Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
125. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 April 6
Osnabrück 1645 April 6
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 148–151’, 154–154’,
Auflösung der Chiffre fol. 152–153, praes. 1645 April 23 = Druckvorlage – Kopie: ebenda
Fasz. 92 IV ad nr. 626 fol. 598–601; Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 144
S. 705–714 – Druck: Gärtner IV nr. 163 S. 720–725.
Schwedisch-dänische Friedensverhandlungen. Spanisch-dänische Beistandsverhandlungen. Die Hanse-
städte halten die schwedischen Forderungen nach Geleitbriefen für die Mediatstände für berechtigt.
Hoffnungen der Protestanten auf Religionszugeständnisse. Absendung von Gesandten des nieder-
sächsischen Reichskreises zum Kongreß. Absicht der schwedischen Bevollmächtigten auf Heraus-
gabe der Hauptproposition.
Wir haben das Schreiben vom 22. März
Am 22. März 1645 teilte Ferdinand III. seinen Bevollmächtigten in Osnabrück und Münster
aus Wien mit, daß man nach der Niederlage von Jankau erneut eine starke Armee aufstelle, mit
der man hoffe, dem Feind den weiteren Vormarsch zu verwehren und die Erblande wie auch die
Lande der verbündeten Kurfürsten und Stände zu befreien. Ferner wurden sie von dem bevor-
stehenden Frieden mit Siebenbürgen unterrichtet. Ausfertigung des Schreibens an Nassau und
Volmar: Den Haag A IV 1628 nr. 37 – Konzept: RK , FrA Fasz. 47b fol. 27–27’, 30 –
Kopie: ebenda Fasz. 92 IV nr. 620 fol. 575–576’; Giessen 205 nr. 153 S. 759–761 –
Druck: Gärtner IV nr. 143 S. 627–628. Konzept des Schreibens an Lamberg und Krane:
RK , FrA Fasz. 48b fol. 67 (unter Auslassung der mit dem Schreiben an Nassau und Volmar
gleichen Teile) – Kopie: Giessen 205 nr. 140 S. 665–669 – Druck: Gärtner IV nr. 142
S. 624–627.
jenigen , denen die Niederlage in Böhmen zu Herzen gegangen ist, und die fast klein-
mütig geworden sind, mit Nutzen bedienen, wie wir es schon dem dänischen Sekretär
Klein gegenüber getan haben, der sich ab diesem bericht höchlich erfrewet, zu-
mahl ihme gleich bey gestriger ordinari eins und andern particulars halben
mitt uns zu communicieren befehl zukommen, und zwar erstlich, das bey
der particularhandtlung in Dennemarck so ungereimbte sachen an seithen
der cron Schweden proponirt worden, daß sich alles mehr auff zerschlagung
und einen blutigen krieg als zum frieden ansehen laße, maßen uns von deme,
waß beederseidts proponirt worden, beyliegende abschrifft sub nr. 1, 2 und
3 mittgetheilt worden
Es handelte sich dabei um die Proposition der schwedischen Unterhändler vom 13./23. Februar 1645
( Kopie: RK , FrA Fasz. 48c fol. 88–89’; Kurköln VI 242a fol. 165–166’ = Beilage 50 des
Diarium Wartenberg ), die sich ausschließlich auf Handels- und Schiffahrtsfragen beschränkte,
um die Duplik der schwedischen Unterhändler vom 20. Februar/2. März 1645 ( Kurköln VI
242a fol. 167–169’ = Beilage 51 des Diarium Wartenberg ) und um die Antwort der
dänischen Unterhändler vom 24. Februar/6. März 1645 ( Kopie: RK , FrA Fasz. 48c fol. 94–95;
Kurköln VI 242a fol. 171–172’ = Beilage 52 des Diarium Wartenberg ). Die Verhand-
lungen in Brömsebro hatten am 18. Februar 1645 begonnen.
sein.
|:Weiln dan die königliche mayestät vermerckhten, daß alles auf betrug
unnd ihrer undertruckhung angesehen, so müesten sie sich auch in acht
nehmen; wehren schon darüber mit Spannien in vertrewlicher communi-
cation und verhofften von dort auß eine assistenz von gelt unnd schiffen ;
es giengen aber die resolutiones bey den Spannischen was langsamb her
unnd wurde immittels die gefahr gröser, laße sich sonderlich eine gefahr
mit Glückhstatt ansehen, dahero sey er, Clein, befelcht, sich nach Münster
zu erheben unnd bey denen Spannischen gesanten alda zu negotieren, damit
die erclerung auß Spannien möge befördert unnd ihr königliche mayestät
immittels etwo mit einer summa von zwainzig oder dreißigtaußendt reichs-
thaler zur handt gangen werden, umb Glückhstatt für gefahr zu versiche-
ren :|. Beklagte sich aber, daß ihme zu verrichtung solcher commission
keine absonderliche credentiales, wie sich wohl gebührt hette, zugeschickt
worden; wüste nitt, ob solches aus unachtsambkeit beschehen, oder ob man
bey königlichem hoff praesupponiere, das er bey denen gesandten und pott-
schafftern alhie und zu Münster gnugsamb accreditirt seie; hette aber also-
bald von diesem mangel nach hoff erinnert und zweiffele nitt, die creden-
tiales werden ihme unverzüglich nachgeschickt werden, weiln aber pericu-
lum in mora und er derentwegen die negotiation nitt zurückstellen köndte,
hette er uns ersuchen wollen, daß wir uns |:wollen gefallen lassen, die sach
und seine persohn bey denen Spannischen zu recommendieren, damit er
nichtsdestoweniger bis zu einlangung der credentialien möge zuetritt haben
unnd in seinem anbringen vernommen werden; wuste ohne das wohl, daß
zu gewüriger resolution, ehe dan mit dem herrn gubernatoren in Niderlandt
daraus wurde communiciert sein, nit gelangen, und mitlerzeit die creden-
tiales vom könig wohl wurden eingebracht werden khönnen. Imgleichen
begerte dergleichen recommendationschreiben an unnßere collegas zu Mün-
ster , daß dieselbe ihne auch anhören und bey denen Spannischen recommen-
dieren wolten. Wier haben es für eine occasion erachtet, wardurch etwo der
könig in Dennemarckh zu engem verbündtnus mit dero hochlöblichem
erzhauß mögte gebracht werden und unß dahero in beyden begehren sovil
desto williger erclert auch bey heüttiger ordinari sowohl an die Kayserliche
als Spannische gesanten dergleichen recommendationes abgeben
Lamberg und Krane an Nassau und Volmar, Osnabrück 1645 April 6. Ausfertigung: Den
Haag A IV 1628 nr. 37 – Kopie: RK , FrA Fasz. 92 IV nr. 626 fol. 596–597; Giessen
205 nr. 145 S. 714–716 – Druck: Gärtner IV nr. 169 S. 726–727. – Das Schreiben an
die spanischen Gesandten konnte nicht ermittelt werden.
Der Clein ist auch heüt darauf naher Münster verreiset unnd würdt auf der
Spannischen guetbefinden, wie er unnß gesagt, bey seiner zuruckhkhunfft
eine reise zu der königlichen mayestät in Dennemarckh selbst thuen; will
sich auch fast ansehen lassen, daß Dennemarckh, wan nit entlich gar zu-
grundt gehen wolle, zu dergleichen resolutiones werde tretten müessen,
weiln die Dennemarckhische penetriert zu haben vermeinen, ob solten die
Holländer sambt den Hanseestätten mit denen Schweden darin einig sein,
den Sondt und ganze seekanten in solche freyheit zu sezen oder von allen
zollen unnd auflagen zu befreyen, zu welchem end die Schweden bey den
Holländern, umb sich deß kriegs wider Dennemarckh mitanzunehmen,
eyfferig sollicitieren
wider das Römische reich aufbringen wolten, zuwider sein sollen. Es lasset
sich auch bey denen alhie anwesenden protestierenden ständen abgeord-
neten die passiones auf der Schweden seithen sehr vermerckhen, die seind
noch die vorige wochen wegen ihrer friedensbegierdte bey einer gesell-
schafft hoch gerüehmbt unnd ihre parthey genent worden:|.
Wegen vergleittung Stralsundt und andern mediatstätten wollen |:die
Hansestätte:| schon nachgeben, ia starck behaubten, daß die Schwedische
auß dem generalsalvoconductu darzu befügt sein und man dießseidts,
wenigst umb die tractaten zu befördern, werde weichen müßen, mitt fürwen-
den , daß es Ewer Mayestätt selbst zu reputation gereiche, einen undertha-
nen , der sich bey deroselben umb gnad und außsöhnung angeben wölle,
daß gleid zu geben. Warauff wier erinnert, ein anders zu sein, bey Ewer
Mayestätt sich umb ein gleidt zu bewerben, ein anders ein solches von Ewer
Mayestätt in vim praeliminaris conclusi und gleichsamb ex pacto zu erzwin-
gen . Wofern sich die Stralsundter bey deroselben gebürlich würden ange-
ben , würde ihnen das gleidt vielleicht nitt versagt werden, wier aber unser-
theils köndten auß dem buchstaben deß praeliminarschlus nitt schreitten.
|:Vornemblich aber vermerckhten wir, daß die protestierende ihnen grose
hoffnung machen, daß dem religionwesen bey disem convent zu ihrem
vortheil sehr werde geholffen werden, unnd scheinet, das die Schweden
dern gemüether damit eingenohmen, obzwar in specie der religion nit
gedenckhen dörffen, sondern nur in terminis generalibus vorgeben, es
müesse alles wider in den standt, wie es für dem krieg gewesen, gesezt
werden:|.
Der Niedersächsische creiß soll auch nach dem exempl des Frankischen
creiß eine abordnung hiehero zu thun und sich des iuris suffragii darbey
zu gebrauchen gemeindt sein, zu welchem endt Dennemarck, alß hertzog
zu Holstein, schon von den außschreibenden fürsten belangt worden .
Der Oxenstern ist noch zu Münster, hatt seine gantze hoffstatt auch den
secretarium legationis Milonium mitt sich genohmen. Der Salvius auch
dahin erscheinen sollen, die ursach aber, warumb derselb hier verplieben,
kan man nitt eigentlich wißen. Der |:fürstliche Mechelburgische abge-
ordnete :| vermeindt, das zwischen dem Oxenstern und Salvio zweyung
uber die proposition, wie dieselbe einzurichten seie, fürgefallen und jeder
von ihnen ein absonderlich proiect auffgesetzt haben solle, und dörffte etwo
selbige mißverständtnüs deß Salvii hierverpleiben verursacht haben.
|:Selbiger:| haltet es dafür, die Schweden werden endtlich nach Ostern
die proposition eröffnen und nitt praeliminariter wie die Frantzosen gethan,
so von den Schweden selbst getadelt würde, sondern gar in die haubthandt-
lung herausgehen, obzwar besorgt, das den bogen was hoch spannen
dörfften.