekommen, ebenso wegen der schwedisch-kurmainzischen Mißhelligkeiten
wegen der Visite. Die Schweden haben daraufhin gestern Nachmittag bei den kur-
mainzischen Bevollmächtigten die Visite abgelegt.
Die kurbrandenburgischen Bevollmächtigten haben sich am 4. Mai mit denen
Schweedischen außerhalb des thors underredet; sein alle drey hinaußge-
west , unß zwar nichts dhavon, den Churmentzischen aber gesagt, daß selbe
underredung nur wegen privatgeschefften , so der churfürstlichen durch-
lauchtt landt und leuthe betreffe, angestelt seie.
[1] Extractus protocolli, Osnabrück 1645 Mai 5. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai –
August 1645 ) fol. 14–17 – Druck: Gärtner V nr. 8 S. 28–33; Meiern I S. 400–401
( = I 4,54 N II ) ohne die Verhandlungen mit dem mecklenburgischen Bevollmächtigten.
[ Kopie: RK , FrA Fasz. 92 IV ad nr. 660 fol. 739–742’; Den Haag A IV 1628 nr. 37;
Giessen 205 nr. 193 S. 949–957.
Vormittags im Hause Lambergs Beratungen mit den kurmainzischen Bevollmächtigten über
die schwedische Forderung nach Geleitbriefen für die Mediatstädte. Die mainzischen Gesandten
erklären instruiert zu sein, in Geleitbriefe für Mediatstände nicht einwilligen zu sollen. Da
bei der reichsdeputation von dieser materi gehandlet worden, dha würde sich nun
nit wol ein haubtsachlichs conclusum machen laßen, solange man nit wiße, wohin
daß conclusum deputatorum ziele. Befünden die sach also bewandt, daß nit allein
die herren churfürsten und ständte dhabei interessirt und heten sie, Churmentzische,
billig bedencken, ohne mit denen interessirten vorhergehende communication sich
zu waß haubtsachlichs herauszulaßen. Heten auch mit denen alhie anweesenden
fürstlichen daraus communicirt und dieselbe mehrentheils dahin inclinirter zu sein
befunden, daß man sich dieses puncti gegen die Schwedische nit begeben sölte;
derhalben wölten sie der meinung sein, daß man derzeitt nur auff eine fürantwortt
gehen, die sache in suspenso laßen und nichtsdestoweniger bei denen Schweedischen
wegen beförderung der proposition antreiben sölte. Die Churbrandeburgische
giengen auch dahin und hete es gestern gelegenheit geben, mit denselben daraus
zu communiciren.
Wir schlossen uns dieser Meinung an und schlugen vor, in der Vorantwort auf die notwendige
Kommunikation mit den übrigen Reichsständen und auf die Beratungen in Frankfurt
hinzuweisen. Sobald sich die Reichsdeputation in Münster einfinde, würden wir mit den Depu-
tierten sprechen und uns dann den Schweden gegenüber endgültig erklären. Die Schweden möchten
indessen mit der Proposition herausrücken, in erwegung, die mediati ohne daß bei der
handlung nit partes tractantes noch zu der proposition interessirt sein. – Nach der
Konferenz begab ich, Krane, mich zu Dr. Fritze, der an der Konferenz wegen seines Podagra
nicht teilnehmen konnte, und informierte ihn. Dieser stimmte dem Konzept der Vorantwort
zu.
Eodem a meridie hatt unß der fürstlich Mecklenburgischer abgesandter heimbge-
sucht , deme wir von dem verlauff und der Schweeden praetension wegen vergleitung
der mediatstätte parte geben, der sich deswegen höchlich bedanckt und dafür gebetten
und gewarnet, daß man die erclehrung gegen die Schweedische also einrichten wölte,
dhamit denen fürsten und ständten khein praeiudicium zugezogen werde. Einmahl
würde sein gnädigster fürst und herr in ewigkeit nit zugeben, daß einige von seinen
untergebenen stätten, alß etwoh Rostock oder Wießmar (wie er vernehme, daß die
Schweedische darauf gedencken söllen) dahero sölten vergleitet werden, die heten
nichts bei der handtlung zu thuen, und würde sein gnädigster fürst und herr schon
für dieselbe, dahe es etwoh nötig seie, zu reden wißen, wüste auch wol, daß selbige
stätte solche vergleitung nit suchten, die verlangten vielmehr von dem schweren
kriegslast und joch der Schweeden, warunder sie liggen, erledigt zu werden. Seie zu
beclagen, daß man auch in gegenwertiger höhister gefahr, dha daß gantze vatterlandt
periclitire, under unß im reich auch nit in demienigen, waß zu errettung des vatter-
landts nötig seie, khönne einig werden; seie eine scheinbarliche straff Gotts und mit
menschlicher vernunfft nit zu begreiffen. – Wir haben dem Gesandten versichert, daß die
Erklärung keinem Reichsstand zum Nachteil eingerichtet werde.