Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
121. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Wien 1645 März 29
Wien 1645 März 29
Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 37 [ praes. 1645 April 12 ] = Druckvorlage –
Konzept: RK , FrA Fasz. 47b fol. 33–34 – Kopie: ebenda Fasz. 92 IV nr. 628 fol. 609–610’;
Giessen 204 nr. 11 S. 52–56; ebenda 205 nr. 159 S. 775–780 – Druck: Gärtner IV
nr. 148 S. 651–654.
Zurückhalten mit schriftlichen Verhandlungen. Verlegung des Deputationstages an die Kongreß-
orte . Vorläufig keine Verhandlungen mit den Bevollmächtigten des fränkischen und schwäbischen
Reichskreises. Exzellenztitel für die kurfürstlichen Bevollmächtigten. Kurialien gegenüber dem
savoyischen Gesandten. Zusammenlegen der Friedensverhandlungen an einen Ort.
Empfangsbestätigung der Relationen vom 17 . und 20.
getan, die Replik auf Drängen der Vermittler zu ändern, wie auch daß ihr auff
der churfürstlichen guetachten die antwortt schriftlich verfasset. Eß will
gleichwohl fast umb allerhandt bedencken willen die notturfft erfordern,
daß mit hinaußgebung der schrifften sehr behuetsamb gegangen werde,
und selbe allein gebraucht in sachen, so daß haubtwerckh angehen und sub-
stantialia tractatus betreffen, damit dem gegentheil umb sovil mehr der
anlaß genohmen werde, in grossen schrifftwechßlungen die leüthe noch
mehr zue verführen, heftet gleichwol alsoforth mit guettachten der chur-
fürstlichen zue verfahren. – Wegen des französischen Verlangens nach Erscheinen
sämtlicher Reichsstände Verweis auf die Weisung an Öttingen
Vgl. [ nr. 120. ]
fürs dritte gnedigst, daß ihr, biß man sihet, waß die translation conventus
deputationis ratione circularis comparationes mit sich bringen möchte,
euch mit denen von Fränckischen und Schwäbischen craiß deputierten
daselbsten nunmehr ankhomnen gesandten nit verfänglich einlasset, son-
dern mit denen churfürstlichen, umb zue vernehmen, waß sie dißfahls für
guet ansehen möchten, ferner communicieret.
Wir lassen unß auch fürs vierte gnedigst nit zuewider sein, daß ihr denen
churfürstlichen gesandten daß praedicat „excellenz“ in Gottes nahmen
gebet. Waß aber fürs fünffte, daß von dem Savoyschen gesandten praeten-
dierte tractament in curialibus belangt, da habt ihr recht und wol gethan,
daß ihr euch gegen denselben ferner nichts erkleret, massen wir auch keine
ursach, selbigem herzogen, alß welcher biß dato seine lehen nit empfangen,
noch seine schuldigkeit im wenigsten bezeiget, in mehrerm alß herkom-
mens zue gratificieren.
Endtlichen wollen wir euch gnedigst nit verhalten, wie daß unß zue befür-
derung deß allgemeinen fridenswerckh fast für besser und fürträglicher
ansehen will, wann beede – die Französische und Schwedische – tractaten
an ein orth zuesamengezogen oder ahn ein drittes transferiert wurden, mas-
sen auch von unsers lieben vetters und schwagers, deß churfürsten von
Bayrn, liebden an die handt gegeben würdt. Wollen also, daß ihr mit denen
alda anwesenden Churcölnischen und Bayrischen gesandten vertrewlich
communiciert und euch eines unverfänglichen modi, wie man etwo uber
disem puncto zue einiger handlung gelangen möchte, vergleichet. Und
hielten vor den nechsten, daß durch die churfürstliche und forterst deß
bischoffs von Oßnabrugg andacht dergleichen anwurff bei den Französi-
schen gesandten geschehe, wie dan hierzu rationes nit ermanglen, zue-
mahlen sonst vil zeit umbsonst verlauffen, fast doppelte churfürstliche und
deputatorum conventus erfordert möchte werden, wie ihr wohl zue thun
wissen werdet.