Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
118. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 März 27
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Osnabrück 1645 März 27
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 134–135’, 142, praes.
1645 April 14 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 611 fol. 549–550’;
Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 135 S. 630–636 – Druck: Gärtner IV
nr. 147 S. 646–650.
Niederlage der Kaiserlichen in Böhmen. Geplante Gespräche der schwedischen mit den französischen
Bevollmächtigten über die Geleitbriefe für die Mediatstände. Auswirkung des schwedischen Sieges
auf die Propositionen. Behinderungen des katholischen Kultus durch den Magistrat.
Wir haben das Schreiben vom 14. März
Vgl. [ S. 230 Anm. 1 ] .
ist hier die Nachricht von der Niederlage der kaiserlichen Armee in Böhmen ver-
breitet worden. Sopald nuhn an bemeltem mittwochen die gewißheit davon
einglangt, haben unß die Schwedische gesandten gleich andern tags dar-
nach durch den stattsyndicum alhier anzeigen laßen, daß wier uns gutter-
maßen würden zu erinnern wißen, waß zwischen uns undt ihnen seithero
wegen vergleittung der statt Stralsundt undt anderer mediatstätte für diffe-
rentzien fürgelauffen. Sie befinden selben punct der wichtigkeit, daß sie
für sich allein sich nitt wüsten darüber zu resolvieren, derohalben wehren
sie gemeindt, mitt ihren confoederierten, denen Frantzösischen gesandten
zu Münster, darüber zu communicieren, und würde einer von ihnen sich
deßwegen dahin nacher Münster erheben; hetten eine notturfft zu sein
eracht, uns solches anzuzeigen, undt wolten sich versehen, daß wier biß zu
des abreisenden zurückkombst würden in gedult stehen wöllen.
Wier haben geanthworttet, das eß in der Schwedischen gesandten belieben
stünde, sich mitt denen Frantzösischen zu underreden, wollen bey dero
wiederkombst deren erclehrung erwartten, immittels aber verhoffen, daß
sie bey solcher conferentz zu andern gedancken solten bewogen werden
und sich demnechst mitt der proposition zur haubthandlung vernehmen
laßen.
Nuhn ist unschwer zu ermeßen, daß dieß vorgeben nur ploß zum schein-
praetext , die vorhabende communication aber auß keiner andern ursach alß
wegen dero in statu publico zugetragener veränderung fürgenohmen werde,
umb ethwo die consilia und die zuvor zwischen ihnen verglichene propo-
sition zur haubthandlung darnach zu ändern, welches auch auß deme gnug-
samb abzunehmen, daß die Frantzösische gesandten (maßen Ewer Keyser-
lichen Mayestätt abgesandten penetrirt) denen Schwedischen die vorge-
habte communication unterm vorwandt, daß sie zuvor order von Paris
erwartten, wieder abgeschrieben, waraus dann handtgreifflich zu verspüren,
daß beim gegentheil alle consilia bey dieser handtlung nach dem außschlag
der waffen gerichtet werden.
Wier können auch nitt unangezeigt laßen, waßgestalt sich alhie bey burger-
meister undt rath auf angeregte auß Böheimb einglangte zeittung eine
sonderbahre veränderung der gemühter vermercken laßen, indeme sie sambt
dem Gustaff Gustaffssohn verlittenen freytag, den 24. dieses, bey begräb-
nüs einer vornehmben adelichen catholischen auß diesem stifft gebürtigen
und alhie verstorbenen wittiben die catholischen von undencklichen jahren
hergebrachte und noch unlengst bey begräbnüß eins von deß barons de
Rortee verstorbenen dieners gebrauchte ceremonien und kirchengesang
abgestelt und zu gebrauchen verbotten, auch dem dominicanerconvent nitt
processionaliter dabey zu erscheinen anzeigen laßen. Wie solches und waß
dabey ferners fürgelauffen beygefugtes instrumentum publicum sub nr. 1
mitt mehrern nachführt. Wier sein zwar durch beygelegtes memorial sub
nr. 2 umb beystandt und verhelfung angelangt worden, ist auch ein gleich-
förmig memorial den Schwedischen gesandten eingereicht, weiln aber die-
selbe dem magistrat beyfall geben und auß dem praeliminari concluso der-
gleichen macht und gewaldt uber kirchen undt schulen, und waß davon
dependirt, behaubten wollen, haben wier einseitig darmitt nitt vortkommen
können.
Weiln dieß nuhn gleichwohl handtlung sein, so wieder den praeliminar-
schlus lauffen, in erwegung, den Gustavo so wenig alß dem magistrat bey
eingeführter neutralitet in dieser statt einiger authoritet in religionssachen
zu underfangen gebührt, 2. auch sowohl die catholische bürgere undt ein-
wohnere der außgedingten neutralitet in vita et post mortem zu genießen
haben und nitt durioris conditionis sein können alß die uncatholische, undt
dan 3. ärgerlich, daß ein solcher ubermuht von einem magistrat in einer
municipallandtstatt bey einem solchen allgemeinen conventu in angesicht
und gegenwarth der Keyserlichen gesandten verübt worden, deme auch in
einer reichsstatt, wo beide religionsexercitia im schwang sein, nitt nachge-
sehen werden köndte, alß sein wier im werck begriffen, mit Ewer Mayestätt
abgesandten zu Münster
senden churfürsten daraus zu communicieren, ob und welchergestalt dieses
ungebürliches beginnen zu anden seie und werden unß nach deren guttach-
ten richten.
Beilagen
1 Notariatsinstrument, Osnabrück 1645 März 17/27. Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a,
Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 139–140’. [ Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 611
fol. 554–556; Den Haag A IV 1628 nr. 37. ] Protest der Christina Maria geb. de Baher,
Wwe. des Oberst Philipp Ernst von Marschalck gegen Behinderungen beim Begräbnis ihrer
Schwester, Anna Catharina geb. de Baher, Wwe. des Hauptmanns Julius von Stein-
hausen .
2 Christina Maria de Baer an Lamberg und Krane, Osnabrück 1645 März 12/22. Kopie:
RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c. ( Januar – April 1645 ) fol. 136–136’. [ Kopie: ebenda
Fasz. 92 IV ad nr. 611 fol. 551–551’; Den Haag A IV 1628 nr. 37. ] Bitte um Erlaubnis
und Befehl, ihre Schwester in der Franziskanerkirche beerdigen zu lassen.